Protocol of the Session on June 12, 2025

Vielen herzlichen Dank! – Ich frage den Senat, ob er angesichts solcher rassistischer Fragestellungen nicht doch noch einmal über ein AfD-Verbotsverfahren nachdenken möchte.

[Lachen bei der AfD – Beifall von Vasili Franco (GRÜNE) – Zurufe von der AfD – Tobias Schulze (LINKE): Frage ist Frage!]

Herr Staatssekretär Hochgrebe, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist es ja so, dass das

Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zuletzt als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft hat. Die AfD macht von dem Rechtsschutz, den unsere Rechtsordnung vorsieht, Gebrauch und hat ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln angestrengt. Insofern gilt momentan eine Stillhaltezusage. Wir werden das natürlich alles miteinander auswerten.

[Thorsten Weiß (AfD): Inhaltlicher Zusammenhang? – Weitere Zurufe von der AfD)]

Auch unser Landesamt für Verfassungsschutz wertet dieses Gutachten aus und wird dann entsprechend eine Positionierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Köln vornehmen. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und nicht berücksichtigt.

[Gongzeichen]

Ich gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, sich einzudrücken, und beende die Anmeldung.

[Gongzeichen]

Dann darf ich die Liste der ersten acht Kolleginnen und Kollegen verlesen, die sich eingedrückt haben: Es startet der Kollege Wesener, dann folgen der Abgeordnete Ubbelohde, der Kollege Luhmann, der Abgeordnete Vallendar, der Abgeordnete Mirzaie, der Abgeordnete Dr. Husein, der Abgeordnete Dr. Bronson und der Abgeordnete Otto. Wir starten mit dem Kollegen Wesener. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wann hat die Bildungssenatorin den Brief des Lehrers Oziel Inácio-Stech beziehungsweise seines Rechtsanwalts vom 4. Dezember 2024 selbst gelesen, in dem auf neun Seiten unter anderem ein Systemversagen der behördlichen Strukturen, die persönliche Befangenheit eines Mitarbeiters der SenBJF, möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten weiterer Mitarbeiter in der SenBJF, der Wunsch nach einer Korrektur in der Personalakte sowie die Aufforderung zur Bearbeitung der im Vorhinein gestellten AGG-Beschwerde benannt werden und der an die Bildungssenatorin persönlich adressiert wurde?

Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Abgeordneter Herr Wesener! Ich habe den Brief nach der öffentlichen Berichterstattung gelesen. Der Brief ist, wie Sie selber schon gesagt haben, im Dezember 2024 in meinem Büro eingegangen. Es steht „persönlich“ darauf; dennoch kann man – und das weiß auch der Rechtsbeistand – mit Sicherheit als Person des öffentlichen Lebens nicht davon ausgehen, dass es dann nur die Senatorin liest.

In dem Betreff des Schreibens des Rechtsbeistands – Sie haben es gerade eben schon zitiert – stand ganz klar: § 13 AGG. Dafür gibt es ganz klare Zuständigkeiten, die in genau diesem Gesetz auch hinterlegt sind. Der Beschwerdebrief ist genau an diese Zuständigkeit gegangen. Innerhalb von vier Wochen hat der Beschwerdeführer auch eine Antwort erhalten, sodass von einem Systemversagen beziehungsweise dem fehlenden Arbeiten der zuständigen Stellen zu keinem Zeitpunkt die Rede sein kann. – Danke!

[Vasili Franco (GRÜNE): Schämen Sie sich nicht?]

Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Wesener.

Frau Senatorin! Welche Konsequenzen ziehen Sie denn aus dem Umstand, dass Sie bei einem an Sie persönlich adressierten, neunseitigen Brief anscheinend maximal die Überschrift gelesen haben

[Vasili Franco (GRÜNE): Gar nichts!]

und den Brief fälschlicherweise ausschließlich als AGGBeschwerde eingestuft und zur Bearbeitung an eben jenen Mitarbeiter weitergeleitet haben, dem in diesem Brief Befangenheit vorgeworfen wurde? Sieht so Ihre Verantwortung und Fürsorgepflicht als Dienstherrin aus?

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Wesener! Das Land Berlin hat knapp 50 000 pädagogische Beschäftigte. Es kommen nahezu wöchentlich Briefe in die Bildungsverwaltung, die persönlich adressiert sind. Das Ziel ist es, alle Briefe zeitlich, inhaltlich und fachlich angemessen zu beantworten. Dies wird zu jeder Zeit gewährleistet.

Ich habe bei diesem Brief – und das weise ich auch strikt zurück – nicht nur den Betreff gelesen. Ich habe Ihnen den Betreff zitiert. Ich habe gerade eben gesagt, dass ich nach der öffentlichen und medialen Berichterstattung den Brief auch komplett gelesen habe. Schlussfolgerungen und Konsequenzen ziehe ich daraus nach dem Verfahren, wie ich es im Bildungsausschuss letzte Woche ganz ausführlich dargelegt habe: Ich werde mich mit allen Akteuren treffen, sowohl mit der Schulgemeinschaft als auch mit den entsprechenden Stellen, die in der Vergangenheit zuständig waren und durch die übrigens ganz unterschiedlichen Thematiken, die über den Rechtsbeistand des Beschwerdeführers bei uns eingegangen sind, Rechnung getragen worden ist. In diesem gesamten Kontext, der weder einfach noch unterkomplex ist geschweige denn nur eine Thematik berührt, werden wir in Rücksprache mit allen Akteuren Maßnahmen treffen.

Zu Personaleinzelangelegenheiten – auch das wissen Sie als ehemaliges Senatsmitglied – werde ich weder hier noch im Ausschuss noch sonst irgendwo öffentlich Stellung beziehen. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Es ist spannend, Frau Senatorin, dass Sie gerade schon von unterschiedlichen Themen gesprochen haben und das trotzdem nur als AGG-Beschwerde benannt haben. Ich frage Sie aber, ob Sie die Ermittlungsakte im Fall Inácio-Stech kennen, an deren Ende eine Einstellung des Falls steht, und auf welcher Grundlage Sie dann im letzten Bildungsausschuss suggeriert haben, dass da mehr sei und so den betroffenen Lehrer trotz Ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherrin diffamiert haben.

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krüger! Zum einen weise ich zurück, dass ich jemals irgendjemanden diffamiert habe. Ich habe stets von einem komplexen Gesamtgefüge gesprochen. Ich habe nicht von Personaleinzelangelegenheiten gesprochen. Ihre Frage bezieht sich auf die Unterlagen, die in der Zuständigkeit der Justiz liegen. Darauf habe ich gar keinen Zugriff. Ich habe auch keine Einsicht genommen. Das wäre übrigens bei einem eingestellten Verfahren auch mehr als unüblich. Wenn, dann würde das die Personalstelle machen und nicht die Senatorin. Das hat

bisher aber zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. So weit ich weiß, haben auch Sie Akteneinsicht beantragt, Herr Krüger, und dann werden Sie sich zu dem gesamten Fall selbst ein Bild machen können. Ich habe übrigens – ich wiederhole es gerne, auch wenn Sie im Bildungsausschuss anwesend waren – gesagt, dass es unterschiedliche Schreiben zu unterschiedlichen Zeitpunkten gab, und die Schreiben hatten unterschiedliche Punkte, die sie adressiert haben. Das im Dezember 2024 hatte § 13 AGG.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Dann geht die nächste Frage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Insbesondere in den letzten Wochen ist die Zahl der Fälle von Messergewalt gegen Polizisten und auch Normalbürgern geradezu explodiert. Dazu frage ich den Senat: Welche Erfolge konnte die vor einem halben Jahr angekündigte sogenannte „Koordinierungsstelle Messer“ gegebenenfalls bislang erzielen?

Herr Staatssekretär Hochgrebe, bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In der Tat ist es so, dass wir nicht nur in Berlin sondern insgesamt im Bundesgebiet eine erschreckende Anzahl von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels Messer verzeichnen können. Das ist eine alarmierende Entwicklung, der wir insgesamt versuchen, bundesweit, aber besonders auch in Berlin, zu begegnen. Frau Innensenatorin Spranger hat deswegen die Berliner Strategie gegen Messergewalt ins Leben gerufen, die den Baustein hat, den Sie eben in Bezug genommen haben, aber darüber hinaus auch viele weitere Bausteine umfasst.

Insofern ist es so, dass seit nunmehr inzwischen vier Monaten die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern gilt, die Frau Innensenatorin Spranger gemeinsam mit dem Senat eingebracht hat, mit drei Messer- und Waffenverbotszonen. Die gesamte Strategie fußt auf vielen Bausteinen. Wie immer ist es so – das haben wir in unserem Koalitionsvertrag miteinander vereinbart –, dass gute Innenpolitik aus dem Dreiklang von Prävention, Intervention und Repression besteht und deswegen eine Vielzahl von Maßnahmen hier eingeleitet worden sind, um die Begehung von Straftaten mit dem Tatmittel Messer zu begegnen.

Ich darf aber zugleich Ihnen mitteilen, dass die Einführung der Waffen- und Messerverbotszonen durchaus bisher ein Erfolg war. Wir haben aufgrund des kurzen Zeitraums natürlich noch keine lange Analyse vornehmen können, aber die ersten Maßnahmen zeigen durchaus Erfolg. Wir haben mit einer Übergangszeit, einer Sensibilisierungsphase, begonnen, und im weiteren Verlauf werden die Kontrollmaßnahmen der Polizei Berlin konsequent und kontinuierlich ausgeweitet. Das Ziel ist es natürlich nicht nur, gefährliche Gegenstände und Messer aus dem Verkehr zu ziehen, sondern mit der Einrichtung solcher Waffen- und Messerverbotszonen insbesondere auch bei den Berlinerinnen und Berlinern das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass es gefährlich ist, Messer mit sich zu führen, und die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Ich will das gerne an ein paar Zahlen festmachen. Im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 5. Juni 2025 haben wir in der Waffen- und Messerverbotszone am Leopoldplatz insgesamt 1 323 Personen kontrolliert und 23 Messer beschlagnahmt. In der darauffolgenden Woche nahm das am Leopoldplatz schon deutlich ab. Allein daraus können Sie ersehen, dass die Einrichtung einer solchen Zone durchaus einen präventiven Charakter hat und durchaus auch Erfolg hat. Dass Regeln eingehalten werden, ist aus unserer Sicht durchaus positiv zu bewerten. Auch dazu tragen diese Zonen bei. In der Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park hat die Polizei Berlin im gleichen Zeitraum 215 Personen kontrolliert und 6 Messer beschlagnahmt. Am Kottbusser Tor wurden 324 Personen kontrolliert und 13 Messer beschlagnahmt.

Sie sehen also, dass wir hier konsequent die Maßnahmen durchführen, und wir werden das mit Präventionsmaßnahmen begleiten, mit ganz konsequenten Bürgergesprächen, mit Präventionsgesprächen, die dazu dienen sollen, dass Sicherheitsgefühl der Berlinerinnen und Berliner zu stärken und möglichen Gefährdungen frühzeitig entgegenzuwirken. Das ist genau diese Kombination, die ich eben schon in Bezug genommen habe. Die Kombination aus präventiven und repressiven Maßnahmen ist ganz essenziell, um nachhaltig wirklich Wirkung zu erzielen. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Bevor wir zur ersten Nachfrage kommen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ernst gemeint, dass es etwas geben muss, wozu man sich für eine Frage eindrückt. Wir löschen hier während der gesamten Fragestunde Fragen, weil man sich bei: „Sehr geehrte Frau Präsidentin!“ –, noch nicht mit einer Frage eindrücken kann. Es wäre gut, wenn wir uns daran alle halten könnten. Das würde auch uns hier oben das Leben vereinfachen. Jetzt hat die erste Nachfrage der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön!

(Senatorin Katharina Günther-Wünsch)

Vielen Dank! – Herr Staatssekretär! Bemerkenswert ist doch, dass beispielsweise in Nordrhein-Westfalen viermal weniger Straftaten, nämlich 89 gegenüber 356 in unserer Stadt, passieren. Von daher frage ich Sie: Welche konkreten und wirksamen Maßnahmen wird denn der Senat ergreifen, von Placebos wie einem nicht kontrollierbaren Messerverbot und einer Verlagerung in andere Stadtteile mal abgesehen, um unsere Stadt von diesen Gewaltexzessen zu befreien?

Herr Staatssekretär, bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für die Beantwortung betreffend das Gebiet NordrheinWestfalens bin ich nicht zuständig, aber ich darf vielleicht noch einmal darauf rekurrieren, was ich eben schon versucht hatte, deutlich zu machen: Gute Innenpolitik besteht aus dem Dreiklang aus Prävention, Intervention und Repression. Keiner dieser drei Bausteine kann weggedacht werden, ohne dass der Erfolg guter Innenpolitik insgesamt entfiele. Ich habe Ihnen eben auch versucht deutlich zu machen, dass es eine Berliner Strategie gegen Messerkriminalität gibt, die Frau Senatorin Spranger entwickelt, und wo präventive, interventionistische und repressive Bausteine dazugehören.

Deswegen ist das in der Tat immer so, dass sich Delikte, die verwirklicht worden sind, in Statistiken abbilden lassen, wie beispielsweise der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Erfolg von Präventionsmaßnahmen nur ganz schwer in Statistiken zu pressen ist. Wir sehen bereits jetzt – das habe ich eben versucht, zum Ausdruck zu bringen – an den eingeführten Waffen- und Messerverbotszonen, dass die eben auch einen präventiven Charakter haben. Insofern möchte ich der Behauptung, die in der Frage so ein bisschen mitschwang, entgegentreten, dass das sich hier in irgendeiner Weise um Placebos handelt.

[Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)]

Es ist in der Tat so, dass Gewalttaten mit Messern selbstverständlich ein ernstes Problem sind; sie sind ein gesamtstädtisches Phänomen – und wie ich vorhin schon gesagt habe – und eines, das bundesweit auftritt. Die Waffen- und Messerverbotszonen haben aber dann auch einen präventiven Charakter. Diese Vorfälle, die in letzter Zeit geschehen sind, belegen auch, dass Messergewalt auch öffentliche Räume jenseits der Waffen- und Messerverbotszonen betrifft. Natürlich werden auch in Waffen- und Messerverbotszonen weiterhin Taten begangen werden.

Ich will beispielsweise an den Vorfall am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz erinnern, als ein Mann mit einem Küchenmesser tödlich verletzt worden ist. Solche Dinge sind einfach wichtig, um auch das Sicherheitsgefühl der Berlinerinnen und Berliner nachhaltig zu stärken. Bereits vor diesem Vorfall am Sophie-Charlotte-Platz waren wir und auch Senatorin Spranger damit beschäftigt, den Erlass einer Rechtsverordnung zur Ausweitung der Waffen- und Messerverbotszone auch auf den Bereich des gesamten öffentlichen Nahverkehrs vorzubereiten. Auch das ist nahezu abgeschlossen und wird schon im Sommer gelten. Das ist ein wichtiger Baustein. Solche Verbote sind auch ein wichtiger Bestandteil der Gesamtstrategie der Senatorin Spranger gegen die zunehmende Anzahl von Messerangriffen im öffentlichen Raum.

Noch einmal: Die ersten vier Monate der Waffen- und Messerverbotszonen zeigen aus meiner festen Überzeugung, dass diese Vorgehensweise richtig ist, dass sie funktioniert, dass wir eine ausgewogene Balance zwischen Präventionsmaßnahmen und Repression haben, dass wir Waffen- und Messerverbotszonen einrichten, um der Polizei die Mittel zu geben, dieses Phänomen zu bekämpfen, aber damit auch gleichzeitig ein Signal in die Stadtgesellschaft setzen, dass wir hier handeln. Die Waffen- und Messerverbotszonen sind nicht nur ein rechtliches Instrument, sie sind auch ein Signal an die Stadtgesellschaft. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass unser Ansatz, der Ansatz der Senatorin Spranger, ganz klar ist: Wir setzen hier auf Sicherheit mit Augenmaß, eben durch Prävention durch Aufklärung, aber auch durch entschlossenes Handeln, wenn es denn erforderlich ist. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die zweite Frage an den Kollegen Franco. – Bitte schön!