Protocol of the Session on June 12, 2025

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragestellenden Mitglied zu, eine weitere Frage kann durch ein weiteres Mitglied dieses Hauses gestellt werden. Es beginnt die CDU-Fraktion und hier der Kollege Schenk. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie plant der Senat mit dem Investitionssondervermögen des Bundes umzugehen?

Herr Senator Evers, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Frage beschäftigt uns naturgemäß auch jetzt schon sehr intensiv, da wir uns über die genaue Umsetzung, über die Spielregeln noch nicht im Klaren sind, denn sie spielt – und das sage ich mit Blick auf die gerade geführte Debatte – natürlich auch eine große Rolle für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Infrastruktur und damit auch für die Nachhaltigkeit unserer Stadt.

Wir schauen und begleiten natürlich die Gesetzgebung des Bundes in dieser Frage sehr aufmerksam. Es ist ja bekannt, dass der Bund mit dem von ihm geschaffenen Sondervermögen verschiedene Schwerpunkte setzt, aber auch einen Anteil zur Umsetzung durch die Länder und Kommunen vorgesehen hat. Im Kreise der Finanzminister haben wir uns zuletzt intensiv nicht nur mit der Frage des Zweckes und der Mittelverwendung, sondern naturgemäß auch der Mittelverteilung unter den Ländern auseinandergesetzt. Man kann sich vorstellen, dass hier die Interessen von 16 Ländern auch in 16 unterschiedliche Richtungen gehen. Insofern war ich ganz froh, dass dieses Konklave dann auch in recht überschaubarer Zeit zu einem Ergebnis führte und wir uns entschieden haben,

zunächst einmal unseren Ministerpräsidenten, aber auch dem Bund zu empfehlen, sich am Königsteiner Schlüssel in der Fortschreibung des Jahres 2024 zu orientieren, was für Berlin zur Folge hätte, dass wir über die Laufzeit von zwölf Jahren hinweg mit ungefähr 5,25 Milliarden Euro Volumen in diesem Sondervermögen anteilig zu rechnen hätten.

Worauf kommt es für uns dann bei der Auswahl von Maßnahmen an? – Das ist zunächst einmal der Zweck. Noch einmal: Ich schließe ein Stück weit an die gerade geführte Debatte an. Natürlich schauen wir auf Infrastruktur. Wir schauen auf Worst first: Wo ist der Bedarf am höchsten? Wo ist der Druck am größten – aufgrund von unterlassenen Instandsetzungsleistungen der vergangenen Jahre? Von falscher Prioritätensetzung war ja bereits die Rede. Dies wird zu korrigieren sein. Wir schauen natürlich auf Infrastruktur, die auch Investitionen und damit wirtschaftliche Impulswirkungen außerhalb des öffentlichen Bereiches auslöst. Ich freue mich sehr, dass Berlin in einem internationalen Vergleich hier gerade sehr positiv abgeschnitten hat. Das hat damit zu tun, dass wir hier auch Infrastruktur haben – im Bildungsbereich, im Hochschulbereich –, die ihresgleichen in der Bundesrepublik sucht, aber auch dies aufrechtzuerhalten ist keine Selbstverständlichkeit. Auch hier werden wir sehr genau schauen, wie wir Mittel des Sondervermögens nutzen können, um Zukunftsfähigkeit der Stadt zu sichern.

Last, not least: Natürlich gehört auch der Bereich des Wohnens ganz ausdrücklich in unserer Sichtweise in den Anwendungsbereich dieses Sondervermögens, denn in den Städten dieser Republik gibt es kaum eine drängendere Frage als diese, nämlich die Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums. All das ist zusätzliche Infrastruktur. All das ist ein Teil von Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und damit aus unserer Sicht auch ziel- und zweckgerichtet im Sinne der Verwendung der Mittel eines solchen Sondervermögens. Also insofern können Sie darauf vertrauen, dass wir auf die Auswahl von Investitionsmaßnahmen gut vorbereitet sind, die auch rasch umsetzbar sind, was ebenfalls dem Sinn und Zweck des Sondervermögens entspricht. Es soll ja nicht nur ein Stück weit eine Vermächtnislast vergangener Jahrzehnte aufgearbeitet werden, also unterlassene Instandsetzung nachgeholt werden, Infrastruktur geschaffen werden, auf die wir schon viel zu lange warten, sondern es soll auch wirtschaftliche Impulswirkung möglichst rasch entfaltet werden. Das bedeutet: Natürlich werden solche Maßnahmen von uns gerade präferiert, die auch möglichst rasch in die Umsetzung zu bringen sind.

Ich will ausdrücklich betonen, dass die Frage, wofür wir Geld ausgeben, nur die eine Seite der Medaille ist. Das werden wir sehr sorgfältig zu wägen und zu entscheiden haben. Die Frage, wie wir es machen, wird genauso intensiv zu beleuchten sein. Deutschland hat Erfahrung, auch Berlin hat Erfahrungen mit der Umsetzung

(Präsidentin Cornelia Seibeld)

verschiedener Konjunkturpakete. Ich begreife auch dieses Sondervermögen als Teil eines Konjunkturpakets, als Teil eines Konjunkturprogramms. Wie damals wird man sich Gedanken zu machen haben: Wie schaffen wir es, die Mittel rasch beschleunigt, vereinfacht auf die Straße zu bringen? Ich wünsche mir sehr, dass daraus auch für die Gestaltung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen insgesamt in unserem Lande Schlussfolgerungen gezogen werden, denn ich glaube, vieles von dem, was uns hemmt und lähmt, uns das Leben immer teurer macht und uns wirtschaftlich zum Schlusslicht der Republik gemacht hat, zum Schlusslicht im europäischen Vergleich gemacht hat, ist einer immer dichteren Bürokratie geschuldet, einer immer höheren Regulierungsdichte, die wir jetzt in dem Zusammenhang auch dringend angehen müssen. Das hat beim letzten Mal, als wir große Konjunkturpakete in Deutschland bewegt haben, dazu geführt, dass vieles entschlackt wurde, dass vieles – auch ein Verfahren – vereinfacht werden konnte. Das wünschen wir uns diesmal ganz ausdrücklich auch, damit diese Mittel rasch und im Sinne der Sache buchstäblich auf die Straße zu bringen sind.

Insofern schauen wir jetzt, wie die nächsten Wochen in den politischen Verabredungen verlaufen, die mit dem Bund zu treffen sein werden. Da geht es auch darum, wie der Bund selbst die ihm zugedachten Mittel zu verwenden gedenkt, und auch das wird ja in die Länder und Kommunen hinein Wirkungen entfalten. Natürlich werde ich in den zuständigen Ausschüssen auch regelmäßig dazu berichten, wie der Umsetzungsstand der politischen Entscheidungen auf der Bundesebene gediehen ist.

[Steffen Zillich (LINKE): Das war jetzt sehr konkret!]

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Schenk. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie beurteilt der Senat die Pläne des Bundes zu Steuererleichterungen, insbesondere im Hinblick auf Unternehmensteuern?

Herr Senator, bitte schön!

Vielen herzlichen Dank! – Das steht ja insofern in einem unmittelbaren Zusammenhang, als dass es Teil des gleichen Konjunkturpakets ist. Die Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene ist insgesamt von dem Vorsatz getragen, die deutsche Wirtschaft wieder in Schwung zu brin

gen, neue Dynamik zu entfalten. Dass wir uns hier in einer lang andauernden Phase struktureller Wachstumsschwäche befinden, ist längst kein Geheimnis mehr. Wir befinden uns letztlich im dritten Jahr, in dem alle Kennzahlen darauf hindeuten, dass das Wachstum deutlich hinter früheren Erwartungen zurückbleibt und – ich habe es eben schon gesagt – wir hierzulande inzwischen Schlusslicht im internationalen Vergleich sind. Das ist nicht nur ein Problem für uns hier in Berlin, das ist ein Problem bundesweit, auch für die Lage der öffentlichen Finanzen. Es ist aber vor allem nicht naturgegeben. Es kann geändert werden, denn unsere Probleme, so strukturell sie sein mögen, sind auch am Ende durch politische Entscheidungen zu beheben. Das ist meine feste Überzeugung, auch wenn das bedeutet, dass man schwierige Entscheidungen zu treffen hat.

Deswegen bin ich der festen Überzeugung: Ja, die Gestaltung steuerlicher Rahmenbedingungen und insbesondere auch eine Erleichterung bei unternehmensteuerlichen Rahmenbedingungen kann dazu beitragen, wirtschaftliche Impulse zu entfalten, aber ich will in zweierlei Hinsicht sagen: Dabei kann es nicht bleiben. – Zum einen ist es so, dass wir – ich habe darauf hingewiesen – uns in einer extrem schwierigen finanziellen Lage befinden, insbesondere Kommunen, aber auch Länder, und der Bund spürt auch zunehmend, dass er das bisherige Ausgabenniveau in vielen Bereichen nicht aufrechterhalten können wird, geschweige denn die Ausgabeentwicklung, die in den kommenden Jahren absehbar ist, angemessen zu unterlegen.

Insofern wird es nicht gehen, auf der einen Seite Steuergesetze, Steuererleichterungen auf den Weg zu bringen, ohne auf der anderen Seite die Frage zu beantworten, wie wir es denn schaffen, die strukturellen Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass die Wirtschaft weniger Hemmnisse, weniger Erschwernisse, mehr Impulse für dynamische Entwicklungen bekommt, ohne dass dafür Steuererleichterungen zwingend erforderlich sind. Denn noch einmal: Die Ausgabenentwicklung bedeutet für uns, dass uns jede Mindereinnahme umso schmerzhafter trifft. Denn vieles von dem, was wir uns im investiven Bereich und sonst in vielen anderen Bereichen vornehmen, werden wir nicht mehr darstellen können. Da wird auch das Sondervermögen nur begrenzt eine Antwort geben können. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass das Thema struktureller Reformen – auch und gerade jenseits des Steuerrechts – ein Schwerpunktthema dieser Koalition sein wird, weil es das sein muss. Denn die Defizitentwicklung der öffentlichen Haushalte ist letztlich maßgeblich auf bundesgesetzliche Ausgabeverpflichtungen und -bindungen zurückzuführen, und damit liegt es in der Hand des Bundesgesetzgebers, die Frage zu beantworten: Wie entlaste ich jetzt Länder und Kommunen, wenn ich ihnen gleichzeitig durch steuergesetzliche Erleichterungen für Unternehmen Mindereinnahmen für die

(Bürgermeister Stefan Evers)

kommenden Jahre zumute? – Ich habe eben über das Sondervermögen gesprochen.

[Harald Laatsch (AfD): Was war die Frage?]

Die Pläne des Bundes im Bereich der Steuererleichterungen würden schon ab dem Jahr 2028 mehr Mindereinnahmen bedeuten, als wir durch das Sondervermögen des Bundes als Landesanteil für investive Ausgaben erhielten. Insofern ist es ein bisschen schwierig, hier von einer Kompensation zu sprechen. Ich glaube, Kompensation muss vor allem durch strukturelle Entlastung der Länder und kommunalen Haushalte stattfinden. Ich gehe fest davon aus, dass das mit Blick auf die Steuerpläne des Bundes von den Ländern, von den Ministerpräsidenten, vom Bundesrat sehr intensiv und sehr kritisch begleitet wird, wie hier der Grundsatz, der ebenfalls im Koalitionsvertrag verankert ist, der Veranlassungskonnexität – also wer bestellt, bezahlt – geachtet wird und wie derjenige entlastet wird, der als Land oder als Kommune auch finanziell am Ende die Last aus den Steuererleichterungen zu tragen hat.

[Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Die zweite Frage geht an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!

Sehr schön, vielen Dank! – Vielleicht ist diese Frage sehr schnell zu beantworten. Nachdem die Verkehrssenatorin gerade in ihrer Rede zu besserem Autofluss in Berlin dargestellt hat, dass man 1 Milliarde Euro für die Brückensanierung bräuchte, haben Sie, Herr Finanzsenator, breit gegrinst, deshalb frage ich Sie: Werden Sie denn die benötigten Mittel zur Umsetzung des Masterplans Brücken zur Verfügung stellen, ja oder nein?

Herr Senator, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete! Wer wäre ich, dem Parlament in der Frage vorzugreifen, was das Parlament dem Senat für Mittel zur Verfügung stellt, um seine Aufgaben zu erfüllen? Dazu sehe ich mich an dieser Stelle nicht imstande, aber durchaus, die Frage damit kurz beantwortet zu haben.

[Beifall bei der CDU – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Vielen Dank! – Die nächste Frage geht an die SPDFraktion und den Kollegen Stroedter.

Verehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat, nachdem die Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität durch den Senat mittlerweile im April 2024 beschlossen wurde: Wie bewertet der Senat den Fortschritt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur?

Frau Senatorin Giffey, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gern beantworte ich Ihre Frage. In der Tat, wir haben vor gut einem Jahr die Gesamtstrategie für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur in Berlin beschlossen und sind seitdem und auch schon vorher in intensiver Umsetzung. Ich kann Ihnen sagen: Die Zukunft der Mobilität auf der Straße ist elektrisch. Das ist auch der Grundsatz, nach dem wir unsere Strategie gestaltet haben. Wir wollen einen Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Elektromobilität in unserer Stadt. Wir haben einen Zubau, der noch nie in der Größenordnung wie in dieser Legislatur erfolgt ist. Um ganz konkret zu sein: Es gibt mittlerweile in Berlin 35 000 installierte Ladepunkte. Allein im letzten Jahr gab es einen Zuwachs von 7 000 Ladepunkten, also ein deutlicher Schritt nach vorn.

Wir unterscheiden hier in drei Kategorien: Einmal die öffentlich zugänglichen Ladepunkte, die vor allen Dingen auf öffentlichem Straßen weithin sichtbar sind. Der Bestand hat im letzten Jahr einen Zuwachs von 1 200 Ladepunkten erhalten. Wir haben eine zweite Kategorie: Das ist der private, aber öffentlich zugängliche Raum. Dort gab es einen Zuwachs von 400 Ladepunkten, und bei den rein privaten Flächen gab es einen Zuwachs um rund 5 800 Ladepunkte. Das heißt, wir sehen sowohl im öffentlichen und teilöffentlichen Raum als auch auf den privaten Flächen eine Steigerung.

Das hat natürlich auch damit etwas zu tun, dass wir sehr konkrete Anreize setzen und es eine Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung gibt. Viele Menschen, gerade in den Außenbezirken, nutzen das Thema Solaranlage auf dem Dach, Wallbox in der Garage, um selbst auf Elektromobilität umzustellen. Die Frage ist immer: Reicht das, was da passiert? – Im Moment sehen wir, dass die Auslastung dieser über 35 000 Ladepunkte moderat ist. Das heißt, wir halten mit dem Bedarf Schritt. Aber wir wollen natürlich auch in einen hohen Ausbau kommen. Im

(Bürgermeister Stefan Evers)

Moment haben wir unter 100 000 Elektrofahrzeuge in der Stadt. In den nächsten Jahren bis 2030 gehen wir davon aus, dass wir fast eine halbe Million Elektrofahrzeuge in Berlin haben werden. Deshalb ist dieser Ausbau notwendig, auch wenn wir jetzt mit dem Stand, den wir haben, gut hinkommen, um auch für die Zukunft gewappnet zu sein.

Deswegen ist unsere Strategie ganz klar, als Land Berlin hier weiterzumachen und auch auf unseren eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel voranzugehen, um für unsere Gesamtstrategie, Elektromobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Dafür hat es eine Vereinbarung zwischen uns als Wirtschafts- und Energieverwaltung mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH gegeben, um auf öffentlich zugänglicher Infrastruktur des Landes in einen Ausbau, auch in einen barrierefreien Ausbau zu kommen. Wir werden in diesem Jahr die ersten Pilotstandorte umsetzen, gemeinsam mit den Berliner Stadtwerken, unserem landeseigenen Unternehmen. Deswegen ist es ganz klar: Wir gehen hier Hand in Hand. Gesamtstrategie Ladeinfrastruktur auf der einen Seite, aber auch der Masterplan Solarcity, den wir gerade für 2025 bis 2030 erneuert haben, damit wir sowohl mit dem Solarausbau als auch mit der Erstellung der Ladeinfrastruktur deutlich vorankommen.

Und noch einmal: In beiden Bereichen ist so viel Ausbau wie noch niemals zuvor erfolgt. Das heißt, dieser Senat gibt wirklich einen erheblichen Schub in diese beiden Themen. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Stroedter. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin! Das sind gute Nachrichten. Trotzdem möchte ich noch mal nachfragen, da wir ja doch mit einem deutlichem Anstieg der Automobilflotte in diesem Bereich rechnen: Was macht der Senat, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in urbanen Mietquartieren und bei Mehrfamilienhäusern zu unterstützen, also vor allen Dingen auch in der Innenstadt, und die Nutzung der Elektromobilität hier konkret zu befördern?

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In der Tat, Berlin ist eine Mieterstadt: 85 Prozent der Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete. Das heißt: Hier haben wir noch

mal eine ganz besondere Herausforderung, was das Thema Elektromobilität angeht, denn Mieterinnen und Mieter können nicht selbst in ihrem Mietshaus eine Ladeinfrastruktur aufbauen. Das, was auf privaten Flächen passiert, ist ja eher in Einfamilienhaus- und Mehrfamilienhausiedlungen am Stadtrand der Fall. Deshalb ist die Frage für uns ein sehr wichtiges Thema: Wie können wir für Mieterinnen und Mieter, die sich ein elektrisches Auto wünschen, die Situation der Ladeinfrastruktur verbessern?

Wir haben ein Förderprogramm, das schon gut bekannt ist: das Programm WELMO, Wirtschaftsnahe Elektromobilität. Wir hatten auch jetzt gerade wieder im Roten Rathaus die Hauptstadtkonferenz Elektromobilität. Ich konnte aus Anlass dieser Hauptstadtkonferenz den Akteuren, die in den Bereichen in unserer Stadt seit Jahren aktiv sind, verkünden, dass wir im Sommer in unserem Programm Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO – ein zusätzliches Modul starten werden. Dieses Modul wird sich an die urbanen Stadtquartiere richten. Es soll also ganz besonders die Wohnungsunternehmen, die Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften ansprechen, die durch unser Förderprogramm-Modul finanzielle Unterstützung erhalten, um in den urbanen Mietquartieren zusätzliche Ladeinfrastruktur zu schaffen. Wir haben uns auf einen Fördersatz von bis zu 50 Prozent für kleinere Unternehmen und bis zu 20 Prozent für große Unternehmen verständigt. Es ist ganz klar, dass wir hier eine geteilte Ladeinfrastruktur wollen, also eine, bei der sich mehrere Mietparteien eine gemeinsame Nutzung zunutze machen können. Das heißt, es soll effizient, alltagstauglich und für viele Mieterinnen und Mieter zugänglich sein. Dieser Aufbau der Ladeinfrastruktur, gerade dort, wo viele Menschen an einem Ort zusammenleben, ist wichtig, um tatsächlich auch in die Breite zu kommen und mehr Möglichkeiten zu schaffen, auch für Mieterinnen und Mieter.

Wenn Sie mehr wissen wollen, kann ich Ihnen ein Portal empfehlen, das wir extra zu diesem Zweck gestartet haben. Das ist das Portal: www.ladeinfrastruktur.berlin. Dort gibt es Informationen, sowohl für die Wohnungsunternehmen als auch für die Mieterinnen und Mieter, welche Möglichkeiten der zusätzlichen Unterstützung für Ladeinfrastruktur genutzt werden können. Es ist natürlich auch Information allgemeiner Art, um für E-Mobilität zu sensibilisieren. Wir denken, dass dieses zusätzliche Fördermodul bei WELMO, genauso wie es im Taxigewerbe gelungen ist – mit den Elektrofahrzeugen für die Barrierefreiheit im Taxigewerbe haben wir auch ein extra Fördermodul gemacht, das sehr gut angenommen wurde –, gerade in den urbanen Stadtquartieren noch mal sehr viel Schub geben wird, um tatsächlich auch Mieterinnen und Mietern die Nutzung eines Elektroautos zu ermöglichen und zu erleichtern. – Vielen Dank!

(Bürgermeisterin Franziska Giffey)

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Und die zweite Nachfrage geht wiederum an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich Sie, Frau Senatorin, welche Rolle für die künftige Fortsetzung und Ausweitung des Programms oder der Strategie Ausbau der Ladeinfrastruktur die Berliner Stadtwerke spielen werden und was das für den Senatsbeschluss des Doppelhaushalts in den nächsten Wochen bedeutet.