Seit das Gesetz vor zehn Jahren wieder eingeführt wurde, konnten circa 28 000 Mietwohnungen dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden. Außerdem begrüßen wir als SPD-Fraktion sehr, dass das Oberverwaltungsgericht im September 2023 geurteilt hat, dass auch Wohnungen, die bereits vor dem Erlass des Verbots im Jahr 2014 zweckentfremdet wurden, wieder auf den Mietwohnungsmarkt zurückgeführt werden. Hier liegt noch ein größeres Potenzial für die Rückführung von Wohnraum in den regulären Wohnungsmarkt, und hier stehen die Bezirke vor der Aufgabe, die Möglichkeiten des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes auszuschöpfen.
Die AfD-Fraktion möchte nun in diesem erfolgreichen Gesetz eine Änderung vornehmen, um Ein- und Zweifamilienhäuser von der Abrissgenehmigung auszuschließen. Es ist richtig, dass dies in einer Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss zum ZweckentfremdungsverbotGesetz im Januar 2024 von zwei Bezirksvertretern aus
Neukölln und Tempelhof-Schöneberg adressiert wurde und sie dies als mögliche bürokratische Hürde beschrieben haben. Ich denke aber, dass dies eine Debatte ist, die sehr sorgsam und vorsichtig geführt werden muss, denn wenn in zehn Jahren circa 100 oder 200 Anträge auf Abrissgenehmigungen für Einfamilienhäuser gestellt wurden, dann steht das nicht im Verhältnis zu den knapp 30 000 zurückgeführten Ferienwohnungen.
Auch wenn ein innerstädtisches Familienhaus mit 30 Wohneinheiten leer steht, braucht es nur vier oder fünf solcher Fälle, um die Anzahl aller Fälle für Abrissgenehmigungen von Einfamilienhäusern zu erreichen. Natürlich ist es sinnvoll, wenn die Ämter den Bezirken in diesen Fälle auch Hilfestellungen anbieten können. Wenn man nun also Nutzen und Kosten abwägt, so zeigt sich, dass hier eine Gesetzesänderung für einen recht kleinen Teilbereich des Handlungsfeldes nicht angezeigt ist. Deshalb lehnen wir diesen Antrag der AfD ab. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe nicht mehr viel Zeit, deswegen mache ich es kurz: Wir werden den Antrag ablehnen. Erstens gibt kein wirkliches Problem. Ich stimme Herrn Nas ausnahmsweise einmal zu. In aller Regel werden Anträge ohnehin genehmigt. Zweitens: Den Abriss von Wohnraum wollen wir nicht vereinfachen, sondern erschweren. Wir brauchen ein Abrissverbot für Mehrfamilienhäuser. Drittens: Ich glaube, das ist das erste Mal, dass die AfD hier einen wohnungspolitischen Antrag eingebracht hat und dann zu solch einem nischigen Nonsens. Das zeigt einmal mehr, dass Sie für die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt wirklich überhaupt gar nichts anzubieten haben. – Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrages. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, dann können wir so verfahren.
Nach dem Gesetz über die „Stiftung Oper in Berlin“ wählt das Abgeordnetenhaus vier Mitglieder des Stiftungsrates auf Vorschlag des Senats für die Dauer von vier Jahren. Eine entsprechende Wahl wurde zuletzt in der 77. Plenarsitzung der 18. Wahlperiode am 22. April 2021 durchgeführt. Die Amtszeit dieser Mitglieder endet daher. Gemäß der Wahlvorlage auf Drucksache 19/2387 werden vom Senat nunmehr zur Wahl vorgeschlagen: Frau Vera Gäde-Butzlaff, Herr Dr. Raphael von Hoensbroech, Herr Louwrens Langevoort und Frau Dr. Nadja Scholz. – Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl en bloc mittels Handaufheben durchzuführen. Wer also die Genannten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Oper in Berlin wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, inklusive eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit sind die vorgeschlagenen Personen gewählt.
In der 27. Plenarsitzung am 16. März 2023 erfolgte die Wahl des Präsidiums. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde unter anderem Herr Ferat Koçak zum Mitglied des Präsidiums gewählt. Herr Koçak gehört, wie eingangs mitgeteilt, nicht mehr dem Abgeordnetenhaus an und ist somit auch aus dem Präsidium ausgeschieden. Für die Nachfolge schlägt die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Franziska Leschewitz vor. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfaches Abstimmen mittels Handaufheben durchzuführen. Wer die Kollegin zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Damit ist die Abgeordnete Leschewitz Mitglied des Präsidiums des Berliner Abgeordnetenhauses.