Protocol of the Session on April 10, 2025

Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist.

Wir haben es auch schon gelernt – es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Das Fotografieren im Plenarsaal ist leider auch immer noch während der Sitzung verboten, und zwar wirklich.

[Zuruf: Die Sitzung ist unterbrochen!]

Nein! Die Sitzung ist nicht unterbrochen, und während der Sitzung ist das Fotografieren im Plenarsaal verboten.

Dann bitte ich den Kollegen Mirzaie, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kolleginnen und Kollegen, die Stimmzettel auszugeben.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Ich frage, ob alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses und alle Präsidiumsmitglieder nun die Gelegenheit zur Wahl hatten.

[Dr. Claudia Wein (CDU): Nein! Wir sind hier noch!]

So, dann frage ich noch einmal, ob alle die Gelegenheit hatten zu wählen. – Ich sehe, Herr Bocian ist noch in der Kabine. Auf den warten wir dann noch ein Weilchen. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisit

(Vizepräsident Dennis Buchner)

zerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Ich bitte den Saaldienst wieder abzubauen.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 13:

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 31. März 2025 Drucksache 19/2342

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2263

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Paragrafen 1 und 2 der Gesetzesvorlage und das anliegende Abkommen und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2263 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2342 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde die Annahme empfohlen. Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 13 A:

Änderung des Landeswahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 7. April 2025 Drucksache 19/2371

zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2180

Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2180-1

und

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2180-2

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags und rufe dazu auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 5 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. Widerspruch höre ich dazu nicht.

Ich habe jetzt sehr langsam gelesen. Es ist trotzdem immer noch sehr leer hier im Raum. Trotzdem beginnt nun in der Beratung die Fraktion der SPD und das mit dem Kollegen Schlüsselburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 26. September 2021 hätte trotz der Coronapandemie mit den Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus, zu den BVVs und zum Volksentscheid ein strahlender Tag für die Demokratie sein können, ja, sein müssen. Stattdessen ist er als ein Tag der Wahlfehler und des Versagens von Politik und Verwaltung in die Geschichte Berlins eingegangen. Die freien Wahlen, das Hochamt unserer Demokratie, waren in vielen Stimmbezirken unzureichend vorbereitet, und auch bei der Durchführung gab es zu viele Fehler. Die Folgen waren erheblich. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den BVVs wurden vollständig, die zum Bundestag hingegen teilweise wiederholt. Der Schaden und der Vertrauensverlust in die Verwaltung und die Politik waren da.

Seitdem haben der rot-rot-grüne Vorgängersenat und der aktuelle Senat, die Expertenkommission, der neue Landeswahlleiter, die bezirklichen Wahlorgane und dieses Abgeordnetenhaus schon viel getan, um diesen Schaden zu reparieren und verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen wir die rechtliche Aufarbeitung dieses schwarzen Tages ab. Und weil das so ist, möchte ich eines deutlich und unmissverständlich voranstellen: So etwas darf und wird sich hoffentlich nie wiederholen.

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Dafür treffen wir hier und heute die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Wahlrecht ist sekundäres Verfassungsrecht, weil es die Spielregeln definiert, nach denen das Parlament als einziges unmittelbar legitimiertes Staatsorgan zustande kommt. Deswegen muss jeder Gesetzgeber, der hier etwas ändert, sehr gründlich, sorgfältig und transparent vorgehen. Und er sollte die Opposition einbinden, damit nicht einmal der Anschein entsteht, dass eine Regierungsmehrheit versucht, das Wahlrecht zu ihren Gunsten zu ändern. Genau das ist passiert. Der

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Ältestenrat hat die AG Wahlen unter Leitung der Präsidentin eingesetzt, in der alle Fraktionen mitgearbeitet haben, ich selbst damals noch für die oppositionelle Linke.

Es blieb nicht nur bei der Mitarbeit. Wesentliche Änderungsvorschläge der Opposition finden sich in diesem Gesetzentwurf wieder. Der für mich wichtigste Punkt ist die Übernahme der Leitsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Teilwiederholung der Bundestagswahl, das bekanntlich erst nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs erging. Denn seitdem wissen wir, dass 1,4 Millionen Wählerstimmen, davon alle fehlerfreien Briefwahlstimmen, materiellrechtlich zu Unrecht annulliert wurden und damit auch die korrekt gewählten Abgeordneten. Denn die Wahlfehler waren nur in 455 von 2 256 Wahllokalen überhaupt mandatsrelevant.

Herr Kollege Schlüsselburg! Ich darf Sie fragen, ob Sie einer Zwischenfrage des Kollegen Franco aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantworten möchten?

Ja, selbstverständlich, Herr Präsident!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Kollege Schlüsselburg von der SPD! Wie stehen Sie denn zu dem Änderungsantrag der Linken, entsprechende Regelungen für die Nachzählung zu schaffen? Ich erinnere mich an den Abgeordneten Schlüsselburg von der Linken, der sehr stark dafür lobbyiert hat. Wie ist denn Ihre Meinung dazu?

Vielen Dank, Herr Kollege Franco, für die erwartbare Frage! Die Antwort ist wahrscheinlich genauso erwartbar. Über den Regelungsgehalt des einen Änderungsantrags, den die Fraktion Die Linke eingereicht hat, der mir natürlich bekannt ist, muss man natürlich absolut nachdenken, und der ist natürlich grundsätzlich auch rechtlich regelungsfähig. Die Frage, die man aber in der Abwägung berücksichtigen muss – – Das haben wir in der AG Wahlen getan, und das haben wir auch in den nachgelagerten Beratungen, die dann noch mal zwischen der Koalition und den demokratischen Oppositionsfraktionen stattgefunden haben, getan. Da haben wir das noch einmal sehr genau gewürdigt und abgewogen.

Wir haben die Situation, dass auf der einen Seite das Vertrauen in das Wahlergebnis und auch in ein knappes Wahlergebnis, im Zweifelsfall sogar ein Wahlergebnis mit einer Stimme Mehrheit, verfassungsrechtlich vorge

sehen ist und dass nicht einfach so, ohne dass es tatsächliche Anhaltspunkte für Wahlfehler gibt, automatisch bei einem knappen Ergebnis ein gebundener Anspruch auf eine Kontrollzählung existiert. Ich persönlich neige nach wie vor zu der Auffassung, dass es überlegenswert wäre, mit einer sehr knappen Schwelle – die Linke hat, glaube ich, 1 Prozent vorgeschlagen; ich glaube, man müsste es wahrscheinlich etwas knapper machen – so einen gebundenen Anspruch in ein Gesetz zu schreiben. Die Abwägungen der Koalitionsfraktionen, an denen ich damals noch nicht teilgenommen habe, sind aber in eine andere Richtung gegangen. Die haben im Moment dem Argument Vorzug gegeben zu sagen: Die Nachzählung, die Kontrollzählung sollte nur dann – in Anführungszeichen – angeordnet werden – der neue Landeswahlleiter ist ja kein König ohne Land mehr; er hat jetzt auch Kompetenzen –, wenn es tatsächlich Anhaltspunkte gibt, dass es mandatsrelevante Wahlfehler gegeben hat. Diese Abwägung ist so von den Koalitionsfraktionen getroffen worden. Deswegen ist die Regelung im Gesetzentwurf nicht enthalten. Man kann das so machen. Ich denke, wir sollten uns angucken, wie die Praxis bei den nächsten Wahlen ist, und dann überlegen, ob wir einem solchen Regelungsgehalt möglicherweise noch mal nähertreten. – Ich hoffe, ich habe Ihre Frage einigermaßen beantworten können.

[Vasili Franco (GRÜNE): Sehr erleuchtend!]

Ich komme dann jetzt zum Schluss. Auch das Kernstück dieser Reform, nämlich der Wechsel zu einem System der organisierten Steuerung mit dauerhaftem Landeswahlamt und einer entscheidungsbefugten Landeswahlleitung ist Konsens und geht auf die Expertenkommission zurück, die im Übrigen auf Initiative der Linken vom R2G-Senat eingerichtet wurde. – Deswegen, liebe Linken und liebe Grünen, bitte ich euch, diesem Gesetz zuzustimmen. Entscheidend ist doch, was in diesem Gesetz steht. Da sehe ich eine gemeinsame Handschrift aller Demokratinnen und Demokraten. Die untergebrachten Big Points der Opposition, die ich da ja auch selber reinverhandelt habe in der damaligen Opposition – – Das ist – mit den Worten Klaus Wowereits – auch gut so. – Vielen Dank! Ich bitte um Zustimmung.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Ich darf auf der Tribüne den Landeswahlleiter für Berlin, Herrn Professor Bröchler, recht herzlich begrüßen. – Schön, dass Sie da sind!

[Allgemeiner Beifall]

Sie merken auch, dass ist hier nicht der Hauptbahnhof, sondern das Abgeordnetenhaus. Wir sind hier 20 Minuten vor der Zeit. Schön, dass Sie es noch geschafft haben.