Protocol of the Session on February 27, 2025

Meine ganz einfache Frage ist also, wie oft Sie getagt haben und was bisher dabei herausgekommen ist, denn die Lehrerinnen, die Frauen und die Schulen hängen bisher in der Luft. Wenn Sie sagen, Religion ist eine ganz wichtige Frage – ich nehme das der C-Partei sowieso nicht ab, aber Sie haben jetzt mal so getan als ob,

[Heiko Melzer (CDU): Tss!]

und ich nehme das dann auf –, dann wäre es doch wichtig, diesen Menschen jetzt eine Rechtssicherheit zu geben.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank! – Zur Erwiderung hat der Kollege Rissmann die Gelegenheit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Dr. Kahlefeld! Meine eben noch vorsichtig vorgetragene Befürchtung, dass Sie offenbar den Wahlkampfmodus nicht verlassen können, haben Sie gerade wieder bestätigt. Ich habe versucht, mit Ihnen nüchtern und sachlich über dieses sehr wichtige, emotionale und für viele Menschen sehr bedeutsame Thema zu sprechen. Was tun Sie stattdessen? – Sie sprechen womöglich mir, aber jedenfalls der Christ

lich Demokratischen Union Deutschlands Religiosität ab. Das ist einfach infam und wird der Sache überhaupt nicht gerecht und zeigt nur, dass Sie Schaum vor dem Mund haben.

[Beifall bei der CDU]

Zweitens scheinen Sie offenbar so in Kampfstimmung zu sein, dass Sie übersehen haben, dass ich nicht Mitglied des Senats bin. Das heißt, Sie können mir nicht die Frage stellen, wie oft ich getagt habe. Ich habe zu der Angelegenheit gar nicht getagt, weil der Senat meine Kräfte und meine Dienste dafür nicht benötigt. Sie bekommen das auch ohne mich hin. Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Sie haben als Mitglied des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit, Fragen an den Senat zu stellen. Das würde ich Ihnen vielleicht mal empfehlen.

[Elif Eralp (LINKE): Haben sie alles gemacht!]

Heißen Sie Dr. Kahlefeld? Ihren Namen habe ich gerade vergessen, aber Kahlefeld heißen Sie jedenfalls nicht.

[Elif Eralp (LINKE): Ja, haben die Linken auch gemacht!]

Das heißt, Sie können Fragen an den Senat stellen, wenn Sie das so unbedingt beschäftigt.

Der dritte Aspekt ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung ermöglicht hat, indem es in der Tat auf die Frage der konkreten Störung des Schulfriedens abstellt. Das müssen Sie nun als Gesetzgeber, als Verwaltung irgendwie umsetzen. Dass das eine gewisse Herausforderung mit sich bringt, liegt doch wohl auf der Hand, weil es auch ein Über-Unterordnungsverhältnis gibt. Sie beschränken das Thema immer auf eine Konstellation. Die Konstellation, die Sie immer nur im Blick haben, ist eine Frau, die Lehrerin sein möchte oder Lehrerin ist und ein Kopftuch trägt. Damit verengen Sie die Problemstellung. Sie müssen als Gesetzgeber ein Problem abstrakt erfassen und abstrakt lösen und nicht nur für einen Einzelfall, den Sie offenbar immer nur im Kopf haben.

[Beifall bei der CDU – Beifall von Robert Eschricht (AfD)]

Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat jetzt die Kollegin Eralp das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Geehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Berliner und Berlinerinnen! Es ist nun anderthalb Jahre her, dass wir unser Gesetz zur Änderung des Neutralitätsgesetzes und Abschaffung des Kopftuchverbots bei Lehrkräften in das Abgeordnetenhaus eingebracht und hier debattiert haben.

(Dr. Susanna Kahlefeld)

[Heiko Melzer (CDU): Und mehrfach vertagt haben!]

In der Debatte hatte damals die SPD, namentlich Kollege Schneider, zugesichert, dass der schwarz-rote Senat entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Gesetzesnovelle vorlegen wird, die das sogenannte Neutralitätsgesetz im Licht der Rechtsprechung ändert. Diese Rechtsprechung selbst liegt nun schon zwei Jahre zurück. Auf Klage der damals noch SPD-geführten Bildungsverwaltung hat zunächst das Bundesarbeitsgericht die Verfassungswidrigkeit des Bekleidungsverbots festgestellt, und anschließend hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Bildungsverwaltung ohne Begründung abgewiesen, offensichtlich weil es dazu schon etliche Verfassungsgerichtsentscheidungen gab und es unverständlich bleibt, dass die unbelehrbare Bildungsverwaltung dennoch vor Gericht zog.

Ich habe seitdem etliche Schriftliche Anfragen gestellt, aber der Senat weigert sich, einen Zeitplan vorzulegen, und spricht nur lapidar davon, dass in dieser Legislatur noch etwas kommen soll. Auch auf meine Nachfrage in der letzten Ausschusssitzung kam nur die Information von SenASGIVA, dass es wohl keinen neuen Stand aus der Arbeitsgruppe dazu gäbe, aber man ja bei der federführenden Innensenatorin noch mal nachfragen könne. Das klingt nun gar nicht danach, als hätte dieses Thema im Senat auch nur irgendeine Priorität. Das wird dem wichtigen Thema und den vielen ausgezeichneten kopftuchtragenden Lehrkräften nicht gerecht. Ich fordere Sie auf, diese gesetzliche Diskriminierung und den Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und ihre Religionsfreiheit endlich abzustellen.

Herr Stettner hat hier in der Aktuellen Stunde gesagt, er wolle nicht, dass Frauen, nur weil sie ein Kopftuch tragen, diskriminiert werden. Dann können Sie ja hier liefern, statt einfach nur zu labern. Raed Saleh und auch die Sozialsenatorin haben immer wieder betont, dass ihnen die Teilhabe von Musliminnen wichtig ist und sie auch eine Ansprechperson für antimuslimischen Rassismus in Berlin einsetzen wollen. Auch hierzu liegt bisher nichts vor. Übrigens ist Die Linke auf Bundesebene die einzige Partei, die eine Ansprechperson für antimuslimischen Rassismus im Bundestagswahlprogramm fordert und sich explizit gegen jegliche Kopftuchverbote stellt. Vielleicht auch deswegen wurden wir diesmal nicht nur in Berlin, sondern auch unter Musliminnen bundesweit stärkste Kraft. Jedenfalls, wenn Ihnen das Thema wichtig ist, sprechen Sie doch mit Ihrer SPD-Innensenatorin, dass sie zumindest mal einen Referentenentwurf vorlegt.

Wenn ich mir allerdings die Rede der CDU in der ersten Lesung zu unserem Antrag und auch dem der Grünen anschaue, bekomme ich Sorge, dass anders als versprochen gar nichts mehr kommt. Herr Rissmann äußerte hier im Hinblick auf die Anträge von uns und den Grünen ernsthaft, dass, ich zitiere, hier ein Ziel verfolgt wird, das „die Errungenschaften der Aufklärung infrage stellt“, und

dass es verfassungsfeindlich sei, wenn wir uns für einen Staat einsetzen,

„der seinen Bürgern … nicht neutral gegenübertritt und den … Eindruck hinterlässt, dass er in einer Konfrontationssituation einem Konformitätsdruck ausgesetzt … wird.“

Dabei sind nicht wir, die fordern, dass ein verfassungswidriges Verbot abgeschafft wird, verfassungsfeindlich, sondern Sie halten hier eine verfassungswidrige Gesetzeslage weiter aufrecht.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE)]

Diese Aussage zeugt auch von massiven Vorurteilen, denn nur weil eine Frau ein Kopftuch trägt, kann ihr keine religiöse Indoktrination vorgeworfen werden. Auch haben Sie von der CDU die vielen verfassungsgerichtlichen Urteile offensichtlich nicht gelesen oder nicht verstanden. Dort steht, dass, ich zitiere, Einzelne kein Recht darauf haben, „von der Konfrontation mit … religiösen Symbolen verschont zu bleiben“ und damit keine Identifikation des Staates mit einer Religion verbunden ist, sondern es offensichtlich um individuelle Grundrechtsausübung geht. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Nur die Vielfalt, auch im öffentlichen Dienst, kann überhaupt eine staatliche Neutralität sicherstellen.

Hören Sie von der CDU also endlich auf, Musliminnen unter Generalverdacht zu stellen! Und liebe SPD: Wirkt auf eure Innensenatorin ein, dass sie uns hier endlich einen Gesetzesvorschlag vorlegt! Gegen etwaige CDUBlockaden im Senat kämpfen wir dann gerne gemeinsam, an der Seite der betroffenen Frauen und der Antidiskriminierungsverbände Berlins, die zu Recht eine Änderung erwarten. Das wäre gerade in diesen Zeiten ein sehr wichtiges Zeichen. – Danke!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Rauchfuß jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, Frau Dr. Kahlefeld und Frau Eralp, und mein Gefühl ist, dass wir uns hier alle miteinander keinen Gefallen tun, mit gegenseitigen Vorwürfen über dieses wichtige Thema zu sprechen. Kollege Rissmann hat insofern ja schon recht, die Ringparabel zu zitieren.

[Zuruf von Alexander Bertram (AfD)]

Ich habe für dieses komplexe Thema leider nur drei Minuten Redezeit, würde aber versuchen, das Ganze auf drei

(Elif Eralp)

Punkte zusammenzudampfen. Erstens: Richtig ist, die Gerichte haben uns aufgetragen, das Neutralitätsgesetz zu reformieren. Das werden wir tun, dem müssen wir gerecht werden und damit natürlich auch korrigieren, was im Gesetz bisher nicht präzise formuliert ist. Das wird ein etwas längerer und schwierigerer Abwägungsprozess. Wir haben dabei abzuwägen zwischen zwei wichtigen Rechtsgütern des Grundgesetzes, nämlich auf der einen Seite die Religionsfreiheit und auf der anderen Seite eben das Neutralitätsgebot. Insofern, liebe Grüne, wird Ihr Antrag ehrlicherweise auch der Ernsthaftigkeit des Themas nicht gerecht.

Ich würde einen zweiten Punkt machen: Vielleicht gerät es in diesen Zeiten in Vergessenheit, aber für die politische Bildung gibt es eine wegweisende Verabredung aller Demokratinnen und Demokraten, den sogenannten Beutelsbacher Konsens aus den Siebzigerjahren. Ich halte es nach wie vor für eine Gelingensbedingung der Demokratie, dass wir uns darauf verständigen können, bei aller Polarisierung fair und aufrichtig miteinander umzugehen.

[Vereinzelter Beifall bei der AfD – Beifall von Dennis Haustein (CDU) und Roman Simon (CDU)]

Na ja, warten Sie’s mal ab! – Wenn ich sehe, wie Friedrich Merz und die CDU/CSU im Bundestag mit der AfD abstimmen und polemisieren gegen die Omas gegen Rechts oder die Amadeu Antonio Stiftung,

[Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)]

dann frage ich mich ernsthaft, auf welchen Werten der künftige Bundeskanzler eigentlich eine Regierungszusammenarbeit aufbauen möchte.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Diese Frage werden Sie beantworten müssen.

Noch ein dritter Punkt: Ich war und bleibe ein Freund davon, staatliche Neutralität zu wahren, weil sie uns davor bewahrt, dass sich Leitkulturen oder Ähnliches durchsetzen. Zur Lebensrealität gehört doch aber bitte schön auch, was vorgetragen wurde, dass Lehrerinnen mit Kopftuch natürlich die Kids in den Schulen unterrichten sollen dürfen. Dafür müssen wir sorgen. Ich finde es wichtig, das hier einmal festzustellen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Und dass wir zu diesem wichtigen Thema ein bisschen mehr Sorgfalt an den Tag legen sollten als es Ihr Antrag, mit Verlaub, hergibt, das halte ich schon für eine wirklich wichtige Angelegenheit. Wir werden deshalb das Neutralitätsgesetz natürlich überarbeiten, aber Ihren Schnellschuss braucht es dazu sicher nicht. – Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Niklas Schrader (LINKE): Für die Innenverwaltung ist das ein Schnellschuss! – Senatorin Iris Spranger: Na, na, na! Das habe ich gehört!]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Vallendar das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten ja nun in zweiter Lesung erneut die Anträge der Grünen und der Linken zur Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Ich hatte es auch schon in meiner ersten Rede gesagt und auch im Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten: Mit Ihrer Lösung lösen Sie gar nichts, denn Sie wollen einfach die Absätze komplett streichen.

Es ist auch eine irrige Auffassung, wenn Sie sagen, dass das Bundesverfassungsgericht generell die Möglichkeit eines Neutralitätsgesetzes oder die Zulässigkeit von Einschränkungen beim Tragen religiöser Symbole im Bereich der Schule ausgeschlossen hätte. Weder das Bundesverfassungsgericht noch das Arbeitsgericht haben in ihren Entscheidungen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen in Gänze verworfen, sondern nur in der konkreten Ausgestaltung. Von einer äußeren religiösen Bekundung einer Lehrkraft darf nach dem Bundesverfassungsgericht eben nicht nur eine abstrakte, sondern muss eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen, um ein Verbot zu rechtfertigen, so jedenfalls der Leitsatz im Urteil.

Mit der Religionsfreiheit ist es so – es wurde eben schon angesprochen –: Es gibt einmal die Religionsfreiheit der Lehrerin, die abzuwägen ist. So ist es natürlich kein Problem, wenn die Lehrerin innerhalb des Kollegiums das Kopftuch trägt, aber wenn sie gegenüber den Schülern auftritt, kann das eben im Einzelfall ein Problem sein, denn die Schüler – und das wurde hier auch schon angesprochen – unterliegen natürlich der negativen Religionsfreiheit, das heißt, dass man auch das Recht hat, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen oder danach zu leben. Und das umfasst eben auch, dass man als Schüler, welcher sich in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zu einer Lehrkraft befindet, nicht durch religiöse Bekundungen der Lehrkraft überwältigt oder zu einem bestimmten religiösen Verhalten angeleitet wird.