Protocol of the Session on February 27, 2025

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesanträge. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Anträge und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen jeweils miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Dr. Kahlefeld, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ideologie, das Wort haben wir ja heute schon oft gehört, erklärt das Kinderlexikon politischer Begriffe als eine – Zitat: – Weltanschauung, die „für alle gesellschaftlichen Probleme die richtige Lösung“ behauptet. Desto starrer diese Ideologie ist, desto mehr hat man es mit Ideologinnen zu tun. Und Louis Krüger hat die Kampfankündigung des Staatssekretärs Liecke ja schon zitiert.

Aber gucken wir zehn Jahre zurück. Es gibt seit zehn Jahren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Änderung der Berliner Gesetzeslage zwingend erforderlich macht: Die Paragrafen 2 und 3 des sogenannten Neutralitätsgesetzes sind abzuschaffen. Frauen dürfen also an Berliner Schulen mit Kopftuch unterrichten.

Die Schulsenatorinnen haben in den letzten zehn Jahren über 140 000 Euro an Steuergeldern für Anwalts- und Verfahrenskosten ausgegeben, um diesem Urteil nicht Folge leisten zu müssen. Das ist unter der derzeitigen Koalition nicht besser geworden. Sie will rechtssicher und gerichtsfest, wie es heißt, das Gesetz ändern, ohne die Paragrafen 2 und 3 abzuschaffen. Angeblich gibt es sogar eine Arbeitsgruppe für dieses unmögliche Projekt, an dem Juristinnen nur scheitern können.

Das Karlsruher Urteil soll mit Ansage, mit einem Kniff, mit welchem Kniff auch immer, gegen seinen Sinn ausgelegt und für Berlin nicht umgesetzt werden. Das ist nicht nur verbohrt, das ist auch eine Respektlosigkeit gegen Karlsruhe ohnegleichen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Wer bringt unseren Kindern eigentlich bei, dass Regeln für alle gelten und was ein Rechtstaat ist?

Wer dachte, dass die bisherigen Bildungssenate vom Ressentiment bestimmt waren, muss jetzt lernen, dass das alles noch weitergetrieben werden kann. Der Gründer der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz, bekannt durch seine Idee einer Meldestelle für religiöse Äußerungen von Schülerinnen, soll, so war es der Presse zu entnehmen, zukünftig für die Senatorin die politische Bildung kontrollieren. Ein Mann, der im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um seine Meldestelle, die zum

Glück verhindert werden konnte, die angesehene Bundesarbeitsgemeinschaft religiöser Extremismus – BAG RelEx – verlassen musste, um seinem Ausschluss zuvorzukommen – zu unfachlich, zu unbelehrbar und zu destruktiv, Zusammenarbeit mit einer Tichy-Autorin. Noch konnte er seine Arbeit nicht aufnehmen. Aber was können wir von seiner Treue zum Grundgesetz erwarten und von einer Senatorin, die ihn einstellt und die jetzt schon aufräumt mit allem, was ihr politisch nicht passt?

Die Anfrage der CDU im Bund, übrigens die Kopie einer Anfrage der Berliner AfD-Fraktion,

[Anne Helm (LINKE): Richtig!]

auch von dieser Anfrage war schon viel die Rede, zeigt, wo es hingehen soll. Die Zivilgesellschaft soll eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden.

[Dennis Haustein (CDU): Absurd!]

Aber: Wer die Zivilgesellschaft zerstört, zerstört die Demokratie!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Alle Argumente für die Abschaffung der Paragrafen 2 und 3 des sogenannten Neutralitätsgesetzes sind ausgetauscht – die rechtlichen, die pädagogischen, die diskriminierungstheoretischen. Aber wenn nicht einmal mehr Rabbiner an Neuköllner Schulen dürfen, solange sie in Begleitung von Musliminnen kommen, werden Spaltung und Abwertung weiter freie Bahn haben. Ein trauriger Beweis für den inneren Zusammenhang von Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus.

Ich gönne Ihnen am Schluss ein paar Formulierungen aus dem Verfassungsgerichtsurteil, klar in seiner Sprache, verpflichtet dem Geist des Grundgesetzes:

„Glaubensfreiheit“

so heißt es da –, ist

„mehr als religiöse Toleranz, d. h.“

als die –

„bloße Duldung religiöser Bekenntnisse.“

Dass der Staat sich nicht mit einem Bekenntnis identifizieren darf, das ist die gebotene Neutralität. Im Grundgesetz ist eine – Zitat: –

„offene, übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung des Staates grundgelegt“

und nicht nur eine, die innere Freiheit gewährleistet, sondern auch die äußere Freiheit, sein – Zitat: –

„gesamtes Leben an den Lehren seines Glaubens auszurichten.“

Das gilt selbstverständlich auch für seine politischen Überzeugungen. Wir werden dafür eintreten, dass das auch weiterhin der Fall ist.

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Rissmann das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Kahlefeld! Heute ist der 27. Februar, die Bundestagswahlen sind vier Tage vorbei, vollkommen unnötig, bei einem solchen Thema eine Wahlkampfrede offenbar nachholen zu wollen

[Elif Eralp (LINKE): Oh ey! Wenn es keine Argumente mehr gibt, heißt es immer gleich „Wahlkampfrede“! – Zuruf von Anne Helm (LINKE)]

Sind Sie fertig? – Ich warte, bis etwas Gehaltvolles von Ihnen kommt, aber da warte ich unterdessen seit einigen Jahren drauf. Na gut!

Es ist ja an sich gut, dass man dieses Thema nicht vor zwei Wochen zum Aufruf gebracht hat, als wir uns noch im förmlichen Wahlkampf befunden haben, weil dieses Thema nämlich viel zu wichtig ist, und vor allem: Es geht um religiöse Gefühle von Menschen, es geht um Glauben. Gerade deswegen erfordert es in besonderer Weise, dass wir das Thema mit Respekt und mit Achtung und insbesondere mit Sachlichkeit versuchen zu behandeln und möglichst gemeinsam eine Lösung finden, die alle denkbaren Gesichtspunkte bei der Beantwortung der Fragestellung, wie wir mit dem Neutralitätsgesetz in Berlin umgehen, berücksichtigt. Für mich ist dabei immer der Ausgangspunkt die Aufklärung. Hier in Berlin darf man das vielleicht auch noch sagen mit Friedrich dem Großen, der sagte:

„Die Toleranz in der Gesellschaft muß jedem Bürger die Freiheit sichern zu glauben, was er will.“

Und damit hat er, glaube ich, auf den Punkt gebracht, worum es uns natürlich gehen muss, auf der einen Seite. Denken Sie vielleicht auch an Nathan den Weisen von Lessing und die Ringparabel. Das sind doch Gedanken, die uns gemeinsam verpflichten sollten.

Endlich war es dann 1949 soweit, dass das Grundgesetz es geschafft hat, diese Ansprüche an die Regelung des Lebens von Menschen untereinander in unserer Gesellschaft verbindlich zu kodifizieren. Konkret heißt das, ableitend aus dem, was das Grundgesetz aufgibt, dass wir diese Frage vernünftig abwägen müssen, praktische Konkordanz verschiedener Interessen zum Ausgleich bringen müssen. Das ist freilich auf der einen Seite die Religionsfreiheit des Grundrechtsträgers im öffentlichen Dienst. Auf der anderen Seite stehen genauso zu beachtende Aspekte, nämlich die negative Religionsfreiheit anderer, auch die Errungenschaft staatlicher Neutralität, die ge

nauso zur Aufklärung gehört, auch das Mäßigungsgebot von Amtswaltern im öffentlichen Dienst und freilich natürlich konkret auch die Sicherstellung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Ihrer Initiative fehlt das vollends, denn so einfach ist das eben nicht, zwei Paragrafen wegzustreichen, um damit dem von Ihnen unterstellten Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dieses Neutralitätsgesetz hier in Berlin in dieser Form dieser Abwägung, die ich eben nur skizzieren konnte, nicht gerecht wird. Damit ist zu handeln, auch wenn, anders als Sie es darstellen, Frau Dr. Kahlefeld, die Vorschriften natürlich verfassungskonform anwendbar sind und die auch verfassungskonform angewendet werden. Das heißt, wir haben nicht den Zustand einer Verfassungswidrigkeit, die irgendeinen Alarmismus oder irgendeine Hektik erfordern würden, wie Sie es dargestellt haben. Stattdessen hat die Koalition das freilich in den Blick genommen, und der Senat handelt. Seite 35 des Koalitionsvertrages – Zitat –:

„Das Neutralitätsgesetz passen wir gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts an.“

[Elif Eralp (LINKE): Wann denn?]

Da Sie das im Zweifel gelassen haben, Frau Dr. Kahlefeld: Der Senat arbeitet seit März 2023 in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe daran, genau das Gesetz unter den von mir grob skizzierten Maßstäben anzupassen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist natürlich genauso involviert wie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, SenASGIVA ist beteiligt, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherstutz, die Senatsverwaltung für Finanzen und auch die Senatskanzlei. Allein das zeigt schon die Bedeutung der Angelegenheit, die der Senat diesem Thema beimisst. Das zeigt im Übrigen auch, dass alle Gesichtspunkte zusammengetragen und einbezogen werden. Freilich ist doch das Ergebnis dieser ressortübergreifenden Arbeitsgemeinschaft abzuwarten, und es bedarf Ihres Anliegens hier an dieser Stelle gar nicht. Wir sehen uns wieder, wenn die Arbeitsgemeinschaft und damit der Senat ihren Gesetzentwurf dazu vorlegen werden. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat die Kollegin Dr. Kahlefeld die Gelegenheit zur Zwischenbemerkung. – Bitte schön!

Natürlich haben Sie recht, dass verschiedene Rechtsgüter abgewogen werden müssen, aber das hat das Bundesverfassungsgericht getan, und das haben auch die nachfolgenden Gerichtsurteile des Arbeitsgerichts und so weiter.

Das ist passiert. Da müssen Sie nicht beim Urschleim, sozusagen bei Friedrich dem Großen, anfangen, sondern da sind wir schon ein ganzes Stück weiter.

[Tobias Schulze (LINKE): Er meinte Friedrich Merz!]

Dann verstehe ich das, okay.

Das Zweite, das mich wirklich interessieren würde, ist, wie oft Ihre Arbeitsgruppe denn getagt hat und in welche Richtung das denn geht. Wir alle haben Vermutungen, dass Sie irgendwie versuchen, etwas mit dem Schulfrieden zu machen. Die Geschichte mit dem Schulfrieden ist aber insofern schwierig, als an unseren Schulen, wenn jemand religiöse Zeichen zeigt oder sich über Religion äußert, nicht die Person oder das Kind den Schulfrieden stört, sondern die, die keine Religion an den Schulen haben. Sie müssten sich also mit einer ganz anderen Zielgruppe beschäftigen, wenn Sie den Schulfrieden tatsächlich in dieses Gesetz einarbeiten wollen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass das in Ihrem Interesse ist, denn Sie wollen ja die religiösen Bekundungen von Lehrerinnen und Kindern verbieten und eben nicht die Hetze derer, die keine sichtbare Religion in der Schule wollen, obwohl ich noch mal zitiert habe, was das Bundesverfassungsgerichtsurteil feststellt: Es geht nicht darum, Religion nur irgendwie zu dulden und sie möglichst unsichtbar zu machen, sondern wir müssen ertragen, dass Menschen, die religiös sind, diese Religion auch leben und dass das sichtbar ist und man damit umgehen muss, und zwar auch im Schulalltag.

Meine ganz einfache Frage ist also, wie oft Sie getagt haben und was bisher dabei herausgekommen ist, denn die Lehrerinnen, die Frauen und die Schulen hängen bisher in der Luft. Wenn Sie sagen, Religion ist eine ganz wichtige Frage – ich nehme das der C-Partei sowieso nicht ab, aber Sie haben jetzt mal so getan als ob,