Mit der Religionsfreiheit ist es so – es wurde eben schon angesprochen –: Es gibt einmal die Religionsfreiheit der Lehrerin, die abzuwägen ist. So ist es natürlich kein Problem, wenn die Lehrerin innerhalb des Kollegiums das Kopftuch trägt, aber wenn sie gegenüber den Schülern auftritt, kann das eben im Einzelfall ein Problem sein, denn die Schüler – und das wurde hier auch schon angesprochen – unterliegen natürlich der negativen Religionsfreiheit, das heißt, dass man auch das Recht hat, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen oder danach zu leben. Und das umfasst eben auch, dass man als Schüler, welcher sich in einem Über- und Unterordnungsverhältnis zu einer Lehrkraft befindet, nicht durch religiöse Bekundungen der Lehrkraft überwältigt oder zu einem bestimmten religiösen Verhalten angeleitet wird.
Und das religiöse Kopftuch ist eben in seiner Art nicht nur immer alleine ein religiöses Bekenntnis, sondern auch ein politisches, ja, es ist oft Ausdruck des politischen Islam. Frauen, die es nicht tragen, werden im Islam als unsittlich betrachtet. Zunächst und zuerst an dieser Stelle
wird den Musliminnen insgesamt durch das Kopftuch das Erfordernis eines sittsamen und schamhaften, auf Koketterie und unnötige sexuelle Aufreizung der Männer verzichtenden Betragens vor Augen geführt. Wenn Sie mich persönlich fragen: Das Mittelalter lässt grüßen.
Aber daneben geht es beim Tragen des Kopftuchs auch um ein politisches Statement. Es geht um den Erhalt der islamischen Identität im Westen. Eines dieser Symbole ist das Kopftuch, um sich von den anderen zu unterscheiden. Es gibt hier eine Dialektik, und zwar dazwischen, dass das Unsichtbare sichtbar wird. Ich bin unsichtbar dadurch, dass ich kein Kopftuch trage, aber dadurch, dass ich ein Kopftuch trage, bin ich da. Ich zwinge mich auf, ich werde wahrgenommen. Aber gerade dieses Aufzwingen der eigenen Wahrnehmbarkeit kollidiert mit dem Schutzauftrag des Staates und dem Überwältigungsverbot gegenüber den Schülern.
Deswegen ist es eben nicht so einfach, wie Sie sagen, dass religiöse Symbole jeglicher Art für Lehrkräfte im Schulunterricht unproblematisch sind. Es wurde vom Kollegen Rauchfuß richtig angesprochen. Ich teile auch Ihre Auffassung, dass es eine Gefahr gibt, dass sich gewisse Leitbilder durchsetzen, auch religiöse Leitbilder, und wir dann nämlich irgendwann eine religiöse Leitkultur des Islams hier vorfinden. Diese Problematik kennen vor allen Dingen diejenigen, die sich mit der Türkei und mit Atatürk beschäftigt haben. Sie wissen, dass, wenn Sie einmal ein Kopftuch an staatlichen Stellen erlauben, es am Ende alle tragen müssen. Dieses Tor wollen wir nicht aufstoßen, und deswegen sind wir dafür, dass es eine verfassungskonforme Überarbeitung des Neutralitätsgesetzes gibt, die die Neutralität des Staates weiterhin wahrt. – Vielen herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesanträge. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, „Verfassungsgemäße Überarbeitung des sogenannten ‚Neutralitätsgesetzes‘“ auf Drucksache 19/1164 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2187 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit abgelehnt.
Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke, „Gesetz zur Änderung des Neutralitätsgesetzes – Neutralitätsgesetz verfassungskonform anpassen und Diskriminierung
von Hijab tragenden Frauen beenden“, auf Drucksache 19/1167 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2188 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit ebenfalls abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zur Verlesung der Ergebnisse der Wahlen. Tagesordnungspunkt 4: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln, Drucksache 19/0909: Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Robert Eschricht – abgegebene Stimmen: 133, ungültige Stimmen: 2, 20 JaStimmen, 107 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit ist Herr Eschricht nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Karsten Woldeit – abgegebene Stimmen: ebenfalls 133, ungültige: 2, 22 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit ist auch Herr Woldeit nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Martin Trefzer – abgegebene Stimmen: 133, ungültig: 1, 17 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, damit ist Herr Trefzer nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde – abgegebene Stimmen: ebenfalls 133, ungültige: 2, 17 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen, damit ist auch Herr Ubbelohde nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Drucksache 19/0936: Vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Marc Vallendar – abgegebene Stimmen: 133, ungültig: 1, 18 Ja-Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit ist Herr Vallendar nicht gewählt, und Herr Abgeordneter Thorsten Weiß – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 2, 18 Ja-Stimmen, 108 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit ist auch Herr Weiß nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Gunnar Lindemann – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 1, 16 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen, damit ist Herr Lindemann nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war
vorgeschlagen Herr Abgeordneter Tommy Tabor – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 2, 17 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit ist auch Herr Tabor nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/1008: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel – abgegebene Stimmen: 133, 2 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 104 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen, damit ist Herr Hansel nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Harald Laatsch – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 3, 19 JaStimmen, 107 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit ist auch Herr Laatsch nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des LetteVereins, Drucksache 19/1057: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt – abgegebene Stimmen: 133, keine ungültige Stimme, 22 JaStimmen, 104 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen, damit ist Herr Wiedenhaupt nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karsten Woldeit – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 2, 22 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit ist auch Herr Woldeit nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Jeannette Auricht – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 2, 19 Ja-Stimmen, 107 NeinStimmen, 5 Enthaltungen, damit ist Frau Auricht nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Alexander Bertram – abgegebene Stimmen: 133, ungültige: 2, 19 Ja-Stimmen, 106 NeinStimmen, 6 Enthaltungen, damit ist auch Herr Bertram nicht gewählt.
Tagesordnungspunkt 11: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson – abgegebene Stimmen: 133, davon 5 ungültige, 19 JaStimmen, 104 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit ist auch Herr Bronson nicht gewählt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 17. Februar 2025 Drucksache 19/2236
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2149 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2236 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzesantrag damit so angenommen.
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
In der 32. Plenarsitzung am 15. Juni 2023 haben wir die Mitglieder des Gnadenausschusses neu gewählt. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Der Kollege Schlüsselburg hat seine Mitgliedschaft in dem Gremium niedergelegt. Die Fraktion Die Linke schlägt als Nachfolger Herrn Abgeordneten Damiano Valgolio vor. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer also den Kollegen Valgolio zu wählen wünscht, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion ist der Abgeordnete Valgolio damit gewählt.
Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 13 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten auf Vorschlag des für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglieds des Senats die Mitglieder von zwei Besuchskommissionen. Die vorgeschlagenen Personen sind der Drucksache 19/2156 zu entnehmen. Wer die Vorgeschlagenen entsprechend der Empfehlung des Fachausschusses auf Drucksache 19/2237 zu Mitgliedern beziehungsweise stellvertretenden Mitgliedern der zwei Besuchskommissionen wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der zwei Besuchskommissionen so gewählt.