Protocol of the Session on June 29, 2023

Herr Staatssekretär, bitte schön!

Vielen Dank zunächst einmal für die Nachfrage! Es gab keine Weisungen dazu von der Hausleitung an das eigene Haus oder auch an die nachgeordneten Behörden, so zu verfahren. Ich hatte es eingangs erwähnt: Es gab ausschließlich eine Nachfrage dazu. Ich habe Ihnen geschildert, was im Weiteren passiert ist. Wir werden diesen Sachverhalt sorgfältig weiter beobachten. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Staatssekretär!

Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Walter. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welches Funktions- und Aufgabenprofil wird der beziehungsweise die künftige Queerbeauftragte haben, und wo wird die Stelle angesiedelt sein?

Frau Senatorin Kiziltepe, bitte schön!

Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):

Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass die Koalition einen Queerbeauftragten der Landesregierung Berlin für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt schaffen wird. Das ist festgehalten. Der Queerbeauftragte, die Ansprechperson für queere Menschen und deren Belange, wird in meinem Haus angesiedelt. Wir führen im Moment noch Gespräche darüber, wer dieses Amt in Zukunft bekleiden wird. Sie können sicher sein, dass wir das zum Höhepunkt der Pridezeit veröffentlichen werden, vielleicht im Rahmen einer Pressekonferenz. Wir brauchen noch ein paar Tage, aber ich kann Ihnen versichern, dass es eine Person sein wird, die dem Amt gerecht werden wird. – Danke!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Walter. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich hoffe, dass die Person dem Funktions- und Aufgabenprofil entsprechen wird. Wird es für

den oder die Queerbeauftragte eine öffentliche Ausschreibung geben, und ist bei dem Verfahren auch die queere Community eingebunden?

[Beifall bei den GRÜNEN]

Frau Senatorin, bitte schön!

Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):

Wie gesagt, tauschen wir uns gerade intern aus und sprechen über mögliche Kandidatinnen und Kandidaten. Wir wollen eine schnelle Besetzung des Queerbeauftragten. Eine Ausschreibung dieser Stelle würde längere Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, jemanden zu nehmen, der so schnell wie möglich dieses Amt bekleiden kann. – Danke!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön!

Vielen herzlichen Dank! – Liebe Frau Senatorin! Ist es richtig, dass, wie der Zeitung zu entnehmen war, der ehemalige Sprecher der SPDqueer für die Stelle vorgesehen ist?

Frau Senatorin, bitte schön!

Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):

Es sind verschiedene Personen im Gespräch. Die Entscheidung werden wir intern fällen. Sie können versichert sein, dass Sie zeitnah, im Juli erfahren werden, um welche Person es sich handelt. – Danke!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Damit hat sich die Fragestunde heute durch Zeitablauf erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 3:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der AfD-Fraktion

Tagesordnungspunkt 10

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1001

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung das Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Woldeit. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, haben wir heute eine wunderbare Ausstellung in der Wandelhalle über die Berliner Polizei, somit ist es gut und richtig, dass wir als heutige Priorität auch wieder ein Polizeithema bringen. Sie wissen auch, dass wir in der vorletzten Plenarsitzung unseren Antrag „Berlin endlich sicherer machen!“ als Priorität beraten haben, in der letzten Plenarsitzung ganz konkret einen Gesetzesänderungsantrag zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Rahmen des Unterbringungsgewahrsam eingebracht haben und heute einen Gesetzesänderungsantrag im Rahmen des Unmittelbarer-Zwang-Gesetzes. Sie sehen, die innere Sicherheit ist uns wichtig. Sie sehen, dass es eine Partei gibt, die dreimal in Folge die innere Sicherheit im Rahmen der Priorität angemeldet hat. Es gibt eine Partei, die sich um die Berliner Polizei kümmert, und das ist die AfD-Fraktion.

[Beifall bei der AfD]

Es gehört zum Fakt dazu, dass wir es in den letzten sechseinhalb Jahren unter rot-grüner Regierungsbeteiligung vermocht haben – das meine ich im allernegativsten Sinne –, Berlin weiterhin stabil als Kriminalitätshauptstadt zu halten, ab und zu mal im Wechsel mit Frankfurt am Main, aber der vorletzte Platz ist wirklich kein Ruhmesblatt. Wir haben nach wie vor mit über 520 000 die meisten Straftaten aller Bundesländer. Wir haben mit unter 45 Prozent nach wie vor die geringste Aufklärungsquote, und ich habe Ihnen schon gesagt, dass das kein Stadtstaatenphänomen ist. Es gibt andere Bundesländer, andere Städte wie beispielsweise München, wo das vollkommen anders aussieht.

Um dieser Situation Herr zu werden, brauchen wir auch die richtigen Rahmenbedingungen. Ich weiß noch, wie oft wir über den Taser gesprochen haben. Die CDU-Fraktion war genau wie wir in der letzten Legislatur dabei, eine

(Sebastian Walter)

Verankerung im Unmittelbaren-Zwang-Gesetz schaffen zu wollen. Es gab Anträge von uns, es gab Anträge von der Union. Ich erinnere mich noch gut an eine Beratung, da hatten wir noch Rot-Grün-Rot an der Regierung, was dankenswerterweise vorbei ist, weil mit unseren Stimmen Rot und Grün aus der Regierung rausgeworfen wurden.

[Beifall bei der AfD]

Ich erinnere mich noch an die Innensenatorin Iris Spranger, wie sie in der Innenausschusssitzung massiv forderte, vollkommen zu Recht, sie war gerade frisch im Amt: Geben Sie mir die Mittel, um Bodycams anzuschaffen! Geben Sie mir die Mittel, um den Taser einzusetzen, sowohl monetärisch als auch als Gesetzesgrundlage! – Ich erinnere mich noch an die Gesichter der innenpolitischen Sprecher der Linken und der Grünen, die ganz beschämt auf den Boden starrten, und an den Applaus aus der Opposition für die SPD-Innensenatorin. Das zeigt, dass Sie von Links und Grün auf dem falschen Pfad der inneren Sicherheit waren und sind, und das wird auch immer so bleiben.

[Beifall bei der AfD – Vasili Franco (GRÜNE): Ich nehme das als Kompliment!]

Herr Kollege Franco, Sie verpassen mitunter, dass es Kompetenzpunkte der Berliner Parteien gibt. Wissen Sie eigentlich, dass die AfD-Fraktion im Kompetenzbereich Kriminalitätsbekämpfung laut dem RBB nahezu gleichauf mit der SPD ist, die die Innensenatorin stellt,

[Tobias Schulze (LINKE): Das Thema der Debatte ist innere Sicherheit und nicht die AfD!]

und dass Sie in dem Bereich komplett abgeschlagen sind? Das ist ein Fakt! Wir sind ein Motor für die innere Sicherheit, und das ist eine Tatsache!

[Beifall bei der AfD – Tobias Schulze (LINKE): Es geht nicht um Sie!]

Warum wollen wir den Taser verankert haben? – Es gibt seit Jahren Testphasen. Wenn die Forderung kam, dass wir ihn im Gesetz rechtssicher verankert haben wollen – nicht, dass der Polizist, der ihn in der Testphase anwendet, mit einem Bein vorm Richter steht und sich verantworten muss –, kam immer: Wir müssen evaluieren. Wir brauchen irgendwelche Umfragen. Wir brauchen irgendwelche Tests. Wir brauchen irgendwelche Statistiken aus anderen Bundesländern. – Der schwarze Peter wurde sich immer hin- und hergeschoben. Das ist falsch.

Der Taser kann Leben retten. Es gibt nicht nur solche Phänomene wie Suicide by Cop, wo jemand in der Hoffnung, erschossen zu werden, mit einem Messer auf einen Polizisten zurennt. Wir haben nach und nach, und das wissen Sie alle, einen absoluten Anstieg an Straftaten mit Messern im Allgemeinen. In welcher Situation befindet sich der Polizist heute? Wenn jemand mit einem Messer, mit einem Beil oder keine Ahnung was, wir haben mittlerweile diverseste Phänomene, auf den Polizisten zu

rennt, dann hat der nur die Möglichkeit des Einsatzes der Schusswaffe. Diese ist in der Regel letal oder wahrscheinlich unter Umständen tödlich. Mit dem Taser gibt es ein non-letales Wirkmittel, was den Polizisten schützt und was auch das polizeiliche Gegenüber vor schlimmen Verletzungen schützt. Dementsprechend ist es nur sachlogisch, dass wir diese Gesetzesgrundlage schaffen.

In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie es verankert. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir Ihnen helfen, dass wir Ihnen ganz konkrete Gesetzesänderungsanträge an die Hand geben. Das ist jetzt der dritte in Folge. Ich möchte ihn sehr gerne zügig beraten haben. Deswegen auch an die Kollegen des Rechtsausschuss, der mitberatend ist: Beraten Sie ihn schnell, damit wir ihn auf die Tagesordnung des Innenausschusses bekommen. – Herzlichen Dank!

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Förster das Wort.