Vielen herzlichen Dank für diese sehr aktuelle Frage! – Wir haben dieses grundsätzliche Thema, das sich aufgrund verschiedener Zwischenfälle stellt, auch in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft erörtert, haben uns von der Geschäftsführung und insbesondere dem Kollegen, der für den operativen Bereich verantwortlich ist, schildern lassen, in welchen Abschnitten jetzt gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bundespolizei sichergestellt wird, für den gesamten Flughafenbereich ein erhöhtes Maß an Sicherheit und insbesondere eine Verhinderung des Eindringens durch den Zaun zu erreichen. Das erfordert Veränderungen der Ausstattung, auch hinsichtlich der Überwachungsmaßnahmen. Das ist fest eingeplant. Das erfolgt in verschiedenen Abschnitten und befindet sich derzeit in der Umsetzung. Wir
werden sehr darauf achten, dass die Flughafengesellschaft hier ihren Verpflichtungen gemeinsam mit der Bundespolizei nachkommt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Vallendar. – Bitte schön!
Nun sind ja beim Eindringen auf das Flughafengelände auch Schäden durch Flugausfälle entstanden. In einer Antwort des Senats auf meine Schriftliche Anfrage wurde gesagt, dass noch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinsichtlich der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Schädiger abgewartet werden. Weshalb wird darauf gewartet? Zivilrechtliche Ansprüche können ja auch unabhängig von strafrechtlicher Bedeutung geltend gemacht werden.
Vielen herzlichen Dank! – Mit den strafrechtlichen Verfahren gehen natürlich auch Maßnahmen der Beweissicherung und der Beweisbewertung einher, die dann anschließend einen sehr konkreten Mehrwert für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche haben. Insofern unterstütze ich das Vorgehen ausdrücklich.
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Senator, dass die Flughafengesellschaft das alles sehr ernst nimmt, die Sicherheit auf dem Flugfeld gesichert ist und mögliche Personenschäden jederzeit ausgeschlossen sind?
Ich kann bestätigen, dass die Flughafengesellschaft das sehr ernst nimmt. Was jetzt ausgeschlossen werden kann, damit wäre ich zurückhaltend, alldieweil nie alles ausgeschlossen werden kann, und bezogen auf die Verbesserungsmaßnahmen, die erforderlich sind, wir noch nicht bei 100 Prozent angekommen sind. Aber der Zeitplan ist
meines Erachtens nicht gefährdet. Er ist ambitioniert, und wir werden, sowohl seitens der Gesellschafterfunktion als auch sicherlich die Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat, darauf achten, dass hier keine Nachlässigkeit eintritt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Bevor wir zum nächsten Fragesteller kommen, von mir noch mal der Hinweis: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Satz „Vielen Dank für die Frage“ berechtigt noch nicht dazu, eine Nachfrage zu stellen, weil es nichts gibt, wonach man fragen könnte. Wenn Sie sich netterweise bei den Nachfragen beim Eindrücken daran orientieren könnten, dass es wenigstens schon theoretisch etwas geben könnte, wonach man fragen könnte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Frage bezieht sich auf die zunehmende Schwimmbadgewalt. Ich möchte vom Senat wissen: Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen, um der sich häufenden Gewalt in Berliner Schwimm- und Freizeitbädern zu begegnen?
Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Sie haben ja alle verfolgt, dass es, als die Badesaison begonnen hat, dort Vorfälle gegeben hat; das hat es auch schon im letzten Jahr gegeben. Das heißt, wir haben die Sicherheitsmaßnahmen auch im Aufsichtsrat der Bäder-Betriebe gemeinsam mit den Vorständen der Bäder-Betriebe nicht nur erörtert, sondern über 1,5 Millionen Euro an Personalkosten in die Hand genommen, weil wir einfach die Sicherheit dort nach oben gefahren haben. Mit den örtlichen zuständigen Polizeiabschnitten besteht regelmäßig eine enge Kooperation zur Abstimmung der Sicherheitskonzepte. Das ist sehr wichtig.
Präventivmaßnahmen vor dem Beginn der Freibadsaison sind auch hier erfolgt, aber wir machen das natürlich auch im regelmäßigen Kontakt im laufenden Betrieb. Ergänzt werden diese zielgerichteten präventiven Maßnahmen zum Beispiel durch Sicherheitsgespräche, durch die Unterstützung präventiver Projekte, aber auch durch das Einsetzen von mobilen Wachen im Nahbereich von Freibädern. Hervorgehoben wird hier von mir auch noch mal die Ausbildung sogenannter Konfliktlotsinnen und Konfliktlotsen, die in den Sommerferien und auch an den
Wochenenden in den Sommerbädern Neukölln und Pankow im Einsatz sind. Darüber hinaus werden die Sommerbäder durch die Polizei Berlin nach Maßgabe natürlich auch mit Streifentätigkeit miteinbezogen. Das ist auch mir sehr wichtig.
Ich habe gestern noch mal ein Gespräch mit dem Vorstand der Bäder-Betriebe gehabt. Das heißt also, wir werden auch die Freigabe von weiteren Personalmitteln machen müssen, weil die 1,5 Millionen Euro für das Sicherheitspersonal nicht ausreichen werden. Wir wissen, und wir sind uns dieser Sache bewusst, dass es sehr wichtig ist, dass gerade Familien und Kinder wirklich in Bäder gehen können und dort einen Freizeitspaß haben sollen und nicht Angst haben sollen, dass sie dort angegriffen werden. – Danke schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Dr. Bronson. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich möchte nachfragen, welche Maßnahmen der Senat hinsichtlich der personellen und technischen Ausstattung ergreifen wird, damit die mehreren Tausend von den Bäder-Betrieben bereits ausgesprochenen Hausverbote endlich umgesetzt werden können. Hemden mit einem Aufdruck „Bleib cool am Pool“ scheinen ja wohl nicht auszureichen.
Die Hausverbote sind ausgesprochen worden – es wurden sogar bis jetzt weniger Hausverbote ausgesprochen als im letzten Jahr –,
das ist leider der Fall, das haben die letzten Wochen ergeben, aber wir sind in einem engen Austausch.
Ich habe schon im Regierungsprogramm gesagt, dass selbstverständlich auch die Einlassmöglichkeiten entsprechend verändert werden. Wir werden ein Onlinesystem besser einführen, das heißt also, dass man sich sehr gut online einbuchen kann. Das alles wird auch zur Sicherheit beitragen. Nichtsdestotrotz muss jeder Zustand, der dazu führt, dass Angsträume versucht werden zu schüren, verhindert werden. Das ist sowohl dem Aufsichtsrat als auch den Bäder-Betrieben als auch der Polizei Berlin sehr wichtig. Das nehmen wir sehr ernst. Wir werden auch – dazu bin ich jetzt mit der Landeskommission in Ver
bindung – Maßnahmen ergreifen müssen, um schon im Vorfeld präventiv notwendige Sachen zu machen. Auch das haben wir im Blick und werden das jetzt umsetzen.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Burkert-Eulitz. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie haben jetzt gerade noch nicht darüber gesprochen, aber es war durchaus im öffentlichen Diskurs, dass es auch Videoüberwachungen in den Bädern geben soll. Deswegen frage ich: Wird dem so sein? Wenn ja: Wie schützen Sie dann kleine Kinder, die zum Teil nackig unterwegs sind, oder Frauen oben ohne, die in ihrer Intimsphäre gefährdet werden, auch im Gesamtkinderschutz? – Vielen Dank!
Dass mir der Kinderschutz sehr am Herzen liegt, das können Sie sich vorstellen. Man kann in Freibädern nie einzelne Fotoaufnahmen verhindern, mit jedem Handy ist das möglich. Da werden das Wachpersonal beziehungsweise auch diejenigen, die präventiv unterwegs sind, selbstverständlich darauf achten, dass, wenn so etwas vorkommt, das unterbunden wird. Das muss unterbunden werden. Über Videoausrüstung in den Bädern – – Das wäre mir neu.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich habe eine Frage zur Strafverfolgung in Zusammenhang mit der Letzten Generation. Im Strafgericht Tiergarten gibt es neuerdings zwei neue Abteilungen extra für beschleunigte Verfahren, also eigentlich Verfahren, die sich nur für einfache Fälle und einfache Beweislagen eignen. Wie bewertet der Senat die vermehrte Strafverfolgung im Wege dieser schnellen, beschleunigten Verfahren auch im Zusammenhang mit Klimaprotesten der Letzten Generation?
Danke schön, Frau Präsidentin! – Werte Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie den Koalitionsvertrag aufmerksam gelesen haben, werden Sie gesehen haben, dass es bereits auf Seite 33 eine Vereinbarung dazu gibt, dass das beschleunigte Verfahren in Berlin ausgeweitet werden soll. Mit unserem Amtsantritt sind wir mit der Tatsache konfrontiert worden, dass es einen erheblichen Rückstau bei der Bearbeitung vieler Verfahren gab, auch aus dem Bereich der Angehörigen der Letzten Generation. Wir reden gegenwärtig von etwa 2 000 Verfahren. In diesem Zusammenhang ist natürlich von der Hausleitung auch mit dem Haus selber gesprochen worden, welche Möglichkeiten der Verfahrenserledigung es gibt. Es ist in der Vergangenheit von der Staatsanwaltschaft Berlin in erster Linie in diesen Verfahren gegen die Angehörigen der Letzten Generation mit Strafbefehlen reagiert worden. Das führt dazu, dass eine schnelle Erledigung auf der Seite der Staatsanwaltschaft oder der Amtsanwaltschaft eintritt, aber eben nicht bei den Gerichten. Denn es hat sich nach kurzer Zeit herausgestellt, dass dann dort der Rückstau eintrat, weil in der großen Mehrheit der Verfahren Einspruch eingelegt wurde, sodass das Problem nur auf die Richterinnen und Richter am Amtsgericht Tiergarten verlagert wurde.
Es ist dann offenbar von den Fachbereichen des Hauses, was auch ihre Aufgabe ist, mit den Ermittlungsbehörden gesprochen worden, welche Möglichkeiten es gibt. Dort wurde die Besorgnis vorgetragen, ein beschleunigtes Verfahren sei schon deswegen nicht geeignet, weil es praktisch keine Kapazitäten mehr im Amtsgericht Tiergarten gebe. Es gebe ausschließlich zwei Abteilungen, die sich in den Räumen des Bereitschaftsgerichts am Tempelhofer Damm befänden und dort in erster Linie für einige wenige Verfahren der Amtsanwaltschaft genutzt würden, was aber nicht ausreiche. Daraufhin ist vom Fachbereich des Hauses angeboten worden zu prüfen, inwieweit dort, wenn der Bedarf bestünde, an das Amtsgericht Tiergarten Richterstellen vergeben werden könnten; im konkreten Fall – das ist ja in den Medien berichtet worden – eine Proberichterin und ein Proberichter. Das ist auch so umgesetzt worden. Diese dazugehörigen Abteilungen sind für sämtliche Delikte ins Leben gerufen worden, die nach dem Gesetz, hier § 417 ff StPO, für das beschleunigte Verfahren geeignet sind, nicht etwa nur für Klimakleberinnen und Klimakleber.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Vandrey. – Bitte schön!
Vielen Dank für die Antwort! Ist Ihnen bekannt, dass beschleunigte Verfahren auch mit weniger Rechtsschutz, beispielsweise eingeschränkten und sehr kurzen Ladungsfristen, einhergehen? Ist Ihnen bekannt, dass sich solche Verfahren in erster Linie für einfache Ladendiebstähle et cetera eignen und bisher am Tempelhofer Damm genau dafür durchgeführt wurden? Glauben Sie wirklich, dass sich solche Verfahren, die besonders schnell und beschleunigt sind und mit eingeschränktem Rechtsschutz einhergehen, für mögliche Straftaten im Zusammenhang mit Klimaprotesten eignen?
Vielen Dank! – Mir ist nicht bekannt, dass das beschleunigte Verfahren per se mit einem minderen Maß an Rechtsschutz versehen ist. Das Gesetz existiert seit geraumer Zeit für das beschleunigte Verfahren. Natürlich ist es für einfach gelagerte Delikte vorgesehen. Wenn Sie sich allerdings anschauen – ich hatte es anfangs er- wähnt –, dass die Staatsanwaltschaft bisher nahezu ausschließlich im Wege des Strafbefehlsverfahrens reagiert hat – ein klassisches summarisches Verfahren, wo im Zweifelsfall der Beschuldigte oder Angeschuldigte überhaupt nicht gehört wird –, dann vermag ich darin per se keine Minderung des Rechtsschutzes zu erkennen. Im Übrigen entscheidet in jedem dieser Verfahren die Richterin oder der Richter über die Eignung für das beschleunigte Verfahren. Wenn er oder sie dies nicht für gegeben hält, wird im ganz normalen, regulären Verfahren weitergearbeitet.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Franco. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Zuerst einmal wollte ich sagen, dass der Begriff „Klimakleber“, glaube ich, nicht die offizielle Bezeichnung ist. Ich würde den Senat bitten, sich daran zu halten.
Meine Nachfrage: Gab es Gespräche, Erörterungen mit den Staatsanwaltschaften, dass Verfahren der Letzten Generation jetzt vermehrt als beschleunigte Verfahren behandelt werden sollen, oder ändert sich eigentlich nichts?