Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln
Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt zur Wahl vor: für die G-10Kommission nunmehr Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretenden Beisitzer, für den Ausschuss für Verfassungsschutz nunmehr Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Thorsten
Weiß als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politische Bildung nunmehr Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins nunmehr Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Ersatzmitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH nunmehr Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und für den Untersuchungsausschuss erneut Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied.
Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion eine geheime Wahl beantragt.
Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese acht Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten für jedes Gremium einen Stimmzettel, also acht unterschiedlich farbige Zettel, auf denen Sie jeweils für das vorgeschlagene Mitglied und das vorgeschlagene stellvertretende Mitglied „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig.
Ich bitte gleich die Abgeordneten, die gewählt haben – einmal zuhören! –, den Plenarsaal schon zu verlassen, weil wir unmittelbar danach eine Lüftungspause anschließen werden und die Sitzung dann um 17.30 Uhr fortsetzen. Also: Um 17.30 Uhr geht es hier wieder los!
Im Übrigen läuft das Wahlverfahren wie in den letzten Sitzungen. Ich bitte jetzt den Saaldienst wie immer, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Bitte räumen Sie auch wieder die Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum! Auch die Fernsehkameras dürfen wie immer nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden. Nunmehr bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre Plätze einzunehmen, um die Ausgabe der Wahlunterlagen vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. – Ein großes Dankeschön an den Saaldienst, der inzwischen eine gewisse Routine entwickelt hat!
Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit zur Wahl? – Haben auch die Beisitzerinnen und Beisitzer gewählt? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wie angekündigt wird die Sitzung für eine Lüftungspause unterbrochen und um 17.30 Uhr fortgesetzt.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 2. Juni 2022 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Juni 2022 Drucksache 19/0389
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0309 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion der CDU – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0389 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion der FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Gesetzesvorlage bei Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Effektive Wohnraumversorgung statt teurer Selbstbeschäftigung – Gesetz über die Auflösung der „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“
Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Stettner, bitte schön, Sie haben das Wort!
Ganz herzlichen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich, glaube ich, auch zu hören. Mittlerweile hat der Saal sich auch gefüllt, der zuständige Senator ist auch wieder da. – Das klingt nämlich nach so einem kleinen Thema, das gar nicht spannend ist, ist es aber gar nicht. „Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts“, das klingt so ein bisschen anekdotisch. Es gab mal eine gute Zeit, da haben hier zwei Parteien gemeinsam versucht, das Beste für die Geschicke Berlins zu entwickeln,
und damals haben wir uns zusammen mit der SPD die Anstalt öffentlichen Rechts ausgedacht. Sie sollte die politischen Leitlinien für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erstellen, kontrollieren, evaluieren, Beratungen anbieten, Mieterberatung anbieten, Mieterhaushalte beraten und sollte im Grunde den politischen Auftrag an unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kontrollieren. Das ist total sinnvoll, denn unsere eigenen Wohnungsbaugesellschaften sind eben kein Selbstzweck, sonst bräuchten wir sie nicht. Vielmehr müssen sie einem politischen Auftrag folgen, und zwar dem Auftrag des Gesellschafters, und das sind die Berlinerinnen und Berliner. Das war sinnvoll, das war ein guter Plan, das war eine schöne Aufgabe. Und dann endete leider diese gute Zeit, und seitdem haben Streit und Ineffizienz die Arbeit dieser Anstalt öffentlichen Rechts geprägt. Bis heute gibt es keine Ergebnisse. Rot-GrünRot möchte nun jedes Jahr weitere 700 000 Euro in diese nichts tuende Anstalt versenken.
Beide Vorstandsmitglieder haben die Arbeit eingestellt, sind zurückgetreten. Die eine erklärt öffentlich, die Blockade sei so groß, dass man gar nicht hätte arbeiten können. Also, der gute Gedanke ist in den letzten sechs Jahren katastrophal ausgeführt und umgesetzt worden. Da nehmen wir das Geld doch lieber und investieren es in neue Wohnungen, zum Beispiel.
Das Thema hatten wir heute schon, und die Geschichte der Wohnraumversorgung Berlin steht im Grunde pars pro toto für die Geschichte der Wohnungspolitik hier in Berlin, erst unter Rot-Rot-Grün, dann unter Rot-GrünRot. Wie schaut es insgesamt damit in Berlin aus? – Die Regierende Bürgermeisterin ist nicht da, Herr Senator Geisel ist anwesend. Ich unterstelle Ihnen wirklich, dass Sie bauen wollen.
Ich glaube, dass die Regierende Bürgermeisterin, als sie im Wahlkampf gesagt hat, dass Enteignungen eine rote Linie seien, nicht gelogen hat. Ich glaube auch, dass sie, als sie gesagt hat, dass sie bezahlbaren Wohnraum zusammen mit der Wohnungswirtschaft errichten möchte, nicht gelogen hat. Ich glaube, dass sie auch nicht in einer Stadt wohnen möchte, die das Signal der Enteignung setzt. Und dass Sie, Senator Geisel, wie Sie gesagt haben, bauen wollen – 20 000 Wohnungen jedes Jahr –: Ich glaube Ihnen, dass Sie das wirklich wollen. Jetzt kommt nicht das blöde Bonmot: Sie können es nicht. – Nein! Ich traue Ihnen auch zu, dass Sie es können. Ich glaube, Sie könnten es, und es ist ein sehr klares, ein sehr gutes Ziel für Berlin, das wir ganz dringend brauchen.
Und warum brauchen wir es? – Wir haben es in anderen Reden heute zum Teil schon gehört: Seit 2015 sind die Angebotsmieten in Berlin massiv gestiegen. Wer sich das auf einer Landkarte anguckt und 2015 mit 2021 vergleicht – je dunkler, umso teurer –, der sieht, dass das Zentrum Berlins stockduster wird. So fühlen sich viele Mieter mittlerweile auch. Uns fehlen Mietwohnungen in allen Segmenten, ganz speziell aber im mittleren und preiswerten Segment. Angebotsmieten auf dem freien Markt gehen zwischen 13 und 17 Euro – nach oben offen – raus. Allein unsere Wohnungsbaugesellschaften bauen noch für Nicht-WBS-Empfänger
Sie können gerne Fragen stellen! – in einer Größenordnung von 10 bis 12 Euro. Das ist viel zu wenig.
Die Baugenehmigungszahlen sinken seit 2016, Sie wissen das. Im ersten Quartal 2022 haben wir ein Drittel weniger Baugenehmigungen.
Das sind die fehlenden Wohnungen von morgen, das wissen wir heute schon. Wir wissen auch, dass das noch keine Kriegsfolgen sind. Das sind nicht die Folgen von steigenden Baupreisen. Das sind die Fehler des letzten Jahres und des vorletzten Jahres. Das wird also noch anspruchsvoller – oder ehrlich gesagt: schlimmer. Wir haben Lieferkettenprobleme. Wir haben Baukostensteigerungen. Wir haben einen Arbeitskräftemangel. Das alles wird sich noch deutlich negativ auswirken.
Dementsprechend sinkt die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen. Herr Senator, Sie wissen es, Sie haben es selbst eingestanden: Die Neubauziele erreichen wir nicht. Und ob die in den nächsten Jahren wirklich erreicht werden können, ob Sie das auf der Basis der jetzigen Baugenehmigungszahlen kompensieren können, steht, wenn wir ehrlich zueinander sind, in den Sternen.