Es haben schon verschiedene Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen, dass Sie den Antrag schlecht gecopyt
und gepastet haben. Die allermeisten Mieterinnen und Mieter in der Stadt fragen sich auch ganz sicher nicht, wie sie jetzt ganz schnell an eine Eigentumswohnung kommen. Die wollen vor allem eine Mietwohnung finden, die bezahlbar ist und bleibt. Im Gegensatz zum privaten Wohnungsmarkt sind es doch gerade die landeseigenen Wohnungsunternehmen, die eben der beste Garant dafür sind, eine bezahlbare Wohnung zu finden, die sich auch Menschen mit kleinem Geldbeutel leisten können. Deshalb brauchen wir nicht weniger, sondern mehr kommunale Wohnungen und dürfen nicht wieder damit anfangen, landeseigene Flächen zu privatisieren.
Es wäre doch geradezu abenteuerlich, in dieser hoch angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt künftig mit Steuergeldern nicht mehr bezahlbare Mietwohnungen, sondern teure Eigentumswohnungen zu bauen. Hinzu kommt: Der kommunale Wohnungsbestand ist unser zentrales Steuerungsinstrument. Das ist wichtiger denn je, denn die privaten Wohnungsunternehmen leisten ja nur einen marginalen Beitrag zur Lösung der Wohnraumkrise in Berlin. Sie sind nicht mal in der Lage, sich auf einen Mietenstopp einzulassen. Deswegen müssen wir den eingeschlagenen Weg der Ausweitung des öffentlichen bezahlbaren Wohnungsbestandes weiter vorantreiben, und zwar durch Neubau und Ankauf, auch durch Vergesellschaftung.
Dann möchte ich Ihnen gerne noch mal mit einer kleinen Geschichtsstunde auf die Sprünge helfen, warum Mieterprivatisierung keine gute Idee ist. Solche Programme gab es ja schon Ende der Neunzehnhundertneunzigerjahre. Es war schon damals das Problem, es wurden kaum Mieter mit Kaufinteresse oder dem nötigen Kapital gefunden.
Infolgedessen wurden dann sogenannte Zwischenerwerbe ermöglicht. Etwas Ähnliches schwebt der AfD nun auch vor, wenn Sie schreiben, dass Sie nicht an die Mieter, sondern zugunsten der Mieter verkaufen wollen, ein entscheidender Unterschied! Zum größten Zwischenerwerber Ende der Neunzehnhundertneunziger entwickelte sich die Aubis-Gruppe. Finanziert wurden Käufe durch Kredite der Berlin Hyp, bewilligt durch, wir wissen es alle, Klaus-Rüdiger Landowsky, damals CDU-Fraktionsvorsitzender. Käufe der Aubis-Gruppe erwiesen sich jedoch als wenig lukrativ.
Die Aubis-Gruppe erwirtschaftete horrende Verluste, konnte ihre Kredite nicht mehr bedienen und musste schließlich gerettet werden, was einen großen Beitrag zum Berliner Bankenskandal leistete. Es ist fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass infolge dieses Bankenskandals wiederum Hunderttausende vormals kommunale Wohnungen privatisiert wurden, die sich heute im Besitz
von Vonovia, Deutsche Wohnen und anderen börsennotierten Wohnungsunternehmen wiederfinden. Diese Privatisierung kommunaler Wohnungen war die Mutter aller Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt und wird deshalb von uns unmissverständlich ausgeschlossen.
Vielleicht kann ich es auch noch einmal so sagen: Als die GSW 2004 verkauft wurde, war die PDS an der Regierung beteiligt. Vielleicht wissen wir deshalb besser als alle anderen, dass die Privatisierung von großen Wohnungsunternehmen wirklich ganz falsch ist. Es war der größte wohnungspolitische Fehler der letzten 30 Jahre.
Deshalb ist im Koalitionsvertrag völlig eindeutig – das bietet gar keinen Interpretationsspielraum –, dass selbstverständlich keine Eigentumswohnungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen verkauft werden, ganz im Gegenteil, wir haben hineingeschrieben, dass es ein Privatisierungsverbot von kommunalem Eigentum geben soll, das auch in der Berliner Landesverfassung verankert werden wird.
Häufig wird als weiteres Argument angeführt, dass Eigentumswohnungen ja dazu führen würden, dass bei den Landeseigenen zusätzliches Geld für Neubau bereitstehen würde. Ich will einmal darauf hinweisen, warum das so unlogisch ist: Einerseits sollen diese Eigentumswohnungen so bezahlbar sein, dass sie auch für Menschen mit mittlerem Einkommen leistbar sind. Auf der anderen Seite müssen sie so teuer verkauft werden, dass sie als Refinanzierungsquelle für Sozialwohnungen dienen. Das ist so was von absolut Unsinn, was Sie hier aufschreiben, ein wirklicher Schwachsinnsantrag, den Sie gar nicht durchgerechnet haben. Ihr Konzept geht von vorne bis hinten einfach nicht auf.
Ich habe noch mal ein bisschen im Archiv gekramt, mein Kollege Michail Nelken hat Ihnen das schon vor ein paar Jahren erklärt. Er hat vorgerechnet, wenn eine Eigentumswohnung zum durchschnittlichen Mietpreis verkauft werden würde, dann müsste eine Familie, die WBS-180berechtigt ist, mehr als 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Das ist jetzt die große Freiheit, die Sie den Berlinerinnen und Berlinern hier versprechen wollen. Ich sage Ihnen, abenteuerlich, was Sie hier für einen Unsinn aufschreiben.
Ganz im Gegenteil, sollten die landeseigenen Wohnungsunternehmen durch steigende Baukosten tatsächlich zusätzliche Finanzierungsquellen benötigen, dann wäre es viel sinnvoller, diese durch Eigenkapitalzuschüsse des
Dann verweisen Sie im Antrag auch noch auf Südeuropa, verschweigen aber selbstverständlich, welche Probleme die Eigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten dort hatte. Viele sind bis heute hoch verschuldet, in den Ruin getrieben oder zwangsgeräumt. Viele sind heute bei Kapitalsammelstellen wie Blackstone gelandet, die massenweise faule Kredite überschuldeter Kleineigentümer von strauchelnden Banken übernommen haben und heute Kleineigentümern das Leben schwer machen. Es ist doch so: Wohneigentum bringt nur denjenigen Sicherheit, die sowieso schon gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse haben. Für die vielen Menschen mit prekären Jobs, kleinen und mittleren Einkommen ist nicht Wohneigentum, sondern sind dauerhaft bezahlbare Mietwohnungen die entscheidende Maßnahme für mehr Wohnsicherheit. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts