- bei der gesamtstädtischen Steuerung der infektionshygienischen Überwachung statistische Daten zur Überwachungsintensität regelmäßig abfragt und auswertet sowie zeitnah die einheitliche Umsetzung der infektionshygienischen Überwachung nach dem Infektionsschutzgesetz und der Infektionsverhütungsverordnung regelt,
- nach Maßgabe des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten die zum Zwecke der Planung und Steuerung erforderlichen Auskünfte bei den Sozialpsychiatrischen Diensten der Bezirke abfordert
- prüft, welche Rechts- bzw. Organisationsform den Aufgaben der Verwaltungsakademie Berlin am besten gerecht wird und
- hieran anknüpfend die Kompetenzen, Aufgaben und Organisation der Verwaltungsakademie Berlin der Rechtsform angemessen – ggf. in einem Errichtungsgesetz – regelt
Das Abgeordnetenhaus erwartet einen Bericht über die Entscheidung und Umsetzung bis zum 31. Juli 2022.
T 300 bis 323 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass bei der Ausübung von Vorkaufsrechten künftig die Vorgaben des Baugesetzbuchs zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit von vorkaufsbegünstigten Dritten beachtet werden.
T 324 bis 336 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Spandau in Zusammenhang mit Schulreinigungsdienstleistungen unter grobem Verstoß gegen das Vergaberecht ein Beratungsunternehmen direkt beauftragt hat.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt ferner, dass das Bezirksamt Spandau das von dem Beratungsunternehmen in Rechnung gestellte Honorar in Höhe von insgesamt ca. 680 000 Euro bezahlt hat, obwohl dieses stark überhöht und zudem die Wirksamkeit des Beratungsvertrages zweifelhaft war.
der vertraglichen Gestaltung der künftigen Qualitätssteuerung im öffentlichen Personennahverkehr mit drohenden finanziellen Nachteilen in zweistelliger Millionenhöhe (Jahresbericht 2020 – vertraulicher Teil)
T 1 bis 23 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat es entgegen Artikel 50 Absatz 1 der Verfassung von Berlin unterlassen hat, das Abgeordnetenhaus frühzeitig und vollständig über die Vereinbarung einer ergänzenden Vergütung zu unterrichten.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt die vertragliche Vereinbarung des Anreizelementes Ergänzende Vergütung im S-Bahn-Vertrag Ring, ohne diese finanzwirtschaftliche Maßnahme hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung ausreichend untersucht zu haben.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, künftig in sämtlichen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung frühzeitig und vollständig unterrichtet zu werden, insbesondere bei geplanten Vertragsschließungen im Bereich der öffentlichen Aufgabenerledigungen durch natürliche Monopole.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat mit seiner angekündigten jährlichen Berichterstattung über die begleitende Erfolgskontrolle der vertraglichen Anreizsysteme für den SBahn-Vertrag Ring
- die Wirkung der Ergänzenden Vergütung, insbesondere die damit erzielten Verbesserungen der Leistungserbringung des Eisenbahnverkehrsunternehmen,
substantiiert und monetär darlegt. Der Senat soll zugleich nachweisen, dass die berichteten Ergebnisse ausschließlich aus dem Anreizelement Ergänzende Vergütung erwachsen sind.
Es erwartet ferner, dass der Senat in geeigneter Weise darüber berichtet, wie die Entscheidung über die Zuerkennung einer Ergänzenden Ver
Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat über die aus der begleitenden Erfolgskontrolle abgeleiteten Schlussfolgerungen für künftige Verkehrsverträge berichtet.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2017 – Drucksache 18/3163 –
A. Uneinheitliche und in Teilen überhöhte Besoldungs- und Vergütungsstandards für die Präsidiumsmitglieder der Berliner
T 1 bis 24 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat entsprechend seiner Ankündigung einen Entwurf zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes mit dem Ziel der Zusammenführung der Zuständigkeit als Dienstbehörde, oberste Dienstbehörde, Personalstelle und Personalwirtschaftsstelle für Präsidentinnen und Präsidenten, Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie Kanzlerinnen und Kanzler der staatlichen Berliner Hochschulen bei der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung so rechtzeitig vorlegt, dass dieser noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
109 bis 139 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeiteten standardisierten Prüfschemata und Muster zur Prüfung von Planungsunterlagen für Hochbaumaßnahmen in die Anweisung Bau (ABau) aufnimmt.
C. Versäumnisse bei der Finanzierung des ITDienstleitungszentrums Berlin im Zuge der Umsetzung des E-Government-Gesetzes
T 140 bis 165 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat umgehend das Finanzierungsmodell des ITDZ finalisiert und hierüber erneut berichtet. Es erwartet, dass der Bericht darstellt, wie das Finanzierungsmodell ausgehend von den tatsächlichen Mittelbedarfen des ITDZ die langfristige Zielsetzung des E-Government
Gesetzes sowie die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hinsichtlich der verfahrensunabhängigen IKT und der IKT-Basisdienste berücksichtigt.