Protocol of the Session on August 19, 2021

Drucksache 18/3071 mit vertraulichem Teil mit

Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2018 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme –

Drucksache 18/3291 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der

Unterausschuss und entsprechend seiner Empfehlungen der Hauptausschuss veranlasst, folgende

Missbilligungen und Auflagen

gegenüber dem Senat zu beschließen:

1. Erhebliche Risiken bei der Berliner Schul

bauoffensive wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

T 93 bis 158 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig bei der Planung und Aufstellung von finanzwirksamen Programmen vor der Beschlussfassung hierüber ordnungsgemäße Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu allen vorgeschriebenen Teilaspekten veranlasst. Bei finanziell sehr bedeutsamen Auswirkungen sind auch gesamtwirtschaftliche Aspekte zu untersuchen.

Für das laufende Schulbauprogramm erwartet das Abgeordnetenhaus, dass der Senat dafür sorgt, dass

- nachholend die investiven Baubedarfe für den Bereich Kapazitätsausbau ermittelt werden,

- die Hauptziele des Programms durch Teilziele konkretisiert und Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden,

- das Unterhaltungsziel im Rahmen des zeitlich begrenzten investiven Programms aufgegeben und die kontinuierliche Finanzierung der baulichen Unterhaltung der Schulgebäude außerhalb des Programms über die Haushaltspläne gesichert wird,

- die Programmbereiche nach festgelegten Kriterien priorisiert werden,

- die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Struktur des Programms unter den aktuellen Rahmenbedingungen nunmehr wirtschaftlich untersucht wird und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Nachsteuerung veranlasst werden,

- die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen nunmehr aktuell untersucht und daraus ggf. Schlussfolgerungen für den Programminhalt, den zeitlichen Programmablauf und die Programmfinanzierung gezogen werden,

- ein realistischer strukturierter Zeitplan auf Programmebene mit zeitlichen Vorgaben für Zielerfüllungsgrade bei den Sach- und Budgetzielen des Programms und der Programmbereiche nachträglich aufgestellt

und dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben wird sowie

- kurzfristig Kriterien und Verfahren für Erfolgskontrollen auf Programmebene festgelegt und auf dieser Grundlage regelmäßig begleitende Erfolgskontrollen für das Programm und die Programmbereiche durchgeführt werden.

Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat bezogen auf die Einbindung einer Wohnungsbaugesellschaft in das Schulbauprogramm für die weitere Programmsteuerung nachholend für Folgendes sorgt:

- Prognostische Ermittlung der mit dem Modell verbundenen finanziellen Auswirkungen, insbesondere der Transaktionskosten, einschließlich der voraussichtlich anfallenden Steuerlasten und

- Festlegung von Kriterien und Verfahren für sowie Durchführung von Erfolgs

kontrollen des Modells.

2. Fehlendes systematisches Vertragsmanage

ment für städtebauliche Verträge

T 159 bis 202 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat und die Bezirksämter

- die Voraussetzungen für ein systematisches Vertragsmanagement für städtebauliche

Verträge schaffen bzw. fortentwickeln und hierfür

- die Struktur, insbesondere eine federführende Organisationseinheit, sowie das Verfahren bestimmen,

- die Vereinbarung von Sicherheiten für vertragswesentliche Pflichten stan

dardmäßig vorsehen und hierzu die notwendigen Vorgaben festlegen,

- bis zur Bereitstellung des angekündigten berlinweit einheitlichen Vertragsmanagementsystems ihr operatives Vertragsmanagement verbessern und insbesondere

- für eine einheitliche und systematische Erfassung der wesentlichen vertragsbezogenen Daten sorgen,

- ein einheitliches und systematisches Termin- und Fristenmanagement durchführen,

- eine effektive und effiziente Überwachung sowie laufende Steuerung der Vertragsabwicklung sicherstellen und

- eine laufende Dokumentation des gesamten vertragsrelevanten Geschehens bei der federführenden Organisationseinheit gewährleisten.

3. Lückenhafte IT-Sicherheit in der Berliner

Verwaltung

T 203 bis 222 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat auf eine umfassende Beseitigung von ITSicherheitsmängeln hinwirkt und dabei die Behördenleitungen anhält,

- ihre Verantwortung für einen ordnungsgemäßen und sicheren IT-Einsatz zu übernehmen,

- ein den Vorschriften entsprechendes Informationssicherheitsmanagement einzu

richten und

- Maßnahmen zur Erarbeitung, Umsetzung und Pflege von IT-Sicherheitskonzepten zu ergreifen.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Defizite bei der Umsetzung der IKTSicherheitsstandards und zur Behebung der ITSicherheitsmängel bis zum 1. Mai 2022 berichtet.

4. Unzureichende Wahrnehmung der gesamt

städtischen Steuerungsverantwortung für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin

T 223 bis 265 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

- ein verbindliches System zur Planung und Steuerung des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Maßgabe des Gesundheitsdienstgesetzes einführt,

- zur Gewährleistung eines effektiven Gesundheits- und Kinderschutzes nach dem Berliner Kinderschutzgesetz das bestehende Berichtswesen zu den Ersthausbesuchen in Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes bringt und darauf hinwirkt, dass Mängel bei der Umsetzung des Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens ausgeräumt

werden,

- bei der gesamtstädtischen Steuerung der infektionshygienischen Überwachung statistische Daten zur Überwachungsintensität regelmäßig abfragt und auswertet sowie zeitnah die einheitliche Umsetzung der infektionshygienischen Überwachung nach dem Infektionsschutzgesetz und der Infektionsverhütungsverordnung regelt,