Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO – über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2018 und die dazu vom Senat und den Bezirksämtern abgegebene Stellungnahme –
Drucksache 18/3291 – beraten. Im Unterausschuss wurde über sämtliche Textziffern (T) Bericht erstattet. Als Ergebnis dieser Beratungen sahen sich der
T 93 bis 158 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat künftig bei der Planung und Aufstellung von finanzwirksamen Programmen vor der Beschlussfassung hierüber ordnungsgemäße Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu allen vorgeschriebenen Teilaspekten veranlasst. Bei finanziell sehr bedeutsamen Auswirkungen sind auch gesamtwirtschaftliche Aspekte zu untersuchen.
- die Hauptziele des Programms durch Teilziele konkretisiert und Nachhaltigkeitsziele festgelegt werden,
- das Unterhaltungsziel im Rahmen des zeitlich begrenzten investiven Programms aufgegeben und die kontinuierliche Finanzierung der baulichen Unterhaltung der Schulgebäude außerhalb des Programms über die Haushaltspläne gesichert wird,
- die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Struktur des Programms unter den aktuellen Rahmenbedingungen nunmehr wirtschaftlich untersucht wird und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Nachsteuerung veranlasst werden,
- die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen nunmehr aktuell untersucht und daraus ggf. Schlussfolgerungen für den Programminhalt, den zeitlichen Programmablauf und die Programmfinanzierung gezogen werden,
- ein realistischer strukturierter Zeitplan auf Programmebene mit zeitlichen Vorgaben für Zielerfüllungsgrade bei den Sach- und Budgetzielen des Programms und der Programmbereiche nachträglich aufgestellt
- kurzfristig Kriterien und Verfahren für Erfolgskontrollen auf Programmebene festgelegt und auf dieser Grundlage regelmäßig begleitende Erfolgskontrollen für das Programm und die Programmbereiche durchgeführt werden.
Das Abgeordnetenhaus erwartet ferner, dass der Senat bezogen auf die Einbindung einer Wohnungsbaugesellschaft in das Schulbauprogramm für die weitere Programmsteuerung nachholend für Folgendes sorgt:
- Prognostische Ermittlung der mit dem Modell verbundenen finanziellen Auswirkungen, insbesondere der Transaktionskosten, einschließlich der voraussichtlich anfallenden Steuerlasten und
- die Struktur, insbesondere eine federführende Organisationseinheit, sowie das Verfahren bestimmen,
- bis zur Bereitstellung des angekündigten berlinweit einheitlichen Vertragsmanagementsystems ihr operatives Vertragsmanagement verbessern und insbesondere
- für eine einheitliche und systematische Erfassung der wesentlichen vertragsbezogenen Daten sorgen,
- eine effektive und effiziente Überwachung sowie laufende Steuerung der Vertragsabwicklung sicherstellen und
- eine laufende Dokumentation des gesamten vertragsrelevanten Geschehens bei der federführenden Organisationseinheit gewährleisten.
T 203 bis 222 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat auf eine umfassende Beseitigung von ITSicherheitsmängeln hinwirkt und dabei die Behördenleitungen anhält,
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat über die ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Defizite bei der Umsetzung der IKTSicherheitsstandards und zur Behebung der ITSicherheitsmängel bis zum 1. Mai 2022 berichtet.
- ein verbindliches System zur Planung und Steuerung des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Maßgabe des Gesundheitsdienstgesetzes einführt,
- zur Gewährleistung eines effektiven Gesundheits- und Kinderschutzes nach dem Berliner Kinderschutzgesetz das bestehende Berichtswesen zu den Ersthausbesuchen in Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes bringt und darauf hinwirkt, dass Mängel bei der Umsetzung des Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens ausgeräumt
- bei der gesamtstädtischen Steuerung der infektionshygienischen Überwachung statistische Daten zur Überwachungsintensität regelmäßig abfragt und auswertet sowie zeitnah die einheitliche Umsetzung der infektionshygienischen Überwachung nach dem Infektionsschutzgesetz und der Infektionsverhütungsverordnung regelt,