Protocol of the Session on August 19, 2021

III.

Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2016 – Drucksache 18/1961 –

A. Fehlender Nachweis für die

Wirtschaftlichkeit der Gebäudefeuer

versicherungspflicht

T 456 bis 469 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführt, bevor er darüber entscheidet, ob auch weiterhin eine Pflicht zur Gebäudeversicherung bestehen soll. Sollte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu dem Ergebnis führen, dass die Versicherungspflicht entfallen soll, erwartet das Abgeordnetenhaus darüber hinaus, dass der Senat Regelungen über das Verfahren zur Schadensabwicklung trifft. Insbesondere ist zu regeln, ob die Schadensabwicklung zentral für das Land Berlin vorgenommen werden soll und ob die zum Ersatz des jeweiligen Schadens erforderlichen Mittel zentral veranschlagt und bewirtschaftet werden sollen.

Berichtsfrist

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass dem

Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.

Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2020 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 18/3071 mit vertrauli

chem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO) werden für erledigt erklärt.

Zu lfd. Nr. 51:

Grundlagen für eine gemeinsame Bauausstellung für Berlin und Brandenburg legen!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 2. Juni 2021 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/3998

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3315

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Brandenburg und den Architektenkammern beider Länder ein gemeinsames Kolloquium anzuberaumen, um die Möglichkeiten einer Regionalen Bauausstellung (ReBA) zu prüfen. In diesen Prozess sind von Anfang an zivilgesellschaftliche Initiativen beider Bundesländer einzubeziehen, die sich in den vergangenen Jahren um kooperatives, regionales und nachhaltiges Bauen verdient gemacht haben. Ziel soll es sein, Berlin und Brandenburg als Region für ökologische Baustoffe, genossenschaftliches Bauen und kooperative Stadt- und Regionalplanung herauszustellen und neue Impulse für eine sozial

ökologische Raumproduktion herauszuarbeiten.

Für die Herausstellung regionaler Baukapazitäten soll auf die Stärkung von Planungs- und Bauprozessen ein Schwerpunkt gelegt werden sowie auf die nachhaltige Entwicklung des engeren Verflechtungsraums entlang der öffentlichen Infrastrukturradialen (Städte in der 2. Reihe in Brandenburg). Dabei sollen die vorhandenen und zukünftigen Bahnhöfe und das regionale Entwicklungspotential der Umgebung besonders berücksichtigt werden.

Der schienengebundene Regionalverkehr mit seinen Bahnhöfen als Knotenpunkte des Verflechtungsraums und seinen Entwicklungspotentialen soll in die Überlegungen für eine Regionale Bauausstellung einbezogen werden.

Zu lfd. Nr. 52:

Berlin geht voran: Gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV im Arbeitsleben! #positivarbeiten

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 10. Juni 2021 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/3999

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3545

Der Senat wird aufgefordert, für das Land Berlin die Deklaration „#positivarbeiten – Respekt und Selbstverständlichkeit: Für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben“ der Deutschen Aidshilfe zu unterzeichnen und sich damit den Zielen für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst zu verpflichten.

Die Bezirksverwaltungen, Landesbehörden und -ämter sowie Beteiligungsunternehmen des Landes sollen durch den Senat über die Deklaration in Kenntnis gesetzt werden. Um ihren Beitritt zu der Initiative soll geworben werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2021 über den Beitritt zur Deklaration und die Umsetzung der dort formulierten Maßnahme und Ziele zu berichten.

Zu lfd. Nr. 53:

Kitaplatzausbau vorantreiben – Konsequenzen aus der Bevölkerungsprognose ziehen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 10. Juni 2021 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/4001

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3628

Der Senat wird aufgefordert, auf Basis der Bevölkerungsentwicklung die Zielzahlen bedarfsgerecht zu erhöhen und den Ausbau von Plätzen in Kita und Kindertagespflege entsprechend zu intensivieren.

Die aktualisierte Kitaentwicklungsplanung ist gemeinsam mit den Kitaträgern und den Bezirken in einem laufenden Prozess als Richtlinie zu aktualisieren, um den Förderatlas anzupassen, den Rechtsanspruch der Kinder auf einen Kitaplatz zu erfüllen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Dementsprechend sind unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Es sind zusätzliche finanzielle Ressourcen für den Platzausbau zur Verfügung zu stellen. Für die Jahre 2022 und 2023 ist ausreichend Vorsorge bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes zu treffen.

Bei der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen sind Maßnahmen der Kitaträger für Eigenküche und Flächen für Kooperationsangebote nach § 16 SGB VIII als förderfä

hig anzusehen. Es kann im Einzelfall die Höchstgrenze zur Förderung eines Neubaus überschritten werden, wenn dadurch Flächen für Mehrfachnutzung (bspw. gemeinsames Kochen und Familienangebote) geschaffen werden.

Das Land Berlin wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass der Bund die Länder weiter beim Kitaausbau finanziell unterstützt.

Um dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz Genüge zu tun, ist der Kitaentwicklungsplan (KEP) der Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Dem Abgeordnetenhaus ist ab dem 1. Januar 2022 halbjährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 54:

International anschlussfähiger Skatepark für die Sportmetropole Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 18. Juni 2021 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/4002

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/3814

Der Senat wird aufgefordert, eine international wettkampffähige Skateboardanlage mit gesamtstädtischer Bedeutung in Berlin zu ermöglichen. Diese soll vorrangig für die olympische Skateboarddisziplin Park/Bowl und perspektivisch auch für Street dimensioniert werden. Es gilt, sowohl barrierefreie Trainingsmöglichkeiten zu schaffen, die auch den leistungssportlichen Herausforderungen mit Blick auf die Olympischen (und in der Folge Paralympischen) Spiele 2024 und 2028 gerecht werden, als auch die Bühne zu schaffen für nationale und internationale Wettkämpfe und Skateboardevents. Neben einer eigentlichen Sportfläche von mindestens 1 500 m² sind dabei temporär nutzbare Flächen vorzuhalten, die für Zuschauertribünen, Athletenbereiche, Umkleiden, Toiletten/Dopingkontrollen usw. genutzt werden können. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert zu prüfen, ob und inwieweit EU-, Bundes- oder Landesfördermittel für den Bau beantragt werden können.

Bei der Bewertung möglicher Standorte sind u. a. Aspekte der Flächenverfügbarkeit, des Lärmschutzes, der Baukosten und der barrierefreien Zugänglichkeit zu berücksichtigen.

Ein erster Bericht über mögliche Flächen soll bis zum 31. August 2021 vorgelegt werden.

Zu lfd. Nr. 55:

Entwurf des Bebauungsplans 12-50ba „UTR Campus-West“ für eine südwestliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“, einschließlich der westlichen Terminalgebäude (A, B, D und E) und ihrer angrenzenden Flächen sowie einer nördlichen Teilfläche der Zufahrt zum Flughafen im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 16. Juni 2021 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/4003

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3824

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 8. Juni 2021 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 1250ba „UTR Campus-West“ zu.

Zu lfd. Nr. 56:

Entwurf des Bebauungsplans 12-50a „UTR Gewerbeband West“ für eine südwestliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ zwischen dem Terminalgelände, den Kleingartenanlagen „Vor den Toren Feld I und II“, „Neuland I und II“, „Mäckeritzwiesen“ und der Verlängerung ihrer westlichen Grenze bis zur südlichen Rollbahn des Flughafens und dem Flugfeld nördlich der südlichen Rollbahn im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel