Schutzbedürftige schützen, Leistungsmissbrauch verhindern – Sachleistungen statt Geldleistungen für Asylbewerber
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-17VE vom 15. Dezember 2020 mit Deckblatt vom 16.7.2021 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „BerlinJohannisthal/ Adlershof“, Grundstück Eisenhutweg 54/76 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 16. Juni 2021 Drucksache 18/3883
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3716
Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich öffentlich zugänglich sind und so naturnah wie möglich gestaltet werden.
Hierfür sollen die Leitlinien für die innerstädtischen Wasserlagen im Hinblick auf die Erholungsnutzung, öffentliche Zugänglichkeit von Uferbereichen, gemischte Nutzungsstrukturen und preiswerten Wohnraum weiterentwickelt und entsprechend auch Leitlinien für Wasserlagen in den Außenbezirken aufgestellt werden. Die Leitlinien sollen unter Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure entstehen.
Des Weiteren wird der Senat aufgefordert, eine Übersicht über bereits freie und noch private Uferwegflächen in Form einer lesbaren Uferwegekarte der Stadt Berlin zu erstellen. Der Senat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Bezirken ein Berliner Uferwegekonzept vorzulegen und aufzuzeigen, wie alle Berliner Uferwege öffentlich zugänglich werden.
Die Rückgewinnung der Ufer soll auch der Naturerfahrung und der Verbesserung der Ökologie dienen. Zur Bereicherung der Biodiversität sind wassernahe Konversionsflächen auch als Orte für Kleingärten und Spiel-, sowie Lernorte nutzbar zu machen und bereitzustellen.
Für alle Maßnahmen sind die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die naturschutzgesetzlichen Anforderungen die Grundlage der Umsetzung.
öffentliche Uferwege durch Bebauungspläne zu sichern und die Bezirke in diesem Bemühen zu unterstützen;
in Kooperation mit den Bezirken – auch durch städtebauliche Verträge – Geh- und Wegerechte grundbuchrechtlich zu sichern;
die Bezirke bei der Erstellung von Uferkonzeptionen zur Ordnung von schützenswerten Naturbereichen und Flächen für Sportbootstege zu unterstützen;
die Umsetzung der städtebaulichen Ziele auch mit dem Instrument des Besonderen Städtebaurechts („Entwicklungsgebiets
Orte für öffentliche Einstiegs- und Anlegestellen für die nichtmotorisierte Wassernutzung (z. B. durch Kanus) oder Boote mit E-Motoren zu definieren und vorzusehen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2021 und künftig jährlich über die Umsetzung zu berichten.
Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/3997
Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses enthaltenen Auflagen und Missbilligungen (Anlage) den durch die Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2018 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2018 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung.