Protocol of the Session on August 19, 2021

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträglich Zustimmung feststellen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

(mit Anlagen – Vorabdruck Haushaltsplan 2022/2023)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3940

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

(Präsident Ralf Wieland)

lfd. Nr. 17:

Drittes Gesetz zur Änderung des EthikKommissionsgesetzes Berlin

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3941

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18:

Sechstes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3968

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 19:

Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3970

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie mitberatend an den Sportausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 20 war die Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 6.5.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 21:

Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes Berlin

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/3972

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgesehen ist die Überweisung federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Ausschuss für Verfassungsschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 22:

Zweites Gesetz zur Änderung des BäderAnstaltsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/3974

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Sport überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 23:

Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss

Wahl Drucksache 18/3963

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in der 5. Plenarsitzung am 26. Januar 2017 die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Richterwahlausschusses gewählt.

[Unruhe]

Ich bitte ein bisschen um Ruhe! Aus der Staatsanwaltschaft wurde unter anderem Herr Oberstaatsanwalt Thomas Heckt zum stellvertretenden Mitglied gewählt. Herr Heckt ist in den Ruhestand eingetreten, wodurch seine Mitgliedschaft im Richterwahlausschuss erloschen ist.

Die Ersatzwahl erfolgt gemäß § 16 des Berliner Richtergesetzes aus der für die Wahl zu Beginn der Wahlperiode eingereichten Vorschlagsliste der Staatsanwaltschaft. Dementsprechend wird vorgeschlagen, Herrn Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper zum stellvertretenden Mitglied des Richterwahlausschusses zu wählen.

Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahlen mittels einfacher Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Wer Herrn Oberstaatsanwalt Dirk Klöpperpieper zum stellvertretenden Mitglied des Richterwahlausschusses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. –

(Präsident Ralf Wieland)