Genau, Schluss ist noch nicht! Wir haben noch einige Sachen zu erledigen. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags und des Änderungsantrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. Mai 2021 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Juni 2021 Drucksache 18/3829
Ich eröffne die dritte Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/3283 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3829 mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP – die Annahme und der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Annahme mit Änderungen.
In unserer letzten Sitzung am 17. Juni 2021 ist bereits eine Abstimmung unter Zugrundelegung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses erfolgt. Wie in der letzten Sitzung ausgeführt, wurde ein neuer Artikel zur
Änderung auch des Gesetzes über die Entschädigungen der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in das Gesetz eingefügt. Wegen der Änderung dieses Gesetzes und mit Blick auf Artikel 59 Abs. 4 der Verfassung von Berlin habe ich die dritte Lesung herbeigeführt.
Ich lasse daher erneut abstimmen: Wer die Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 18/3829 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die FDP. Enthaltungen? – Bei der AfD-Fraktion. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht mehr im Saal. Damit ist die Gesetzesvorlage mit Änderungen endgültig angenommen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 14. Juni 2021 Drucksache 18/3864
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I und II des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 18/1855 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3864 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-, FDP- und AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht mehr im Raum. Zweites war die Mehrheit, damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Betriebe vom 14. Juni 2021 Drucksache 18/3868
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 18/2258 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3868 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmt, den bitte ich um da Handzeichen. – Das sind CDU-, FDP- und AfDFraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Fraktionslose Mitglieder sind nicht mehr da. Zweites war die Mehrheit, damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 11 war die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 6.2. Tagesordnungspunkt 12 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der laufenden Nummer 6.1.
Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung für das Land Berlin (Psychosoziales Notfallversorgungsgesetz – PSNVG)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 14. Juni 2021 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. August 2021 Drucksache 18/3996
Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die §§ 1 bis 11 und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Zu der Vorlage auf Drucksache 18/3611 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annah
me. Wer die Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3996 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht mehr da. Damit ist die Vorlage angenommen.
Gesetz über das erweiterte Beschwerdewesen bei der Flüchtlingsunterbringung und zur Änderung von Landesämtererrichtungsgesetzen
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales sowie an den Hauptausschuss überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften