Wer sich für mehr Kinder in Familien einsetzt, ist im Umkehrschluss nicht homophob. Auch wenn Sie das auf der linken Seite ständig oder öfters wider besseres Wissen gegen uns vorbringen, es wird dadurch nicht richtiger.
Die AfD steht zum individuellen Asylrecht im Grundgesetz, also, zum Schutz vor individueller politischer Verfolgung, auch und insbesondere, wenn es um sexuelle Orientierung geht. Was wir allerdings ablehnen, ist und bleibt die illegale Zuwanderung, ohne dass eine individuelle Verfolgung vorliegt, und der Bruch des Grundgesetzes, Artikel 16a Absatz 2 – wir kennen das alle –, wie ihn Bundeskanzlerin Merkel als Getriebene – da gibt es ein Buch, das wir dazu lesen können – zugelassen hat.
Der beste Schutz Homosexueller ist die Durchsetzung des Rechts in Deutschland und ein glaubwürdiges Bekenntnis aller Migranten zur FDGO als Norm des Zusammenlebens in Deutschland – das haben wir heute auch gehört. Spielraum für islamisches Scharia-Recht oder irgend
welche anderen schwulenfeindlichen Religionslehren, die sich gegen Homosexuelle richten, darf es in Deutschland nicht und nie wieder geben.
Zwangsheiraten z. B. von türkischen oder arabischen nicht geouteten Schwulen mit Frauen oder vorbestimmten Frauen haben hier nichts zu suchen.
Sie widersprechen diametral dem grundgesetzlich geschützten individuellen Persönlichkeitsrecht. Darum müssen wir dieses Recht alle gemeinsam durchsetzen.
Homosexualität ist eine Form der sexuellen Orientierung und muss im Rahmen der Selbstbestimmung in unserer freien Gesellschaft diskriminierungsfrei und selbstverständlich gelebt werden können.
Allerdings scheint es in der schwul-lesbischen Funktionärscommunity noch nicht angekommen zu sein, dass man gerade als Homosexueller eine islamkritische Meinung haben darf, wenn nicht sogar haben muss, ohne dafür beschimpft oder gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden.
Daher sage ich heute ganz deutlich: Es ist ein Skandal, dass der Regenbogenfonds der schwulen Wirte auch in diesem Jahr wieder plant, die AfD vom größten europäischen schwul-lesbischen Stadtfest, dem Motzstraßenfest auszuschließen.
Es geht uns um die gesellschaftliche Ächtung im Jahr 2017 aufgrund einer politischen Meinung, uns geht es um den Skandal, dass heute gesellschaftlich ausgegrenzt wird, wer sich als AfDler oder Sympathisant der AfD outet. Uns geht es um den Skandal, dass es im Jahr 2017, in dem wir uns um den Versuch einer Wiedergutmachung vergangenen Unrechts bemühen, möglich ist, auch ohne Strafparagrafen sozial geächtet zu werden, wenn man offen nicht schwul, aber AfD ist.
Dabei ist doch eines klar: Es ist allein die AfD, die konsequent dafür eintritt, dass auch in 20 Jahren homosexuelle Paare ungestört und ohne Scharia-Wächter berlinweit Händchen haltend durch unsere Straßen flanieren können.
Frau Kofbinger! Wir wollen verhindern, dass auch in 20 Jahren ein möglicherweise islamisch begründeter § 175 hier eingeführt wird. Darum geht es!
Sie sollten mit uns dafür gemeinsam sorgen, dass das nicht passiert, denn dann hätte diese Debatte heute auch ihren Sinn. – Vielen Dank!
Herr Kollege! Ich finde es nicht angemessen, anderen Kolleginnen oder Kollegen zu sagen, sie mögen den Mund halten.
Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.
Das ist der schändliche Satz des Nazi-Paragrafen 175, der auch nach dem Jahr 1945 Bestand hatte. Er legitimierte im Nachkriegsdeutschland die Verfolgung und Unterdrückung von schwulen und bisexuellen Männern, von queerer Kultur und Identität. Liebe und Begehren wurden kriminalisiert. Wir haben es heute schon mehrfach gehört, die Zahl der Verurteilungen lag in der Bundesrepublik bis zur Entschärfung des Paragrafen bei über 50 000. Wie viele Männer aus ihren Berufen oder dem Staatsdienst entlassen wurden, den Freitod suchten, ihrer Lebensperspektiven beraubt wurden, bedroht und diskriminiert wurden, all das können wir nicht einmal erahnen. Das Geschehene bleibt ein monströser Schandfleck für unseren Rechtsstaat.
Bald sind es genau 23 Jahre, seitdem § 175 im wiedervereinigten Deutschland abgeschafft wurde, und bald sind es genau 15 Jahre, seitdem die NS-Verurteilungen nach § 175 aufgehoben wurden. Wir leben nun im Jahr 2017, und ich finde es zutiefst beschämend, dass dieses zigtausendfache Unrecht noch immer Bestand hat. Bei aller Freude über den gestrigen Kabinettsbeschluss bleibt es ein Skandal, dass für sehr viele Männer die Rehabilitierung zu spät kommen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP! Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob Sie es
wirklich ernst meinen mit Ihrem Anliegen. Auf Bundesebene – das haben wir heute auch schon gehört – haben Sie über Jahre hinweg aktiv verhindert, dass die Nachkriegsopfer rehabilitiert wurden. Nun bringen Sie heute ein Papier ein, das Sie ohne viel Zutun aus der Hamburgischen Bürgerschaft kopiert haben. Ganz ehrlich, auch das Sie neuerdings bei Anträgen ganz offen mit der AfD paktieren, spricht ebenfalls nicht dafür, dass Sie es ernst meinen, wenn es um die Rechte von Minderheiten, wenn es um die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Interpersonen geht.
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der AfD: Oh! – Frank-Christian Hansel (AfD): Das ist Ausgrenzung, was Sie betreiben!]
Liebe CDU-Fraktion! Sie können sich natürlich für Ihren Einsatz rühmen, dass Sie bereits in der letzten Legislaturperiode für die Rehabilitierung gestimmt haben und sich hier in diesem Haus dafür eingesetzt haben. Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass durch die unselige Blockadehaltung Ihrer Parteifreunde auf Bundesebene weiter wertvolle Zeit ungenutzt verstrichen ist.
Was die Erwartungshaltung Berlins an Sie als CDUFraktion ist, dürfte klar sein: Setzen Sie sich nicht nur mit einzelnen Stimmen, sondern mit voller Geschlossenheit auf Bundesebene dafür ein, dass das Gesetz auch tatsächlich von Ihrer Fraktion in Gesamtheit beschlossen wird, und zwar noch in dieser Wahlperiode! Kommen Sie nicht weiter mit alten Blockaden daher!
Ich wollte heute eigentlich gar nichts zur AfD sagen, aber ich muss doch ein Wort zu ihr verlieren. – Ich finde es krass, wie Sie hier die Rechte von Lesben und Schwulen, von Trans- und Interpersonen instrumentalisieren, um sich als Opfer zu gerieren. Das geht gar nicht!
Und wenn man die Wahlprüfsteine des LSVD genauer anschaut, dann wird man auch sehen, wie Sie sonst sprechen, was die Rechte angeht. Sie hetzen seit Monaten über Transrechte; heute ist es schon wieder passiert. Sie haben nichts verstanden. Wir lassen uns von Ihnen als LSBTI nicht gegeneinander ausspielen.
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Was reden Sie denn da? Wer hetzt denn hier?]
Wir Grünen begrüßen natürlich auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung, halten ihn aber ebenfalls nicht für ausreichend. Volker Beck hat es mehrfach schon deutlich gemacht, und wir stehen da an der Seite zahlreicher Verbände. Insbesondere die vorgeschlagenen Entschädi
gungsregelungen, die sich ausschließlich auf Haftstrafen beziehen, sind aus unserer Sicht ebenfalls unzureichend. Schon die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens konnte die gesamte bürgerliche Existenz vernichten. Wir wollen daher ebenfalls, dass alle Opfer des § 175 eine angemessene, individuelle Entschädigung erhalten, und zwar in Form einer einmaligen Zahlung, aber auch in Form einer dauerhaften Rente und auch aus Mitteln eines einzurichtenden Härtefonds.
Im Moment nicht! – Es braucht daher jetzt rasch fraktionsübergreifende Gespräche im Deutschen Bundestag, um zu Verbesserungen zu kommen. Ich hoffe, die CDU bewegt sich auch an dieser Stelle. Oberster Maßstab muss es aber sein, dass es zu keinen weiteren Verzögerungen mehr kommt. Das gilt auch für alle etwaigen Überlegungen, jetzt möglicherweise noch zeitaufwendig weitere Bundesgremien in den Beratungs- und Gesetzgebungsprozess einzuschalten. Es darf keinen weiteren Aufschub mehr geben. Das sind wir den noch lebenden Opfern des § 175 schuldig. Sie verdienen Gerechtigkeit, und zwar jetzt. – Danke!