Protocol of the Session on June 4, 2020

Ich finde es extrem wichtig, dass wir gerade Richterinnen fördern, und zwar nicht nur bei der Neubesetzung von Richterstellen, sondern auch bei den Beförderungsstellen. Wir haben in Berlin so viele qualifizierte Richterinnen, die ihren Job exzellent machen, nicht nur an den Amtsgerichten, sondern auch an den höheren Gerichten.

Die Koalition unterstützt selbstverständlich eine effektive Frauenvertretung in der Justiz. Genau deshalb sorgen wir jetzt mit unserem Antrag dafür, das LGG auch auf die Richterinnen zu erstrecken. Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz – nicht zu verwechseln mit dem LADG, das wir heute auch schon hatten – ist eines der fortschrittlichsten Gleichstellungsgesetze der Bundesrepublik.

Daher freue ich mich, dass es nun auch für Richterinnen gelten wird.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Zum Hintergrund der jetzt nötigen Gesetzesänderung wurde schon viel gesagt. Deshalb verzichte ich darauf, um zum Wichtigsten zu kommen: Wichtig für uns als Legislative ist, die Regelungslücke im Gesetz zu schließen, damit das LGG auch auf die Richterinnen anwendbar ist.

Ich beziehe mich jetzt auf einige Argumente, die Frau Jasper-Winter gebracht hat, die sich in sehr sachlicher Art und Weise mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Nach unserem Antrag wird, anders als beim Antrag der FDP, festgelegt, dass zunächst immer die lokale, also die örtliche und damit sachnächste Frauenvertreterin an den Entscheidungen innerhalb der Justiz zu beteiligen ist. Nach unserer Auffassung ist die Gesamtfrauenvertreterin eher dafür da, konzeptionelle, übergreifende Aufgaben wahrzunehmen. Unser Antrag wahrt damit das System des Landesgleichstellungsgesetzes. Im Gegensatz zum FDPAntrag halten wir unseren Antrag für systematisch richtiger. Mit unserem Antrag wird ein Gleichlauf zu den Zuständigkeiten der anderen Frauenvertretungen hergestellt. Frauenvertretungen und die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz erhalten dieselben Beteiligungsrechte. Es gibt also keine Extraregelung für Richterinnen, sondern es wird ein Gleichlauf hergestellt, was systematisch rich

tig ist, wenn man sich die anderen Verwaltungen in Berlin anguckt. Damit schaffen wir eine effektive Frauenvertretung in der Justiz.

Das gilt im Übrigen auch für die wichtige Frage der Einstellungen. Bei Neueinstellungen von Richterinnen bekommt die lokale Frauenvertreterin der Senatsverwaltung alle Bewerbungen zu sehen, weil diese dort einlaufen. Bei den wichtigen Beförderungsstellen bekommt die lokale Frauenvertreterin des Gerichts, an dem die Stelle ausgeschrieben ist, alle Bewerbungen zu sehen. Die örtliche Frauenvertretung hat nach dem LGG ein weitreichendes Beteiligungs- und Informationsrecht. Sinn und Zweck dieses Rechts ist es, Ungleichbehandlungen zu erkennen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts innerhalb der Justiz zu verhindern. Im Rahmen dieses Rechts darf die örtliche Frauenvertreterin auch Personalakten von Bewerberinnen einsehen. Das sehen wir anders als Frau Jasper-Winter. Sie kann sich also durchaus einen Überblick über die Bewerberlage verschaffen.

Zu prüfen sein wird aus unserer Sicht eine weitergehende Regelung der Frauenvertretung bei der anstehenden Reform des Richtergesetzes. Wir werden uns nicht darauf festnageln lassen, schon zu diesem Zeitpunkt zu sagen, ob das so gehen wird oder nicht. Wir sehen da einige juristische Hürden. Ich denke aber, bei der Evaluation des Richtergesetzes wird dieses Thema noch mal zu behandeln sein.

Wir als Koalition bringen mit der jetzigen Gesetzesänderung eine effektive Frauenvertretung innerhalb der Justiz auf den Weg. Ich freue mich insbesondere, dass wir es heute, kurz vor der Sommerpause, beschließen können, weil im Herbst die Wahlen zur Personalvertretung innerhalb der Justiz anstehen und wir es so möglich machen, dass eine effektive Frauenvertretung im Herbst dieses Jahres innerhalb der Justiz gewählt werden kann. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Beifall von Paul Fresdorf (FDP)]

Der fraktionslose Abgeordnete Wild hat seinen Redebeitrag zurückgezogen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Damit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Zu dem Antrag auf Drucksache 18/2358 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion der CDU – die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag auf Drucksache 18/2358 in neuer Fassung gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2708 zustimmen möchte, den

bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfDFraktion und beide fraktionslose Abgeordnete.

[Torsten Schneider (SPD): Die AfD-Männer!]

Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die CDUFraktion. Damit ist der Gesetzesantrag in neuer Fassung angenommen.

Tagesordnungspunkt 6 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter lfd. Nr. 4.3.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Mai 2020 Drucksache 18/2750

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2693

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Antrag auf Drucksache 18/2693 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer dem Antrag auf Drucksache 18/2693 gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2750 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind, wie ich sehe, alle Fraktionen und auch die fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.

Tagesordnungspunkt 8 war Priorität der Fraktion Die Linke unter lfd. Nr. 4.2.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 9:

Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung, zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der

Überleitungsfassung für Berlin, zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes, zur Änderung des Berliner Betriebe-Gesetzes sowie zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes (Haushaltsumsetzungsgesetz 2020)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Mai 2020 Drucksache 18/2757

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2665

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 7 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/2665 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP sowie bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2757 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten und die CDU-Fraktion. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 10:

Gesetz zur Anpassung des Abschlussverfahrens für die erweiterte Berufsbildungsreife und den mittleren Schulabschluss im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 28. Mai 2020 Drucksache 18/2758

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2666

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/2666 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD

(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)

Fraktion und die Fraktion der FDP – die Annahme mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit den Änderungen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2758 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die FDP-Fraktion und die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

Gesetz zur Einführung verpflichtender Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und gegen Mobbing an Berliner Schulen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2698