Protocol of the Session on June 4, 2020

[Beifall von Ines Schmidt (LINKE) und Sebastian Walter (GRÜNE)]

Die Schaffung von gleichen Bildungs- und Zukunftschancen und der Abbau von Diskriminierung sind wichtige und auch ursozialdemokratische Themen und wichtige Themen dieser Koalition. Ich bin froh, dass wir heute mit diesem Gesetz einen mutigen Schritt in Richtung weniger Diskriminierung tun. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Jubelrufe von der LINKEN – Kurt Wansner (CDU): Die Linksfraktion jubelt!]

Für die AfD-Fraktion hat nunmehr der Abgeordnete Vallendar das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Vorrang des Gesetzes bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass das Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf.

Darin enthalten ist auch die Wahrung der Grundrechte und insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Ergeht also eine staatliche Maßnahme, welche gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und auf sachfremder Erwägung, wie einer Diskriminierung beruht, ist die Maßnahme

(Dr. Susanne Kitschun)

rechtswidrig und kann erfolgreich vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. Entsteht hierbei den Betroffenen ein Schaden, so kann dieser in einem Folgeprozess Schadensersatz und Entschädigung gemäß § 839 BGB verlangen, wenn der Beamte vorsätzlich oder fahrlässig handelte. – So weit die geltende Rechtslage.

Alle vom Justizsenator vorgetragenen Argumente, wonach dies angeblich nicht möglich sei und es wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes, welches privates und nicht staatliches Handeln verpflichtet, eine Rechtsschutzlücke gebe, ist unter keinem juristischen Gesichtspunkt haltbar.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht also nachweislich nicht.

Trotz der vorgetragenen Argumente im Ausschuss, auch von den Vertretern der Polizeigewerkschaften, und der öffentlichen Kritik des Deutschen Beamtenbundes, halten Sie an diesem Fehlentwurf und Landesbeamtendiskriminierungsgesetz stoisch fest. Bezeichnend war diesbezüglich im Ausschuss, dass die Vertreterinnen der Diskriminierungsverbände auf meine Fragen, wie oft es schon erfolgreiche Klagen im Land Berlin aufgrund von Amtshaftungsansprüchen wegen Diskriminierungshandlungen gab, keine valide Auskunft geben konnten. Das spricht übrigens gegen die Kompetenz dieser, selbst als Kläger in einer Verbandsklage tätig zu werden.

Die einzig valide Zahl lieferte die Vertreterin der Deutschen Polizeigewerkschaft. 2017 gab es 25 Beschwerdefälle und das bei Millionen von Verwaltungsakten in Berlin. Bisher eine überschaubare Zahl. Das könnte sich aber mit dem neuen Gesetzt ändern. Kläger werden von Ihnen entmündigt und staatlichen alimentierten Antidiskriminierungsverbänden unterstellt, um gegen vermeintliche Diskriminierungen des Landes Berlins

[Torsten Schneider (SPD): Doppelter Genitiv!]

zu klagen. Hinzu kommt die zwar durch den Änderungsantrag abgeschwächte Beweislastumkehr, die Rechtsmissbrauch Tür und Tor öffnet. Spitzfindige Anwälte von bekannten Berliner Familienclans werden dies zu ihrem eigenen Vorteil nutzen und bei jeder polizeilichen oder staatlichen Maßnahme sofort nach Diskriminierung schreien.

[Marcel Luthe (FDP): Welcher Partei gehören die an?]

Schon jetzt tanzen diese Gruppen dem Staat auf der Nase herum. Dieses Gesetz ermöglicht ihnen nun, einen weiteren Hebel zum Aushebeln des Rechtsstaats in die Hand zu bekommen. Wie verheerend die Auswirkungen dieses Gesetzes sind, zeigen die Äußerungen zahlreicher GdPVertreter, welche erklärten, dass damit künftig etwa Polizisten aus anderen Ländern nicht länger zu Einsätzen

nach Berlin geschickt werden könnten, da ihnen dann hier Klagen drohten. Die Polizeibeamten werden unter einen Misstrauensverdacht der Ungleichbehandlung gestellt.

Was machen der Innensenator und seine Polizeipräsidentin? Stellen Sie sich schützend vor die Beamten und rufen sie dem polizeifeindlichen Justizsenator, der sich in der Vergangenheit schon an Polizeiuniformen im Plenum störte, zur Ordnung? – Fehlanzeige!

[Zuruf von der AfD: Skandal!]

Alles halb so schlimm. An der Polizeiarbeit werde sich durch das Gesetz angeblich nichts ändern. Merkwürdig nur, dass im Landeshaushalt diverse Posten für die Umsetzung des LADG vorgesehen sind, inklusive diverser Diversity-Schulungen für die Beamten. Aber gerade in Coronazeiten haben wir ja das Geld für solche Projekte. Es geht Ihnen nämlich gar nicht um die Argumente oder die Sache selbst. Es ist ein reines, kostspieliges, bürokratisches, grünes Ideologieprojekt. Insofern hat Herr Lux recht, wenn er sagt, Sie schrieben Rechtsgeschichte. Aber das ist kein gutes Kapitel in der Rechtsgeschichte.

[Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo!]

Das Gesetz geht auch über die Forderung von diskriminierungsfreiem Verwaltungshandeln hinaus. Es proklamiert die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und fordert, eine weltoffene, solidarische und vielfältige Gesellschaft zu verwirklichen.

[Torsten Schneider (SPD): Das ist schwer für Sie!]

Ein verfassungsrechtliches Gebot hierzu gibt es jedoch nicht. Niemand ist verpflichtet, weltoffen und solidarisch zu sein.

[Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Vielfalt bedeutet oft nicht mehr als Beliebigkeit.

[Beifall bei der AfD]

Wer eigene Wertvorstellungen, Glaubensgrundsätze und Überzeugungen hat, kann gar nicht vielfältig sein, weil er gerade dann eine Position vertritt, die sich von anderen Wertvorstellungen abgrenzt.

[Torsten Schneider (SPD): Das ist aber sehr engstirnig! – Zuruf von Sebastian Walter (GRÜNE) – Weitere Zurufe von der LINKEN]

Wie wurde dieses Dilemma bisher geregelt? – Ganz einfach: mit dem staatlichen Neutralitäts- und Mäßigungsverbot. Ein Beamter darf in einer Demokratie eine eigene Meinung haben und diese sogar politisch vertreten. Er muss aber darauf achten, dass er dies nicht in Zusammenhang mit seinem Amt tut.

Nun soll also die Beamtenschaft auf Linie gebracht werden. Wer der grünen Weltanschauung und Lesart der Welt widerspricht, hat im Staatsdienst nichts verloren. Äußert sich ein Beamter im Kollegenkreis kritisch zur

Zuwanderung oder zum Islam, ein Disziplinarverfahren wird die Folge sein. Misstrauen und Angst innerhalb der Beamtenschaft werden geschürt. Polizeiinterne Bespitzelung, Auswertung von WhatsApp-Chats, Angst, den Job zu verlieren, weil einem ein unberechtigter Rassismusvorwurf gemacht wird. Viele Beamte haben mittlerweile das Gefühl, ihre Sorgen und Nöte im Einsatz nicht mehr mitteilen zu können. Wir erinnern uns noch alle an die Sprachnachricht eines Polizeibeamten der Polizeiakademie, der die Missstände dort nicht mehr ertragen konnte. Dabei war diese Nachricht, wenn auch emotional und übertrieben, wichtig, denn das Parlament hat sich daraufhin endlich mit der Polizeiakademie befasst und einen Sonderermittler beauftragt und diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Zustände beschlossen.

Das Gesetzesvorhaben des Justizsenators verfolgt allerdings nur ein Ziel: noch mehr Misstrauen innerhalb der Beamtenschaft verursachen, seine eigene Ideologie der Beamtenschaft aufzwingen, Grüne Klientel staatlich alimentieren und Gruppen, die gar nicht diskriminiert werden, die Möglichkeit eröffnen, sich auf Diskriminierung zu berufen.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Insofern darf ich in den seriösen Journalisten und besonderem Freund der AfD, Herrn Sundermeyer vom RBB mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren:

[Lachen bei der AfD]

Ein Gesetz aber, das ohne Not erlassen wird, und Polizisten mit Misstrauen überzieht, kann unvorhergesehenen Schaden anrichten. Etwa dann, wenn sich Polizisten in der Folge von der demokratischen Politik abwenden.

Vermutlich ist genau das Ihre Angst: Sie wissen, dass die Beamten des Landes Berlin nicht links und grün wählen, sondern größtenteils dem rechten Teil dieses Hauses ihre Stimme geben.

[Zurufe von Torsten Schneider (SPD) und Anne Helm (LINKE)]

Als Strafe hierfür und aus Verzweiflung haben Sie sich dieses Gesetz ausgedacht, um die Beamten dafür zu bestrafen, dass sie es wagen, nicht dem linksgrünen Zeitgeist bedingungslos Folge zu leisten,

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Zurufe von der LINKEN und den GRÜNEN]

sondern den Beamten alte Werte wie Ordnung, Rechtsstaatlichkeit und Pflichtbewusstsein wichtig sind. Mit der Glorifizierung von Drogenkonsum, 1.-Mai-Krawallen und der aktiven Förderung von Parallelgesellschaften können die Beamten des Landes Berlin nämlich nichts anfangen.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Zuruf von der AfD: Bravo!]

Wohin übrigens ein übersteigerter Rassismusvorwurf gegenüber der Polizei führen kann, können wir gerade in den USA beobachten.

[Sebastian Walter (GRÜNE): Wovon sprechen Sie? – Zurufe von Stefanie Fuchs (LINKE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Ja, die Tat um den in Polizeigewahrsam verstorbenen George Floyd ist schrecklich, und die jeweils verantwortlichen Polizeibeamten werden hoffentlich strafrechtlich belangt und aus dem Dienst entfernt. Unredlich ist es allerdings, die Tat, nur weil das Opfer eine schwarze Hautfarbe hatte, ohne Prüfung des eigentlichen Motivs mit Rassismus in der gesamten Polizei zu begründen und landesweit durch die Terrororganisation der Antifa oder von „Black-Lives-Matter“-Aktivisten Geschäfte zu plündern, Polizeistationen in Brand zu setzen und weitere Menschen wie Ladenbesitzer und Polizeibeamte im Namen des Kampfes gegen Rassismus zu ermorden.

[Beifall bei der AfD – Zurufe von Stefanie Fuchs (LINKE) und Ines Schmidt (LINKE)]

Ich sage: All life matters. – In Deutschland haben wir, gottlob, solche Zustände noch nicht. Ihr Gesetz ist aber geeignet, um solche Vorfälle und Abläufe zu provozieren. Es erschüttert das Vertrauen in die Berliner Beamten. Ich fordere Sie daher auf, von diesem Gesetz Abstand zu nehmen und unseren staatlichen Organen das Vertrauen entgegenzubringen, das sie verdienen.

Dieses Gesetz verhindert nicht Diskriminierung, es befördert sie geradezu, und es spaltet unser Land und unsere Gesellschaft. Ich fordere Sie daher auf, auch in der namentlichen Abstimmung deutlich zu zeigen, wo Sie stehen. – Vielen herzlichen Dank!