Käseexperten sind auch anwesend, das ist in Ordnung! – Das vorliegende Gesetzesprojekt umfasst unter anderem eine Änderung des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes und der entsprechenden Vorordnung. Wie bekannt, haben Bund und Länder zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes Vereinbarungen geschlossen, um die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Förderung in Kitas und Kindertagespflege zu verbessern. Das ist gerade jetzt wichtiger denn je, denn die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig und systemrelevant diese Einrichtungen der kindlichen Frühförderung als Bildungsinstitutionen, für die Förderung der Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind.
Diese schwierige Situation trifft nach den Kindern vor allem Mütter, aber nicht nur diese. Diese waren in den
letzten Wochen – und sind es immer noch – besonders von der Mehrbelastung betroffen und mussten Kindererziehung, Erwerbsarbeit und Haushalt unter einen Hut bringen. – Da fällt mir glatt dieses lustige Video zum Muttertag aus dem Haus von Gesundheitsminister Spahn ein: Ach, wie lustig ist doch diese schöne Mehrfachbelastung! – Das wird dort gezeigt, und Yoga ist nebenbei auch noch drin. Die erste Botschaft in diesem Video ist übrigens: Mütter, ab an den Herd! – Das ist ekelhaft und peinlich.
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Ülker Radziwill (SPD) – Zuruf von Paul Fresdorf (FDP)]
Zurück zum Gesetzentwurf: Um die mit Berlin beschlossene Vereinbarung komplett umzusetzen, brauchen wir eine Änderung der Rechtsgrundlagen, und die schaffen wir hiermit: Die Verbesserung des Leistungsschlüssels auf 1 : 85 wird gesetzlich verankert. Das heißt, es gibt zusätzliche Personalzuschläge für die Leitung von Kitas pro 85 Kindern mit 38,5-Wochenarbeitsstunden. In der Verordnung schaffen wir die Grundlagen für die Ausweitung des Berechtigtenkreises für die Anleitungsstunden und für Vor- und Nachbereitungszeiten in der pädagogischen Arbeit.
Außerdem nutzen wir die Gelegenheit und reduzieren den bürokratischen Aufwand für Eltern und Verwaltung, indem wir Ihnen hiermit vorschlagen, die Begrenzung der Gültigkeit der Kita-Gutscheine ganz aufzuheben bzw. zu verlängern. Das ist eine gute Sache, die wir voll und ganz unterstützen.
Als Nächstes regeln wir in diesem Gesetz die Hauptstadtzulage – dazu wurde eben schon gesprochen – und den Zuschuss für die Monatskarte für den ÖPNV für Beamtinnen und Beamte. Diese Zulage ist nicht unumstritten. Auch hat sie im Lauf der Zeit viele verschiedene Namen getragen. Der große Streitpunkt ist bei Zulagen immer der Kreis der Berechtigten, gepaart mit dem zur Verfügung gestellten Geld. Ohne Zweifel erhöht die Zulage die Attraktivität des öffentlichen Diensts in Berlin und hilft, den noch immer vorhandenen Besoldungsrückstand zu den anderen Ländern in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen auszugleichen. Dazu kommt, dass mit diesem Gesetz faktisch die Finanzierung der Heldenprämie ermöglicht wird. – Für alle, die sich wundern, warum das hier nur für Beamtinnen und Beamte geregelt ist – das hat Herr Goiny auch schon angesprochen: Für Angestellte ist das im Tarifvertrag der Länder geregelt. Hier braucht es natürlich auch die Zustimmung, allerdings nicht von uns als Parlament, sondern von den Tarifparteien der Länder.
Was wollen wir hier beschließen? – Zum einen soll es die Hauptstadtzulage ab dem 1. Januar 21 befristet bis 25 geben. Parallel dazu wird der Zuschuss zum Firmenticket
ebenfalls angepasst. Diese Hauptstadtzulage soll für Beamtinnen und Beamte bis zu A 13 gelten; zusammen mit dem Zuschuss für das Ticket sind das 150 Euro monatlich. Dabei ist das Firmenticket eine freiwillige Sache. 50 Euro bekommen die Azubis, und damit die Beamtinnen und Beamte, die im Lauf der Zeit zu A 14 befördert werden, nicht auf einmal weniger als vorher in der Tasche haben, wird auch das noch ausgeglichen. Außerdem wird geregelt, dass die Beamtinnen und Beamte ab A 14 weiterhin den Zuschuss von 15 Euro zum Firmenticket bekommen.
Fernab von der Hauptstadtzulage wird die bestehende Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage um zwei Jahre verlängert. Sie würde sonst mit dem Schuljahresende auslaufen, und wir finden es gut, dass sie verlängert wird. Des Weiteren wird die Rechtsgrundlage für die Einstufung von einigen Amtsleiterinnen und -leitern in den Bezirken in die Besoldungsgruppe B 2 geschaffen. Die Bezirke warten seit Anfang dieses Jahres auf diese Regelung. Damit vollziehen wir das Ergebnis einer langen Debatte über die neuen Anforderungen an einen Teil der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bezirken. Das ist gut so und hilft nicht nur den Amtsleitungen, sondern auch den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern und den Referentinnen und Referenten. – Dieses Besoldungsgefüge, wer wie viel für welche Arbeit bekommt, ist durchaus ein verzwicktes und nicht immer gerechtes System. Es ist auch, wie ich finde, ein sehr altbackenes System mit all seinen Vor- und Nachteilen für eine moderne Verwaltung.
Weiter geht es mit Artikel 4 und 5 dieses großen Pakets: Wir alle wollen mehr oder weniger saubere Parks in dieser Stadt – die einen wollen es sehr akkurat im Park; anderen wiederum reicht es, wenn einfach kein Müll rumliegt. Wir Berlinerinnen und Berliner mögen unsere Parks. Manchmal ist ein Park die Vergrößerung des heimischen Wohnzimmers, manchmal ist es ein Zufluchtsort, wenn man mal von zu Hause raus muss. Es ist ein Ort der Begegnung und der Freizeitgestaltung. Ein Park ohne Jogger ist fast kein Park mehr, könnte man meinen. – Für diese sauberen Parks haben wir nun die BSR als Unterstützung gefunden. Um diese Unterstützung zu verstetigen, haben wir zum einen das erforderliche Geld in den Haushalt eingestellt, und zum anderen muss nun der Vertrag mit der BSR angepasst werden. Auch das ist eine gute Sache.
Zum Schluss: Ein etwas spezielleres, aber nicht minder wichtiges Problem ist der allseits bekannte Hundekot. Hundekot ist etwas, was vor allem Kommunalpolitikerinnen und -politiker umtreibt.
Es waren vielleicht nicht alle hier Kommunalpolitiker und -politiker, bevor sie Mitglied im Abgeordnetenhaus geworden sind. – Aber dort ist es echt und oft Thema,
und was haben wir nicht alles versucht, das Kotaufkommen zu verringern. – Ich muss dazusagen: Ich wusste, dass jetzt welche lachen. Das ist immer so bei dem Thema; das ist nichts Neues. – Hundekot-Tütenspender, freundliche Ansprache, unfreundliche Ansprache, böse Blicke, gepaart mit einer gewissen Ohnmacht diesem Kot gegenüber – auf allen Bürgerversammlungen ist das Thema. Besonders ärgerlich ist das Eintüten in Plastiktüten bei gleichzeitiger Entsorgung dieser Plastiktüte im Busch. – Wir hoffen, dass es mit dieser neuen Regelung besser wird. Denn bei all dem Ärger mit dem Hundekot dürfen wir nicht vergessen, dass sich viele Hundehalterinnen und -halter in dieser Stadt schon super um die Entsorgung kümmern.
Wir werden mit diesem Gesetzespaket nun eine Runde durch die Ausschüsse ziehen und Gelegenheit zum Diskutieren haben. – Ich wünsche eine frohe Debatte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie unschwer ersichtlich, haben wir es hier mit einem Stapel unterschiedlichster Gesetze zu tun. Erstens: Die Änderungen des Kindertagesfördergesetzes und der entsprechenden Verordnungen sind natürlich unterstützenswert. Sie bieten endlich Lösungen für lange bekannte Probleme. Hielte sich Berlin nicht an den Vertrag mit dem Bund zum Gute-Kita-Gesetz, insbesondere zur Verbesserung des Leitungsschlüssels, wären Nachverhandlungen mit dem Bund fällig. Das kann keiner wollen.
Zweitens: Die Verlängerung des Einlösezeitraums für Kitagutscheine ist ebenso eine Maßnahme, die unterstützenswert ist. Gleiches gilt für zusätzliche Anleitungsstunden in der Ausbildung.
Drittens geht es um die Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, auch das war schon bei meinen Vorrednern ausführlich Thema. Die Einführung der Hauptstadtzulage, um die weitere Abwanderung von Personal von Landes- zu Bundesbehörden, und damit das Ausbluten unserer Verwaltung zu verhindern, haben wir immer unterstützt. Keine Frage! Allerdings ist die staatliche Lenkung via kostenlosem ÖPNV-Ticket für Beamte aus unserer Sicht unnötig und kaschiert nur das Loch, das Rot-Rot-Grün bei der BVG für unnötige, anderweitige Wahlgeschenke aufgerissen hat.
Wer mit mit Graffiti vollgeschmierten U-Bahnen zur Arbeit fahren will, tut dies auch ohne dieses finanzielle Anstupsen.
Nächstes Thema: Die Zulagen für Brennpunktschulen hören sich erst einmal gut und richtig an, schaut man sich aber den Themenkomplex näher an, stellt man schnell fest, dass hier Symptom- und Ursachenbekämpfung vertauscht werden. Es ist ja noch nicht einmal klar, was eine Schule zu einer Brennpunktschule qualifiziert. Ab wie viel Gewalt an einer Schule wird diese zu einer Brennpunktschule? – Ohne die seit Jahren verfehlte Bildungs- und Einwanderungspolitik, die an den Realitäten der Menschen vorbeigehen, gäbe es keine derartigen Brennpunkte.
Mit der Vermittlung von Selbstdisziplin, Fähigkeiten und Gemeinschaftssinn brennen auch Lehrer an Schulen in sozial schwachen Gegenden nicht aus. Lehrer sollten eigentlich zu Motivatoren ihrer Schüler werden, stattdessen müssen sie selbst mit einer Schmerzenszulage motiviert werden. Verkehrte Welt, meine Damen und Herren!
Ähnlich ist es bei den Punkten 4 und 5, dem Straßenreinigungs- und dem Berliner Betriebe-Gesetz gelagert: wieder eine Verkennung der Realitäten und falsche Schwerpunktsetzung. Der allseits betreuende und überwachende Nannystaat will, dass Hundebesitzer auf Anforderung des Ordnungsamtes ihr Schäufelchen und ihr Tütchen für den mitzunehmenden Hundekot vorweisen. Was soll das? – Gibt es nicht schon genug Gesetze, deren Einhaltung kaum überprüft werden kann? Jetzt noch eines? – Solange der Senat nicht in der Lage ist, bestehendes Recht tatsächlich durchzusetzen bzw. es einfach nicht tut, sollte er sich mit neuen, weiteren Gesetzes zurückhalten. Außerdem sollte der Senat zuerst dafür sorgen, dass Hundehalter ihre vollen Beutelchen auch entsorgen können. Nicht umsonst – das hat Frau Klein auch gesagt – liegen überall verknotete Tütchen in den Büschen. Es fehlen Mülleimer, vor allem in den Parks, ganz einfache graue und grüne Tonnen würden reichen, genauso wie spezielle Behälter für Grillasche und benutzte Einweggrills.
Die Reinigung der Parks, Grün- und Waldflächen soll jetzt sukzessive von der BSR übernommen werden. Aus unserer Sicht ist das ein weiterer Schritt in Richtung Staatswirtschaft, da der BSR damit hoheitliche Aufgaben übertragen werden.
Sie stellt dafür letztlich keine separate Rechnung, sondern wird grundsätzlich von der Allgemeinheit bezahlt. Wohin solcher Staatsmonopolismus führt, sehen wir bei der Flughafengesellschaft – siehe heute die Aktuelle Stunde. Kostendisziplin spielt keine Rolle, der Steuerzahler wird es schon übernehmen.
Jetzt zum Punkt 6: Die vorher beschriebene Kurzsichtigkeit des Gesetzgebers erleben wir auch gegenwärtig bei der Debatte um die Haushaltsdisziplin im Rahmen der Coronafolgekosten. Sparsamer Umgang mit Steuergeld und Schuldendisziplin sind für Rot-Rot-Grün und selbst die FDP offenbar Teufelszeug. Wie in den Neunzigerjahren sollen alle Probleme durch höhere Verschuldung in die Zukunft geschoben werden, bis es in zehn Jahren oder früher wieder zum großen Knall kommt. – Deutlicher Ausdruck dieser unverantwortlichen Vorgehensweise ist die Streichung der Aufstockung der Versorgungsrücklage um 63 Millionen Euro. So werden explizite durch implizite Schulden kaschiert.
Der wichtigste Schritt, um die sich anbahnende Schuldenpandemie der öffentlichen Haushalte nicht noch gefährlicher werden zu lassen, ist die sofortige Beendigung des Shutdowns. Ansonsten brauchen wir uns in einigen Monaten nicht mehr über Ordnungswidrigkeiten von Hundehaltern zu unterhalten, weil dann ganz andere Probleme auf der Tagesordnung stehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Haushaltsumsetzungsgesetz, da ist der Name eigentlich Programm: Wir setzen das um, bzw. unterfüttern einzelgesetzlich, was wir in diesem Haus als Parlament, als Haushaltsgesetzgeberin und -geber lange diskutiert und am Ende beschlossen haben. So verhält es sich im Wesentlichen auch bei diesem Haushaltsumsetzungsgesetz.
Ich will ebenfalls mit dem Thema Kindertagesförderungsgesetz beginnen. Ich glaube, es ist unstrittig, dass auch wir im Land Berlin die ersten Schritte unternehmen,
um das Gute-Kita-Gesetz des Bundes umzusetzen. Wir als Grüne-Fraktion glauben, dass das gleich doppelt gut ist: zum einen, weil die Stärkung der Betreuungsinfrastruktur und Kitaausstattung natürlich schon seit Langem überfällig ist, zum anderen weil dies gerade jetzt in der Coronakrise wichtiger denn je ist, denn die Krise stellt die Kitaleitungen vor große organisatorische Aufgaben. Deshalb, glauben wir, ist es nur zu begrüßen, dass das Land Berlin den Leitungsschlüssel mit den Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz substanziell verbessert.