Protocol of the Session on April 2, 2020

[Sibylle Meister (FDP): Soziale Marktwirtschaft! – Christian Buchholz (AfD): Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft!]

Warum das nicht so ist, haben die Kollegen und Kolleginnen schon gesagt, und das werde ich nicht noch einmal ausführen. Das Kurzarbeitergeld wird von einigen Unternehmen und in einigen Branchen, wo Tarifverträge geschlossen wurden, aufgestockt, und ich finde, es ist der richtige Weg, so vorzugehen und das auch gemeinsam mit der Bundesagentur und der Bundesregierung hinzukriegen. Sie wissen, dass auch die Bundesregierung daher mit Unternehmensverbänden im Gespräch ist, um genau diesen Sozialstaat partnerschaftlich zu gestalten, und jeder trägt eben seine Aufgabe.

Ich finde es wert, den Vorschlag im Ausschuss zu diskutieren und zu gucken, ob möglicherweise eine bundeseinheitliche Regelung besser ist. Das wäre meine Tendenz. Dann könnten wir in Berlin wenig machen. Aber wenn die bundeseinheitliche Regelung nicht funktioniert, dann sollten wir in Berlin natürlich schon gucken, was wir tun können, denn es ist klar, dass wir niemanden durch den Rost fallen lassen wollen.

Wir haben aber ein Problem auch in Bezug auf unsere Arbeit, weil wir das mit dem Aussetzen der Ausschusssitzung nur suboptimal gestalten können, denn wir haben natürlich nicht ewig Zeit. Ich bin überzeugt, dass wir für die meisten Leute bis zu den Mai-Mieten gucken müssen, wie das funktioniert. Wenn man genau hinschaut, sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Kindern mit 67 Prozent Kurzarbeitergeld ausgestattet, was nicht reichen wird. Da wird man gucken müssen, ob Wohngeld und die anderen Sozialsysteme das alles hinkriegen. Aber wir haben nicht ewig Zeit, und wir haben bis Mai keine Ausschusssitzung. Deswegen von meiner Fraktion die klare Ansage: Wir sind für ein starkes Parlament, aber ein starkes Parlament braucht auch Ausschüsse, weil ein starkes Parlament nicht nur das Plenum hat, wo man alles abnickt.

[Beifall von Sebastian Czaja (FDP) und Sibylle Meister (FDP)]

Deswegen auch von uns das Angebot: Wir stehen auch für Ausschusssitzungen und für Videokonferenzen an der Stelle zur Verfügung, um Probleme fachlich zu besprechen und dann auch im Plenum abzustimmen.

[Beifall bei der CDU und der FDP – Beifall von Sebastian Walter (GRÜNE)]

Aber einfach im Plenum alles abzunicken, ist nicht das, was ich unter einem starken Parlament verstehe.

[Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD)]

Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Oberstes Ziel muss es sein, zu verhindern, dass kurzfristige Lohnausfälle zu einer langfristigen Steigerung von Armut in Berlin führen. Ich freue mich, dass die FDP hier an unserer Seite steht und auf die Beratung dann in den Ausschüssen, in welcher Form auch immer. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und der FDP – Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD)]

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Wild gemäß § 64 Abs. 2 GO einen Redebeitrag angemeldet. Die Redezeit beträgt bis zu drei Minuten. – Herr Abgeordneter Wild, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei sehr vielen Menschen, die als Arbeitnehmer ihr Leben bestreiten, bleibt am Monatsende wenig bis gar nichts auf dem Konto übrig, und nun auch noch unter dem Stichwort Coronavirus die herrschende Krise, die auch unsere Stadt hart trifft. Wer am Ende dieser Krise bezahlen muss, das sind die Lohnabhängigen der unteren und mittleren Einkommensklassen. Die Arbeiter und Angestellten, die schon vor der Coronakrise am Ende des Monats wenig übrig hatten, laufen Gefahr, nicht mehr über die Runden zu kommen. Aber wie sollen sie bei anhaltender Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit mit 60 Prozent ihrer Bezüge auskommen? Viele Kurzarbeiter bezahlen übrigens kaum Steuern. Hier ist eine schnelle Hilfe auf unbürokratische Weise das Gebot der Stunde.

Für die Berliner Arbeitnehmer, die bis 2 500 Euro monatlich verdienen und in diese Notlage geraten, hat die FDP nun einen Zuschlag von 20 Prozent angeregt. Dieser sollte vom Land Berlin aufgebracht werden. Während in früheren Krisen Unternehmen in der Lage waren, die Zeiträume und das Ausmaß der nötigen Kurzarbeit abzuschätzen, herrscht durch den Open-End-Shutdown große wirtschaftliche Unsicherheit. Da muss jede Unternehmung auf ausreichend Solvenz achten. Wir können deshalb nicht damit rechnen, dass viele Arbeitgeber selbst das Kurzarbeitergeld aufstocken werden. Ich unterstütze daher den FDP-Antrag für die 20 Prozent Zuschlag zum Kurzarbeitergeld. Der Antrag erinnert an die große sozialliberale Zeit unter Willy Brandt, nicht nur im Bund, sondern auch hier im Abgeordnetenhaus, von 1963 bis 1973. Obwohl Brandt 1963 bei den Berliner Abgeord

(Stefan Ziller)

netenhauswahlen 62 Prozent der Stimmen auf sich und seine Partei vereint hatte, ging er eine Koalition mit der FDP ein. Grund dafür war deren Fachkenntnis und Bürgernähe, die unzweifelhaft auch aus Anträgen wie diesem hier spricht. Liebe SPD! Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie für diesen Antrag. Er steht für eine Politik, die Ihrer Tradition in den besten Zeiten und dem Wesenskern der SPD entspricht.

[Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD)]

Rein technisch wäre die Aufstockung kein Problem. Ich würde das allerdings anders machen, als es die FDP vorschlägt. Die Unternehmen könnten das aufgestockte Kurzarbeitergeld einfach auszahlen und dem Land in Rechnung stellen. Das würde dann auch für Brandenburger Arbeitnehmer gelten. Das aufgestockte Kurzarbeitergeld ist gut. Ein zügiges Ende des Shutdown ist besser. – Danke schön!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Hauptausschuss. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3.3:

Priorität der Fraktion der SPD

Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 25. März 2020 Drucksache 18/2580

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2551

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 bis 3 und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann beginnt in der Beratung jetzt die Fraktion der SPD. – Frau Abgeordnete Radziwill, Sie haben das Wort! – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen, meine Herren! Für die SPD-Fraktion ist die deutliche Erhöhung des Landesmindestlohns sozialpolitisch ein wichtiges Anliegen. Unser Vorschlag überraschte anfangs einige auch in den Reihen der Koalition, und heute setzen wir uns als rot-rot-grüne Koalition geschlos

sen dafür ein. Wir erhöhen deutlich den Landesmindestlohn. Wir wollen darüber hinaus einen dynamischen, altersarmutsfesten Mindestlohn. Das ist sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch ein Fortschrittsgesetz. Unterstützen Sie diesen Fortschritt!

[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Im Ausschreibungs- und Vergabegesetz wollen wir auch den Vergabemindestlohn synchronisieren, und das heißt, erhöhen. So sorgen wir für einheitliche Mindestentgeltstandards dort, wo wir es direkt beeinflussen können. Andere werden nachziehen müssen. 2013 haben wir – damals noch in der rot-schwarzen Koalition – das Landesmindestlohngesetz eingeführt. Seitdem, auch in dieser Legislaturperiode, erlebte Berlin einen Aufschwung. Neue Arbeitsplätze entstanden, die Arbeitslosigkeit sank, zuletzt sogar bundesweit am meisten. Berlin holte beim Lohnniveau im Bundesdurchschnitt kräftig auf. Die Auftragsbücher in Bau und Handwerk sind prall gefüllt, Start-ups wachsen überall in der Stadt, und Tesla baut seine Giga-Factory auch genau wegen diesem Berlin in Grünheide.

Der Aufschwung hat leider auch Begleiterscheinungen. Die Mieten stiegen rasant. Der Kaffee oder das Feierabendbier wurden teurer, ebenso Strom und Benzin. Die unteren Einkommensgruppen sind von den steigenden Lebenshaltungskosten überproportional betroffen. Daher ist die deutliche Anhebung des Landesmindestlohns sozial gerecht und geboten, besonders in diesen Zeiten. Die Gesetzesberatung brauchte Zeit und begann weit vor der Coronakrise. Wir wollten erreichen, dass alle beim Aufschwung mitgenommen werden. Besonders die unteren Lohngruppen sollen spürbar vom bisherigen Aufschwung profitieren.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katina Schubert (LINKE)]

Diese Zeiten sind nicht einfach. Durch das Coronavirus mussten wir das öffentliche Leben weitestgehend stilllegen. Die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner hat Vorrang. Ja, das hat wirtschaftliche und soziale Folgen. Ja, das ist bitter. Die Soforthilfen für die Wirtschaft, die das Land Berlin und der Bund bereitgestellt haben, mildern die Folgen erst einmal ab. Wenn nötig, werden weitere Hilfen folgen müssen. Die Wirtschaft kann sich auf den Staat verlassen. Andersherum soll das auch gelten. Kein Arbeitnehmer soll Geld vom Staat bekommen müssen, sondern von seiner eigenen Arbeit und seinem Lohn leben können und im Alter nicht arm sein. Das ist eigentlich selbstverständlich. Wir gehen in Berlin mit gutem Beispiel voran und verteilen öffentliches Geld nun nach dem Grundsatz: Öffentliches Geld nur für gute Arbeit.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und

den GRÜNEN –

(Andreas Wild)

Sie verteilen das Geld anderer!]

Gute Arbeit bedeutet, dass jeder von seiner Arbeit leben kann. Der Landesmindestlohn von 12,50 Euro bedeutet, einen armutsfesten Lohn zu haben und nicht aufstocken zu müssen. 12,50 Euro bedeuten im Alter, ohne Unterstützung des Staates leben zu können. 12,50 Euro bedeuten Anerkennung für die geleistete Arbeit, und 12,50 Euro bedeuten, frei und selbstbestimmt von seiner eigenen Arbeit leben zu können. Das ist das Mindeste, was wir in Berlin garantieren wollen, denn sozial ist, wenn man von seiner Arbeit leben kann. Wir orientieren uns bei der Erhöhung des Landesmindestlohns an der untersten Entgeltgruppe des öffentlichen Dienstes. Übrigens zahlen die landeseigenen Unternehmen in den meisten Fällen schon mehr als den geplanten Mindestlohn von 12,50 Euro, z. B. BSR, BVG oder die Bäder-Betriebe. Bei einigen wenigen liegen diese untersten Löhne etwas darunter. Hier muss angepasst werden.

Wir alle erinnern uns noch gut an die Zeit, als der Mindestlohn vom Bundestag auf Drängen der SPD eingeführt wurde. Die Wirtschaft drohte, dass Arbeitsplätze verschwinden werden. Dieses Schreckensszenario ist nicht eingetreten. Im Gegenteil, der Mindestlohn war für den Aufschwung auch mitverantwortlich. Erstens stabilisiert ein hoher Mindestlohn auch das allgemeine Lohngefüge. Zweitens stärkt er die Kaufkraft. Drittens haben armutsfeste Löhne langfristig einen sozialpolitischen Effekt, denn wer im Erwerbsleben oder im Alter nicht aufstocken muss, dem muss der Staat auch kein Geld überweisen, sondern er kann es an anderer Stelle investieren. Diesen wirtschaftspolitischen Effekt müssten auch die CDU und die FDP unterstützen. Deswegen werbe ich heute bei Ihnen. Stimmen Sie unserer Gesetzesänderung zu! Lassen Sie uns den Landesmindestlohn auf 12,50 Euro anheben. – Danke!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Schultze-Berndt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt ist Schluss mit lustig und Geschlossenheit. Jetzt geht es nämlich darum: Wer legt jetzt wie Hand an die Wirtschaft und das Wohl und Wehe in der Stadt? Wir kommen hier zu einem Prestigeobjekt von Rot-Rot-Grün in Berlin. Schon im Mai 2017 ist es mit großem Brimborium angekündigt und eingebracht worden: die Erhöhung des Landesmindestlohns mit einem deutlich höheren Mindestlohn als überall sonst in Deutschland. Merken Sie was? Im Mai 2017 wurde das Vorhaben ins Abgeordne

tenhaus eingebracht. Welches Datum haben wir? – April 2020. In Windeseile, also nach 35 Monaten, wird das Vorhaben nun offiziell beschlossen. Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung macht vor, wie man innerhalb von 24 Stunden die Abmilderung der Folgen der Coronakrise mit mehreren hundert Seiten Gesetzestext verabschiedet. Rot-Rot-Grün braucht 35 Monate Diskussionen. Ich sage für die CDU ganz deutlich: Wenn man es gut mit der Stadt Berlin meint, muss man nicht quatschen, sondern machen.

[Beifall bei der CDU]

Aber nun haben sich diese Blitzdiskutierer von Rot-RotGrün einfallen lassen, im Rahmen ihrer Blitzdiskussion, den Stundenlohn bei allen unteren Lohnstrukturen bei öffentlichen Aufträgen des Landes Berlin zu erhöhen. Das ist gut gemeint. Und uns alle eint das Ziel: Wir wollen, dass gute Arbeit auch gutes Geld bekommt. Aber auch nach 35 Monaten Nichtbefassung von Rot-Rot-Grün ist dieses Vorhaben des Landesmindestlohns nicht aus dem Chaosmodus und der Worthülse herausgekommen. Es ist gar nicht klar, wie was wem wo helfen soll. Ich nehme ein Beispiel: An einer Schule sind täglich vier Beschäftigte auf 450-Euro-Basis mit der Reinigung des Gebäudes beschäftigt. Jetzt erhöhen wir den Mindestlohn von 9 Euro auf 12 oder 13 Euro. Frage: Bekommen dann die Beschäftigten mehr Geld? Antwort: Nein! Sie bekommen zwar mehr Geld pro Stunde, sie arbeiten aber weniger Stunden, denn sie bleiben bei der Einkommensgrenze von 450 Euro. Aber der Arbeitgeber wird zusätzliche Personen suchen müssen, damit die Reinigungsleistung regelmäßig vor Schulbeginn erbracht werden kann.

Anderes Beispiel für das Chaos, das Sie veranstalten: In einer Großküche eines Caterers wird Essen für die Kantine von mehreren Unternehmen und auch von Schulen – Vorsicht: öffentlicher Bedarf! – hergestellt. An einem großen Topf wird der Schokopudding für die Schulen und für die anderen Unternehmen gleichzeitig gerührt. Für die Zeit, die der Koch braucht, den Puddinganteil der Schüler zu rühren, hat der rührende Koch den Landesmindestlohn zu bekommen. Für die andere Zeit, also den Puddinganteil der anderen Unternehmen, bekommt der Koch so viel, wie der Caterer nach der Ausschreibung bei den anderen Unternehmen gewinnoptimierend hat bekommen können. Also sind in der Küche Leute beschäftigt, die den Mindestlohn bekommen, und andere mit gleichem Tätigkeitsgebiet anteilsweise, die den tariflichen Lohn bekommen. Frage: Wie macht das der Caterer mit der korrekten Bezahlung der richtigen Person, wenn wegen Krankheitsvertretung, Kitaausfall, Urlaubszeit, Schulausfall nun die Mitarbeitenden in der Küche regelmäßig rotieren müssen und sich aushelfen und an unterschiedlichen Stationen in der Küche eingesetzt werden? Führt dieses Chaos einer solchen unterschiedlichen Bezahlung von Mitarbeitern innerhalb eines Betriebes zu insgesamt besserer Bezahlung? Fragen Sie meine Hand! – Nö!, natürlich nicht.

(Ülker Radziwill)

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Führt das zu mehr Betriebsfrieden? – Auch nicht! Führt das zu weniger Administration! – Auch nicht! Führt es dazu, dass dieses Unternehmen sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wird? – Natürlich nicht. Aus Sicht des Unternehmens steigen die interne Komplexität und der Administrationsaufwand. Dieser Mindestlohn gilt im Übrigen nur für öffentliche Aufträge des Landes Berlin – in Berlin. Eine öffentliche Ausschreibung der EU oder der Bundesregierung oder der Bundeswehr hat natürlich anderen Mindestlohn zur Folge, ist ja klar. Da gilt der bundesweite Mindestlohn. Also für uns als CDU ist klar: Dieses Gesetz macht die öffentlichen Aufträge zusätzlich unattraktiv. Die IHK schätzt, dass drei von vier Berliner Unternehmen bei öffentlichen Vergaben erst gar nicht mitbieten wollen. Und das hat mit Blick auf den öffentlichen Sanierungsstau und Facharbeitermangel, der ja dadurch nicht weg ist, dass die Coronakrise da ist, verheerende Auswirkungen.