Man beschränkt sich lieber darauf, weiterhin Bundesratsinitiativen oder Runde Tische zu initiieren, die Runden Tische natürlich im Zweifel ohne den Mittelstand und ohne die privaten Betreiber, die gerade im Bereich der ambulanten Pflege das Rückgrat darstellen. Das gibt mehr nette Medienberichte, sorgt aber nicht wirklich für Verbesserungen am Bett. Ergebnis: Die Leute laufen weg. Deshalb glaube ich auch nicht, dass das AVK ein Einzelfall bleibt. Es zeigt uns, dass die Probleme in dem Bereich gerade in städtischen Häusern bestehen. Es wäre also längst Zeit zum Handeln. Was und wie man konkret vor Ort handeln kann, dazu hat die FDP-Fraktion viele Anträge vorgelegt, auch in dem Fall wieder einmal leider vergeblich.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Seerig! Viele Anträge einzureichen, heißt ja nicht, dass alle gut sind und sie alle angenommen werden müssen. Wir haben sie beraten und festgestellt: Das brauchen wir nicht.
So steht es in unserem Koalitionsvertrag. – Schön, dass Sie dem auch zustimmen. Dieser Stellenwert der Pflege zeigt sich allein schon darin, dass es erstmals in dieser
Legislaturperiode eine wirklich ausgebaute, auch personell stärker gestellte Senatsverwaltung für Pflege gibt.
Unser erklärtes Ziel, die Pflege sicher und gut zu machen, erreichen wir auf unterschiedlichen Ebenen, in erster Linie durch bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegerinnen und Pfleger. Auch durch einen besseren Personalschlüssel, auch durch bessere tarifliche Bezahlung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann man Qualität in der Pflege sichern und auch die Fachkräfte gewinnen. Die Fachkraftquote erhöht sich auch, wenn es weniger Leiharbeit gibt. Das wissen wir alle. Deshalb sind die Initiativen, die Leiharbeit zu begrenzen und stattdessen mehr festangestellte Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen zu bekommen, aus unserer Sicht sinnvoll. Ich habe das Gefühl gehabt, dass Sie diese Ansicht eigentlich auch teilen.
Die Überprüfung und Sicherung der Pflegequalität ist ebenso ein wesentlicher Bestandteil. Deshalb haben wir ein neues, indikatorengestütztes Qualitätssystem in der vollstationären Pflege zum 1. Oktober eingeführt, wie Sie sicherlich wissen. Es baut auf drei Säulen auf: Erstens werden Daten über die Einrichtung erhoben, zweitens prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen bzw. der Prüfdienst –
Nein! Keine Zwischenfragen! –, der privaten Krankenversicherung die Daten und schließlich, drittens, werden öffentliche Qualitätsberichte über die Pflegeeinrichtungen erstellt. Nun haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Vielzahl an Informationen über Pflegeeinrichtungen. Dieses Qualitätssystem ist ein wichtiger Schritt zu Transparenz und Vergleichbarkeit in der Pflege, die zur Sicherung der Pflege maßgeblich beiträgt. Darüber hinaus beinhaltet der neue Prüfsatz das neue Verständnis der Pflegebedürftigkeit und hat die individuelle Versorgungssituation des Pflegebedürftigen im Blick. Als Land Berlin werden wir nun mit diesem neuen Qualitätssystem arbeiten. Ich finde, das ist schon mal ein guter Start.
Zu Ihrem zweiten Antrag: Ja, wir werden am Wohnteilhabegesetz eine Veränderung vornehmen. Das kommt auch, daran wird sehr heftig gearbeitet. Das wissen Sie auch, und hier so zu tun als käme es gar nicht mehr in dieser Legislaturperiode, das finde ich nicht in Ordnung. Dazu haben wir ausführlich Gelegenheit gehabt, uns im Ausschuss auszutauschen. Es ist gerade die Fachkräftesicherung wichtig und nicht deren Abbau. Deswegen irritiert mich Ihr Antrag „Fachkraftquote ist nicht Synonym für hohe Pflegequalität“, denn Sie wollen dort mehr Fle
Deshalb sagen wir, dass diese beiden Anträge abgelehnt werden können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pflege ist das Mammutthema dieses Jahrzehnts. Daran entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob wir die großen Aufgaben, die in der Pflege vor uns liegen, auch bewältigen können. Deswegen sind die Gedanken frei und jede Anregung, die diskutiert werden kann, sollten wir nutzen. So sehe ich auch den Antrag der FDPFraktion.
Die Frage, die hier im Raum steht, lautet ganz grundsätzlich: Können ausgebildete Pflegekräfte examinierte Fachkräfte ersetzen? – Diese Frage wird immer wieder diskutiert, und nein, grundsätzlich nicht, weil wir in der Pflege die Qualität brauchen, aber dennoch kann aus unserer Sicht eine flexiblere Fachkraftquote helfen, wenn Schulungen und Weiterbildungen ermöglicht werden.
Wir halten eine Diskussion über die Fachkraftquote grundsätzlich für sinnvoll, die Kompetenzen gezielt und fachlich begleitet und auf mehrere Schultern verteilt, das würde zur Entlastung in der Pflege beitragen. Wir brauchen dringend mehr Köpfe in unseren Einrichtungen.
Sichergestellt werden muss – und ich will es noch einmal betonen –, dass im Umkehrschluss die Qualität darunter nicht leidet. Was nutzt einem aber die beste Quote, wenn in der Realität nicht ausreichend Fachpersonal vorhanden ist? Es scheint uns daher logisch, mit einer Flexibilisierung und einer Aufwertung von Betreuungskräften in geringem Maße gegenzusteuern. Deshalb wird die CDUFraktion diesem Antrag heute auch zustimmen.
Zum zweiten Antrag: Die Ergebnisse des Pflege-TÜVs und die erlebte Realität lagen in den letzten Jahren in der Tat oftmals auseinander; nahezu jedes Pflegeheim hatte nach dem alten System die Bewertung „sehr gut“ erhalten, da kann etwas nicht stimmen. Auf Bundesebene wurden bereits durch Herrn Spahn Regelungen getroffen; seit Ende 2019 gibt es ein neues Bewertungssystem mit realistischen Pflegenoten und einer Vielzahl von Dingen, die abgefragt werden. Bis Ende 2020 sollen alle 13 000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland geprüft werden. Und so wird es in Zukunft für Pflegebedürftige, und vor allem
auch für deren Angehörige, bei der Frage: Wo bringe ich meine Angehörigen unter? –, leichter sein, ein gutes Pflegeheim zu finden. Deshalb werden wir diesen Antrag, der durch aktives Tun bereits überholt ist, heute ablehnen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Pflegebereich spielt in Berlin eine wichtige Rolle, schließlich haben wir seit 2016 eine Senatorin für Pflege im Berliner Senat. Und natürlich – Kollegin Radziwill hat es auch schon gesagt – haben wir auch im Koalitionsvertrag klar Stellung bezogen. Ich zitiere – mit Erlaubnis der Präsidentin:
Eine gute und sichere Pflege ist unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Grundlage hierfür sind gute Arbeitsbedingungen für die Pflegenden.
Damit komme ich zu dem ersten, jetzt abschließend zu besprechenden Antrag „Pflegequalität zeigt eine gepflegte Ergebnisqualität“. Natürlich ist die Qualität in der Pflege wichtig, deshalb gibt es seit 2019 – auch das sprach Kollegin Radziwill schon an – ein neues Qualitätssystem für die vollstationäre Pflege in Berlin.
Ich will das noch einmal ein bisschen ausführlicher machen. Dieses neue Qualitätssystem besteht aus drei Informationsquellen: Erste Quelle ist die Erhebung von Indikatoren, Daten in den Einrichtungen. Die zweite Quelle stellt die Qualitätsprüfung durch den MDK oder den Prüfdienst der privaten Krankenversicherungen dar. Und die dritte Quelle besteht in der Veröffentlichung der Ergebnisse, sowie den Angaben zur Struktur der Einrichtungen.
Dieser neue Ansatz berücksichtigt das neue Pflegeverständnis und nimmt die individuelle Pflegesituation in den Blick; die Gestaltung des Alltags und die sozialen Beziehungen werden wichtiger. Ein weiterer wichtiger Punkt ist im neuen System auch das Gespräch mit den Pflegenden; nur wenn sie zufrieden sind, kann auch die Qualität der Pflege gut sein. Auch eine wichtige Forderung, die mit dem neuen Qualitätssystem angegangen wird, ist, dass die Pflegedokumentation in Zukunft eine nachgeordnete Rolle spielen wird.
Nun noch kurz zum zweiten Antrag, der hier zur abschließenden Beratung steht: „Fachkraftquote ist nicht synonym für hohe Pflegequalität“. Das Anliegen ist zwar in einigen Punkten richtig, aber hier muss ich sagen, dass dieser Antrag den dritten Schritt vor dem ersten darstellt.
Die FDP möchte hier die Personalverordnung zum Wohnteilhabegesetz ändern, das aber leider ohne die notwendige Unterscheidung nach den unterschiedlichen Wohnformen. Diese Unterschiede in den Wohnformen sind aber – das hat unser Fachgespräch gezeigt – den Betroffenen sehr wichtig, denn was in der stationären Pflege wichtig und notwendig ist, hilft den Menschen in der Eingliederungshilfe oder in einer Pflegewohngemeinschaft überhaupt nicht.
Deshalb ist uns als Rot-Rot-Grün wichtig, hier grundsätzlich das Wohnteilhabegesetz zu novellieren und dort die entsprechenden Wohnformen zu spezialisieren; und genau das tun wir. Und wenn das Wohnteilhabegesetz novelliert ist, muss natürlich auch die entsprechende Personalverordnung geändert werden. Bei beiden Prozessen freuen wir uns über Ihre tatkräftige Unterstützung.
Worüber wir uns dann aber wirklich noch einmal unterhalten sollten, ist die Flexibilisierung der Pflegequote, hier konnten Sie mich mit Ihrem Vorstoß überhaupt nicht überzeugen – ganz im Gegenteil, ich sehe da eine große Gefahr für die Pflegequalität. Wir werden also beide Anträge ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Laut Angela Merkel leben wir ja im besten Deutschland aller Zeiten. Diese Aussage hat genauso viel Substanz wie die Aussage von Walter Ulbricht: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“.
Ende der Neunzigerjahre galt die Bundesrepublik Deutschland als der kranke Mann Europas, es waren die nicht immer perfekten, aber sehr mutigen Reformen Gerhard Schröders, die diesen Zustand beendeten und unserem Land einen Aufschwung bescherten. Nach über 14 Jahren Merkel-Regentschaft sind wir nun wieder in den Zustand der Neunzigerjahre zurückgekehrt; 14 Jahre von der Substanz gelebt, wichtige politische Projekte wurden nicht oder nur unzureichend angegangen.
Um nur einige Beispiele zu nennen: Eine dringend benötigte Rentenreform, haben wir die? – Fehlanzeige. Zukünftigen Rentnergenerationen droht massive Altersarmut. Fazit: Die Regierung Merkel hat versagt.
Dem Fachkräftemangel, bedingt durch die demografische Entwicklung, entsprechend entgegenzuwirken – Fehlanzeige, stattdessen wandern qualifizierte Kräfte ab und Armutsmigranten in die Sozialsysteme ein. Fazit: Die Regierung Merkel hat versagt.
Die sogenannte Energiewende ist ein kompletter Fehlschlag, die Bürger werden abgezockt. Fazit: Die Regierung Merkel hat versagt.
Wohnen wird immer mehr zum Luxus. Vernünftige Wohnungsbaukonzepte? – Fehlanzeige. Fazit: Auch hier hat die Regierung Merkel versagt.