Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.
Ehrlich gesagt, frage ich mich, was der Senat besonders im Hinblick auf die Wohnraumversorgung in den vergangenen Jahren getan hat. Das Finanzressort wird seit 2001 von der SPD verantwortet, die Berliner Stadtentwicklung und der Wohnungsbau sind sogar seit 1996 in SPD-Hand – zuerst mit Herrn Strieder, danach versuchte sich Frau Junge-Reyer, bis sie das Ressort an Herrn Müller, unseren heutigen Regierenden Bürgermeister, übergab, und zuletzt mühte sich Herr Geisel. Und was ist das Ergebnis? – Berlin hat in dieser Zeit viel Tafelsilber verscherbelt. Es fehlen inzwischen mehr als 100 000 Wohnungen in der gesamten Stadt.
Es ist also offensichtlich, dass bisher eklatant versäumt wurde, für ausreichenden Wohnraum zu sorgen.
Im April 2016 hat die AfD Berlin ihr Wahlprogramm beschlossen, darin u. a. die Senkung der Grunderwerbsteuer. Mit dem vorliegenden Antrag halten wir ein, was wir unseren Wählern versprochen haben, und wir unterstützen – anders als die Kollegen von der FDP mit ihrem Antrag – insbesondere Familien bei der Absicherung ihrer Zukunft.
Um dem Missbrauch durch Spekulanten vorzubeugen, haben wir eine Halteklausel von mindestens zehn Jahren
Aber sie fordert keine weiteren Auflagen. Wie wollen Sie das denn bitte schön überprüfen? Was ist denn, wenn Sie sich, Herr Czaja, mit der vergrößerten Familie von Ihrem Fraktionsvorsitzendengehalt eine Wohnung für 500 000 Euro kaufen mit dem Ziel, sie selbst zu nutzen, und sich dann plötzlich entscheiden: „Ach nein, ich will sie doch lieber vermieten.“? Gilt dann immer noch der Freibetrag? – Also alles in allem ziemlich unausgereift, was uns die Kollegen von der FDP hier vorgelegt haben!
Aber immerhin, die Bundesratsinitiative, allerdings in abgeänderter Form, können wir unterstützen und gemeinsam angehen.
Bekanntlich hat Berlin ja eine sehr niedrige Wohneigentumsquote von ca. 15 Prozent und gehört damit zum Schlusslicht im Vergleich der Bundesländer. Und im internationalen Vergleich wiederum rangiert Deutschland auf den hintersten Plätzen hinsichtlich des Wohneigentums.
Warum plädieren wir für mehr Wohneigentum? – Wenn Sie sich die aktuelle Zinssituation ansehen, wird deutlich, dass die Sparer langsam, aber sicher enteignet werden. Diejenigen, die bisher kalkuliert haben, mit Zinserträgen im Alter die Rente aufbessern zu können, müssen jetzt sogar damit rechnen, dafür zu bezahlen, dass ihr Geld auf einem Bankkonto liegt. Gerade in Zeiten des extrem niedrigen Zinsniveaus muss es auch für kleinere und mittlere Einkommensschichten möglich sein, Eigentum zu bilden, und das darf nicht unterbunden werden, weil ausgerechnet in Berlin deutschlandweit fast die höchste Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent gezahlt werden muss. Damit geriert sich der Senat als Verhinderer von Eigentums- und Wohlstandsbildung der Berliner Bürger.
Warum ist die Wohneigentumsbildung so wichtig? – Die Rente ist im Gegensatz zu dem legendären Spruch von Norbert Blüm längst nicht mehr sicher. Altersarmut ist ein Thema, mit dem wir uns immer mehr befassen werden müssen. Menschen, die im Alter nicht von hohen Mietzahlungen abhängig sind, da sie im Eigentum leben können, sind klar im Vorteil.
Berlin weist derzeit Haushaltsüberschüsse in Höhe von 1,25 Milliarden Euro aus. Aus der Grunderwerbsteuer wurden aktuell Einnahmen in Höhe von ca. 1,1 Milliarden Euro generiert, aber für Berliner Familien scheint kein Geld da zu sein. Durch immer neue Auflagen, zu lange Planungsverfahren und eine sehr hohe Grunderwerbsteuer ist der Berliner Senat zu einem der größten
Kostentreiber im Wohnungsneubau geworden. Der Berliner Senat ist mitverantwortlich für die Verteuerung der Immobilien in dieser Stadt. Es wird Zeit, dass der Senat den Bürgern dieser Stadt etwas zurückgibt. Deshalb: Senken Sie die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent! Geben Sie Eigennutzern und Familien mit Kindern die Chance, mit einem einmaligen und großzügigen Freibetrag in den eigenen vier Wänden zu wohnen! Wir, die AfD, wollen, dass Berlin keine Armuts-, sondern eine Wohlstandshauptstadt wird. Unser Antrag ist der erste Schritt auf diesem richtigen Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Brinker! Die vorliegenden Anträge von AfD und FDP wollen die Bildung von selbstgenutztem neuen Wohneigentum durch Änderung des Steuerrechts fördern. Inhaltlich wie steuerrechtlich halte ich die Anträge für problematisch.
Erstens: Beide Anträge fordern, Grundfreibeträge einzuführen. Sie übersehen, dass das Grunderwerbsteuergesetz ein Bundesgesetz ist, das eine einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage festlegen muss. Die Länder haben lediglich eine verfassungsrechtliche Ermächtigung, den eigenen Steuersatz festzulegen. Die Einrichtung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für bestimmte Steuerpflichtige setzt also eine Änderung der Bundesgesetzgebung voraus. Gleichwohl steht es dem Land frei, eine entsprechende Bundesratsinitiative vorzunehmen, was Gegenstand des FDP-Ersetzungsantrages ist. Das lehnen wir ab.
Nebenbei bemerkt frage ich die Kollegen und Kolleginnen von der FDP: Welchen Teil des Sozialstaats haben Sie eigentlich nicht verstanden, wenn Sie einen Freibetrag von 500 000 Euro fordern? Was sollen das bitte für Wohnungen sein?
Weiter fordern Sie, den Freibetrag möglichst frei von Auflagen, Bürokratie und Kontrollen umzusetzen.
Das riecht nicht nur nach einer überproportionalen Begünstigung von Haushalten mit hohen Einkommen aus Steuermitteln.
Sie greifen mit dem Vorschlag ganz tief in die hinterste Ecke der Trickkiste für altbackene Forderungen der liberalen Schule.
[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Neoliberal! – Holger Krestel (FDP): Wer hat Ihnen denn die Rede geschrieben?]
Zweitens sollte dennoch ein Weg gefunden werden, um eine landesgesetzliche Ausnahme zu schaffen, dann würde das komplizierte Bund-Länder-Finanzausgleichsgeflecht für Berlin nicht nur durcheinander geraten, es hätte sogar nachteilige Auswirkungen, weil die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer normiert sind. Weder Freibeträge noch niedrige Steuersätze sind derzeit vorgesehen. Eine teilweise oder nicht erhobene Steuer müsste also in voller Höhe im Länderfinanzausgleich angerechnet werden, ohne dass ein Ausgleich für die zu erwartende Mindereinnahme im Finanzausgleich erfolgte.
Drittens: Berlin hat sich verpflichtet, den Haushalt zu konsolidieren und Schulden abzubauen. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6 Prozent ist eine Maßnahme, die mit dem Bund vereinbart ist und einen maßgeblichen Anteil an der Verbesserung der Haushaltssituation hat. Die Einnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro aus der Grunderwerbsteuer im Jahr 2016 sind ein eindrucksvoller Beleg, dass Berlin klug wirtschaftet.
Es wäre jetzt das falsche Signal, diesen eingeschlagenen Pfad zu verlassen und massive Steuerausfälle infolge einer Änderung des Steuergesetzes hinzunehmen, und ein unglückliches mit Blick auf den Stabilitätsrat.
Viertens halte ich Ihre Vorschläge für nicht sonderlich verantwortungsvoll. Glauben Sie wirklich, dass man gerade jetzt den Käufermarkt auf dem ohnehin erhitzten Berliner Immobilienmarkt erleichtern sollte? Mit jeder prozyklischen Maßnahme steigen die Grund- und Wohnungspreise weiter.
Als rot-rot-grüne Koalition haben wir uns verpflichtet, den Haushalt weiter zu konsolidieren, und haben nach Jahren des harten Sparens eine echte Dekade des Investierens eingeläutet. Wir werden in den nächsten Jahren in
die öffentliche Infrastruktur investieren. Wir werden Schulen sanieren und neue bauen. Wir werden das Wohnungsangebot erweitern, die Mieterstadt Berlin stärken, weiter eine nachhaltige Liegenschaftspolitik verfolgen und die staatliche Daseinsvorsorge für alle Berlinerinnen und Berliner stärken. Die Berliner Wirtschaft haben wir ausdrücklich hinter uns.
Nebenbei bemerkt haben wir in den letzten fünf Jahren sehr viel für Familien und Normalverdienende getan wie etwa von den Kitagebühren befreit und das staatliche Bildungssystem Stück für Stück kostenfrei gemacht. Daran knüpfen wir weiter an. Es ist ein großer Erfolg, der zunehmend Nachahmer im Bundesgebiet findet. Reflexartige Schreie nach Steuersenkungen sind da fehl am Platz und stehen für ein gestriges Politikverständnis, das sich lediglich an den Interessen weniger orientiert: Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren, da, wo es passt.
Lassen Sie mich noch zu zwei Punkten Stellung nehmen: Die vorliegenden Anträge gehen auf die Nebenkosten bei Erwerb von Wohneigentum ein. Das möchte ich auch tun. Als SPD-Fraktion unterstützen wir den Vorstoß unserer Bundestagsfraktion, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu stärken und die Nebenkosten beim Immobilienkauf zu reformieren. Wir wollen Familien und Normalverdienender entlasten. Das Prinzip bei den Maklergebühren, „wer bestellt, der bezahlt“, soll künftig auch bei Kaufverträgen gelten, also vom Verkäufer getragen werden. Wir begrüßen das.