Protocol of the Session on October 31, 2019

und dabei nichts eifrigeres zu tun hat, als möglichst viele Fotografen dahin zu holen, die dann wiederum nichts anderes zu tun haben, als die eine gefundene Schachtel unversteuerten Tabak zu filmen, sich dann aber hinstellt und vom Kampf gegen Clans spricht, der muss nun wirklich nicht von Populismus reden.

[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wenn ich mir anschaue, dass Sie die Polizei dazu missbrauchen, eine Politik des Hasses gegen diejenigen, die Leistung tragen in dieser Gesellschaft, zu säen, indem Sie den Zahnarzt mit dem etwas größeren Auto auf der Sonnenallee anhalten, weil er Ihnen vielleicht ethnisch irgendwie arabisch vorkommt, indem Sie hingehen und den Psychologen am Kurfürstendamm anhalten lassen, weil Ihnen auch das Auto nicht passt, wer da allen Ernstes von Populismus spricht, der sollte sich in der Tat schämen, Herr Geisel.

[Beifall bei der FDP und der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Wer sich auf die Stufen der Innenverwaltung stellt in einem eilig anberaumten PR-Termin im Mai letzten Jahres und erklärt, dass eigene Polizeibeamte möglicherweise Täter von Straftaten wären, der muss mir nichts von Populismus sagen.

[Heiko Melzer (CDU): Das ist nicht zulässig!]

Und wer in der Schießstandaffäre schlichtweg 3,5 Millionen Euro raushaut, völlig unkontrolliert, in der Hoffnung, dass er damit das Thema nicht aufklären und keine Verantwortung übernehmen muss, auch der muss mir nichts von Populismus sagen, Herr Geisel.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) – Antje Kapek (GRÜNE): Auch das ist keine persönliche Erklärung!]

(Georg Pazderski)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Ich komme zu

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Nun können Mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen.

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte an das Rednerpult zu treten. Nachfragen werden dann von den Sitzplätzen aus gestellt. Von der SPD-Fraktion der Kollege Schopf. – Bitte schön!

Danke, Frau Präsidentin! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen für Berlin hat der Beschluss des Landgerichts Köln, dass der amerikanische Verkehrsdienstleister Uber seine App nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen darf?

Frau Senatorin Günther, bitte schön!

Sehr geehrter Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Uber hat verschiedene Angebote hier in Deutschland. Im konkreten Fall, ich habe Sie so verstanden, Herr Abgeordneter Schopf, geht es um UberX im Kölner Urteil. UberX ist eine Vermittlungsplattform für Mietwagenhersteller. Da gelten drei Bedingungen, um solche Aufträge annehmen zu können. Die erste Bedingung ist, dass nur Aufträge am Betriebssitz angenommen werden dürfen. Die zweite Bedingung ist, dass es keine Gleichzeitigkeit geben darf, dass es sowohl an den Fahrer des Wagens als auch an den Betriebssitz, an den Vermittler geht, und das Dritte ist, dass es keine automatische Weiterleitung der Anfragen direkt an den Fahrer geben darf.

Im konkreten Fall, bei UberX, hat man dagegen verstoßen. Es wurde gleichzeitig ausgeliefert, einerseits an den Fahrer, andererseits an den Vermittler, und deshalb wurde UberX als Plattform verboten. In Berlin haben wir diese Plattform gar nicht, genauso wenig wie wir jetzt noch eine Plattform haben, die an Privatpersonen vermittelt oder dass über das sogenannte Premiummodell vermittelt werden darf. Insofern hat das Urteil in Berlin keine direkten Auswirkungen, weil wir dieses Modell oder diese Plattform hier gar nicht in Betrieb haben.

Vielen Dank! – Dann hat der Kollege Schopf die Möglichkeit zur Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Da habe ich allerdings andere Informationen. Ich stelle meine Nachfrage dahingehend: Was tut denn der Senat konkret, dass sich Uber an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält und das Taxiwesen in Berlin nicht benachteiligt wird?

Frau Senatorin, bitte!

Letztlich ist es eine Bundesaufgabe, und da muss viel mehr passieren. Es geht darum, das Taxigewerbe gegen unlauteren Wettbewerb zu schützen. Deshalb gibt es im Gesetz diese drei Verpflichtungen, die diesen Vermittlungsplattformen aufgegeben worden sind. Ich glaube aber, dass man sich das noch einmal sehr genau angucken muss. Wir hier in Berlin, daran arbeitet das LABO – wir hatten das schon einmal im Plenum –, kontrollieren, ob das Gesetz eingehalten wird, weil es schwierig ist, wenn die einen, sprich: das Taxigewerbe, höhere Auflagen hat und diese bei anderen nicht gelten. Insofern ist da nach meiner Auffassung der Bundesgesetzgeber gefordert. Wir tun alles über das LABO, über die Kontrollen, dass die Gesetze eingehalten werden, und auch, dass, wie dieses Jahr das LABO eingeschritten ist, UberPop oder UberXL verboten werden, dass die hier gar nicht fahren dürfen. Wir sind schon sehr nah da dran, weil wir die Problematik sehen. Wir sehen, dass diese Fahrdienste eher zu mehr Verkehr führen als zu weniger, und das ist natürlich hochproblematisch.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann hat die zweite Nachfrage der Kollege Düsterhöft. – Bitte schön!

Haben Sie vielen Dank! – Sie haben eben gesagt, dass Sie dort die Bundesebene in der Verantwortung sehen. Die Landesebene ist dort natürlich genauso in der Verantwortung. Beispielsweise haben nur ungefähr 5 Prozent aller Mietwagen mit Fahrer ein Gerät zur elektronischen Wegstreckenzählung an Bord. Das basiert auf Ausnahmegenehmigungen. In Hamburg gibt es eine andere Regelung. Dort gibt es diese Ausnahmeregelungen nicht, sodass dort alle Mietwagen mit Fahrer mit einem entsprechenden elektronischen Messgerät durch die Gegend fahren. Warum erteilt das Land Berlin diese Ausnahmeregelungen? Wäre es nicht eine Möglichkeit, wieder Kontrolle über dieses Gewerbe zu erlangen, wenn man diese Ausnahmeregelungen nicht mehr erteilen würde?

Frau Senatorin!

Es gibt noch weitergehende Sachen. Ich fände es auch gut, wenn vom Bundesgesetzgeber gerade in Richtung Kennzeichnung der Wagen viel mehr passieren würde, weil man Taxis erkennt, aber nicht die Wagen von Uber.

Das Hamburger Modell, das Sie angesprochen haben, kenne ich nicht, aber wir können natürlich prüfen, ob wir hier in Berlin diese Möglichkeiten haben. Ich kann Ihnen zusichern, dass wir die Möglichkeiten, die wir haben, auch nutzen werden.

Vielen Dank!

Dann geht die nächste Frage an die CDU-Fraktion, nämlich den Kollegen Gräff. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Teilt der Senat die Auffassung von Herrn Staatssekretär Nägele zur Linkspartei, dass man es – Zitat – „beim Mietendeckelgesetz mit Linken zu tun“ habe, deren Staat untergegangen ist und die noch kein Vertrauen zu einem neuen Staat gefunden haben“. In welchen Kontext setzt sie das zur Regierungsbeteiligung?

Herr Regierender Bürgermeister!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Gräff! Ich denke, Sie haben mitverfolgt, dass es nach diesen Äußerungen von Herrn Nägele eine Richtigstellung gegeben hat. Der ZIA, der zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen hatte, hat selbst klargestellt, dass dieser Satz aus dem Zusammenhang gerissen wurde

[Heiko Melzer (CDU): Aber gesagt wurde!]

und so nicht gefallen ist. Ich denke, damit ist alles gesagt.

Dann hat der Kollege Gräff die Möglichkeit zu einer Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Der Zusammenhang ist, ehrlich gesagt, relativ egal. Die Frage ist, ob der Satz so gefallen ist oder nicht. Wenn ja, wie steht der Senat dazu?

Herr Regierender Bürgermeister!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Herr Nägele hat gesagt, dass dieser Satz so nicht gefallen ist. Es hat eine Diskussion zu Mietendeckel gegeben, wo unterschiedliche Positionen – auch unterschiedliche Positionen während der Koalitionsgespräche – zur Formulierung des Mietendeckels deutlich gemacht wurden, aber so, wie Sie es jetzt unterstellen, hat das offensichtlich nicht stattgefunden. Offensichtlich ist es, wie der ZIA sagt, ursprünglich nicht richtig wiedergegeben worden, und das ist korrigiert worden.

Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Evers.

Vielen Dank! – Zu den unterschiedlichen Positionen, die im Vorfeld ausgetauscht wurden, gehört auch eine verfassungsrechtliche Begutachtung des Mietendeckels durch die Senatskanzlei. Inwieweit macht sich der Regierende Bürgermeister deren Erkenntnisse weiterhin zu eigen, und wie ist es möglich, das mit dem in Deckung zu bringen, was vom Senat als Mietendeckelentwurf beschlossen wurde?

Herr Abgeordneter Evers! Es gab viele juristische Einschätzungen und Gutachten auf Bundes- und Landese

bene, von Parlament, Senat und Fachverwaltung. Es wurden unterschiedliche juristische Expertisen eingeholt. Mir war es wichtig, dass es vor den Gesprächen, vor der Formulierung des Mietendeckels für mich eine Sicherheit gibt, wie die juristische Position dazu ist. Letztendlich muss man nach dem achten oder neunten Gutachten sagen: Es gibt diese Sicherheit nicht, mit der man sagen kann, man habe einen Weg gefunden, der juristisch nicht angreifbar ist. Wir begeben uns auf juristisches Neuland. Wir gehen einen neuen Weg in der Mieten- und Wohnungspolitik, und dazu gibt es politische Auseinandersetzungen und auch juristisch unterschiedliche Einschätzungen. Ich glaube, dass wir in der Koalition miteinander einen guten Weg gefunden haben, diesen Mietendeckel möglichst rechtssicher zu formulieren. Ich glaube, dass wir damit in den Auseinandersetzungen vor Gericht, die es mit Sicherheit geben wird, gut bestehen können.

Ich habe hier schon bei anderen Themen gesagt: Ich finde es ist in der Politik nicht schlimm, neue Wege zu gehen und damit vielleicht auch ein Risiko einzugehen. Es ist im Interesse der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Wir können die Situation so, wie sie ist, nicht einfach nur beobachten. Wir müssen neue Wege gehen.

[Zuruf von Stefan Evers (CDU)]

Die sind umstritten. Ich glaube, wir haben etwas Gutes formuliert, und wir werden sehen, wie sich das in den nächsten Jahren entwickelt. Das Battis-Gutachten, wenn Sie darauf abheben, sagt ganz eindeutig, dass das Einfrieren, das Deckeln der Mieten ein gangbarer Weg ist. Es gibt andere Elemente, die werden umstritten bleiben.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank!

Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Fuchs die Möglichkeit zur nächsten Frage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Stimmt das durch den Bezirksbürgermeister von Treptow Köpenick über die sozialen Netzwerke bekanntgegebene Wiedereröffnungsdatum der Salvador-Allende-Brücke 22. November 2019?