Protocol of the Session on September 12, 2019

Drittes Beispiel: Die Personalausstattung in den Teilhabefachämtern soll insbesondere die Anforderungen multiprofessionell, interdisziplinär und personenzentriert erfüllen. Dafür benötigt es insbesondere Verwaltungskompetenz, sozial- und heilpädagogische und pflegerische Kompetenzen. Wie will der Senat sicherstellen, dass die Stellen adäquat und fristgerecht besetzt werden? – Das waren nur einige Beispiele von Unklarheiten.

Uns, dem Parlament, bleibt nichts anderes übrig, als das Gesetz heute zu beschließen. Die CDU-Fraktion wird dieses Gesetz nicht ablehnen, aber wir können eben auch nicht zustimmen ob der vielen Unsicherheiten und diesem parlamentarisch nicht unproblematischen Verfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der CDU]

Für die Fraktion der SPD hat das Wort Herr Abgeordneter Düsterhöft. – Bitte schön!

Haben Sie vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Berlinerinnen und Berliner! Ein neues Gesetz wird kommen. Es heißt Berliner Teilhabegesetz. Es ist für Menschen mit Behinderung in Berlin. Warum machen wir das? – Für ganz Deutschland wurde ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundesteilha

begesetz. Das neue Gesetz soll die Teilhabe verbessern, damit alle Menschen überall mitmachen können und damit dies auch einfacher wird. Nun machen wir das auch für das Bundesland Berlin. Ab 1. Januar 2020 wird es viel Neues geben. Das Gesetz ist für Menschen, die Eingliederungshilfe bekommen. Diese Menschen wenden sich nun an eine neue Stelle. Diese Stelle heißt Teilhabeamt. Das gibt es bald in jedem Bezirk.

Was macht das Teilhabeamt? – Es gibt dort eine Ansprechperson. Die Ansprechperson will wissen, welche Hilfe Menschen mit Behinderung haben möchten. Sie hilft allen, die Eingliederungshilfen brauchen. Das Teilhabeamt bekommt ein neues Papier zum Arbeiten. Das heißt Teilhabeinstrument Berlin. Man kann auch TIB sagen. Mit dem TIB findet die Ansprechperson heraus, welche Hilfe gut ist. Der Mensch mit Behinderung sagt: Diese Hilfe will ich. – Die Ansprechperson kümmert sich um den Antrag. Jeder Mensch braucht nun ein eigenes Bankkonto. Das Teilhabeamt überweist das Geld an die Menschen. Die Menschen bezahlen davon die Miete und das Essen, oder sie geben das Geld der Einrichtung, z. B. dem Wohnheim. Die Ansprechperson beim Teilhabeamt kümmert sich um ganz viele Sachen, z. B. auch um Hilfen, die die Krankenkasse bezahlt. Sie leitet alles weiter. Diese Ansprechperson soll alles lernen, was sie wissen muss. Dafür werden wir sorgen.

Das Teilhabeamt bedeutet auch: Menschen mit Behinderung können mitmachen und ihre Meinung sagen. Menschen mit Behinderung haben das Recht zu sagen: „Das ist gut“, oder „Hier läuft es schlecht“. – Dafür gibt es Beiräte.

Wir, also die Politik, müssen aber prüfen, wo klappt das Gesetz gut, und wo gibt es Probleme. Diese Probleme müssen wir dann lösen. Ich finde es gut, wenn es einfacher wird. Die Hilfe soll wie aus einer Hand kommen. Das heißt, Anträge für andere Ämter leitet das Teilhabeamt weiter. Ich muss nicht mehr von Amt zu Amt laufen.

Alle Menschen sollen verstehen, um was es beim Berliner Teilhabegesetzes geht. Besonders die Betroffenen müssen wir bei der Reform der Eingliederungshilfe teilhaben lassen. Deshalb war dieser Teil meiner Rede in leichter Sprache.

[Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Das Berliner Teilhabegesetzes, das wir hier heute beschließen werden, bedeutet keine kleine Änderung. Wir haben es bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit der größten Sozialreform nach Hartz IV zu tun. Jeder sechste Berliner, jede sechste Berlinerin gilt als behindert. Rund 415 000 Menschen haben eine Schwerbehinderung. Das sind 16,9 Prozent der Berliner Bevölkerung.

Viele Monate haben wir über die Reform diskutiert. Besonders beschäftigt hat uns die Frage nach der Organi

(Maik Penn)

sation der neuen Teilhabeämter. Soll es ein zentralisiertes Amt, vier regionalisierte Ämter oder zwölf bezirkliche Ämter geben? Und auch das TIB und die Frage, woher das zusätzliche Personal am Ende kommen soll, hat uns Fachpolitiker wirklich sehr intensiv beschäftigt. Bei diesen Beratungen innerhalb der Verwaltung, im Abgeordnetenhaus sowie bei unzähligen Gesprächen waren auch stets Betroffene sowie deren Verbände und Vereine involviert. Übrigens war auch die CDU bei einigen dieser Runden selbstverständlich dabei, beispielsweise bei zwei Besprechungen in der Verwaltung war sie mit eingeladen. Und sie war auch mit dabei – in Gestalt von Herrn Penn.

Auch die Tagesordnung des Ausschusses wird übrigens nicht von der Koalition diktiert, sondern – nein – die Opposition ist daran immer beteiligt. Herr Penn, Sie hätten also jederzeit noch mal sagen können: Ich möchte darüber reden! – Und auch, als wir beim letzten Mal das Thema noch mal auf der Tagesordnung hatten, war ich es, der die Diskussion anstoßen musste, weil Sie eigentlich gar nicht mehr diskutieren wollten.

[Maik Penn (CDU): Unsinn!]

Doch, genau so war es. – Ich finde es schon spannend, dass die Betroffenen komischerweise weniger Fragen hatten als Sie. Aber gerade, weil noch einige Fragen zu beantworten sind und viele Details noch geklärt werden müssen, ist es unerlässlich, die Betroffenen auch bei der nun vor uns liegenden Umsetzung der Reform mitzunehmen. Besonders den zu schaffenden bezirklichen Beiräten sowie dem noch mehr geforderten Landesbeirat für Menschen mit Behinderung kommt eine enorme Bedeutung zu. Deswegen hat sich die Koalition entschieden, diese neuen Strukturen mit einer Geschäftsstelle beim Landesbeirat zu unterstützen. Entsprechende Mittel werden wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zur Verfügung stellen.

In den kommenden Monaten und Jahren werden wir besonders mit dem Aufbau der Teilhabeämter, der Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Weiterbildung dieser beschäftigt sein. Und – ja – es wird Stolpersteine geben, es wird am Anfang nicht alles rund laufen. Da werden wir unsere Probleme haben. Aber diese Stolpersteine müssen wir aus dem Weg räumen.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

„Nichts über uns ohne uns!“ Das ist das Motto der UNBehindertenrechtskonvention. Ich wünsche mir, dass wir es schaffen, aus den Betroffenen dieser Reform Teilhabende zu machen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Mohr – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Werte Gäste auf der Zuschauertribüne! Schon in der Plenarsitzung vor zwei Wochen wollten wir uns eigentlich mit dem vorliegenden Gesetz befassen. In allerletzter Sekunde einigte man sich aber auf eine Vertagung, weil die SPD einen Punkt zu viel zur Beratung angemeldet hatte.

[Torsten Schneider (SPD): So ein Quatsch!]

Nun beraten wir also heute über das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – kurz: BTHG –, genau genommen über die Implementierung des selbigen in unserer Stadt.

[Steffen Zillich (LINKE): Können Sie das noch mal erklären?]

Eines möchte ich zu Beginn gleich feststellen: Sollte künftig die weitere Koordinierung der Umsetzung des BTHG genauso schleppend ablaufen wie zuvor die Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen, wann das Gesetz nun endlich beraten wird, dann können sich die Berliner Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige noch auf so einiges gefasst machen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zillich?

Nein, keine Zwischenfragen!

[Steffen Zillich (LINKE): Schade, da bleibt das Ganze im Nebel!]

Was die Umsetzung des BTHG in Berlin betrifft, kann ich aber glücklicherweise konstatieren, dass zumindest bislang die Abstimmungsprozesse weitaus besser zu laufen scheinen. Das war zumindest mein fester Eindruck aus dem Informationsgespräch mit der Senatsverwaltung, zu dem dankenswerterweise Staatssekretär Fischer schon vor einem Jahr alle Fraktionen eingeladen hatte – ja, auch die AfD war mit dabei –, sowie der darauffolgenden Beratung im Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales.

Einige wichtige Neuerungen, Zahlen, Daten und Fakten wurden von meinen Vorrednern bereits angesprochen. Die möchte ich daher an dieser Stelle nicht noch einmal anführen, nur so viel: Wir werden als AfD-Fraktion die Umsetzung in der Praxis beobachten. Da ist nämlich noch längst nicht alles geklärt. Wie zum Beispiel ist der aktuelle Stand bei der Einführung des neuen Instruments zur

(Lars Düsterhöft)

Bedarfsermittlung? Wurden die Verhandlungen des neuen Berliner Rahmenvertrages unter Berücksichtigung der geänderten Leistungs- und Vergütungsstruktur bereits erfolgreich abgeschlossen? Wie sieht es mit den aufzubauenden Teilhabeämtern aus? Wo genau sollen diese entstehen? Verfügen die Bezirke über ausreichende Räumlichkeiten und Personal?

All das sind Fragen, die bis zum vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes noch zu klären sind, und da werden wir als AfD-Fraktion dem Senat selbstverständlich keine Steine in den Weg legen, denn eines muss ich an dieser Stelle dem Senat zugestehen: Die zeitlichen Vorgaben seitens des Bundes bis zum endgültigen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes sind durchaus ambitioniert. Abschließend bleibt deshalb zu hoffen, dass es dem Senat gelingen möge, den vom BTHG betroffenen Menschen und deren Angehörigen ihre Zukunftssorgen zu nehmen, Sorgen vor Ungewohntem, Sorgen vor möglicherweise neuen Ansprechpartnern im Amt, um nur zwei Punkte zu nennen. Denn Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen und dem daraus resultierenden Hilfebedarf sind große Umstellungen besonders schwer zu vermitteln. Die größte Sorge vieler ist nämlich logischerweise, dass sie nach einer Gesetzesänderung am Ende schlechtergestellt sind und eben nicht besser. Bei dieser zu leistenden Aufklärungsarbeit, die erst am Anfang steht, wünsche ich dem Senat jedenfalls viel Erfolg, Geduld und Durchhaltevermögen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Topaç. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Alle Menschen mit Behinderung haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Mehr als ein Jahr Arbeit steckt in der Ausarbeitung des Berliner Teilhabegesetzes. Dem nun hier vorliegenden Gesetzesentwurf gehen unzählige Gespräche, Diskussionen und Debatten voraus – mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales als zuständiger Verwaltung, aber auch mit zahlreichen Trägern, Verbänden und natürlich auch den Betroffenen. Gemeinsam haben wir überlegt, wie wir den Menschen mit Behinderung die größtmögliche Teilhabe ermöglichen können, und jetzt sind wir auf der Zielgeraden. Das vorliegende Gesetz ist das Ergebnis dieser intensiven Bemühungen, und dafür möchte ich als Allererstes hier Danke sagen.

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist leider immer noch nicht selbstverständlich, auch hier bei uns in Berlin nicht. Die Hilfestrukturen sind unübersichtlich. Noch immer ist es eine große Herausforderung, sich im Dschungel der Leistungen und deren Finanzierungen zurechtzufinden. Mit dem Bundesteilhabegesetz soll der Zugang zu den im Einzelfall benötigten Leistungen vereinfacht und beschleunigt werden. Der Mensch soll mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen.

Teilhabe stärken! Unter diesem Motto steht die Umsetzung dieses Gesetzes hier in Berlin. Teilhabe stärken! Das ist eine Mammutaufgabe, die wir uns als Land Berlin vorgenommen haben und für die wir auf politischer Ebene kämpfen und für die sich jeder und jede von uns tagtäglich einsetzen sollte. Wir als Koalition haben uns Inklusion zur Leitlinie gemacht. Daher wollen wir mit dem Gesetz nicht einfach nur die Sozialämter umetikettieren oder ihnen einen neuen Titel geben, ohne tatsächlich etwas zu verändern. Diesen Weg gehen ja leider andere Bundesländer. Uns aber geht es nicht um den Namen des Amtes oder des Gesetzes, sondern uns geht es um die Menschen. Wir wollen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen stärken, und dafür ist das vorliegende Gesetz ein wichtiger erster Schritt.

Um dieses Ziel zu erreichen, stehen wichtige strukturelle Veränderungen an. Die Eingliederungshilfe wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und ein neuer Träger der Eingliederungshilfe geschaffen. In sogenannten Häusern der Teilhabe soll in Zukunft Hilfe wie aus einer Hand gewährleistet werden. Ziel ist eine verbesserte Kommunikation und Kooperation und neue fachliche Standards. Wenn das gelingt, werden die Häuser zu einem Ort der Vernetzung und damit zu einer tatsächlichen Bereicherung für die Menschen mit Handicaps.

Was mir besonders wichtig ist: Erstmals wird bei der Eingliederungshilfe die Dimension des Sozialraums berücksichtigt. Diese Sozialraumorientierung soll Menschen zu einem möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben befähigen und sie in ihrer individuellen Lebensplanung und -gestaltung stärken – eine Lebensgestaltung, die nicht durch äußere Zwänge und Barrieren eingeschränkt wird, sondern von den persönlichen Wünschen und Zielen der einzelnen Menschen geprägt ist. Mit den neuen Häusern der Teilhabe haben wir uns einiges vorgenommen. Hier stehen wir vor einer der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Multiprofessionalität und Personenzentrierung sind elementare Aspekte, die jedoch mit Leben gefüllt werden müssen. Die Eingliederungshilfe soll zukünftig nicht wie bisher hauptsächlich von Dienstkräften mit Verwaltungsabschlüssen umgesetzt werden, sondern von multiprofessionellen Teams. Dazu gehören Kompetenzen aus dem sozialpädagogischen, heilpädagogischen oder pflegerischen Bereich. Hierfür brauchen wir al

(Herbert Mohr)

lerdings ausreichend Fachpersonal, Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, denn nur so kann eine Umsetzung der neuen Rechtsgrundlage in die Praxis gelingen. Auf dieses Thema werden wir als Grüne-Fraktion in den nächsten Jahren auch ein besonderes Augenmerk haben.

Besonders wichtig ist mir außerdem die Partizipation der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen. Wir möchten nicht über die Menschen sprechen, sondern wir wollen mit ihnen sprechen. Dafür ist der Teilhabebeirat ein wichtiges Element des gesamten Prozesses rund um das BTHG. Die neuen Strukturen bringen auch für die vielen engagierten Menschen in den Beiräten, Gremien und Interessenvertretungen neue Aufgaben. Hier werden wir uns für entsprechende Rahmenbedingungen einsetzen, sodass Partizipation auch mit den neuen Anforderungen tatsächlich gut gelingen kann.

Solche bedeutenden rechtlichen und infolgedessen auch strukturellen Änderungen bringen viel Verunsicherung mit sich, sowohl bei den Trägern und Leistungserbringern als auch bei der Verwaltung und natürlich bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Welche Auswirkungen wird das BTHG auf mein Leben haben? Kann ich meine gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner behalten? Wie können wir die Arbeiten nach den neuen Vorgaben stemmen? Fragen wie diese zeigen uns, dass viele Betroffene, aber auch Eltern von betroffenen Kindern und auch Träger zutiefst verunsichert sind. Und diese Sorge nehmen wir sehr ernst.

Ich kann diese Sorgen verstehen und will auch nicht schönreden, dass neue Gesetze eine gewisse Erprobungszeit benötigen, gerade Gesetze wie dieses, das mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe eine solch große rechtliche Veränderung darstellt und in der Umsetzung weitreichende Auswirkungen und Änderungen in der Praxis hat. Doch die anstehenden Veränderungen sind wichtig und längst überfällig. Im BTHG wurde auf Bundesebene zusammengeführt, was in den sozialpolitischen und fachlichen Diskursen seit Jahren vorgedacht worden ist. Jetzt liegt es an uns, diese ideellen und rechtlichen Grundlagen hier in Berlin so auch in die Praxis umzusetzen, dass sie einen tatsächlichen Mehrwert für Menschen mit Handicaps darstellen, denn das ist das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, nämlich eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen für Menschen mit Einschränkungen. Ich bin immer wieder beeindruckt und dankbar zu sehen, dass es in Berlin viele Menschen gibt, die jeden Tag hart daran arbeiten, dass dieses gemeinsame Ziel auch erreicht werden kann.

Die anstehenden Veränderungen kommen natürlich nicht von heute auf morgen. Das Gesetz soll ja zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Wir sind bereits jetzt im intensiven Austausch mit den Bezirken, mit den Jugendpolitikerinnen und Jugendpolitikern und den Gesundheitspolitike

rinnen und Gesundheitspolitikern. Die Häuser der Teilhabe werden im Laufe der nächsten zwei Jahre eingerichtet, schon jetzt sind wir aber dabei, diese Prozesse intensiv vorzubereiten und zu klären, wie die neuen Aufgaben gut umgesetzt und gestemmt werden können. Wir wollen die betroffenen Menschen auf keinen Fall mit ihren Sorgen und ihrer Verunsicherung allein lassen.