Berlin hat einen bedrohlich hohen Schuldenstand von 57,6 Milliarden Euro. Es ist hohe Zeit zu konsolidieren. Unterstützen Sie unseren Antrag und sorgen Sie für eine entschiedene Umsetzung anhängiger Vollstreckungsmaßnahmen! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank! – Nur um einer Ältestenratsitzung vorzubeugen: Wenn der Redner mir mitteilt, er möchte keine Zwischenfragen, liebe AfD-Fraktion, dann werde ich auch keine Zwischenfragen zulassen. Das müssten Sie dann vielleicht fraktionsintern klären.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute über einen Antrag, der, wie so viele der AfD, nach einem ähnlichen Muster abläuft: Flüchtlinge nehmen uns alles weg, der Staat gibt zu viel für sie aus, und die AfD ist die Retterin des Abendlandes.
Heute also die Forderung: Die unvorsichtigen Menschen, die eine Bürgschaft für Geflüchtete eingegangen sind, sollen für ihre gute Tat bezahlen. – Es geht – ja, Sie ahnen es – auch ums Geld, und da versteht die AfD keinen Spaß.
Nein! – Nun denn, kommen wir zu den Fakten des Antrags! Sie fordern, dass Bürginnen und Bürgen zur Kasse gebeten werden sollen. Damit suggerieren Sie, der Staat verzichtet einfach so und ohne Grund auf die Gelder der Bürginnen und Bürgen. – Das ist schlicht falsch, und ich erkläre es Ihnen gerne auch: 2013 haben alle deutschen Bundesländer außer Bayern – das haben Sie gerade richtig festgestellt – humanitäre Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge ins Leben gerufen. Mit dem Programm konnten syrische Bürgerkriegsflüchtlinge legal nach Deutschland reisen. Tausende Menschen wurden so gerettet.
Voraussetzung war jedoch, dass eine Bürgin oder ein Bürge bereit und in der Lage war, beispielsweise für Flugtickets, Behördengebühren, Miete und Unterhalt im
Bedarfsfall aufzukommen. Auf diese Menschen, die mutig genug waren, dieses Risiko in Kauf zu nehmen, können wir stolz sein, liebe AfD-Fraktion! Dafür gebührt ihnen unser Dank.
Fakt ist weiterhin: Ihr Antrag hier im Abgeordnetenhaus ist in weiten Teilen ein Copy-and-Paste-Antrag der AfD aus dem Bundestag. Aus der Debatte müssten Sie wissen, dass in manchen Bundesländern Bürginnen und Bürgen falsch beraten wurden oder auf Aussagen zur begrenzten Reichweite von Bürgschaften vertraut haben. Dies ist nachweisbar so, und der Staat – in diesem Fall der zuständige Minister Hubertus Heil – hat sich mit den Ländern auf eine gemeinsame Lösung verständigt: Bund und Länder tragen jeweils zur Hälfte die Kosten. Die Einigung betrifft Verpflichtungserklärungen, die vor dem 6. August 2016 und zugleich im Zusammenhang mit Landesaufnahmeprogrammen abgegeben wurden. Und sie betrifft nur die Bürginnen und Bürgen, die darauf vertrauen durften, dass sie nur begrenzt bzw. nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt haften, wenn Flüchtlinge Sozialleistungen beziehen. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat zum 01.03.2019 eine entsprechende Weisung an die Jobcenter herausgegeben. Dieses Handeln ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats.
Fakt ist weiterhin: Die Bürginnen und Bürgen werden in Berlin weiter in Regress genommen. Dies geht auch aus der Antwort auf Ihre eigene Anfrage, Herr Dr. Bronson – Drucksache 18/17756 –, zu Frage 6 und 7 hervor. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:
Seitens des Landes Berlin ist kein Verzicht auf die Erstattung von Kosten ausgesprochen worden. Inwieweit die Leistungsbehörden in Einzelfällen auf die Inanspruchnahme von Verpflichtungsgebern verzichtet haben und ggf. aus welchen Gründen, ist nicht erhoben.
Es geht also maximal um Einzelfälle. Damit ist Ihr Antrag obsolet, und das müssten Sie wissen, liebe AfDFraktion!
Als Politikerinnen und Politiker sollten wir uns die Frage stellen, warum Bürginnen und Bürgen überhaupt notwendig sind, um Menschen vor Tod und Terror zu retten. Wir sollten darüber nachdenken, wie wir auf Landes- oder Bundesebene beispielsweise einen Fonds einrichten, um Geflüchtete unabhängig von Bürgschaften aufnehmen zu können, anstatt Anträge dieser Art zu verfassen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion fordert die Durchsetzung einiger in der Vergangenheit entstandenen Erstattungsforderungen gemäß § 68 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes ein. Es ist schon angeklungen: Solche Erstattungsforderungen sind in Berlin in den Jahren 2015, 2016 im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen entstanden. Diese ermöglichten eine Einreise nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes aus humanitären Gründen, in der Regel unter der Maßgabe, dass jemand für die mit der Einreise verbundenen Kosten einsteht. Technisch wurde dies über Verpflichtungserklärungen nach § 68 Aufenthaltsgesetz geregelt. Aufgrund der gewährten Kostenübernahme konnten betroffene Flüchtlinge dann nach Deutschland kommen – sonst wäre das nicht möglich gewesen – und konnten sich hier um einen Aufenthaltstitel bemühen.
Das ging dann im Grunde mit der Bürgschaft so weit, dass man für die aufgelaufenen Kosten für eine Dauer von fünf Jahren hätte einstehen müssen.
Auf den ersten Blick – das ist hier angeklungen; wir erinnern uns an die Debatte in jener Zeit – klingt das erst einmal vernünftig. Ich kann mich noch gut erinnern an diese Rufe: Humanitäre Hilfe darf doch nicht an den Kosten scheitern! Und wenn die Verwaltung das nicht zulässt, nicht leisten kann – zum Hintergrund: eine geregelte Einreise ist nur möglich, wenn die Kosten, die mit dem Aufenthalt verbunden sind, abgesichert sind; das ist eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 des Aufenthaltsgesetzes –, dann müssen das Privatpersonen tun. Dann – das habe ich auch noch im Ohr – müsse man doch als anständiger Mensch privat für eine Lösung sorgen. – Viele taten das dann auch. Es gab Appelle aus der Zivilgesellschaft. Viele bürgten dann für die Kosten, die mit der Aufnahme eines Flüchtlings entstehen.
Wie das in solchen Fällen immer so ist: Abstrakt fühlt sich das gut an, konkret sieht das aber häufig ganz anders aus. Beim Geld hört in aller Regel die Freundschaft auf. Dann kommt die vermeintliche moralische Überlegenheit doch nicht zum Tragen. So war das auch hier, in den angesprochenen Fällen. Am Ende wollte natürlich doch keiner für die entstandenen Kosten eintreten, keiner wollte zahlen. Jetzt, da die Kostenbescheide im Raum stehen, gibt es hier Ärger beim Vollzug. – Ein bekanntes Muster bei von linker Seite vorgetragenen, besonders gutherzigen politischen Forderungen.
das ist ein guter Fall, um das zu erläutern – bleibt in der Regel eher abstrakt. Die eigene Lebensrealität bleibt davon häufig in merkwürdiger Weise unberührt.
Am Ende soll es dann doch immer wieder der Steuerzahler richten. Dieses Denkmuster, das uns Bürgerlichen vollkommen fremd ist,
kann man in der Tat kritisch sehen. Denn natürlich bringt eine Bürgschaft Haftungsrisiken mit sich; das ist bekanntlich das Wesen der Bürgschaft.
Bei genauer Betrachtung – hier kommt es auf die Einzelfälle an – stellt sich die Lage etwas anders dar: Mit dem Antrag fordern Sie den Senat auf, bestehende Forderungen durchzusetzen. – Der Senat kann aber in den angesprochenen und hier hauptsächlich debattierten Fällen dieser Forderung gar nicht nachkommen. Selbst wenn er wollte, könnte er das nicht tun.
Die Bundesagentur für Arbeit – das ist hier schon angeklungen – hat für die genannten Fälle am 1. März eine Weisung erlassen, nach der im Regelfall von einer Heranziehung der Betroffenen abzusehen ist. Die Weisung erfolgte aus zwar nicht zwingenden, aber doch in jedem Fall nachvollziehbaren Gründen, die ich aufgrund der zeitlichen Beschränkung nicht im Detail erörtern kann. Es ging dabei um juristische, nicht um politische Fragen. Es ging um fehlende Belehrungen. Die Betroffenen wussten in der Regel nicht, in welchem Umfang sie Haftungsrisiken eingehen. – Das ist nachvollziehbar. Insofern kann das nicht zulasten der Betroffenen gehen.
In jedem Fall ist die Weisung der Bundesagentur für Arbeit für die hiesige Verwaltung verbindlich. Der Senat kann sich – anders, als es die AfD hier suggeriert – der Weisung nicht widersetzen; er darf es auch nicht.
Aus gutem Grund darf er das in einem Rechtsstaat nicht – da hat er keine Wahl. – Hier ist wieder dieses typische
Muster: All das beeindruckt Sie von der AfD nicht. Sie fordern es jetzt einfach trotzdem, weil es in Ihr Bild passt.
Hier zeigt sich wieder einmal, warum das auch mit einer punktuellen Zusammenarbeit von AfD und CDU niemals etwas werden kann,