Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 5. August 2019 Drucksache 18/2053
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier die Kollegin Fuchs. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes geben wir der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Grundlage zum Erstellen der Rechtsverordnung, die zur Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes und damit zur Neuausrichtung der Pflegeberufeausbildung notwendig ist. Unbestritten ist, dass dieses Bundesgesetz an einigen Stellen durchaus noch verbesserungswürdig ist, mal ganz abgesehen von dem begrenzten zeitlichen Rahmen, der den Ländern zur Umsetzung dieses Gesetzes gegeben wurde.
Was wir hier im Haus allerdings tun können, ist, die Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes so eng wie möglich zu begleiten. Hier erwarten wir, das wurde bereits im Ausschuss angesprochen, größtmögliche Transparenz durch die Senatsverwaltung. Diese Transparenz erwarte ich nicht nur gegenüber den Abgeordneten, sondern gerade auch gegenüber den Institutionen und Akteurinnen und Akteuren, die von der Umsetzung dieses Gesetzes tagtäglich betroffen sein werden.
Ich verrate an dieser Stelle kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir in Bezug auf den praktischen Teil der Ausbildung vor einer dramatischen Situation stehen. Da geht es zum einen um die fehlenden Praxisausbildungsplätze, da geht es aber auch um die Regelung zur Befähigung zur Praxisanleiterin, zum Praxisanleiter. Hier brauchen wir einen offenen Prozess unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure, um sicherzustellen,
dass wir ab 2020 nicht nur ausreichend Praxisplätze haben, sondern auch wirklich Menschen haben, die diesen Teil der Ausbildung durchführen können und dürfen.
Ein ganz besonderes Augenmerk werden wir natürlich auf den Bereich der Teilzeitausbildung legen. Hier hat die Senatsverwaltung bereits Vorkehrungen getroffen, was die finanzielle Absicherung von Auszubildenden in Teilzeit anbelangt, und entsprechende Gelder in den Haushaltsentwurf eingestellt.
Natürlich werden wir auch den Prozess zur Regelung eines individuellen Starttermins für die Ausbildung an den Pflegeschulen eng begleiten. Es gibt hier große Ängste, die wir mit einem transparenten Verfahren sicherlich aus der Welt schaffen können. In Zeiten eines gravierenden Fachkräftemangels müssen wir in Berlin attraktive Voraussetzungen für die Ausbildung in der Pflege schaffen. Es geht hier schließlich um die mehr als dringend benötigten Fachkräfte von morgen. Neben den genannten Punkten gehören dazu auch eine klare Struktur und Dauer der Ausbildung, eine entsprechend klare Ausbildung- und Prüfungsverordnung und der Erlass eines verbindlichen Lehrplans.
An dieser Stelle sollten wir aber auch die bereits getroffenen Vorkehrungen nicht vergessen. Da sind zum einen die im Entwurf eingestellten Gelder für die Finanzierung der Pflegeschulen. Mit Blick auf die bereits erwähnte Teilzeitausbildung hat die Senatsverwaltung die notwendigen haushälterischen Voraussetzungen geschaffen, um diese Möglichkeiten in Zukunft in Berlin weiterhin zu gewähren.
Also noch einmal abschließend: Mit dem Beschluss dieses Gesetzes sind wir endlich in der Lage, die entsprechende Umsetzung des Pflegeberufegesetzes anzugehen. Den bestehenden Herausforderungen gilt es dabei in enger Zusammenarbeit zu begegnen, damit wir in Berlin einen guten Weg gehen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das ganze Drama des Berliner Ausführungsgesetzes zum Pflegeberufegesetz zu verstehen, sollte man am besten einen Blick in das Wortprotokoll unserer
Ausschusssitzung vom 8. April werfen. Ich zitiere aus diesem Protokoll mit Zustimmung der Präsidentin: Es ist „nicht nachvollziehbar, warum im Land Berlin … 14 Monate“ nach dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe „erst einmal gar nichts passiert ist, keinerlei Vorbereitungen getätigt worden sind … Es hätte … ausreichend Zeit“ dafür „gegeben …“.
Andere Länder haben unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzes auf Bundesebene angefangen, Arbeitsgruppen zu bilden, wie das Land Berlin es dann etwas über ein Jahr später erst gemacht hat, um zu schauen: Welche Strukturfragen können wir jetzt schon lösen? –, unabhängig von der Frage, dass wir noch auf eine Ausbildungsverordnung und Finanzierungsverordnung warten.
Ich habe mir dieses Zitat von Frau Dr. Hoppe herausgesucht. Ich hätte zahlreiche weitere aus dem Protokoll nehmen können. Frau Senatorin! Dieses Wortprotokoll liest sich in weiten Teilen wie eine einzige Anklage. Sie haben schlichtweg die Umsetzung in diesem Land verschlafen und damit Hunderte von Ausbildungsplätzen in der Pflege gefährdet.
Trotzdem hat die CDU-Fraktion sich entschlossen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, weil wir alle eine Verantwortung bei diesem wichtigen Thema der Pflege haben. Trotzdem handelt es sich hierbei nicht um einen Freifahrtschein, den wir Ihnen damit ausstellen, sondern wir knüpfen unsere Zustimmung zu diesem Gesetz an drei Punkte.
Erstens: Bei Anpassungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen auf Landesebene erwarten wir ein gemeinsames Miteinander zur Ausgestaltung, um diese Form der Ausbildung zugunsten der Pflegekräfte, der zu Pflegenden und deren Angehörigen zum Erfolg zu machen.
Zweitens: Sollten wir mit den erlassenen Rechtsverordnungen, die uns im Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt werden, nicht zufrieden sein, werden wir selbstverständlich mögliche Änderungswünsche in Antragsform hier ins Haus einbringen.
Und drittens: Wir vertrauen darauf, dass mögliche Anpassungen ausschließlich zum Wohle der Auszubildenden und allen Beteiligten geschehen. Wir werden eingreifen, wenn wir das Gefühl haben, dass das nicht der Fall ist.
Wie groß der Ärger über das unprofessionelle Vorgehen in den letzten Monaten war, hat sich in der letzten Ausschusssitzung gezeigt, denn Ihre eigene Sprecherin, Frau Senatorin, hat Ihnen die Zustimmung zu diesem Gesetz verweigert, auf offener Bühne im Ausschuss in einer langanhaltenden Diskussion zwischen Ihnen und Frau Radziwill.
Tausende Mitarbeiter, Angehörige von Pflegenden, aber vor allem die pflegebedürftigen Menschen selbst erwarten von uns ein schnelles Handeln, um den Pflegenotstand aktiv zu bekämpfen. Dazu ist eine gute und zukunftsfähige Pflegeausbildung dringend notwendig. Deshalb stimmen wir heute zu, auch wenn wir mit dem Prozedere der Entstehung alles andere als zufrieden sind. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, spätestens jetzt wissen alle, die generalistische Ausbildung kommt, das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe vom 17. Juli 2017 reformiert die Berufsausbildung in der Pflege. Die generalistische Ausbildung fasst zusammen die alten bisherigen Berufsbereiche Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann.
Das Pflegeberufegesetz eröffnet dem Landesgesetzgeber einen gewissen Ausgestattungsspielraum, da teilweise landeseigene Regulierungsmöglichkeiten zugelassen bzw. auch vorgeschrieben sind. In der entsprechenden Vorlage steht zum Beispiel – ich darf zitieren, Frau Präsidentin –: Diese sollen
Es ist dabei nicht gänzlich auszuschließen, dass die Regelungen auf Landesebene aufgrund der völlig neuen Konzeption dieser generalistischen Ausbildung in den kommenden Jahren angepasst, ergänzt und weiterentwickelt werden müssen.
Rechtsverordnungen zu gestalten, da dadurch eine schnelle und zielgerichtete Handlungsmöglichkeit der zuständigen Verwaltungseinheit gewährleistet werden kann.
Das ist auch irgendwie nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass jetzt nur noch 138 Tage vor uns liegen, bis das Gesetz gelten muss.
Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird. Einer der Gründe, warum ich nicht zugestimmt habe, ich habe mich im Ausschuss nur enthalten, war eigentlich die Kritik, dass ich es gewünscht hätte, dass wir dieses Gesetzesvorhaben noch vorher gemeinsam in dem Ausschuss hätten ausführlicher beraten können. Jetzt muss aber auf die Tube gedrückt werden. Zwei Jahre sind, wie gesagt, schon herum. Es ist noch einiges zu regeln und vielleicht noch nicht alles in trockenen Tüchern, obwohl vieles auch schon in der Vorbereitung gut läuft.
Es ist aber natürlich auch festzuhalten, dass es eine Realität vor Spahn, dem Bundesgesundheitsminister, gibt. Berlin hat vor seinen Initiativen das Schulgeld in der Pflege abgeschafft. Das ist gut so. Deshalb wollen natürlich besonders die Berufsfachschulen für Altenpflege klar wissen, wie hoch die Mietzuschüsse und die Investitionszulagen für Sie sein werden. Der Pflegeschulbund hat hier auch ganz klar Forderungen gestellt, denn sie müssen planen können. Deshalb habe ich auch im Ausschuss entsprechend hart nachgefragt.
Zweitens besteht auch die berechtigte Sorge, dass durch den senatsseitig festgelegten Starttermin 1. April mit den Ausbildungsgängen und nicht, wie bisher üblich, 1. Februar bei den Altenpflegefachschulen, Lücken entstehen können. Die Frage ist, ob dadurch die Ausbildung gefährdet werden kann. Ich hoffe nicht. Ich gehe nicht davon aus, aber die Frage ist berechtigt. Natürlich ist die Frage auch wichtig, was an Kosten auf die Altenpflegeschulen zukommt und wer sie trägt. All das werden wir noch ausgiebig miteinander in den Haushaltsberatungen beraten müssen.
Ein dritter, aus meiner Sicht wichtiger Punkt ist, dass erwartet wird, dass die Pflegesenatorin die Kooperationsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieben und den die Praxisplätze bereitstellenden Einrichtungen, zum Beispiel auch Krankenhäuser unterstützt, damit es abgeschlossen werden kann. Hier scheint noch nicht alles rund zu sein. Aber, wie gesagt, es sind noch 138 Tage vorhanden.
Ein wichtiger letzter Punkt, bevor ich zum Schluss komme: Es gibt die berechtigte Sorge insbesondere von den Altenpflegeschulen, dass die geplante Zentralprüfung tatsächlich umgesetzt werden kann bzw., anders formuliert, es bleibt spannend, wie reibungslos diese Zentralprüfung funktionieren wird und wie weit das System insgesamt in eine Schieflage kommen könnte. Darüber müssen wir reden. Das war meine Kritik, dass wir das im Ausschuss nicht hatten ausgiebig erklären können.
Aber, zum Schluss kommend, es ist wichtig in der Pflege, dieses wichtige Reformvorhaben umzusetzen. Wir sind
zuversichtlich, dass es gelingen wird. Heute werden wir dieser Vorlage, die Ausführungsgesetze für Pflegeberufe beinhaltet und damit diese Verwaltung ermächtigt, über Rechtsverordnungen vieles schnell zu regeln, zustimmen. Ich werde dem auch zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!