Protocol of the Session on May 23, 2019

B.13. Wie begründete die EU-Kommission ihre Entscheidung vom 3. August 2016 zur Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg (C(2016) 4948)?

a. Welche Szenarien legte die EU-Kommission ihrer Entscheidung vom 3. August 2016 zur Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg (C(2016) 4948) zugrunde? b. Welches der zugrundeliegenden Szenarien ist tatsächlich eingetreten? Sind Szenarien eingetreten, die der Entscheidung der EU-Kommission nicht zugrunde liegen? c. Wann, von wem und in welcher Form wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Aufsichtsrat, die Gremien des Aufsichtsrates, die Gesellschafter, die Öffent

lichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin hierüber informiert?

B.14. Gab es seit 2014 Umwidmungen von Gesellschafterdarlehen innerhalb der FBB GmbH vom Projekt BER für das Ausbauprogramm bzw. für den Masterplan 2040?

a. Wenn ja, inwiefern wurden für diese Entscheidung europarechtliche Fragestellungen berücksichtigt? b. Wurde die EU-Kommission vor der Entscheidung informiert bzw. ist eine Bewertung der EU-Kommission eingeholt worden? c. Sind die Bürgschaften der Gesellschafter zu 100 Prozent für die Banken verwertbar? d. Wann, von wem und in welcher Form wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Aufsichtsrat, die Gremien des Aufsichtsrates, die Gesellschafter, die Öffentlichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin hierüber informiert?

B.15. Welche Szenarien, Risiken und Erwartungen lagen den von der FBB GmbH erstellten Businessplänen seit 2014 zugrunde?

a. Welche Szenarien, Risiken und Erwartungen sind eingetroffen? b. Sind Risiken eingetreten, die in den Businessplänen nicht berücksichtigt waren?

B.16. In welcher Höhe sind Risiken (Schallschutz, Inbetriebnahme, Nachträge) in den Bilanzen berücksichtigt worden?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex C. „Kapazitätsplanung / Kapazitätserweiterung“ wird wie folgt erweitert:

C.8. Wie gestalteten sich Planung, Auftragsvergabe,

Baufortschritt und Kosten für die FBB GmbH hinsichtlich des Terminals „T2“ bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode?

a. Woraus ergab sich die Erhöhung des Finanzbedarfs auf 200 Mio. Euro anstelle ursprünglich veranschlagter 100 Mio. Euro für Planung und Bau des Terminals „T2“? b. Wie hoch war der eingeplante Finanzbedarf für den Bau des Terminals „T2“ zum Zeitpunkt der Vergabe an die Zechbau GmbH? c. Welche baulichen und planerischen Kriterien wurden dem Vergabeprozess und welche Zuschlagskriterien der Vergabeentscheidung zu Planung und Bau des Terminal „T2“ zugrunde gelegt?

d. Existierten zur Planung und Errichtung des Terminals „T2“ Zielvereinbarungen mit den Vertragspartnern hinsichtlich einer Kosten- und Termineinhaltung und wenn ja, wie wurden diese im Detail ausgestaltet? e. Wann, von wem und in welcher Form wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Aufsichtsrat, die Gremien des Aufsichtsrates, die Gesellschafter, die Öffentlichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin über sämtliche vorgenannten Themenkomplexe aus Frage „C.8.“ seitens der FBB GmbH informiert?

C.9. Durch wen wurden Verträge (insbesondere Nut

zungsverträge inklusive Ergänzungsvereinbarungen und MoU) bezüglich des zukünftigen Regierungsflughafens am BER (Hauptbaumaßnahme und Interimsflughafen) zwischen der FBB GmbH und dem Bund ausgestaltet und welchen Inhalt hatten diese? Welche Erkenntnisse hatte die FBB GmbH bezüglich der Kapazitätsplanungen am BER bei Vertragsabschluss?

C.10. Inwieweit wurde seitens der FBB GmbH untersucht, ob eine dauerhafte oder verlängerte Nutzung des Interimsterminals als Regierungsflughafen am BER möglich ist? Gab es Verhandlungen (Gespräche oder Schriftverkehr) zwischen der FBB GmbH oder deren Gesellschaftern mit dem Bund im Hinblick auf eine Nutzungsänderung des Interimsterminals, und welchen Inhalt hatten diese ggf.?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex D. „Inbetriebnahme / Verschiebungen / Termine“ wird wie folgt erweitert:

D.9. Welche zeitlichen Zielvorgaben (Meilensteine,

Projektplanungen, Zeitfenster für Bauvorhaben o.Ä.) bestanden zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Erweiterung des Untersuchungsauftrags des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode im Hinblick auf die im Oktober 2020 geplante Inbetriebnahme des Flughafens „Willy Brandt“ (BER) und in welcher Weise waren diese Zielvorgaben mit den am Bau und der Planung der TGA beteiligten Unternehmen vertraglich fixiert? Wurden in Zielvereinbarungen Strafgelder/Sanktionen für nicht eingehaltene Terminzusagen – individuell, durch Einbezug von eigenen AGB oder der VOB/B – vereinbart und im Falle des Verstoßes geltend gemacht?

D.10. Aus welchen Gründen erfolgte der zum September 2018 vorgesehene Beginn der Wirkprinzip-Prüfungen für die sicherheitsrelevanten Anlagen am Fluggastterminal des BER nicht termingerecht?

a. Welche Auswirkungen auf den Zeitplan zur Inbetriebnahme des BER haben sich daraus bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Er

weiterung des Untersuchungsauftrags des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode ergeben? b. Wann, von wem und in welcher Form wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates, der Aufsichtsrat, die Gremien des Aufsichtsrates, die Gesellschafter, die Öffentlichkeit, die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin hierüber informiert?

D.11. Von welchen Szenarien, Prognosen und Risiken ist die FBB GmbH im Jahr 2014 bei der Festlegung des Eröffnungstermins 2. Halbjahr 2017 ausgegangen? Welche Szenarien, Prognosen und Risiken sind bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode eingetreten? Sind weitere, vorher nicht aufgeführte Risiken bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode eingetreten?

D.12. Von welchen Szenarien, Prognosen und Risiken ist die FBB GmbH am 15. Dezember 2017 bei der Festlegung des Eröffnungstermins Oktober 2020 ausgegangen? Welche Szenarien, Prognosen und Risiken sind bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode eingetreten? Sind darüber hinaus Szenarien oder Risiken bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode eingetreten, die bei der Bestimmung des Termins unberücksichtigt geblieben sind?

D.13. Welche Zeitpuffer wurden im Rahmenterminplan Dezember 2017 eingeplant, wie setzten sich diese zusammen und wie haben sie sich entwickelt? Welche Maßnahmen hat die FBB GmbH ergriffen, um den Rahmenterminplan für die geplante Inbetriebnahme des Flughafens BER im Oktober 2020 sicherzustellen?

D.14. Hat die FBB GmbH externe Firmen beauftragt, um den Rahmenterminplan Dezember 2017 von unabhängiger Seite aus gutachterlich untersuchen zu lassen?

a. In welchem zeitlichen Rahmen bestanden diesbezüglich vertragliche Beziehungen zwischen der FBB GmbH und diesen externen Firmen? b. Zu welchen Ergebnissen kamen diese externen Firmen ggf. bei der Prüfung bzw. Begutachtung des aufgestellten Rahmenterminplans? c. In welchen Bereichen kamen diese externen Firmen bei der Prüfung bzw. Begutachtung ggf. zu anderen zeitlichen Einschätzungen als der Projektsteurer bzw. die FBB GmbH?

D.15. Wie und in welcher Form erfolgten seitens der TÜV-Rheinland Industrie Service GmbH Prüfungen und Begutachtungen von sicherheitsrelevanten Anlagen der TGA am Fluggastterminal des BER? Inwieweit und wenn ja, seit wann existiert eine Schematisierung nach inbetriebnahmerelevanten und nicht inbetriebnahmerelevanten Mängeln?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex E. „Personal / Aufsichtsrat / Kontrollfunktion des Landes Berlin“ wird wie folgt erweitert:

E.7. c) Wann, durch wen und in welcher Form wurde der Auflösungsvertrag von Herrn Karsten Mühlenfeld mit der FBB GmbH verhandelt?

E.13. Gab es Vorgaben der Gesellschafter, des Aufsichtsrats, dessen Gremien oder des Aufsichtsratsvorsitzenden im Hinblick auf Personalentscheidungen, Organisationsstruktur und Controlling der FBB GmbH?

E.14. Gab es Bestrebungen seitens der Gesellschafter bzw. des Aufsichtsrates der FBB GmbH, das Projekt BER durch ein externes Gesellschaftercontrolling begleiten zu lassen?

E.15. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung und den Aufsichtsratsvorsitzenden seit 2014, insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen des Corporate Governance Codex für die Beteiligungen des Landes Brandenburg an privatrechtlichen Unternehmen?

E.16. Welche Auswirkungen hatten Entscheidungen des Aufsichtsrates auf den Baufortschritt des Projekts BER?

E.17. Welche Maßnahmen hatte der Aufsichtsrat ergriffen, um seiner Kontrollfunktion nachzukommen?

E.18. Ist der Aufsichtsrat über die Zeitpuffer im Rahmenterminplan seit Nennung des Eröffnungstermins im Oktober 2020 und über deren Veränderungen regelmäßig informiert worden?

E.19. Zu welchem Zeitpunkt ist im Aufsichtsrat über strukturelle Veränderungen hinsichtlich der Aufstellung des Baubereiches der FBB GmbH beraten worden? Auf welchen Grundlagen ist dies erfolgt?

E.20. Wann wurde über die Einstellung eines zusätzlichen Geschäftsführers für den Baubereich bzw. die Gründung einer Bau-Projektgesellschaft im Aufsichtsrat beraten und mit welchen Ergebnissen?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex G. „Organisatorische Aufstellung der Flughafengesellschaft“ wird wie folgt erweitert:

G.17. Welche organisatorischen Veränderungen wurden seit 2014 eingeführt, um den Baufortschritt sicherzustellen? Welche Auswirkungen hatten diese Veränderungen?

G.18. Welche Pflichten oblagen der Objektüberwachung? Ist sie diesen Pflichten in ausreichender Weise nachgekommen?

Die zuvor aufgeführten Fragen zur Ergänzung des Fragenkatalogs des Einsetzungsbeschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 28. Juni 2018 (Beschluss Nr. 2018/29/37E) beziehen sich auf den Zeitraum bis zur Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über diesen Erweiterungsantrag.