Soweit das Land Berlin keine Mehrheitsbeteiligungen … hält … , wirkt es darauf hin, dass Maßnahmen entsprechend den Regelungen angewendet werden.
Es wirkt also nur darauf hin, es kann nicht verpflichten. Ich würde vorschlagen, Sie formulieren den Antrag neu. Noch besser wäre es, die entsprechenden Verpflichtungen gleich ins Landesgleichstellungsgesetz zu schreiben. Dann brauchen wir auch so einen Antrag nicht. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Förderung der Gleichstellung ist der Koalition selbstverständlich ein Anliegen. Der vorliegende Antrag beleuchtet sicherlich einen ernüchternden Aspekt dieses Themas, wahrscheinlich aber einen wirkungsmächtigen. Viele Programme, die Frauen in alle Unternehmensbereiche führen sollten, wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten initiiert. Im Ausschuss für Beteiligungsmanagement und Controlling kommt man zuweilen zu der Überzeugung, dass zumindest die Darstellung der Personalentwicklung bzw. die Darstellung der aktuellen Situation zu kurz kommt. Der demografische Wandel macht auch vor unseren landeseigenen Unternehmen nicht Halt.
Wenn wir beim Werben um neue qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch zukünftig erfolgreich sein wollen, dann brauchen wir attraktive Arbeitsbedingungen. Durchlässige und offene Strukturen sind dafür wesentlich. Die mit diesem Antrag geforderten Darstellungen können belastbare Hinweise geben, ob es uns gelingt, diese attraktiven Arbeitsbedingungen zu schaffen, in
denen Frauen angemessen in Führungspositionen vertreten sind. Ich lade gerade die Damen aus der Opposition gern mal in den BmC-Ausschuss ein zu schauen, wie die Darstellungen da erfolgen. Ich glaube, dann würden sich viele Ihrer hier aufgeworfenen Fragen automatisch erledigen, denn die Darstellungen, die dort gemacht sind, sind einfach zur Analyse unzureichend. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Vogel! Frau Auricht! Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Sie an dem Antrag nicht verstehen. Mir ist der Antrag klar.
Er soll dafür sorgen, dass der Gender-Pay-Gap in den landeseigenen Unternehmen endlich ausgewiesen wird. Das ist auch richtig. Denn landeseigene Unternehmen haben eine Vorbildfunktion bei gleicher Bezahlung. Aber, liebe Frau Schmidt, ich finde es dann doch schon ganz kühn, wenn in der Begründung so schön steht, dass Sie das von landeseigenen Unternehmen verlangen. Angesichts der ungleichen Bezahlung in Ihrer eigenen Verwaltung ist das ganz schön mutig. Die Anforderungen an Unternehmen müssen doch erst recht an die eigene Verwaltung gestellt werden. Sie laden hier bei anderen die Vorbildfunktion ab. Arbeiten Sie doch erst mal Ihre eigenen Hausaufgaben in Ihrer eigenen Verwaltung ab!
Dazu schauen wir uns das doch mal genauer an. Am 18. März war Equal-Pay-Day. Am gleichen Tag durften wir hier im Wirtschaftsausschuss erfahren, dass in der Senatsverwaltung für Wirtschaft ein bereinigter GenderPay-Gap von 5 Prozent besteht.
Dies wurde uns eine Woche später im Ausschuss für Gesundheit, Pflege, Gleichstellung von der Staatssekretärin für die gesamte Berliner Verwaltung auch so bestätigt. Damit liegt die Verwaltung beim bereinigten GenderPay-Gap fast so schlecht wie die freie Wirtschaft.
Warum finde ich das gerade so skandalös? – Der bereinigte Gender-Pay-Gap gibt eben die Lohnunterschiede
bei gleicher Qualifikation und Position an. Das ist also echte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die erste Reaktion von R2G darauf ist aber nicht etwa ein Antrag, der die Arbeitsbedingungen von Frauen in der Berliner Verwaltung verbessert und Anstrengungen unternimmt, hier die Lohnlücke zu schließen, sondern ein Antrag, der sich erst mal mit den Landesunternehmen beschäftigt.
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen! – Wenn der bereinigte Gender-Pay-Gap für die landeseigenen Unternehmen bei 5 Prozent liegen würde, sollten wir da nicht einfach mehr Frauen anstellen, damit wir im Haushalt Geld einsparen können?
[Iris Spranger (SPD): Bitte? Was ist denn das? – Torsten Schneider (SPD): Da freut er sich auch noch!]
Auf so etwas Unqualifiziertes muss man, glaube ich, nicht antworten, das Thema überhaupt nicht verstanden!
Hier in der Antragsbegründung nehmen Sie dann Bezug auf 21 Prozent Lohnunterschied. Das ist dann – jetzt zuhören, AfD! – der bereinigte Gender-Pay-Gap. Das finde ich, ehrlich gesagt, an der Stelle unehrlich, denn in diese Gehaltslücke fallen ja viele Unterschiede, viele Gründe hinein wie zum Beispiel Berufswahl, Teilzeitarbeit, die von den Unternehmen ja gerade nicht beeinflusst werden können. Den Unternehmen dann daraus den Vorwurf zu machen, finde ich nicht richtig, sondern es muss der Vorwurf an die Politik gehen, hier die Rahmenbedingungen richtig zu setzen.
Auch das Statistische Bundesamt sagt, dass drei Viertel der Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen
Erster Punkt – Teilzeit: Eine Schriftliche Anfrage von mir hat ergeben, dass fast ein Drittel der Frauen in den Berliner Verwaltungen Teilzeit arbeitet, aber nur 7 bis 8 Prozent Männer. Das sind also über 21 000 Frauen im Vergleich zu gerade mal 3 500 Männern. Wir haben also in der eigenen Berliner Verwaltung ein tradiertes Rollenbild. Hinzu kommt, dass wir hier einen Wenigerverdienst der Frauen von ca. 4 000 Euro im Jahr haben.
Bessere Rahmenbedingungen sind gefordert. Ich finde, und das sage ich hier wiederholt, wir brauchen bessere Rahmenbedingungen bei der Kinderbetreuung, weil ja immer noch traditionell mehr Frauen die unbezahlte Familien- und Pflegearbeit leisten. Ich sage es wieder: Wir brauchen endlich ein Onlineportal für Kitaplatzvergabe.
Wir brauchen mehr Kitaplätze mit flexibleren Öffnungszeiten gerade auch für diejenigen Menschen, die in Schichtarbeit arbeiten. Das ist für mich dann auch echte, praktische, funktionierende Anti-Gender-Pay-Gap-Politik. Hier muss der Senat doch endlich mal vorankommen.
Teilzeit – das müssten hier alle gut verstehen, das ist ja hier ein Teilzeitparlament, manch einer arbeitet auch sonst noch in Teilzeit – bedeutet für viele oft, dass man karrieremäßig auf dem Abstellgleis landet. Das darf nicht sein. Wir brauchen endlich auch in der Verwaltung, in der Wirtschaft echte Wahlfreiheit zwischen Vollzeit und Teilzeit.
Der Senat unternimmt hier in seinen eigenen Verwaltungen, allerdings mit Ausnahme der Senatorin Kolat, die das in ihrer Verwaltung, finde ich, schon sehr gut anstößt, zu wenig, um auch Frauen aus der Teilzeit wieder in die Vollzeit zu integrieren, durch regelmäßige Ansprache, auch durch finanzielle Puffer in der Verwaltung, um dann die Vollzeit auch gegenzufinanzieren.
Der gesetzliche Anspruch, dass einer Person durch Teilzeitarbeit keine Nachteile entstehen können sollen, muss dringend, finde ich, überprüft werden.
Der besteht zwar, aber der Senat prüft nicht und müsste dann noch Missstände in der eigenen Verwaltung angehen.
Zweiter Punkt – Berufswahl: Wir haben uns in diesem Hause schon über die MINT-Berufe unterhalten, die Frauen oft weniger wählen, aber besser bezahlt sind. Deshalb braucht es auch hier echte Anstrengungen des Senats, nicht ein Sammelsurium verschiedener Programme. Wir fordern hier, Ausbildungsbotschafterinnen in die Schulen zu schicken, die besonders gut geeignet sind, Mädchen und junge Frauen anzusprechen. Außerdem müssen natürlich auch soziale Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, besser bezahlt und aufgewertet werden.
Zum Schluss: Der Antrag geht in die richtige Richtung, aber uns nicht weit genug. Berichtspflicht für die eigene Verwaltung muss erfasst werden, und zwar auch der bereinigte Gender-Pay-Gap. Das ist das, was wir brauchen, echte Transparenz, um Problembewusstsein zu schaffen und damit auch Veränderungen zu erreichen. – Vielen Dank!