Vielleicht haben wir nachher noch die Möglichkeit, über Ihren Antrag zum Thema Freiwillige Polizeireserve zu reden.
Mit all dem sei man gerade fertig geworden, als das Video der Presse zugespielt worden war. So wird es dann wohl gewesen sein.
Das hat doch der Kollege Dörstelmann von der SPDFraktion hier gerade sehr eindrucksvoll geschildert. – Sind Sie der Meinung, wenn eine Straftat auf Video aufgenommen wird und es sich dabei meinetwegen um den Angehörigen eines kriminellen Clans handelt, nach dem zeitnah, regelhaft und gebunden öffentlich gefahndet wird, dass dann möglicherweise andere Tatbeteiligte gewarnt werden durch die Öffentlichkeitsfahndung? Sind Sie dafür, dass diese Folge auch eintritt, Herr Kollege?
Zweitens bitte ich Sie darum, das Prozedere nicht umzudrehen. Sie sind Redner, Sie haben das Wort, aber Fragen kommen von den Abgeordneten.
Herr Lux! Wir trinken einmal einen Kaffee, und dann erkläre ich Ihnen das. Ich entnehme Ihren Fragen, dass Sie gern im Ausschuss mit mir diskutieren wollen. Das beruht auf Gegenseitigkeit.
Herr Curio! Das Wort erteile ich! Sie haben es sich hier widerrechtlich genommen. Das ging hier ein bisschen durcheinander, um nicht zu sagen, es war unparlamentarisch. Ich bitte, zum gewohnten und üblichen Prozedere zurückzukehren.
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ist kein Grund für einen derartigen Geräuschpegel. Herr Lux hat jetzt noch die Möglichkeit der Gegenrede. Die Zeit steht ihm zu, aber bitte im üblichen Prozedere.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich finde eine lebhafte Debatte mit Rede und Gegenrede sinnvoll. Vielen Dank, Herr Curio, dass Sie hier nicht meiner These widersprochen haben, dass Sie möglicherweise gar kein Problem damit hätten, dass Tatbeteiligte gewarnt werden, wenn Bilder schnell in die Öffentlichkeitsfahndung gehen.
Sehr geehrter Herr Curio! Sie sind lange genug im Geschäft, um zu wissen, dass es Zeiten gab, in denen die
Presse, in denen Facebook nicht sofort darauf angesprungen sind, wenn die Berliner Polizei eine Öffentlichkeitsfahndung gemacht hat. Ich erinnere mich sehr genau an den Fall, als versucht worden ist, zwei asiatische Touristen an der Klosterstraße zu ermorden. Da musste die Berliner Polizeipressestelle sehr lange suchen, bis eine Berliner Zeitung das abgedruckt hat.
Und dass auf einmal eine große Kampagne in einem anderen Fall, bei dem eine Öffentlichkeitsfahndung gemacht wird, sehr stark läuft, haben wir nicht unter Kontrolle. Deshalb bin ich der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden sehr dankbar, dass sie im Einzelfall abwägen, wann es sinnvoll ist und wann nicht. Und dass sie eigene Kanäle nutzen, wie zum Beispiel die Berliner Polizei, die über Twitter kommuniziert, das ist vorbildlich und gebührt des Lobes. Das ist eine eigene Art der – im Zweifel – Öffentlichkeitsfahndung in manchen Geschichten, die durchaus von uns Innenpolitikern zu unterstützen ist. Wir sollten uns nicht von Medien wie Facebook abhängig machen, worin Sie die Kommentarspalte nicht ausschalten können. Auch hier haben Sie übrigens die Unwahrheit gesagt – der Kollege Vallendar war das vorhin – als Sie behauptet haben, der Justizsenator von Hamburg habe die Öffentlichkeitsfahndung im Fall Amri für zwölf Stunden verhindert.
Eben nicht! Er hat die Öffentlichkeitsfahndung auf Facebook für zwölf Stunden verhindert, weil Facebook nicht die Bedingungen von deutschen klaren Verfahren für die Öffentlichkeitsfahndung erfüllt. Dass Sie sich zum Anwalt von Plattformen machen, auf denen jeder einfach so draufhauen kann, die Strafverfolgungsbehörden verwirrt, für mehr Arbeit und mehr Anhaltspunkte sorgt, die man am Ende auch alle auswerten muss – auch die hat es im Fall Amri im Fall der ersten Festnahme gegeben –, zeigt –
doch, dass Sie keine seriöse Innenpolitik machen. Gleichwohl: Im Punkt Öffentlichkeitsfahndung können wir uns im Einzelfall über schnellere Methoden unterhalten und die Debatte im Ausschuss wird es zeigen. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Es wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG empfohlen. Höre ich dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Erst einmal herzlichen Dank für die vielen frommen Wünsche auf meinem Weg hier nach vorn. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Koalitionsverträge haben unter anderem auch den Mangel, dass sie kaum jemand liest. Wir haben nachgelesen und fanden den Abschnitt zum Thema Abschiebung so bemerkenswert – das ist jetzt kein Lob –, dass wir sie als Begründung für unseren Antrag genommen haben.
In Berlin sollen die Abschiebungen und Aufenthaltsbeendigungen nur noch gewissermaßen ein rechtstheoretisches Phänomen sein. Man will mit den Abzuschiebenden nur noch im Rahmen einer „unterstützten Rückkehr“ verhandeln. Das heißt im Klartext: Diese Leute dürfen uns dann sagen, wie viel wir ihnen geben müssen, damit sie gehen.
Im Prinzip enthält der Koalitionsvertrag die Ankündigung, die §§ 53 ff. Aufenthaltsgesetz außer Kraft zu setzen.