Gottfried Curio

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Istanbuler Bürger in einem Straßeninterview sagten es jüngst so: Deutschland muss sich mit uns gutstellen, denn die haben jetzt viele Türken da. – Klarer kann man politi
sche Fremdeinwirkung, Erpressbarkeit nicht ausdrücken. Wir reden vom Doppelpass.
Im Jahr 2000 hat eine rot-grüne Bundesregierung das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht zerstört. Sie verschenkte die deutsche Staatsbürgerschaft grundsätzlich an Kinder mit Geburtsort Deutschland. Bei massenhafter Zuwanderung heißt das: massenhafte Doppelstaatlichkeit, damals immerhin noch eingeschränkt durch die Optionspflicht: Spätestens mit 23 Jahren musste man sich zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der der Eltern entscheiden. 2014 hat die GroKo unter ihrer rotgrünen Kanzlerin die Optionspflicht abgeschafft und uns den dauerhaften Doppelpass beschert. Die AfD fordert den Senat auf, sich dafür einzusetzen, das rückgängig zu machen. Ein regelhafter Doppelpass untergräbt Staat und Demokratie. Das wollen wir hier nicht!
Doppelte Staatsbürgerschaft muss immer individuell begründete Ausnahme bleiben, nicht nur wegen rechtlicher Probleme: doppeltes Wahlrecht bei Europawahlen, Wehrpflicht, Loyalitätsfragen im Kriegsfall, diplomatische Vertretung – Fall Yücel –, widerstreitendes Strafrecht, etwa Scharia gegen Verfassung. Gewichtiger noch sind integrations- und gesellschaftspolitische Aspekte. Integration, vorausgesetzt sie sei angezeigt – also nicht bei nur temporär Schutzbedürftigen oder Ausreisepflichtigen –, wenn Integration also gelingen soll, sollte der zugewanderte Fremdstaatler hier wirklich ankommen, sich auf das Land, in dem er eine neue Heimat finden möchte, einlassen und einlassen wollen. Mit dem geistigen Rückfahrschein in der Tasche – nichts anderes ist der Pass des Zweitstaats – wird dies schwerlich gelingen.
Ohne die Pflicht der Entscheidung für einen Staat – ggf. für Deutschland – fehlt jede Motivation, sich zu integrieren. Man lebt dann in einer wachsenden Parallelgesellschaft gemeinsamer, fremdstaatlicher Identität, in einer quasi nur verpflanzten Version seines Heimatlandes, das heißt als Ausländer – nur eben auf deutschem Boden –, der lediglich die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit mitnimmt. So etwas will kein Staat. Das ist nicht im Interesse Deutschlands. Das lehnen wir ab!
Hinzu kommt sogar die Aussicht auf eine selbst betriebene Veränderung derjenigen Kultur, in der man sich eigentlich hätte integrieren sollen. Dies auch noch unterstützt von einer sogenannten Integrationsbeauftragten, selbst ein Musterbeispiel einer misslungenen Integration,
(Henner Schmidt)
wenn sie erklärt, sie habe in Deutschland keine deutsche Kultur erkennen können, in die hinein man sich integrieren sollte.
Das nennt man dann wohl den Bock zum Gärtner machen.
Auch die Frage nach politischer Loyalität führt zum selben Ergebnis: Massenhafte Doppelstaatlichkeit birgt die erhöhte Gefahr einer Fremdeinflussnahme etwa bei der Gesetzgebung als Türöffner für Standards einer Lebenskultur, die unserem Rechtsverständnis widerspricht. Politische Richtungsentscheidungen hängen ab von feinsten Gewichtsverschiebungen in der Wählerdemografie, Zünglein an der Waage. Fremdstaatliche Interessen der Doppelstaatler können so zu außengesteuerter Politik führen. Die Loyalität von Doppelstaatlern steht immer infrage. Niemand kann zwei Herren dienen. Wenn hingegen bei bestehender Optionspflicht politischer Einfluss in Deutschland, Wahlrecht, erst erkauft werden müsste durch Verzicht auf die andere Staatsangehörigkeit, gäbe es diese Probleme nicht. Innergesellschaftliche Konflikte, fremdkulturelle Zonen, fremdbestimmte Politik, all dies kann Deutschland nicht wollen. Wir wollen deutsche Selbstbestimmung und in unserem Land den inneren Frieden.
Man erinnert sich der Aufrufe Erdoğans in Deutschland an seine Türken, sich nicht zu assimilieren, seines Rats: Macht nicht drei Kinder, sondern fünf, denn ihr seid die Zukunft Europas. –, was die Ideologie einer feindlichen Übernahme offen ausspricht, oder seiner jüngsten Aufforderung, bestimmte deutsche Parteien nicht mehr zu wählen. Wenn es noch irgendeines Nachweises der Gefahren beim Doppelpass bedurft hätte, hier wird er prompt geliefert.
Auch die Bundes-CDU wollte jüngst die Optionspflicht wiederhaben. Die Bundesschwarzen nehmen es hin, dass ihre rot-grüne Kanzlerin so einen Parteitagsbeschluss mal eben wegwischt, als gäbe es ihn nicht.
Geht es denn nur noch um die Besitzstandswahrung der Bundessessel statt um Deutschland?
Liebe Kollegen von der CDU! Wir von der Alternative für Deutschland bitten: Entdecken Sie einmal auf dem Grunde Ihrer schwarzen Parteiidentität Ihr blaues Gewissen! Folgen Sie Merkel nicht, sondern handeln Sie für Deutschland, und stimmen Sie zu! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Integration braucht eine integrationskräftige Kultur des Aufnahmelandes. Ein totaler Kulturpluralismus behindert Integration. Integration also – in welche Gesellschaft hinein? – Über hierbei leitende Wertvorstellungen verständigt sich unsere Gesellschaft unter anderem in ihren Erziehungszielen im Schulgesetz. Die AfD beantragt, dass dort Deutschlands Selbstverständnis als Kulturnation besser zum Ausdruck kommt, wie auch seine Stellung in einem Europa der souveränen Vaterländer.
Schüler sollen befähigt werden, die eigene Kultur als eine Grundlage für ihr Selbstverständnis zu schätzen, Sprache und Tradition des deutschen Volkes als identitätsstiftende Werte zu wahren und zu pflegen, denn lange gewachsene, historisch geprägte kulturelle Einheiten sollten als ein schützenswertes Gut bewahrt werden. Sie dienen auch der Integration neuer Bürger. Ihre gesellschaftliche Bindungskraft sichert den sozialen Frieden. Zudem sollten Schüler befähigt werden, gewaltbereiten Ideologien, auch religiösen, entgegenzutreten, und lernen, die beeidete Selbstverpflichtung der Regierung zu kontrollieren, dass diese ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden soll – und sie nicht etwa das Gegenteil tut.
Was ist der Hintergrund der ganzen Frage? – Sie entstand zunächst nicht, weil man wissen wollte, was typisch deutsch oder was Leitkultur sei. Wandernde Bürger europäischer Staaten brauchen hier weder Integration noch Leitkultur.
Sie wurde vielmehr erst aufgeworfen bei Infragestellung unserer Werte durch die sich ausbreitenden muslimischen Parallelgesellschaften. Man wollte sich nicht eingestehen, dass die dort korangemäß gelebten Wertvorstellungen unserem Grundgesetz zum Teil diametral entgegenstehen, statt einfach nur irgendeine andere Religion zu sein. Integration aber wird nun seitens der importierten Menschenmassen immer weniger als nötig empfunden; man lebt komfortabel in einer wachsenden kulturellen Blase – etwa abgebrochene Deutschkurse. Unterhalt? – Kein Problem! Wir erleben die Entwicklung einer funda
(Sibylle Meister)
mentalistischen Gegengesellschaft. Schon Kinder: Wer fastet am strengsten? Wer hat das höchste Kopftuch? Wer mobbt ungläubige Mitschüler? Wer zieht für Allah in den Krieg? Wer lässt die liberal-muslimische Frau Ateş – Zitat – „in der Hölle brennen“? – Alles Symptome einer nicht genügend integrationskräftigen Gesellschaft! Dem gilt unser Antrag. Gegen IS-Terror wollen Muslime und Verbände nicht demonstrieren, ein Offenbarungseid! Zur Vertuschung dieses Skandals wollen nun Kirchen und Gewerkschaften mitmarschieren – vielleicht als Moslems verkleidet?
Laut Studie der Uni Münster wollen ein Drittel der türkischstämmigen Einwanderer zurück zu einer Gesellschaft wie zu Mohammeds Zeiten, der Hälfte sind die Gebote des Islam wichtiger als unsere Gesetze. Erdoǧan empfiehlt ganz offen: Macht nicht drei Kinder, sondern fünf, denn ihr seid die Zukunft Europas! – Das ist die Sprache der feindlichen Übernahme, nichts sonst.
Dieser Aggression begegnet hierzulande offenbar eine Tendenz zur Selbstvernichtung. So soll der Begriff „deutsches Volk“ aus den Eidesformeln der Landesregierungen verschwinden. Tenor: den Türken immer ihr Türkentum, den Franzosen ihre Grande Nation, aber um Gottes willen den Deutschen kein „deutsches Volk“. Merkel meint: Das Volk ist jeder, der hier lebt.
Beim Thema, was deutsch sei, fällt ihr zu den Buchstaben I, M und F ein: Integration, Muslime, Flüchtlingshilfe. – Das verbindet sie mit dem Begriff deutsch. Ach, nein, zu F fällt ihr noch ein: Frühstücksei und Federbett. – In solchen Händen ruht das Schicksal unseres Landes.
Oder denken wir an die planvolle Diffamierung von Patriotismus als Nationalismus, an die Heuchelei der CDU, wenn de Maizière sagt: „Wir sind nicht Burka.“, aber man ein Verbot ablehnt.
Herr Lederer meint, wir sollten uns emanzipieren von „unserer Herkunft, unseren Wurzeln, unserer Kultur“. Das sagt ein Kultursenator. Mit anderen Worten: Vergesst am besten gleich, wer ihr seid, es könnte die Neubürger stören! – Da ist die links-grüne Umbautruppe der Inländerfeinde heftig mit der kulturellen Abrissbirne unterwegs.
Fazit: Gelingende Integration braucht die selbstbewusste Einforderung unserer eigensten tradierten Standards, auch
unserer Rechtsordnung – von der Regierung geflissentlich vermieden. Sonst sehen Neubürger
in einem solchen Selbstwert-Vakuum des Aufnahmelandes die klare Aufforderung, hier eine Gesellschaftsordnung nach ihren eigenen, zum Teil grundgesetzwidrigen Standards zu errichten. Statt Integration Absonderung, Parallelgesellschaft, mancherorts schon Parallelherrschaft – die aufgegebenen Gebiete.
„Wehret den Anfängen!“ ist vorbei. Wehret der Fortsetzung, wehret dem Ende!
Auf dem Spiel steht der innere Frieden. An ihm muss uns allen gelegen sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Präsidentin! Geehrte Abgeordnete! Die AfD-Fraktion beantragt, der Senat möge die Zulassung von Unterricht durch türkische Konsulatslehrer beenden bzw. ihn ersetzen. Laut Auskunft des Senats wird solcher Unterricht in Türkisch und Heimatkunde erteilt, einschließlich Islamkunde. Grundlage sei eine EU-Richtlinie, so der Senat. Tatsächlich gilt diese Richtlinie nur für Mitgliedstaaten der EU, anzuwenden nur auf Kinder von Wanderarbeitern. Eine Anwendung auf EU-Fremde ist rechtlich nicht möglich, integrationspolitisch weder angezeigt noch ratsam. Der dort genannte Zweck,
damit insbesondere ihre etwaige Wiedereingliederung in den Herkunftsmitgliedsstaat erleichtert wird,
wirkt einer Integration sogar definitiv entgegen.
Weiter wird laut Senat dieser Unterricht – angeblich gemäß der Richtlinie – „in alleiniger Verantwortung der diplomatischen Vertretungen“ erteilt, Lehrplan und Inhalte lägen in der Verantwortung der Herkunftsländer. Tatsächlich steht in der Richtlinie:
Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen …
Zur Heimatkunde teilt der Senat mit, dass diese islamische Religionskunde einschließt. Tatsächlich findet sich nichts zum Gegenstand Religion in der Richtlinie. Mit seiner unzutreffenden Darstellung der Rechtslage möchte der Senat offenbar den realen Verhältnissen nachträglich eine Grundlage zusprechen.
Die im Schulgesetz vorgesehene Möglichkeit eines Angebots zum Erlernen der Muttersprache hebt nicht die allgemeinen Regeln an deutschen staatlichen Schulen auf. Wo spezielle Verordnungen dem zugrunde liegenden Schulgesetz widersprechen, sind diese nichtig. Das Schulgesetz gilt natürlich auch bei einer Nutzung der Angebote Dritter, hier der Türkei; deshalb sind die Lehrkräfte nach deutschen Richtlinien auszubilden und die Vorschriften betreffs Lehrmaterial einzuhalten. Dies ist jedoch nicht der Fall!
Zur Frage der Schulaufsicht teilt der Senat mit, dass, sollten ihn Beschwerden erreichen betreffs Verstöße gegen das Schulgesetz, so wäre dies mit dem türkischen Generalkonsulat zu beraten. Zur Frage, welcher Un
(Stefan Förster)
terricht überhaupt inspiziert wird, erfährt man: „der an Schulen angebotene Konsulatsunterricht als Angebot Dritter allerdings nicht“. Das heißt, keine Inspektion, keine Abhilfe bei etwaigen Regelverletzungen. Diesen Senat erreicht nichts! Offenbar dient dem Senat die Bezeichnung des Unterrichts als Angebot Dritter als Alibi für die jahrelange Hinnahme rechtlich unhaltbarer Zustände wie etwa der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Aber auch angesichts der politischen Entwicklung der Türkei verbietet sich ein von dort gesteuerter Unterricht, gar in Heimat- und Religionskunde. Nicht auszuschließen wären integrationspolitisch negative Folgen und – schlimmer noch – eine Beeinträchtigung des inneren Friedens hierzulande.
Man blicke etwa vergleichsweise auf die Ditib-Moscheen, deren Imame letztlich dem türkischen Außenministerium unterstellt sind. Die finanzielle und ideologische Abhängigkeit von Diyanet, die Einschüchterung deutscher Politiker nach der Armenienresolution, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz – all dies führte mit Recht zur Kündigung von Staatsverträgen durch Bundesländer. Die Berliner Koalitionsfraktionen aber senden ein fatales „Weiter so“-Signal an die Türkei, wenn sie den Antrag gegen einen Ditib-Staatsvertrag hier zu Fall bringen.
Ähnlich staatsnah auch die Verhältnisse beim Konsulatsunterricht: Linientreue Personen werden eingesetzt, regimekritische ausspioniert. Was für Lehrpersonal wird Erdoğan uns wohl schicken bei seinem autokratischen Staatsumbau? Voriges Jahr wurde dort bei laufendem Programm der letzte regierungskritische Fernsehsender geschlossen, aus deutscher Sicht ein unerhörter Vorgang: Die Türkei hatte noch einen regierungskritischen Fernsehsender. Wie dort mit der Opposition umgegangen wird, erfahren wir täglich aus den Nachrichten. Hierzulande wäre das Entsetzen allgemein, wenn die Regierung mal eben parlamentarische Spielregeln, sagen wir beim Alterspräsidenten, ändert, nur um das Äußerungsrecht der Opposition zu beschneiden. Der Aufschrei wäre sicher groß!
Wir hören von Erdoğan:
Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.
Wir hören, gegebenenfalls
wird morgen kein einziger Europäer, kein einziger Westler irgendwo auf der Welt sicher und beruhigt einen Schritt auf die Straße setzen können.
Wir hören zuletzt:
Macht nicht drei, sondern fünf Kinder, denn ihr seid die Zukunft Europas!
Das heißt, er proklamiert ganz offen das, was manche den sogenannten Geburtendschihad nennen. Sein Außenminister sekundiert:
Heilige Kriege werden bald in Europa beginnen.
Nein, die AfD hat schwere Bedenken gegen diesen Konsulatslehrerunterricht aus rechtlicher, aus integrationspolitischer und aus allgemeinpolitischer Sicht!
Deshalb – wir sehen, dass Sie dieses von der AfD gesetzte Thema jetzt mit aufgreifen –: Vorstellbar wäre ein freiwilliges Zusatzangebot im Rahmen deutscher Richtlinien. Die bisherige Praxis des türkischen Konsulatslehrerunterrichts ist aber aus den genannten Gründen zu beenden. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Abgeordnete! Die AfD beantragt, das Abgeordnetenhaus möge die Teilnahme des Regierenden Bürgermeisters an der Veranstaltung mit Islamisten auf dem Breitscheidplatz am 16. März 2017 missbilligen. Seit dem verheerenden Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz mit seinen zwölf Toten und Dutzenden Schwerverletzten wird von Hinterbliebenen der Opfer wie von der Berliner Bevölkerung beklagt, dass ein angemessenes Gedenken vonseiten des Senats ausgeblieben ist. Bei diesem Anschlag handelte es sich um den Massenmord eines Islamisten an Christen:
Das Ziel war ein Weihnachtsmarkt. Am 16. März haben verschiedene Gruppen unter dem Motto „Religionen für ein weltoffenes Berlin“ zu einer Veranstaltung auf dem Breitscheidplatz, am Ort des Massakers, aufgerufen. Laut Verfassungsschutzbericht pflegen mehrere beteiligte Vereine eine enge Verbindung zur Muslimbruderschaft, die einen islamischen Staat auf der Grundlage der Scharia fordert, darunter der Imam Sabri der Neuköllner DarAssalam-Moschee. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet und vertritt einen mit der freiheitlichdemokratischen Grundordnung inkompatiblen Islam. Wie zur Bestätigung weigert sich Herr Sabri, islamistischen Terror überhaupt erkennen zu wollen. Der islamistische Massenmord am Versammlungsort blieb im Kundgebungsaufruf gleich ganz unerwähnt. Solcher Terror habe, laut Sabri, nichts mit dem Islam zu tun. Schade nur, dass die Mörder, die immer „Allahu akbar“ rufen, das so gar nicht verstehen wollen. Wahrscheinlich sind sie zu selten in seiner viel berufenen Moschee gewesen.
Auf dieser Veranstaltung gab es ein Gedenken für die Opfer religiös motivierter Gewalt. Was für eine schamlose Lüge schon dieses verallgemeinernde Motto ist, dessen einziger Zweck es ist, das mörderische Extremismusproblem des Islam zu vertuschen, es in einer angeblichen Allgemeinheit verschwinden zu lassen. Wir missbilligen aufs Schärfste, dass Herr Müller eine solche Veranstaltung durch seine Teilnahme aufwertet. Das ist ein Schlag
ins Gesicht der Opfer. Jüdische Organisationen hatten ihn aufgefordert, nicht teilzunehmen. Es ist seinem Amt wenig angemessen, wie Müller hier – gleichsam als Türöffner islamistischer Vereine – die politische Ausbeutung eines islamistischen Massenmords zulässt, ja unterstützt. So werden die Opfer instrumentalisiert, erst von den Vereinen und Herrn Sabri zur Weißwaschung seiner Moschee und islamistischer Ideologie, dann von Herrn Müller zur Diskreditierung hochberechtigter Islamkritik. Das Abgeordnetenhaus sagt: Keine Toleranz für Intoleranz, sondern Widerstand gegen die tödliche Intoleranz extremistischer Religionsausübung!
Die sogenannte Neuköllner Begegnungsstätte hatte die Veranstaltung angemeldet unter dem Motto „Gegen ein Anwachsen der Hetze gegen Migranten, Muslime und Flüchtlinge“. Herr Sabri weiß, welches Vokabular er Müller bieten muss, damit der angerollt kommt. Es ist der falsche Zungenschlag dieses Pseudogedenkens – welche Verhöhnung der Opfer, welche Vertuschung der Täterschaft! Am Breitscheidplatz, diesem politisch jetzt so schamlos missbrauchten Ort, hat ein Islamist nicht etwa Migranten, Muslime und Flüchtlinge, sondern massenhaft Christen ermordet, ganz gemäß den Tötungsaufrufen des Korans.
Sabri und Müller geben vor, man stelle sich gegen Hass und Gewalt, nur leider eben nicht gegen den Hass und die Gewalt der Täterideologie.
Wenn Müller sagt, „Ich wehre mich gegen das Trennende in der Religion“, sollen Christen und Juden sich etwa folgende Glaubenssätze des Koran zu eigen machen: Erlahmt nicht in der Verfolgung der Ungläubigen. Tötet die Heiden, wo ihr sie findet. Die Ungläubigen sind die Schlechtesten der Geschöpfe, schlimmer als das Vieh. Nehmt Juden und Christen nicht zu Freunden, Allah hat sie verflucht und für sie die Flamme bereitet.
Der Zweck dieser Veranstaltung bestand offenbar darin, die islamistischen Vereine weißzuwaschen und mit ihnen das auf Tötung Ungläubiger ausgerichtete islamistische Gedankengut. Deshalb hat das Abgeordnetenhaus allen Grund, dem Regierenden Bürgermeister seine Missbilligung auszudrücken, hier Beihilfe geleistet zu haben.
Er hat mit seiner Teilnahme den Islamisten einen publizistisch wirksamen „Persilschein“ ausgestellt, den geistig Mitverantwortlichen solcher Massenmorde.
Wenn wir hören, Müller sprach sich dort gegen eine Spaltung der Gesellschaft aus, dann will er es wohl mit den Verfassungsfeinden halten. Wenn Müller sagt, “wir
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
haken uns unter und lassen uns nicht auseinanderdividieren“, dann will er wohl nicht an der Seite der entsetzten Bevölkerung stehen, schon gar nicht der Angehörigen, der Ermordeten, sondern er stellt sich an die Seite der Geistesbrüder des Islamismus. Wenn Müller jemandem einen Verdienstorden verleiht, dann einem Herrn Sabri von der einschlägig observierten Moschee.
Es reicht! Herr Müller! Sie haben hier die politische Aufgabe eines Regierenden verfehlt und die Empfindungen der Berliner Bevölkerung verletzt. Es ist Zeit, dass Sie Ihren Turban nehmen.
Herr Schneider! Es ist keine neue Erfahrung, dass Sie Ihr Vakuum an Argumentation mit Pöbeleien füllen. So auch dieses Mal. Ich entnehme Ihren Darlegungen, die von Pöbeleien strotzten, dass Sie in der Sache nichts zu erwidern haben. Insbesondere stelle ich jetzt Ihre Falschdarstellung dessen, was ich gesagt habe, richtig. Die Stelle mit der Beihilfe, auf die Sie sich bezogen haben, lautet:
Der Zweck der Veranstaltung bestand offenbar darin, die islamistischen Vereine weißzuwaschen und mit ihnen das auf Tötung Ungläubiger ausgerichtete islamistische Gedankengut. Deshalb hat das Abgeordnetenhaus allen Grund, dem Regierenden Bürgermeister seine Missbilligung auszudrücken, hier Beihilfe geleistet zu haben.
Mit anderen Worten: Beihilfe bei der Weißwaschung dieser islamistischen Vereine. Das hat er getan.
Und ich muss sagen: Es ist eine besonders schlimme Steigerung dessen, dass wir heute Morgen in der persönlichen Erklärung des Regierenden Bürgermeisters anlässlich der Fragestunde bei der entsprechenden Frage gelernt haben, dass er seine persönlich Einschätzung an die Stelle des Verfassungsschutzes setzt. Er hat befunden: Solange eine Veränderung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hin zu einem islamischen Staat auf Grundlage der Scharia mit friedlichen Mitteln geschieht, ist dagegen gar nichts einzuwenden.
Das waren die Äußerungen von Herrn Müller. Mit anderen Worten: Wenn wir Moslems unbeschränkt Wahlrecht geben und die irgendwann einfach von sich aus mit Zweidrittelmehrheit die Scharia einführen, dann ist das für Herrn Müller okay. Das sind seine Freunde. An deren Seite hat er sich gestellt. Das haben wir heute hier erfahren. Das ist das eigentliche Ereignis.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Religion kann befrieden, aber auch radikalisieren. Bestimmte Aussagen etwa des Korans, ausgestattet mit unmittelbarer göttlicher Autorität und im Wortlaut unveränderbar, begründen einen Rechtskonflikt mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetzbuch, dem Strafgesetzbuch und dem Schulgesetz. Vor diesem Konflikt sind minderjährige Schüler zu bewahren. Die AfD beantragt, der Senat möge sicherstellen, dass grundgesetzwidrige Unterweisung im Religionsunterricht jeder Konfession ausgeschlossen ist.
Worum geht es hierbei vor allem? – Es geht einmal um die tief im Koran verwurzelte Zweiteilung der Welt in Gläubige und sogenannte Ungläubige – ein Wort, das nicht in einen integrationsförderlichen Schulunterricht gehört –, dies mit der Maßgabe, den Islam über das bestehende Haus des Islam hinaus in das Haus des Krieges auszudehnen, das Gebiet der Ungläubigen, und zwar auch mit Mitteln der Gewalt. Textprobe:
Tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt. … Euch ist vorgeschrieben zu kämpfen. … Er hat seinen Gesandten mit der … wahren Religion geschickt, auf dass er sie über alle anderen Religionen siegen lasse. … Greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet. … Erlahmet nicht in der Verfolgung des Volkes (der Ungläubigen). … Kämpft …, bis sämtliche Verehrung auf Allah allein gerichtet ist. … Tötet die Heiden, wo … ihr sie findet. … Schlagt die Nacken und schlagt von ihnen jeden Finger. … Die, die ungläubig sind, nieder mit ihnen.
Wollen wir, dass das, ausgestattet mit göttlicher Autorität, von der Respektperson eines Lehrers an unmündige Kinder vermittelt werden kann? Wir hatten 12- und 15jährige Täter.
Nein! – Oder es geht um eine intolerante, integrationsfeindliche religiöse Diskriminierung. Textprobe:
Schließt keine Freundschaft außer mit euch; sie werden nicht zaudern, euch zu verderben, und wünschen euren Untergang. … Nehmt nicht die Ungläubigen zu Freunden. Nehmt nicht Juden und Christen zu Freunden. Nehmt nicht Meinen und euren Feind zu Freunden. … Allah hat die Ungläubigen verflucht und für sie die Flamme bereitet.
Das geht bis zur Volksverhetzung. Etwa:
Jene, die ungläubig sind …, sind die schlechtesten der Geschöpfe.
Nein!
Nein!
Schlimmer als das Vieh sind bei Allah jene, die ungläubig sind.
Es sprechen die Juden: Uzair ist Allahs Sohn. Es sprechen die Nazarener: Der Messias ist Allahs Sohn. Allah schlag sie tot.
Wollen wir, dass das an unmündige Kinder vermittelt werden kann?
Oder, betreffend die Behandlung von Frauen, etwa:
Wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld; geht zu diesem eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt.
Wohlgemerkt: Das Schlagen ist nicht nur erlaubt, sondern Gebot, gleicherweise die sexistische Verdinglichung der Frau zum Saatfeld inklusive Vergewaltigung in der Ehe.
Oder ist das alles gar nicht so gemeint? – Doch, ist es. Einer relativierenden Interpretation wird schon im Koran ein Riegel vorgeschoben, etwa:
Es gibt keinen, der die Worte Allahs –
Nein!
zu ändern vermag. … Dies ist das Buch Allahs, das keinen Anlass zum Zweifel gibt. … Da ist keiner, der seine Worte verändern könnte.
Damit ist klar, Euro-Islam oder demokratischer Islam –
Generell!
sind politische Wunschvorstellungen, die nicht existieren können. Der Koran selbst lässt eine Umdeutung seiner Worte nicht zu. Keineswegs ist ein wortgetreues Verständnis etwa irgendein Islamismus. Nein, es ist das vom Koran selbst Geforderte, ist angewandter Islam. Nicht zu Unrecht sagte Erdogan sinngemäß 2008: Es gibt keinen Islam und Islamismus. Es gibt nur einen Islam. Wer etwas anderes sagt, beleidigt den Islam.
Diese Zweiteilung der Welt, die Behandlung der Ungläubigen, die gewaltsame Weltmission, das sind nicht irgendwelche historischen Erzählungen. Nein, es sind Anweisungen von bleibender Geltung, weil: sie durch göttliche Autorschaft unabänderlich. Und so wird es von den Gläubigen auch verstanden und gelebt.
Für 65 Prozent europäischer Muslime sind religiöse Gebote wichtiger als die Gesetze des Landes. Islamische Vertreter
bestätigen den Widerspruch zum Grundgesetz in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte, etwa:
Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Scharia festgelegten. Es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.
Und Michael Müller stellt eine Staatssekretärin Chebli ein, die die Scharia für mit dem Grundgesetz vereinbar hält.
Religionslehrer sind zu verpflichten, solche Texte nicht bzw. nur unter Hinweis auf ihren strafbaren Inhalt zu behandeln.
Wer diese Verpflichtung nicht herstellt, macht sich schuldig. Anis Amri hatte gelernt: Tötet die Ungläubigen. – Soll das gelehrt werden dürfen?
Es ist unsere Verantwortung. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Vielen Dank! – Frau Abgeordnete Lasić! Sie haben von der ausgesteckten Hand gesprochen.
Frau Lasić wurde in dieser Rede eben gerade erwähnt.
Das tue ich. – Es ist hier gesagt worden, dass wir uns nicht um die gesetzestreue Unterrichtung in den Schulen zu kümmern hätten. Wir als Gesetzgeber haben uns sehr wohl darum zu kümmern. Wenn wir sehen, dass Apostasie – Glaubensabfall – mit dem Tode bedroht ist, ist das etwas, wogegen wir durchaus einzuschreiten haben. In 57 Ländern der Welt sehen wir, dass die Islamisierung zu einer antidemokratischen Entwicklung führt, siehe Türkei, die so lange demokratisch war, wie sie nicht islamistisch war, und in dem Moment, in dem sie islamistisch wird, aufhört, demokratisch zu sein. Das führt zu Unterdrückung, Gewalt und Tod.
Hermeneutik ist in einer orthodox fixierten Religion wie dem Islam nicht möglich, im Gründungsdokument ausgeschlossen worden.
Ich stelle nach den Einlassungen, die gegeben worden sind, fest, dass hier in Berlin, in der Stadt des Breitscheidplatzes, nach all dem, was hier geschehen ist – im Deutschland von Würzburg und Ansbach und in anderen Orten in Europa –, nach wie vor in den staatlichen Unterrichtungshäusern, in den Schulen gesagt werden kann: Tötet die Ungläubigen! – Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie Ihrer Verantwortung für die Bürger gerecht werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das staatliche Neutralitätsgebot ist eindeutig und verpflichtend. Nach dem Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts stellt sich damit zunächst einmal die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das Gericht überhaupt sein Urteil gefällt hat. Die seinerzeitige Ablehnung der Bewerberin wegen ihrer Weigerung, im Dienst das Kopftuch abzulegen, erfolgte auf Basis des Berliner Neutralitätsgesetzes. Dieses Gesetz gilt. Es gilt noch immer. Keineswegs darf sich ein Gericht zu einer Praxis inspirieren lassen, mal eben gesetzliche Regelungen nicht mehr zu beachten oder für obsolet zu erklären,
wie das unter Missachtung der Rechtslage zur DublinVerordnung ein deutsches Regierungsmitglied tut. Die bekannte Herrschaft des Unrechts!
Das Gericht hat auch nicht etwa mitgeteilt, es hege Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes. Nach geltender Rechtslage hätte somit zugunsten des Landes Berlin entschieden werden müssen. Doch wie versteht eigentlich ein Gericht seinen gesetzlichen Auftrag, wenn es sein eigenes Urteil schlicht als Ausnahme deklariert und hiermit zugleich wohlwissentlich einen Präzedenzfall anbietet?
Viel schwerer wiegt jedoch die politische Aussage, die mit diesem Urteil gemacht wird. Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol, wie namhafte Islamwissenschaftler bestätigen, die ihm diese Bedeutung absprechen. In jedem Fall ist es aber ein politisches Symbol, mit dem sich die Trägerin bewusst von der deutschen Gesellschaft abgrenzt. Politische Symbole haben jedoch, ebenso wie religiöse Symbole, im Staatsdienst nichts zu suchen – und in Schulen schon gar nicht.
Die AfD kritisiert die Tatenlosigkeit des Berliner Senats nach diesem fragwürdigen Urteil. Berlins Schulleiter diskutieren jetzt öffentlich über die Frage, welche Konsequenzen man aus dem Kopftuchurteil ziehen sollte. Doch der rot-rot-grüne Senat scheint sich in dieser Frage nicht ganz grün zu sein und langsam eher rot zu sehen. Er scheint in dieser Frage heillos zerstritten. Statt die verunsicherten Schulleiter zu unterstützen, entzieht sich die verantwortliche Senatorin jeder Kommentierung und – lässt prüfen. Das kann vieles heißen und lange dauern.
Verantwortliche Schulpolitik ist das nicht. Die AfD fordert, das Berliner Neutralitätsgesetz ohne Abstriche beizubehalten.
Mit diesem Urteil, das die in Berlin geltende Gesetzeslage auf den Kopf stellt, gibt das Landesarbeitsgericht in
(Torsten Schneider)
Wahrheit den staatlichen öffentlichen Raum zum Kulturkampf für fundamentalistische Muslime frei.
Denn Religionsausübung ist das Tragen des Kopftuchs keineswegs, vielmehr ursprünglich ein archaischkulturelles Symbol der Unterdrückung der freien Entfaltung der Frau und damit auch Zeichen eines Herrschaftsanspruchs über sie.
Nein! – Daran ändert auch das ostentativ freiwillige Tragen des Kopftuchs nichts,
das neuerdings inflationär von jungen Frauen als quasi umgekehrte Emanzipation kultiviert wird – als Emanzipation von der hiesigen Gesellschaft.
Der besondere Skandal dabei ist, dass diese Ablehnung bzw. Behinderung von Integration unmündigen Kindern von ihrer Lehrerin – als einer Vorbildfigur – optisch aufgedrängt und als weibliches Rollenmodell nahegelegt wird – mit allen Konsequenzen, die im Schritt für Schritt sich aufbauenden sozialen Gruppendruck liegen und auch beabsichtigt sind.
Katastrophal ist auch die Etablierung eines falschen Ehrbarkeitsstandards, die mit solch einer Kleidungsempfehlung vorangetrieben wird, ein weiteres sozialintegrationsfeindliches Druckmoment mit fatalen Folgen für eingeschüchterte muslimische Mädchen und für falsche Ehrbarkeitsstandards verinnerlichende muslimische Jungen.
Man darf die Angelegenheit jetzt keinesfalls – etwa wegen Uneinigkeit im Senat – auf sich beruhen lassen und gemütlich aussitzen, sondern muss jetzt Revision anstreben. Nur so kann das fatale Signal des Gerichtsurteils zur Ermutigung islamischer Hardliner und Integrationsverweigerer entkräftet und die Verunsicherung der Berliner Schulleiter beendet werden.
Nur so wird das Kopftuch nicht zunehmend zum politischen Symbol, mit dem sich die Trägerin als Teil eines Kulturkampfs inszeniert – ja, sich inszeniert als Teil einer kulturell-ideologischen Landnahme durch einen fundamentalistisch verstandenen Islam. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete!
Ich muss Ihnen sagen, dieses würdelose Schauspiel – –
ja, danke, dass Sie es noch einmal bestätigen. Sie beziehen dann auch noch einmal die Bezeichnung auf sich selbst. Danke! – Dieses Schauspiel, das die inländerfeindlichen Fraktionen hier bieten,
ist absolut beschämend. Sie wollen hier Vertreter der Berliner Bürger, Vertreter des deutschen Volkes sein. Ich erinnere Sie daran, was auf dem Deutschen Bundestag steht.
Frau Präsidentin! Ich beziehe mich auf die Lächerlichmachung des Antrags, der begründet ist in einer Lächerlichmachung der nationalen Identität Deutschlands.
Ich verwahre mich dagegen. – Sie sehen: Dieser Kindergarten, der hier teilweise versammelt ist,
das gibt es wirklich nur in Deutschland.
Bei einer Person würde man sagen, dass es jemand ist, der unter einer persönlichen Ich-Schwäche leidet – bei einer Nation, dass es ein Volk ist, das unter einer WirSchwäche leidet –, in dieser Art und Weise mit einem solchen Thema umzugehen. Keinem Land in Europa, keinem Land in der Welt würde es einfallen, sich seiner eigenen nationalen Grenzen zu schämen. Hierbei spielt eine Rolle: sei es der kommunistische Internationalismus, sei es die Projektion des Autoritätstraumas mancher Herrschaften, die dieses Autoritätstrauma auf den Staat projizieren.
Das, was Sie hier veranstalten, ist eines deutschen Parlaments nicht würdig. Das sage ich Ihnen ganz klar. Dass Sie da aufjaulen und aufschreien, zeigt die tiefste Quelle
der Veruntreuungspolitik der Regierung, die Sie mit befürworten.
Es zeigt die Schwierigkeit für Sie, als Bürger dieses Landes „ich“ zu sagen. Es zeigt eine tiefe Ich-Schwäche. Sie sind keine Vertreter des gewählten deutschen Volkes.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die AfD beantragt, der Senat solle sich dafür einsetzen, dass Öffentlichkeitsfahndung bei gegebenen Voraussetzungen regelhaft und frühzeitig durchzuführen ist. Wir wollen nie wieder erleben, was sich Behörden beim U-Bahntreter von Neukölln an Fehlbeurteilung und Untätigkeit geleistet haben. Da wird eine Frau ohne Anlass hinterrücks mit einem Fußtritt die Treppe runtergestoßen, was Tod durch Genickbruch bedeuten kann. Trotz optisch bester Kenntlichkeit des Täters auf dem Überwachungsvideo und trotz des lebensgefährdenden Charakters der Tat und der bei dieser anonymen Gewaltbereitschaft gegebenen Wiederholungsgefahr geschieht nichts. Es wird keine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet – sechs Wochen lang nicht. Wohlgemerkt: Die Voraussetzung für den Einsatz dieser erfolgreichsten Fahndungsmethode war gegeben – die Erheblichkeit der Tat. Wir fragen: Haben die Behörden es versäumt, nach Maßgabe des Gesetzes zu handeln? Reicht das Gesetz nicht aus, das hier nötige Handeln zu fordern? Unser Antrag soll beidem abhelfen.
Oder müssen wir weiterfragen: Wird in Berlin der staatliche Schutzauftrag vorrangig als Täterschutz verstanden? Gibt es Informationen der Öffentlichkeit nur politisch vorsortiert?
Die Ausreden der Behörde widerlegen sich selbst, man sei anfangs, drei Wochen lang, von bloßen Schürfwunden ausgegangen – falsch: Die Erheblichkeit der Tat war aufgrund der das Leben gefährdenden Handlung sofort erkennbar. Relevantes Kriterium ist der maximal mögliche Taterfolg, hier: Todesfolge.
Man habe während weiterer drei Wochen die Verwertbarkeit der Aufnahme prüfen müssen – unglaubhaft: Sie ist ein Modellbeispiel an Aussagekraft. Man habe das Persönlichkeitsrecht des Opfers wahren müssen – unzutreffend: Das Opfer selbst war nicht erkennbar. Sein Recht ist nicht berührt. Man habe erst andere Fahndungsmethoden ausprobieren müssen – nein: Wenn andere Mittel erheblich weniger Erfolg versprechen ist Öffentlichkeitsfahndung unmittelbar zulässig. Mit all dem sei man gerade fertig geworden, als das Video der Presse
(Holger Krestel)
zugespielt worden war. So wird es dann wohl gewesen sein.
Manche hier meinen, Videofahndung verhindere keine Straftaten. Aber ohne sie würde dieser Täter, der einmal so eben Leute in den Tod tritt, noch immer frei herumlaufen.
Inzwischen gab es mehrere ähnliche Straftaten, die alle rasch durch Videofahndung zur Täterergreifung führten, was zweifellos einen Abschreckungseffekt ergibt. Wir stellen fest, der Schutzauftrag zur Gefahrenabwehr wird sträflich vernachlässigt. Stattdessen gibt es Realitätsverleugnung.
Man kämpft um Wahrung ideologischer Grundsätze, die Opfer ständiger Fahrlässigkeit aber kämpfen jetzt in den Krankenhäusern um ihr Leben.
Und erst durch die Entscheidung, öffentlich zu fahnden, drang die Realität dieser Straftat überhaupt ins öffentliche Bewusstsein. Könnte etwa dies bei der „mühevollen Länge“ der Entscheidung eine Rolle gespielt haben? Nach Silvester 2015 berichteten Kölner Polizeikräfte von der Anweisung, Straftaten von Migranten nicht an die Presse zu geben. Ist es den Regierenden egal, ob Verbrecher die Bürger malträtieren, wenn nur ihr Truggebäude der humanitären Verklärung illegaler Migration unbeschädigt bleibt?
Wir erleben vorsätzliches Staatsversagen. Der Innenminister sagt: „Wir müssen mit dem Terror leben lernen.“ Und dann wird unter dem Deckmantel intensiver Prüfung Nichtstun zur Tugend erklärt, Untätigkeit als Besonnenheit verkauft. Wir sagen: Mehr Videofahndung: Gut. Mit mehr Polizei: besser. Aber weniger Straftäter hier: am besten.
Die Zeche für Merkels „moralische Großtaten“ zahlen nun wir, mit Polizeikontrolle, wo immer wir gern zusammenkommen. Unsere Grenzen sollen wir auf keinen Fall bewaffnet schützen – unsere Weihnachtsmärkte aber schon. Der notwendige äußere Grenzschutz wird uns versagt – stattdessen soll die so aufgerissene Sicherheitslücke, ein offenes Scheunentor, im Inneren geschlossen werden: fast aussichtslos.
Liebe Kollegen der Merkel-Partei: Geben Sie sich hier bitte nicht als Problemlöser – Ihre Chefin ist die Problemverursacherin. Sie hätten Sie längst austauschen müssen.
Und die Müller-Regierung: Als der U-Bahntreter die Stadt unsicher machte – man hat nicht gezögert und mehr Fahrradstraßen beschlossen.
Nach dem Terroranschlag – man machte entschlossen den Weg frei für mehr Unisextoiletten. Immer mehr islamistische Verbindungen in Migrantenheimen – die MüllerRegierung setzt ein deutliches Zeichen und holt eine Frau in die Senatskanzlei, die die Scharia für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Was ist da los? Brauchen wir vielleicht einmal etwas Videoüberwachung in Ihrer Führungsetage?
Müller, gefesselt von seinen Klientel-Fürsten: Da gehört ein Memo an die Wand, „keine Koalition mit Sicherheitsgegnern“. Rot-Rot-Grün – dieses tolle Probemodell hat das beschämende Alleinstellungsmerkmal in Deutschland, mehr Schutz der Bürger durch Videoüberwachung verhindern zu wollen. Wir sagen Ihnen, Sie werden einer größeren Überwachungskamera – dem entsetzten Auge des Wählers – nicht entgehen können. Schon 2017. – Danke sehr!
Ich beantworte Ihre Frage. Was ich gesagt habe, lautete:
Mit all dem sei man gerade fertig geworden, als das Video der Presse zugespielt worden war. So wird es dann wohl gewesen sein.
Danke!
Herr Lux! Wir trinken einmal einen Kaffee, und dann erkläre ich Ihnen das. Ich entnehme Ihren Fragen, dass Sie gern im Ausschuss mit mir diskutieren wollen. Das beruht auf Gegenseitigkeit.
Die AfD fordert das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Im Interesse einer Mehrheitsfähigkeit dieses Vorhabens später hier im Haus beantragen wir, den Senat zu bitten, für die entsprechende gesetzliche Regelung eine Vorlage zu schaffen.
Es geht um den Schutz der Individualfreiheitsrechte der muslimischen Frau und um die Bewahrung der grundgesetzlichen Werte unserer Gesellschaft, die die optische Unkenntlichmachung der Person nicht dulden kann. Diese Auslöschung des Gesichts, die Vollvermummung der Frau durch Burka und Niqab, ist das Symbol der Unterdrückung der weiblichen Selbstbestimmung, ist geschlechtsspezifische Diskriminierung schlechthin.
Sah man außer in kriminellen Zusammenhängen je einen voll vermummten Mann? Sie ist nicht nur Verletzung, sondern Negation der Menschenwürde. Ihre Duldung ist damit grundgesetzwidrig. Die Menschenwürde verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt zu machen durch jedwede Behandlung, die seine Subjektqualität, sein Personsein in Frage gestellt. Mit dem Verhindern der
(Stefan Förster)
Gesichtswahrnehmung aber wird ein integraler Teil des sozialen Menschseins entfernt, ja vernichtet. Eine Art Mensch zweiter Klasse entsteht. Das Verletzen der Menschenwürde ist ausnahmsweise auch der Selbstbestimmung entzogen.
Wie sehr die Vollverbergung die Frau zum Objekt degradiert, wird an der sexistischen Herkunft dieser Unsitte deutlich. Sie verhüllt das Objekt der Begierde als ein „Eigentum“ des „Besitzers“. Sie war und ist auch nicht etwa Religionsausübung. Sie ist hier und heute allein Zeichen bewusster Abgrenzung gegen westliche Kultur und die Werte der Aufklärung. Nie in Jahrtausenden hat es in Europa solche Stigmatisierung eines Geschlechts gegeben. Und jetzt bitte nicht Multikulti! Die Burka steht gerade nicht für Liberalität oder Weltoffenheit. Der sich hier ausdrückende Herrschaftsanspruch über die Frau ist nur eines: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit!
Der Verstoß gegen das Grundgesetz und alle unsere Werte ist so eklatant, dass wir nicht einmal die Freiheit haben, dieses schwarze Stück Tuch, das Frauen das Gesicht raubt, zu verbieten oder zu dulden. Man denke: Textstellen, die man nicht mehr lesen können soll, werden geschwärzt zur Unkenntlichmachung. Sollen jetzt Menschen geschwärzt werden?
Wollen wir, ja, dürfen wir die zur Schau getragene Frauenverbergung als politisches Statement einer islamistischen Ideologie zulassen, diese öffentliche Werbung und Demonstration gegen Menschenrechte bei uns hoffähig machen? Haben wir nicht die Pflicht, die Freiheitsrechte der Frau zu schützen, auch gegen den sozialen Gruppendruck, der bei fortgesetzter Duldung der Vollverschleierung entsteht? Heute sind es drei, morgen viele, sei es unter Druck, sei es als Kulturkampf. Abgrenzung funktioniert selbstverstärkend durch gruppenimmanentes Sozialdiktat, erzeugt inflationäre Selbstgettoisierung, macht Integration zunichte, bevor sie beginnen könnte.
Wollen wir – auch zum Entsetzen unserer Kinder, man stelle sich vor, ein schwarzer Sack, ein Sack, der spricht –,
wollen wir solch ein frauenverachtendes Menschenbild, solch eine entmenschende Geschlechterapartheid auf Berliner Straßen? Und weiß man, wer sich unter diesem Sack versteckt: eine Frau, ein Mann, wer bin ich, und, wenn ja, wie viele, eine Person mit oder ohne Sprengstoffgürtel? Die Duldung der Frauenvermummung wäre auch ein fatales Zeichen an alle Fundamentalisten, dass unser Rechtsstaat zurückweicht vor der ideologischkulturellen Landnahme eines radikalen Islamismus.
Sitzen hier auch Türöffner islamistischer Propaganda? Nach unseren Grundwerten begegnen sich Menschen frei und gleichrangig. Die Vollverschleierung ist das Signal, an unserer freien, offenen Gesellschaft, ihrer Kommunikationskultur nicht teilhaben zu wollen, sich von der Lebensart der „Ungläubigen“ abgrenzen zu wollen. Der Niqab ist die Fahne der Salafisten, die Burka atmet den Geist der Scharia. So wird ein falscher Standard etabliert. Sure 33 empfiehlt den Frauen, ihre Kleider herunterzuziehen, damit sie nicht belästigt werden. Diese Assoziation von Verhüllung und Ehrbarkeit heißt im Umkehrschluss, wer sich nicht so kleidet, ist offenbar die berühmte „ungläubige“ Schlampe, von Männern in einschlägiger Weise zu betrachten, mit allen Kölner Konsequenzen.
Selbst innerislamischer Konsens ist, dass die Freiheit der Religionsausübung durch ein Burkaverbot nicht berührt wird. Und Handlungsfreiheit findet ihre legitime Grenze am höherwertigen Gut der Menschenwürde. Auch überzeugte Nudisten dürfen nicht über den Kudamm flitzen, weil: wider die guten Sitten.
Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ist das französische Burkaverbot im öffentlichen Raum eine legitime Maßnahme, die Voraussetzungen des Zusammenlebens zu wahren, welche von der Burka – als einer Barriere zwischen Trägerin und Umwelt – untergraben würden. Höre ich da etwa: „Niemand hat die Absicht, eine Barriere zu errichten.“?
Wir sagen Ihnen: Mister Müller! Tear down this barrier!
Liebe Abgeordnete! Laut Forsa sind 60 Prozent der Befragten für ein totales Verbot der Vollverschleierung. Verehrte Abgeordnete der künftigen Senatsparteien! Zeigen Sie uns, dass Sie nicht gegen den erklärten Willen von 60 Prozent der Bevölkerung regieren wollen! – Danke sehr!