In diesem Sinne sollten wir die heutige Debatte als einen Auftakt ansehen und das Thema nicht aus den Augen verlieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß zwar auch nicht wirklich, warum dieser Antrag der Grünen hier als Priorität gesetzt wird, wenn – –
Ja, ich habe gewusst, dass ich den ersten Satz nicht zu Ende bekomme, Frau Bayram, ohne dass Ihnen schon wieder etwas dazu einfällt,
[Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der AfD – Canan Bayram (GRÜNE): Weil Sie so komisch angefangen haben!]
aber ich sage jetzt trotzdem mal den Rest davon: Das ist, könnte man meinen, ein gewisses Misstrauen gegenüber dem von der eigenen Fraktion gestellten Justizsenator.
Korruption ist für uns von der FDP das schleichende Gift, das wie ein Krebsgeschwür die Seriosität und letztlich die Leistungsfähigkeit jeder Organisation außer Kraft setzen kann. Insofern unterstützt die FDP jede sinnvolle Maßnahme, Korruption zu bekämpfen und Tätern sowohl auf der passiven als auch auf der aktiven Seite auf die Spur zu kommen und die Täter letztlich ihrem gesetzlichen Richter zuzuführen. Wir können bei diesem Antrag von der Sache her schon mitgehen, nur werden wir hier auch sehr genau darauf achten, wie das Personalauswahlverfahren durchgeführt wird und wer dort letztlich diese Position besetzen wird.
Weiterhin möchte ich Ihnen aufgrund persönlicher Erfahrungen bescheinigen, dass eine dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages ähnliche Figur viel dazu beitragen kann, diffizile Sachverhalte aus dem Untergrund von Großorganisationen an das Licht der Öffentlichkeit zu ziehen. Was wir jedoch nicht möchten, ist ein munterer Denunziantenstadl, in dem man sich anonym mit der Gewissheit äußern kann, dass daraufhin gegen dritte Personen fröhlich ermittelt wird. Jeder, der einen anderen in unserem Gemeinwesen bei einer staatlichen Institution anzeigt, muss dann auch das Visier hochklappen und seinen Namen dafür hergeben. Weiter gefragt: Wieso heißt das dann überhaupt Vertrauensanwalt oder Vertrauensanwältin, wenn man dort nicht mal den Namen angeben soll oder muss? Wer dieser Institution so wenig vertraut, der sollte den Kontakt mit diesem Anwalt dann doch eher vermeiden.
Doch, das ist mein Ernst, Frau Bayram! – Der bereits von mir – da haben Sie noch genickt, Frau Bayram – erwähnte Wehrbeauftragte des Bundestages bearbeitet übrigens ganz grundsätzlich keine anonymen Beschwerden, und dieser Standard würde auch dem Land Berlin besser anstehen. Insofern werden wir da noch verschiedene Auseinandersetzungen haben. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die AfD beantragt, der Senat solle sich dafür einsetzen, dass Öffentlichkeitsfahndung bei gegebenen Voraussetzungen regelhaft und frühzeitig durchzuführen ist. Wir wollen nie wieder erleben, was sich Behörden beim U-Bahntreter von Neukölln an Fehlbeurteilung und Untätigkeit geleistet haben. Da wird eine Frau ohne Anlass hinterrücks mit einem Fußtritt die Treppe runtergestoßen, was Tod durch Genickbruch bedeuten kann. Trotz optisch bester Kenntlichkeit des Täters auf dem Überwachungsvideo und trotz des lebensgefährdenden Charakters der Tat und der bei dieser anonymen Gewaltbereitschaft gegebenen Wiederholungsgefahr geschieht nichts. Es wird keine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet – sechs Wochen lang nicht. Wohlgemerkt: Die Voraussetzung für den Einsatz dieser erfolgreichsten Fahndungsmethode war gegeben – die Erheblichkeit der Tat. Wir fragen: Haben die Behörden es versäumt, nach Maßgabe des Gesetzes zu handeln? Reicht das Gesetz nicht aus, das hier nötige Handeln zu fordern? Unser Antrag soll beidem abhelfen.
Oder müssen wir weiterfragen: Wird in Berlin der staatliche Schutzauftrag vorrangig als Täterschutz verstanden? Gibt es Informationen der Öffentlichkeit nur politisch vorsortiert?
Die Ausreden der Behörde widerlegen sich selbst, man sei anfangs, drei Wochen lang, von bloßen Schürfwunden ausgegangen – falsch: Die Erheblichkeit der Tat war aufgrund der das Leben gefährdenden Handlung sofort erkennbar. Relevantes Kriterium ist der maximal mögliche Taterfolg, hier: Todesfolge.
Man habe während weiterer drei Wochen die Verwertbarkeit der Aufnahme prüfen müssen – unglaubhaft: Sie ist ein Modellbeispiel an Aussagekraft. Man habe das Persönlichkeitsrecht des Opfers wahren müssen – unzutreffend: Das Opfer selbst war nicht erkennbar. Sein Recht ist nicht berührt. Man habe erst andere Fahndungsmethoden ausprobieren müssen – nein: Wenn andere Mittel erheblich weniger Erfolg versprechen ist Öffentlichkeitsfahndung unmittelbar zulässig. Mit all dem sei man gerade fertig geworden, als das Video der Presse
Manche hier meinen, Videofahndung verhindere keine Straftaten. Aber ohne sie würde dieser Täter, der einmal so eben Leute in den Tod tritt, noch immer frei herumlaufen.
Inzwischen gab es mehrere ähnliche Straftaten, die alle rasch durch Videofahndung zur Täterergreifung führten, was zweifellos einen Abschreckungseffekt ergibt. Wir stellen fest, der Schutzauftrag zur Gefahrenabwehr wird sträflich vernachlässigt. Stattdessen gibt es Realitätsverleugnung.
Man kämpft um Wahrung ideologischer Grundsätze, die Opfer ständiger Fahrlässigkeit aber kämpfen jetzt in den Krankenhäusern um ihr Leben.
Und erst durch die Entscheidung, öffentlich zu fahnden, drang die Realität dieser Straftat überhaupt ins öffentliche Bewusstsein. Könnte etwa dies bei der „mühevollen Länge“ der Entscheidung eine Rolle gespielt haben? Nach Silvester 2015 berichteten Kölner Polizeikräfte von der Anweisung, Straftaten von Migranten nicht an die Presse zu geben. Ist es den Regierenden egal, ob Verbrecher die Bürger malträtieren, wenn nur ihr Truggebäude der humanitären Verklärung illegaler Migration unbeschädigt bleibt?
Wir erleben vorsätzliches Staatsversagen. Der Innenminister sagt: „Wir müssen mit dem Terror leben lernen.“ Und dann wird unter dem Deckmantel intensiver Prüfung Nichtstun zur Tugend erklärt, Untätigkeit als Besonnenheit verkauft. Wir sagen: Mehr Videofahndung: Gut. Mit mehr Polizei: besser. Aber weniger Straftäter hier: am besten.
Die Zeche für Merkels „moralische Großtaten“ zahlen nun wir, mit Polizeikontrolle, wo immer wir gern zusammenkommen. Unsere Grenzen sollen wir auf keinen Fall bewaffnet schützen – unsere Weihnachtsmärkte aber schon. Der notwendige äußere Grenzschutz wird uns versagt – stattdessen soll die so aufgerissene Sicherheitslücke, ein offenes Scheunentor, im Inneren geschlossen werden: fast aussichtslos.
Liebe Kollegen der Merkel-Partei: Geben Sie sich hier bitte nicht als Problemlöser – Ihre Chefin ist die Problemverursacherin. Sie hätten Sie längst austauschen müssen.
Und die Müller-Regierung: Als der U-Bahntreter die Stadt unsicher machte – man hat nicht gezögert und mehr Fahrradstraßen beschlossen.
Nach dem Terroranschlag – man machte entschlossen den Weg frei für mehr Unisextoiletten. Immer mehr islamistische Verbindungen in Migrantenheimen – die MüllerRegierung setzt ein deutliches Zeichen und holt eine Frau in die Senatskanzlei, die die Scharia für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Was ist da los? Brauchen wir vielleicht einmal etwas Videoüberwachung in Ihrer Führungsetage?
Müller, gefesselt von seinen Klientel-Fürsten: Da gehört ein Memo an die Wand, „keine Koalition mit Sicherheitsgegnern“. Rot-Rot-Grün – dieses tolle Probemodell hat das beschämende Alleinstellungsmerkmal in Deutschland, mehr Schutz der Bürger durch Videoüberwachung verhindern zu wollen. Wir sagen Ihnen, Sie werden einer größeren Überwachungskamera – dem entsetzten Auge des Wählers – nicht entgehen können. Schon 2017. – Danke sehr!