Ich wünsche ihm gute Besserung. Jedenfalls wurde er, wenn er denn zugeschaut hat, gerade bestens unterhalten.
Die Frage bei der Lektüre des CDU-Antrags war – und das war auch bei mir die Frage –: Bedarf es eigentlich eines Antrags, der viel Wahres und Richtiges sagt, dass wir in Zeiten wie diesen einen gestärkten Verfassungsschutz brauchen? Wir sind in einer Bedrohungslage – von links, von rechts, von Islamisten –, wie wir sie vorher nicht kannten. Wenn man noch ein weiteres Stichwort hinzufügen möchte: Das findet auch im Internet statt – Stichwort Cyberangriffe. Es ist in der Tat geraten, auch diesen Teil unserer Sicherheit zu stärken.
Insofern werden wir diesem CDU-Antrag zustimmen, denn diese Selbstverständlichkeit wäre eigentlich überflüssig zu betonen, wenn es nicht eben doch diese geäußerten Auffassungen bei der Linkspartei und der grünen Partei gäbe und wenn es nicht auch einen verschwurbelten Koalitionsvertrag gäbe, der uns Anlass gibt zu zweifeln.
Dabei wissen wir sehr wohl, dass wir hier eine Gratwanderung machen – bei Geheimdiensten generell –, denn einerseits haben wir Interesse an einer effektiven parlamentarischen Kontrolle – und diese lebt von Transparenz –, und auf der anderen Seite – schon der Natur nach – leben Geheimdienste von Geheimhaltung. Und dieser institutionelle Interessengegensatz ist eine der Herausforderungen, der wir hier auf Landesebene und im Bund immer wieder begegnen und um die wir wahrscheinlich immer wieder ringen werden. Deshalb ist es auch für den Geheimdienst undankbar, dass Erfolge oftmals unsichtbar bleiben – weil sie nun einmal geheim arbeiten –, aber Misserfolge im schrecklichsten Fall offenkundig werden. Insofern ist ständige Kontrolle – das ist das Gegengewicht zur Stärkung des Geheimdienstes – auch eine effektive parlamentarische Kontrolle.
Insofern würden wir schon an der Stelle, was den CDUAntrag betrifft, das mit der Vertrauensperson positiv
aufgreifen, aber wir können dabei nicht stehenbleiben. Wir haben sowohl auf Bundeseben als auch, was die Länder insgesamt betrifft, durchaus auch weiteren Änderungsbedarf, insbesondere was die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes in den Bundesländern betrifft. Da gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf, auch was beispielsweise Vorgaben zur Einsetzung von V-Leuten betrifft, um nur dieses zu nennen.
Ein Letztes will ich noch sagen: Auch ich als Freidemokrat verbitte mir die Vereinnahmung unseres geschätzten verstorbenen Parteifreundes Lambsdorff, meine Damen und Herren von der AfD. Das verbitten wir uns.
Wenn Sie nicht genügend Persönlichkeiten haben bzw. obskure Persönlichkeiten, die geeignet sind, das Ansehen dieses Landes zu beschädigen, dann vereinnahmen Sie nicht unsere,
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Debatte viel gelernt – mehr gelernt als erwartet. Wir haben etwas gelernt über die Standortbestimmungsschwierigkeiten der Rechtsaußen, der Rechtsliberalen, über Erbschaftsstreitigkeiten im nationalliberalen Lager und darüber, wie unsortiert das alles ist. Das ist aber gar nicht so schlecht. Wir haben etwas darüber gelernt, dass Herr Lenz auch als Person die Eignung als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Amri vielleicht nicht ganz so hat, weil er ein Ergebnis vorwegnimmt, nämlich, dass der Verfassungsschutz gestärkt werden muss.
Dieser Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, aufzuklären und politische Konsequenzen zu ziehen. Und ich stelle fest, dass die Person des Ausschussvorsitzenden hier bereits zu einem Ergebnis gekommen ist, nämlich, den Verfassungsschutz einseitig zu stärken – das, bevor der Verfassungsschutz überhaupt angehört worden ist; das, vor dem Hintergrund, in welcher tiefen Krise das Bundesamt für Verfassungsschutz ist. Ich stelle fest, dass mit Ihnen keine seriöse Aufklärungsarbeit im Bereich des Terroranschlags vom Breitscheidplatz zu machen ist!
Stattdessen: Was wir heute nicht gelernt haben, ist, weshalb wir diesem Antrag zustimmen sollen, denn mehr als ein laues Bekenntnis, was Sie uns hier abverlangen, steht nicht in diesem Antrag drin. Was wir auch nicht gelernt haben, ist, was es überhaupt für einen neuen Sachstand gibt, weshalb Sie hier noch einmal darüber reden wollen.
Mein Eindruck ist: Sie wollen hier durch Besserwisserei glänzen! Ich finde, wir haben nach dieser Debatte eher den Auftrag, ein Bekenntnis abzugeben: für unsere starke Verfassung in unserem liberalen Rechtsstaat, für eine starke Menschenwürde, die für alle Menschen gilt – für eingewanderte oder hier aufgewachsene Menschen –, für Meinungsfreiheit, für parlamentarische Demokratie, für Pluralismus. Und wenn wir uns gemeinsam dazu bekennen, ist deutlich mehr gewonnen, als wenn wir uns zu Ihrem Antrag bekennen. Die Argumente sind ausgetauscht – ich empfehle die Abstimmung und Ablehnung. Danke!
Vielen Dank für die Gelegenheit, hier noch einmal etwas sagen zu können, Herr Kollege Lux! Das hätte ich an Ihrer Stelle nicht gemacht.
Gerade Sie hätten das nicht machen sollen, aber ich will das jetzt gar nicht weiter vertiefen. Ich will nur sagen, worum es uns allen geht – wahrscheinlich allen, außer Ihnen. Ich hoffe mal, die Kollegen, die jetzt geklatscht haben, sehen das nicht wie Sie, sondern, haben jetzt aus irgendeiner falsch verstandenen Loyalität geklatscht.
Wir wollen aufklären, weil wir wollen, dass die Sicherheitsbehörden in Zukunft noch besser arbeiten können. Wir klären nicht auf, um die Sicherheitsbehörden zu diskreditieren. Wir wollen Fehler herausarbeiten, und dann wollen wir gucken, ob diese Fehler in Zukunft vermeidbar sind. Wenn sie vermeidbar sind, dann werden wir strukturelle Änderungen vollziehen – wenn wir Ergebnisse haben; die haben wir noch nicht. Das ist unser Auftrag und nicht, die Arbeit der Behörden zu diskreditieren, was vielleicht Ihr Anliegen ist. Das ist nicht mein Verständnis, und das ist auch nicht das Verständnis der Kollegen. Das möchte ich hier ausdrücklich klarstellen! Gerade Sie sollten solche Vorhaltungen gerade jetzt nicht machen! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Lenz, für diese Klarstellung und Ihr Bekenntnis zur Aufklärung!
denn erstens – das haben wir beide beim letzten Untersuchungsausschuss gemeinsam bemerkt – beherrschen Sie nicht das Untersuchungsausschussgesetz und haben dadurch auch schwere Zweifel an der Arbeit des Untersuchungsausschusses aufkommen lassen.
Das können Sie alle in der Presse dieser Woche nachlesen. Das war ein Versäumnis des Kollegen Lenz. Und ich bin Ihnen dankbar, dass Sie sich hier zur Aufklärung und zu Ihrer Position und zu Ihrer Verantwortung bekannt haben. Das ist schon deutlich mehr wert, als Ihrem Antrag zuzustimmen!
Weshalb Sie mit Ihrem Antrag in die falsche Richtung gehen, Herr Kollege Lenz, und hier auch einen falschen Eindruck erwecken, ist, dass Sie ein mögliches Ergebnis vorwegnehmen.
In der Natur der Aufklärung liegt es, unvoreingenommen Fehler aufzudecken. Und ob das jetzt jemand als – wie haben Sie gesagt? – diskreditierend empfindet, ist die subjektive Wahrnehmung des Aufklärungsgegenstandes. Sie haben gleich gesagt, Sie wollen nicht diskreditieren. Nun obliegt es nicht uns einzuschätzen, ob der Verfassungsschutz sich möglicherweise diskreditiert fühlt oder eine andere Sicherheitsbehörde sich diskreditiert fühlt, sondern wir verpflichten uns der Aufklärung und nur der Aufklärung allein. Damit haben Sie wiederum den Aufklärungsanspruch relativiert, indem Sie gesagt haben, Sie wollen nicht diskreditieren. Deswegen bleiben gewisse Zweifel bestehen, insbesondere an Ihrer Stringenz.
Da kann man sich, wenn man darüber nachdenkt, wundern, wie Sie hier mit geradem Rücken stehen wollen. Und bei der Art und Weise, wie Sie hier drohend am Pult
stehen, muss man eher etwas lächeln. Genauso lächeln wir über Ihren Antrag und müssen ihn leider ablehnen. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 18/0134 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen CDU, AfD und FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen ist der Antrag damit abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 8. November 2018 Drucksache 18/1464
Dieser Punkt soll nunmehr nach Verständigung der Fraktionen vertagt werden. Widerspruch hierzu höre ich nicht – dann verfahren wir so.