Protocol of the Session on September 27, 2018

Vielen Dank! – Herr Schatz! Ja, das ist uns bekannt. Auch wir lesen Zeitung, und da war das ja sehr ausgiebig beschrieben. Ich möchte mich als Arbeitssenatorin nicht in Tarifverhandlungen einmischen. Das steht mir nicht zu. Aber als Arbeitssenatorin ist es mir schon ein Anliegen, dass deutsches und europäisches Arbeitsrecht eingehalten wird. Es gibt das Recht zur Wahrnehmung des Streikrechts, und das versucht Ryanair den Beschäftigten

gerade wegzunehmen, indem dieses Unternehmen behauptet, die Beschäftigten hätten am 12. September einen illegalen Streik durchgeführt, wobei es behauptet, dass man einen Streik eine gewisse Zeit vorher ankündigen muss. Das ist Unsinn. Das ist nirgendwo festgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund hatten ich und Staatssekretär Fischer ein Treffen mit Beschäftigten von Ryanair, und wir haben mit ihnen geredet und uns deren Arbeitsbedingungen noch einmal beschreiben lassen. Es wurde uns dabei mitgeteilt – und auch Verdi hatte das schon öffentlich gemacht –, dass die Beschäftigten bedroht werden und dass ihnen in der Zwischenzeit auch Geld abgezogen wurde, weil sie angeblich an einem illegalen Streik teilgenommen haben. Wir fanden, dass das nicht hinnehmbar ist. Davon sind nicht nur Beschäftigte aus Berlin, sondern auch aus anderen Städten betroffen, und deshalb habe ich den Bundesarbeitsminister angeschrieben und gebeten, dass auch er sich dazu noch einmal öffentlich äußert und sich dafür einsetzt, dass das Arbeitsrecht hier nicht eingeschränkt wird, dass er das nicht zulässt und sich auch noch mal mit Ryanair selbst ins Benehmen setzt. Mehr können wir aber leider nicht machen.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Herr Luthe von der FDP die Möglichkeit nachzufragen. – Bitte schön!

Herzlichen Dank! – Frau Senatorin! Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, dass für die Frage, ob ein Handeln rechtswidrig ist oder nicht, die Arbeitsgerichte zuständig sind? Sind diese nach Ihrer Kenntnis angerufen worden?

[Steffen Zillich (LINKE): Die Verwaltung darf das nicht einschätzen – uijuijui!]

Bitte schön, Frau Senatorin!

Natürlich können so etwas dann Arbeitsgerichte klären, aber – offen gesagt – ich kann ein Gesetz lesen, und wenn ich weiß, dass hier gerade das Arbeitsrecht mit Füßen getreten wird und dass das ganz eindeutig ist, dann gehört es, so finde ich, auch zur Aufgabe der Arbeitssenatorin dies öffentlich zu machen, sich dazu zu äußern und auch dafür geradezustehen, dass Menschen ihr Streikrecht wahrnehmen können.

(Senator Andreas Geisel)

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN]

Denn ansonsten kann man keinen Arbeitskampf und auch keine Tarifverhandlungen führen.

Die zweite Nachfrage geht an Herrn Kollegen Fresdorf von der FDP. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ist Ihnen als Arbeitssenatorin bekannt, dass es im Streikfall keine Lohnfortzahlung gibt?

Bitte!

Ja, das ist mir bekannt. Deshalb kriegen Gewerkschaftsmitglieder auch das sogenannte Streikgeld.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Hier geht es aber um etwas anderes. Zum einen muss man sich die Höhe angucken, und zum anderen wird diesen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorgeworfen, dass sie unerlaubt vom Arbeitsplatz ferngeblieben sind. Das wiederum, dass nämlich das Streikrecht damit auch infrage gestellt wird, ist einfach nicht hinnehmbar. Dass es bei einem Streik keine Lohnfortzahlung gibt, ist auch gesetzlich geregelt.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN]

Jetzt kommen wir zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte, Herr Kollege Wesener!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage gilt der Entwicklung und der aktuellen Situation in der Gedenkstätte Hohenschönhausen. Ich würde gern vom Senat wissen, was der Senat seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Leitung der Gedenkstätte von sechs Frauen, die anonym bleiben wollten, unternommen hat und welche Maßnahmen durch die Zuständigen und den Stiftungsrat eingeleitet wurden.

Herr Senator Lederer – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wesener! Am 14. Juni haben ich und zeitgleich mit mir Monika Grütters und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Schreiben erhalten, in dem sich sechs Frauen mit der Bitte um Wahrung der Anonymität an uns gewandt und uns konkrete Belästigungsanzeigen gegen den stellvertretenden Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen von 2011 an angezeigt haben. Es gab darüber hinaus auch erhebliche Kritik am Führungsverhalten und an der Situation in der Gedenkstätte am Umgang mit derlei Dingen. Ich habe darauf insofern sofort reagiert, als ich den Kontakt mit der Kulturstaatsministerin gesucht habe, die auch denselben Brief bekommen hat. Ich habe danach die sechs Frauen zum persönlichen Gespräch an meinen Tisch gebeten und mir angehört, was sie im Einzelnen zu sagen haben.

Das Gleiche hat parallel dazu Frau Bering gemacht, meine stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende, die BKM im Stiftungsrat vertritt und die das dann im Auftrag von Frau Grütters getan hat. Es hat sich letztlich daraus ergeben, dass wir eine Rechtsanwältin beauftragt haben – ich als Stiftungsratsvorsitzender –, die Vorwürfe, nachdem wir es uns angehört und es erst einmal für substanziiert und glaubwürdig hielten, im Einzelnen noch einmal zu prüfen, das heißt, in Einzelgespräche zu gehen, Rücksprachen zu halten und rechtliche und tatsächliche Überprüfung in Bezug auf Glaubwürdigkeit und Konsistenz vorzunehmen. Es stellte sich dabei heraus, dass sehr konkrete Angaben zu Ort, Zeit und den genauen Ereignissen gemacht werden konnten.

Es gab dann in der Tat in der Folge zwei Anhörungen, zunächst eine im August von dem stellvertretenden Direktor und danach noch einmal eine schriftliche Anhörung vor – ich weiß es jetzt nicht genau – drei oder vier Wochen, ich kann mich jetzt nicht genau darauf festlegen. Während in der ersten die Vorwürfe bestritten oder auf ein Ereignis von 2016 Bezug genommen wurde, worauf ich auch gleich noch eingehen werde, wurden in der zweiten Anhörung dann die Vorwürfe zum Teil real eingeräumt. Das ist das eine.

Das andere ist, dass diese Geschichte nicht aus heiterem Himmel kam. Es ist nicht so, dass dieser Brief das erste Mal Hinweise enthielt, dass in der Gedenkstätte solche Vorkommnisse stattfanden. Es hat ganz offenbar bereits am 29. Februar 2016 ein Gespräch zwischen dem damaligen Stiftungsratsvorsitzenden Tim Renner und dem Direktor der Gedenkstätte gegeben, in dem der damalige Stiftungsratsvorsitzende dem Direktor mitgeteilt hat, dass sich Frauen anonym an die Kulturverwaltung gewandt haben und dass diese Frauen entsprechende Hinweise gegeben haben. Es handelte sich damals um drei Frauen. Damals ist der Direktor, Herr Knabe, damit konfrontiert

(Senatorin Elke Breitenbach)

und ist aufgefordert worden, gegenüber dem Stellvertretenden Direktor tätig zu werden. Das hat er offenbar auch getan. Es hat ein Personalgespräch stattgefunden. Dieses Personalgespräch ist auch dokumentiert, was ich allerdings erst im Nachhinein erfahren habe, weil sich in unseren Akten und auch in der Personalakte des Stellvertretenden Direktors dazu kein Beleg fand. Im Nachhinein haben wir den aus der Gedenkstätte bekommen.

Das haben wir bei uns untersucht. Wir können nicht sagen, wo der Beleg von 2016 bei uns in der Verwaltung abgeblieben ist. Ich habe keine Ahnung. Wir haben alle Akten fünfmal gewälzt.

Interessant an der Sache ist nur, dass die Vorwürfe, die 2016 erhoben wurden, zwar auch bis auf eine Person anonym erhoben worden sind, allerdings so konkret und so substanziiert waren – das findet sich auch in dem Gesprächsvermerk wieder, den wir kennen –, dass man davon ausgehen muss, dass Rückschlüsse auch möglich waren und dass auch ein konkreter Umgang damit möglich gewesen wäre, auch in der Einrichtung. Man kann Verschiedenes tun. Man kann einerseits konkreten Vorwürfen nachgehen, man kann andererseits auch Präventionsmaßnahmen einleiten, Dienstvereinbarungen, Antidiskriminierungsstelle, Frauenbeauftragte benennen. Man kann Schulungen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durchführen. Es gibt eine ganze Bandbreite von Dingen, die Arbeitgeber unternehmen können, um die Pflichten, die ihnen nach dem AGG obliegen, zu erfüllen. – Das war die Situation 2016.

Die Kulturverwaltung hat damals der Gedenkstätte gesagt, das ist die Absprache – etwas kurz gefasst – gewesen, dass der Einrichtung keine Volontäre, im konkreten Fall Volontärinnen, von der Kulturverwaltung zugewiesen werden – sie hat auch eigene –, wenn nicht gesichert ist, dass der stellvertretende Direktor nicht die Ausbildungsverantwortung dafür wahrnimmt. Man kann sich jetzt darüber streiten, ob das 2016 ausreichend war, aber das war damals die Verabredung.

Es ist dann so gewesen, dass Ende letzten Jahres oder Anfang dieses Jahres eine erneute Anzeige mit der Bitte um Wahrung der Anonymität an uns ging und diese Anzeige dann von uns dahingehend beantwortet wurde, dass wir die Volontärin aus der Einrichtung abgezogen haben. Es stellte sich heraus, dass die Verabredung nicht eingehalten worden ist. Wir konnten die Anzeige im Einzelnen nicht sofort prüfen. Es gab eine Behauptung einerseits und eine Behauptung andererseits. Wir sind keine Ermittlungsbehörde. Wir haben unsere Volontärin abgezogen, präventiv sozusagen. Daraufhin kam dann wiederum ein Schreiben aus der Gedenkstätte, in dem der Direktor in Abrede stellte, dass es zu den Vorfällen gekommen sei, behauptet hat, die Vorfälle seien nicht ausreichend substanziiert, und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Verwaltung, wie auch diejenigen, die sich an uns ge

wandt haben, darauf hingewiesen hat, dass es auch Straftatbestände gibt wie beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die vom Strafmaß in etwa genauso behandelt würden wie sexuelle Belästigung. Das war eine der Reaktionen aus der Gedenkstätte. Ich bringe das nur mal an einer Stelle zum Vortrag, weil sich in dem Zusammenhang natürlich auch einmal ein bisschen zeigt, es gibt sozusagen kein Problembewusstsein, wie mit einer solchen Sache umgegangen und darauf reagiert wird.

Wir haben dann darauf beharrt, dass die Volontärin nicht zurück in die Einrichtung geschickt wird. Wir haben ihr eine andere Einrichtung zugewiesen. Danach war erst einmal eine Weile Ruhe. Ich habe in der Stiftungsratssitzung Anfang Juni, weil dort im Bericht des Direktors darauf hingewiesen worden ist, dass die Kulturverwaltung eine Volontärin abgezogen hat, den Stiftungsrat darüber informiert, warum wir das getan haben, und habe damals im Übrigen auch gesagt, dass ich jetzt nicht sagen will, dass ich damit meine, dass es definitiv belegte Vorwürfe seien. Ich habe nur gesagt, dass wir zum Schutz und um unsere AGG-Pflicht wahrzunehmen sie abziehen. Ich wollte damals gar nicht in der einen oder anderen Richtung beurteilen, ob die Vorwürfe stimmen, aber ich habe dem Stiftungsrat damals vorgeschlagen, dass wir den Direktor beauftragen, ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Das war im Juni und bevor der Brief kam. Ich habe jetzt quasi die Vorgeschichte zur Geschichte seit Juni erzählt. Dann kam der Brief.

Man muss dazu sagen, dass eine Sache immer wieder eine Rolle spielt. Das war durchaus, dass uns geschildert worden ist, dass Menschen in der Gedenkstätte nicht das Gefühl haben, dass dort eine Kultur existiert, in der sie solche Probleme beim Direktor ansprechen können. Sie haben gesagt, dass sie eher die Befürchtung haben, dass, wenn sie es ansprechen, es ihnen schwere berufliche oder sonstige Nachteile einbringen wird, und sie werden möglicherweise in der Gedenkstätte auch schlechter als andere behandelt oder möglicherweise auch nicht verlängert. Man muss sich vorstellen, dass es sich durchgehend um vergleichsweise junge Frauen in nicht unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, sondern in FSJ oder Volontariats- oder ähnlichen Beschäftigungen handelt.

Wir haben dann gesagt, wir wollen, dass der Auftrag zur Erarbeitung eines Präventionskonzepts ernst genommen wird. Ich hatte jetzt allerdings im Lauf der Zeit immer mehr den verfestigten Eindruck gewonnen, dass die Existenz eines Problems überhaupt nicht für möglich gehalten und die Dimension eines solchen Problems auch nicht erfasst wurde, sondern es eher darum ging zu vermeiden, dass über den Vorgang als solchen in irgendeiner Weise geredet wird, als den Vorgang zumindest einmal ernst und anzunehmen und damit umzugehen.

Auch wenn man vage Vorstellungen hat, muss man irgendwie handeln. Auch ich bekomme manchmal In

(Bürgermeister Dr. Klaus Lederer)

formationen, mit denen ich irgendwie umgehen muss, ohne dass ich jetzt Name, Adresse, Ort und alles bis ins Detail habe. Wir haben dann die Untersuchungen durchgeführt. Es gab vor etwa zwei Wochen die Presseberichterstattung, mit der wir auch konfrontiert worden sind, weil wir einen Fragenkatalog von den Journalisten bekommen haben. Wir haben kurz geantwortet, dass es laufende Untersuchungen sind; wir äußern uns dazu nicht. Es wird dann nach Abschluss der Ermittlungen auch natürlich Auskunft zum Ergebnis und den Konsequenzen geben. Ich habe damals schon begonnen, Termine über die Einberufung einer außerordentlichen Stiftungsratssitzung abzustimmen. Ich muss dazu sagen, dass ich alles zwischendurch jeweils mit der Kulturstaatsministerin und ihrer Verwaltung abgesprochen habe und dass ich die Stiftungsratsmitglieder im Rahmen des Möglichen jeweils über den Sachstand auch alle immer informiert habe. Es war mir auch wichtig, alle einzubeziehen. Es sollten alle immer wissen, wie der jeweilige Sachstand ist, was wir jetzt tun und was der nächste Schritt ist. Es war von Anfang an klar, dass wir, wenn ein Ergebnis, wie auch immer es ausfällt, vorliegt, in einer außerordentlichen Stiftungsratssitzung beraten werden und dann auch schauen müssen, welche Konsequenzen es gegebenenfalls gibt.

Als die Presseberichterstattung losging, kamen auch deutlich mehr Mails, auch anonyme Anrufe, auch Leute, die sich geoutet und gesagt haben: „Ich bin xy. Ich arbeite in der Gedenkstätte“, oder: „Ich habe früher in der Gedenkstätte gearbeitet“. Diese haben uns zumindest ein wenig bestätigt, dass das Klima und der Umgang in der Gedenkstätte mit Fehlerkultur, mit Kritik und dergleichen nicht unbedingt der Umgang ist, den man in einer modernen Gedenkstätte als grundlegend voraussetzt und erwartet. Das ist das eine.

Wir haben eine Stiftungsratssitzung zum Dienstag einberufen. Wir haben in der Stiftungsratssitzung die Ergebnisse bezüglich des stellvertretenden Direktors zur Kenntnis genommen und haben dann eben auch die Entscheidung getroffen, dass wir das Anstellungsverhältnis schnellstmöglich und zum nächst zulässigen Termin ordentlich kündigen. Wir haben darüber hinaus dann natürlich auch, anders als es heute in einem Presseerzeugnis steht, Herrn Dr. Knabe die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen. Das ist selbstverständlich. Alles andere wäre absurd. Natürlich hat er die Möglichkeit gehabt, seine Sicht auf die Situation und die Dinge in der Gedenkstätte darzustellen.

Ich kann jetzt hier nicht ins Detail gehen. Ich will die etwa fünfstündige Sitzung nicht im Einzelnen vortragen. Das darf ich auch gar nicht. Ich kann nur sagen, dass unter dem Strich, nach all dem, der Stiftungsrat nach längerer Beratung, und zwar einstimmig, nicht das Gefühl hatte, dass für den notwendigen Kulturwandel – dass er notwendig ist, davon waren wir alle überzeugt; es reichte

an Informationen und Sachstand, den wir hatten, aus – der Direktor der Gedenkstätte derjenige ist, der diesen Kulturwandel glaubhaft vertreten und einleiten könnte. Wenn das so ist, dann muss man eben auch sagen, wenn man das Vertrauen nicht hat, dass dieser Kulturwandlungsprozess von dieser Person gestaltet werden kann, dann muss man eben auch da die Konsequenz ziehen, und das haben wir dann getan.

Ich sage jetzt im Übrigen eindeutig: Es ist ein Unterschied zwischen dem, was dem stellvertretenden Direktor vorgeworfen wurde – konkrete Vorwürfe, die auch belegt sind –, und es ist etwas anderes, ob ein Kulturwandlungsprozess, nachdem sieben Jahre lang offenbar so etwas stattfinden konnte, jetzt organisiert werden kann oder nicht. Aber ich sage Ihnen natürlich auch, wenn so etwas sieben Jahre in einer Einrichtung seitens des stellvertretenden Einrichtungsleiters stattfindet und es handfeste Anhaltspunkte dafür gibt, dass das andere mitbekommen haben müssen, dann muss man in der Tat davon ausgehen, dass da auch ein solides Maß der Verantwortung bei der Einrichtungsleitung liegt. Ich kann mich nicht hinstellen und sagen: Warum haben die sich nicht an mich gewandt?

[Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

Dann muss ich mir doch mal die Frage stellen: Hat das vielleicht Gründe gehabt, warum die sich nicht an mich gewandt haben? Dass wir als Stiftungsrat diese Untersuchung durchführen mussten, das gehörte ein bisschen zu unserem Auftrag, denn wir sind natürlich für die Leitung, für den Vorstand, für den Direktor und den stellvertretenden Direktor unmittelbar zuständig.

Also das war die Situation. Wir hatten dann die entsprechenden Entscheidungen einstimmig getroffen und das Ergebnis am Dienstag mit einer Pressemitteilung öffentlich gemacht. Das ist der Sachstand, den ich Ihnen hier auch noch einmal zum Vortrag bringen kann.

Vielen Dank! – Herr Wesener! Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator, für diese ausführliche und differenzierte Antwort! Da wir gemeinsam um die Bedeutung der Bildungs- und Erinnerungsarbeit in der Gedenkstätte wissen, würde mich interessieren: Wie ist das weiter Prozedere, um diese wichtige Arbeit sicherzustellen und die vakanten Leitungspositionen baldmöglichst nachzubesetzen?

Herr Senator, bitte!

[Lachen bei der AfD – Zurufe von der AfD]