6. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung in das Fachvermögen der zuständigen Stelle rückwirkend vom 01.06.2018 zu.
7. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung in das Fachvermögen der zuständigen Stelle rückwirkend vom 01.07.2018 zu.
8. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilflache aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung in das Fachvermögen der zuständigen Stelle mit Wirkung vom 01.01.2019 zu.