zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung des nachfolgend genannten Grundstücks zum SILB rückwirkend vom 16.09.2017 zu:
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücksteilflächen zum SILB rückwirkend vom 01.01.2018 zu:
3. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücksteilflächen zum SILB mit Wirkung zum 01.01.2019 zu:
4. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücksteilflächen zum SILB rückwirkend vom 01.01.2018 zu:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt ferner der Herauslösung der unter lfd. Nr. 6 genannten Grundstücksteilflächen Wiener Str. 64 aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin rückwirkend vom 01.01.2018 zu.
Die Wirksamkeit der Herauslösung der unter lfd. Nr. 6 genannten Grundstücksteilflächen aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.
KG und die Wirksamkeit der Zuweisung der Grundstücke zum SILB stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages über die Herauslösung der genannten Grundstücksteilflächen aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.
5. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung in das Fachvermögen der jeweils zuständigen Stelle rückwirkend vom 01.01.2018 zu.