Wir alle wollen Hauptstadt besser machen, das ist keine neue Botschaft. Die von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vorgeschlagenen Instrumente halte ich jedoch nicht durchgehend für geeignet und zielführend, um sie zu unterstützen. Den im Juni erscheinenden Abschlussbericht der unter Leitung von Heinrich Alt einberufenen Expertenkommission zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung
werden wir als SPD-Fraktion zum Anlass nehmen, unsere Positionen mit dessen Handlungsempfehlungen und möglichen weiterführenden konkreten Punkten abzugleichen.
Bei dem vorliegenden Antrag der CDU habe ich mir die gleiche Frage gestellt wie vorhin meine Kollegin Melanie Kühnemann: Wo war eigentlich die CDU in den letzten Jahren?
Ich möchte drei Punkte aus Ihrem Antrag kritisch aufgreifen. Erstens: Seit der Verwaltungsreform gibt es die Fachaufsicht im eigentlichen Sinne nicht mehr. Einzelne Fälle sind davon ausgenommen, die in der Verfassung von Berlin und in § 13 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes geregelt sind. Das gilt, wenn durch rechtmäßiges Handeln oder Unterlassung eines Bezirksamtes dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sind, beispielsweise in der Funktion als Bundeshauptstadt oder bei Nichtbefolgung von Weisungen der Bundesregierung. Das heißt, der Senat hat lediglich bei Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung ein Eingriffsrecht, das nur zulässig ist, wenn eine einvernehmliche Lösung mit einem Bezirksamt nicht erzielt werden kann. Es gilt also umso mehr, dass ein steuernder Prozess Verantwortlichkeit von Aufgaben zwischen Senat und Bezirken eindeutig festlegen muss, sodass gar nicht mehr die Frage gestellt werden muss, wer zuständig ist. Das muss das Ziel sein.
Zweitens: Wir haben als rot-rot-grüner Haushaltsgesetzgeber den Bezirken für die laufende Wahlperiode bereits zusätzliche Mittel über 360 Millionen Euro, vorrangig für Personal, zugeteilt. Sie haben damit innerhalb ihres Rahmens freie Möglichkeiten, um eigene politische Schwerpunkte zu setzen. Meines Erachtens bedarf es hier keiner zusätzliche Regelung.
Drittens: Ich stimme der CDU zu, dass Zielvereinbarungen im Sinne eines einheitlichen Rahmens ein geeignetes Instrument sind, um bezirkliche Fachaufgaben besser zu steuern.
Wie sie genau aussehen können, verhandeln Senat und Bezirke miteinander. Wir wollen als rot-rot-grüne Koalition Hauptstadt besser machen und Verwaltung moderner. Daher muss die politische Gesamtsteuerung als Prozess eine Daueraufgabe sein, ein System, das voneinander lernt und sich gegenseitig berät. Gesamtsteuerung muss übersichtlich, transparent und vernetzt sein. Input, also Personal- und Finanzeinsatz, muss stimmig mit der erwarteten Wirkung sein, strategische Ziele müssen in operatives Planen überführt werden, um sie so besser messbar und kontrollierbar zu machen. Last but not least liegt die Güte des Modernisierungsprozesses in den Händen von steuernden Führungskräften und umsetzender Belegschaft.
Mit dem Beschluss des RdB im März 2018 werden bis 2020 Indikatoren und Kennzahlen einzelner Fachämter definiert, damit das Leistungsversprechen im Sinne einer funktionierenden Verwaltung für alle Berlinerinnen und Berliner spürbar wird. Das ist ein großer Fortschritt, und Sie sehen: Der Senat handelt hier bereits. Und wenn Ihnen das noch nicht reicht,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, können Sie das in dem von Ihnen mit geschriebenen E-Government-Gesetz und im Einzelplan 25 lesen, wo das alles geregelt ist. Alles in allem freue ich mich auf die Ausschussdebatte. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal kann man sich nur wundern. Wir, die AfDFraktion, bringen vor einigen Wochen ein Thema und den damit verbundenen Antrag in gebotener Sachlichkeit hier
im Plenum ein, doch was passiert? – Anstatt sich damit im Ausschuss zu beschäftigen, formuliert die hier antragstellende Fraktion schnell mal neue Anträge. Ist etwa in Erinnerung an die laufende baupolitische Debatte auch hier die Sorge, in der Debatte aktueller, brennender Themen in die Rückhand zu geraten, der Vater des Gedankens?
Gleichwohl ist die bereits von uns formulierte und von Ihnen noch mal in Antragsform gegossene Stoßrichtung grundsätzlich richtig. So folgen Sie uns ausdrücklich darin, die Bezirke zu stärken, um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung für die Berliner nachhaltig auf ein überdurchschnittliches Niveau zu heben – überdurchschnittliches Niveau, bitte sehr.
Bevor ich auf einige von Ihnen aufgeführte Einzelpunkte eingehe, lassen Sie mich zunächst eines mal grundsätzlich festhalten: Die Aneinanderreihung in der Sache zu diskutierender Punkte ersetzt nicht die wegen der Komplexität einer solchen Reform zwingend notwendige Kommission.
Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion die Einsetzung einer Enquete-Kommission beantragt. Anstatt diesen Weg mitzugehen, heben Sie die Bezirks- und Verwaltungsfrage auf eine parteipolitische Ebene und bedrohen schon im Keim konsensuale Lösungsansätze im oben geschilderten Sinne. Das ist nicht im Sinne der Sache.
Nun fordert die antragstellende Fraktion zwar keine Enquete-Kommission, leider, dafür aber offensichtlich eine ständige Aufgabenkommission. Aber meine Damen und Herren von der CDU: Trauen Sie sich denn etwa nicht mehr zu, politische und organisatorische Zuständigkeiten so zu definieren, dass sie eindeutig sind?
Ist es nicht zu allererst die Aufgabe des Parlamentes, also unsere gemeinsame Aufgabe hier, die Verteilung von Aufgaben und Entscheidungen aufgabenkritisch selbst vorzunehmen? Was braucht es eine ständige Aufgabenkommission, die personelle und weitere Ressourcen binden würde, wenn stattdessen mit einer Enquete-Kommission und mit breiter Unterstützung Externer, wie zum Beispiel der Stiftung „Zukunft Berlin“, am Ende klare und umsetzbare Ergebnisse stehen könnten?
Ihre Anträge zeigen jetzt bereits, dass unterschiedlichste Themenbereiche, Zuständigkeiten und Rechtskreise geprüft, entzerrt und neu miteinander verwoben werden müssen. Das sind die Herausforderungen, denen sich die politischen Gremien offen stellen müssen. Dabei werden
immer die steigenden Erwartungen der Bürger im Blick zu behalten sein, für uns eine Prämisse, für uns auf jeden Fall.
Nun zu den einzelnen Punkten: Sie wollen die Fachaufsicht durch den Senat begrenzen. Diesen Ansatz halten wir für falsch. Es geht bei einer Verwaltungs- und Bezirksreform eben nicht nur um die Bezirkskompetenzen, sondern um eine klare Kompetenzzuordnung, die im Einzelfall auch die Stärkung einzelner Bereiche der Hauptverwaltung zur Folge haben kann.
Sie glauben weiterhin, dass ein Bonussystem die Arbeit in der Verwaltung besser laufen lässt. Die Erfahrung, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, zeigt jedoch, dass so etwas nur interne Diskussionen, mehr Bürokratie und zu häufig weiteres Abhalten von der tatsächlichen Arbeit bedeutet. Die mit dem System der Kosten- und Leistungsrechnung ursprünglich angestrebten Motivationseffekte wären bei richtiger Nutzung sowohl von Bezirks- als auch von Senatsseite dagegen durchaus ein wirksames Instrument,
im Übrigen auch, um die in Ihren Anträgen gewünschten politischen Schwerpunkte zu setzen. Stattdessen vermeidet man allzu oft leider die politische Profilierung und lässt sich von einem bequemen und gleichsam angstvollen Blick auf den Median unablässig nicht nur haushälterisch, sondern auch kommunalpolitisch nach unten in die vielleicht sogar von manchem gewollte Bedeutungslosigkeit floaten.
Ich persönlich habe auch meine Zweifel, ob sich das System der KLR noch hin zur ursprünglich erdachten Bedeutung reanimieren lässt. Zu sehr hat die neue Bedeutung als Schraubstock und Nagelkissen sowie die offenbar verzerrte Unterrichtung dieser Finanzzuweisung bereits in Berufsschulen dazu beigetragen, sie reformunfähig erscheinen zu lassen. Übrigens würde gerade eine verlässliche, bindende und von parteipolitischer Bevorzugung über zum Teil aberwitzige Basiskorrekturen freie Finanzzuweisung und damit verbundene leistungsfördernde Steuerung wie bei der von uns eingeforderten klaren Kompetenzabgrenzung dazu führen, dass es keiner Sonderprogramme mehr bedarf.
Ebenfalls nicht zu Ende gedacht erscheint Ihre Forderung eines weitergehenden Vetorechts des Rates der Bürgermeister. Schaffen wir es, klare Zuständigkeiten und Kompetenzbereiche zu schaffen, braucht es kein Vetorecht des RdB.
Ich komme zum Ende. – Eine Nebenregierung würde doch ganz im Gegenteil zu einer überbordenden parteipolitischen Politisierung des Verwaltungshandelns und
letztendlich Fragmentierung von notwendigen Entscheidungen führen. Kurzum: Ein paar sinnvolle Punkte aneinandergereiht ergeben noch kein schlüssiges Konzept. Dazu ist eine passende Kommission da. Die werden wir mit Leben füllen. – In dem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit! Danke!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Starke Bezirke für ein starkes Berlin – dafür haben wir, dafür habe auch ich persönlich in den letzten Jahren sehr hart gestritten. Als Partner habe ich die CDU hierbei leider nicht empfunden – im Gegenteil! Umso mehr freue ich mich, dass wir mit dieser Koalition die Handlungskompetenzen der Bezirke deutlich stärken und dass es ein anderes Miteinander von Senat und Bezirken bereits gibt.
Sie fordern, dass die Bezirke neben ihren Pflichtaufgaben eigenverantwortlich auch zusätzliche Schwerpunkte in anderen Bereichen setzen können sollen. – Ja, selbstverständlich sollen die Bezirke wieder stärker eigene politische Schwerpunkte setzen können! Dafür haben wir die Zielvereinbarungen zum Personalabbau abgeschafft, es gibt keine Zielzahlen mehr, und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Senat und Bezirken werden die Personalbedarfe stetig angepasst. Bis zum Ende dieser Wahlperiode – meine Kollegin hat schon darauf verwiesen – werden die Bezirke insgesamt mindestens 360 Millionen Euro zusätzlich bekommen, vor allem für Personal.
Doch gestatten Sie einen kurzen Rückblick in die Geschichte! Ich erinnere mich, dass auch die CDU schon einmal den Bezirken mehr Geld geben wollte – 25 Millionen Euro waren das. Die Bezirke haben dies 2014/2015 auch in die Aufstellung ihrer damaligen Bezirkshaushaltspläne aufgenommen, und dann mussten sie es wieder herausrechnen. Die Antwort, warum Sie es sich doch anders überlegt haben, sind Sie uns allen bis heute schuldig geblieben.
Ihre Forderung nach der Stärkung des Rats der Bürgermeister teilen wir. Doch auch das beginnt mit einer anderen Zusammenarbeit von Land und Bezirken, mit Transparenz und verlässlicher Kommunikation im Vorfeld von Beschlüssen. Wir unterstützen auch, dass Beteiligungsvorgänge und Zuarbeiten des Senats in einer festen Frist erfolgen sollen. Das gilt aber auch andersherum, nämlich von den Bezirken an den Senat. Dann braucht es auch kein Veto des RdB bei Eingriffen durch den Senat.
Wir teilen ebenso wenig Ihre Forderung, die Fachaufsicht durch den Senat über die Bezirke zu begrenzen und die Verantwortung für alle wichtigen Entscheidungen in den Bezirken zu belassen. Wer entscheidet, was wichtig oder weniger wichtig ist? – Es gibt auch Konzepte und Verfahren, die gesamtstädtisch erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Eine Straße endet nun einmal nicht an der Ecke Pankow-Weißensee, ebenso wenig die Straßenbahn oder U-Bahn. Es gibt übergreifende Aufgaben wie die Unterbringung und Integration Geflüchteter oder die Fachkräftegewinnung – wir haben das Thema heute schon besprochen.