Doppelte Staatsbürgerschaft muss immer individuell begründete Ausnahme bleiben, nicht nur wegen rechtlicher Probleme: doppeltes Wahlrecht bei Europawahlen, Wehrpflicht, Loyalitätsfragen im Kriegsfall, diplomatische Vertretung – Fall Yücel –, widerstreitendes Strafrecht, etwa Scharia gegen Verfassung. Gewichtiger noch sind integrations- und gesellschaftspolitische Aspekte. Integration, vorausgesetzt sie sei angezeigt – also nicht bei nur temporär Schutzbedürftigen oder Ausreisepflichtigen –, wenn Integration also gelingen soll, sollte der zugewanderte Fremdstaatler hier wirklich ankommen, sich auf das Land, in dem er eine neue Heimat finden möchte, einlassen und einlassen wollen. Mit dem geistigen Rückfahrschein in der Tasche – nichts anderes ist der Pass des Zweitstaats – wird dies schwerlich gelingen.
Ohne die Pflicht der Entscheidung für einen Staat – ggf. für Deutschland – fehlt jede Motivation, sich zu integrieren. Man lebt dann in einer wachsenden Parallelgesellschaft gemeinsamer, fremdstaatlicher Identität, in einer quasi nur verpflanzten Version seines Heimatlandes, das heißt als Ausländer – nur eben auf deutschem Boden –, der lediglich die Vorteile der deutschen Staatsangehörigkeit mitnimmt. So etwas will kein Staat. Das ist nicht im Interesse Deutschlands. Das lehnen wir ab!
Hinzu kommt sogar die Aussicht auf eine selbst betriebene Veränderung derjenigen Kultur, in der man sich eigentlich hätte integrieren sollen. Dies auch noch unterstützt von einer sogenannten Integrationsbeauftragten, selbst ein Musterbeispiel einer misslungenen Integration,
wenn sie erklärt, sie habe in Deutschland keine deutsche Kultur erkennen können, in die hinein man sich integrieren sollte.
Auch die Frage nach politischer Loyalität führt zum selben Ergebnis: Massenhafte Doppelstaatlichkeit birgt die erhöhte Gefahr einer Fremdeinflussnahme etwa bei der Gesetzgebung als Türöffner für Standards einer Lebenskultur, die unserem Rechtsverständnis widerspricht. Politische Richtungsentscheidungen hängen ab von feinsten Gewichtsverschiebungen in der Wählerdemografie, Zünglein an der Waage. Fremdstaatliche Interessen der Doppelstaatler können so zu außengesteuerter Politik führen. Die Loyalität von Doppelstaatlern steht immer infrage. Niemand kann zwei Herren dienen. Wenn hingegen bei bestehender Optionspflicht politischer Einfluss in Deutschland, Wahlrecht, erst erkauft werden müsste durch Verzicht auf die andere Staatsangehörigkeit, gäbe es diese Probleme nicht. Innergesellschaftliche Konflikte, fremdkulturelle Zonen, fremdbestimmte Politik, all dies kann Deutschland nicht wollen. Wir wollen deutsche Selbstbestimmung und in unserem Land den inneren Frieden.
Man erinnert sich der Aufrufe Erdoğans in Deutschland an seine Türken, sich nicht zu assimilieren, seines Rats: Macht nicht drei Kinder, sondern fünf, denn ihr seid die Zukunft Europas. –, was die Ideologie einer feindlichen Übernahme offen ausspricht, oder seiner jüngsten Aufforderung, bestimmte deutsche Parteien nicht mehr zu wählen. Wenn es noch irgendeines Nachweises der Gefahren beim Doppelpass bedurft hätte, hier wird er prompt geliefert.
Auch die Bundes-CDU wollte jüngst die Optionspflicht wiederhaben. Die Bundesschwarzen nehmen es hin, dass ihre rot-grüne Kanzlerin so einen Parteitagsbeschluss mal eben wegwischt, als gäbe es ihn nicht.
Liebe Kollegen von der CDU! Wir von der Alternative für Deutschland bitten: Entdecken Sie einmal auf dem Grunde Ihrer schwarzen Parteiidentität Ihr blaues Gewissen! Folgen Sie Merkel nicht, sondern handeln Sie für Deutschland, und stimmen Sie zu! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Keine regelhafte doppelte Staatsbürgerschaft – Wiedereinführung der Optionspflicht. Worum geht es hier überhaupt? – Die Regelung, die die AfD abschaffen will, betrifft in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern. Sie dürfen seit 2014 neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die ausländische ihrer Eltern dauerhaft behalten. Diese Rechtslage wird, anders als von der AfD behauptet, von einer großen Mehrheit in Deutschland in Politik und Gesellschaft getragen und für gut befunden.
Diese gute und sichere Rechtslage abzuschaffen, wie es Ihr Antrag vorsieht, würde einen Rückschritt bedeuten. Dieser Rückschritt hieße nicht nur, dass es eine Ungerechtigkeit im Hinblick auf das Verhältnis von EUBürgern und Nicht-EU-Bürgern gäbe. Dieser Rückschritt würde alle vor den Kopf stoßen, die von dieser neuen Regelung profitieren. Das sind junge Menschen, die hier nicht erst ankommen müssen, sondern die hier bereits angekommen sind.
Sie müssen sich nicht erst in Deutschland zurechtfinden, sie sind hier zu Hause, sie haben hier die Kita besucht, sie haben hier die Schule besucht. Vielleicht haben sie schon eine Berufsausbildung oder ein Studium begonnen.
Es ist gut, dass diese jungen Menschen sich nicht mehr entscheiden müssen zwischen dem Land, in dem ihre Familien ihre Wurzeln haben, und dem Land, in dem sie leben und zu Hause sind, zu dem sie eine Bindung haben.
Nein! – Die Tatsache, dass sie über eine doppelte Staatsangehörigkeit verfügen, dass sie zwei Pässe haben, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie Loyalitätskonflikte haben, im Gegenteil. Man kann durchaus loyal gegenüber zwei Staaten sein.
Eine Optionspflicht steht für das Aberkennen von Teilen der eigenen Identität, und das ist integrationshemmend.
Sie befürchten in Ihrem Antrag eine sogenannte massenhafte doppelte Staatsangehörigkeit. Schauen wir uns doch mal die Zahlen an. Laut dem letzten Mikrozensus leben in Deutschland gerade einmal knapp 1,8 Millionen Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Das sind deutlich weniger als 3 Prozent der Bewohner Deutschlands. Die Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen, dass sich diese Zahl in den kommenden Jahren auch nicht signifikant steigern wird.
Deshalb frage ich Sie: Wovor haben Sie eigentlich Angst? Ich glaube, dass es Ihnen in Wahrheit um etwas ganz anderes geht.
Es ist Ihnen doch egal, ob Österreicher, Italiener, Franzosen oder Briten einen zweiten Pass haben. Ihnen geht es in erster Linie um die Türkei, um türkeistämmige Menschen, auch wenn Sie in Ihrem Antrag betonen, dass die infrage stehende Regelung einen allgemeinen Charakter habe.
Sie stellen diese Menschen, das zeigt auch Ihre Quellenauswahl in Ihrem Antrag, unter einen Generalverdacht. Sie unterstellen Ihnen, ohne eigene Meinung der verlängerte Arm des türkischen Präsidenten Erdoğan zu sein. Das ist absurd. Das ist unfair und entbehrt jeder Grundlage. Viele türkeistämmige Deutsche zeigen mit ihrem Engagement und Einsatz für Demokratie und Meinungsfreiheit, dass sie sich in allen Bereichen unserer Gesellschaft einsetzen.
Frau Kollegin! Ich darf Sie noch einmal fragen, ob Sie Zwischenfragen zulassen. Es haben sich noch drei gemeldet.
Nein! – Wir können stolz sein auf diese Bürger unseres Landes. Sie von der AfD sind mit Ihren völkischen Ansichten sehr viel dichter bei Erdoğan.
Sie schreiben zum Beispiel von der Gefahr der Etablierung fremdstaatlicher Interessen, von fremden kulturellen Standards, von der Gefahr einer Fremdeinflussnahme, von Massenphänomenen oder von Fremdstaatlern und einer Etablierung von fremdkulturellen Zonen, und das alles auf deutschem Boden.
Die jungen Menschen, um die es geht, die hier geboren und aufgewachsen sind, sind hier nicht fremd. Sie haben ein Recht auf den deutschen Pass.