Protocol of the Session on July 6, 2017

[Lachen bei der AfD]

Das finde ich wirklich schändlich von Ihnen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Herr Kollege Seerig von der FDP-Fraktion – bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatten hatten wir im Mai schon einmal. Es hat sich nicht viel geändert. Aus meiner Sicht hätte man eigentlich auf diese Diskussionsrunde auch gut verzichten können. Das Einzige, was wir hatten, war eine etwas fragwürdige Sondersitzung im Ausschuss. Zu den Gründen haben die Kollegen schon einiges gesagt. Wenn sie wenigstens Verbesserungen gebracht hätte, diese Sondersitzung, aber die von uns festgestellten handwerklichen Mängel sind dabei nicht verändert worden. Man hat das Ganze eigentlich nur verschlimmbessert. So bleibt der Antrag weiterhin ein lebender Beweis für die Kritik des Regierenden Bürgermeisters an der Akzentverschiebung in der Berliner Wohnungsbaupolitik, nämlich weg vom Neubau und hin zur Sozialverwaltung. Aber so ganz unschuldig ist Herr Müller an dem Problem weniger Neubau auch nicht – vermutlich kümmert er sich gerade um andere Dinge –, denn statt Frau Lompscher einfach mal bauen zu lassen, hat er ihr eine zusätzliche Aufgabe übertragen, nämlich das absehbare Debakel des Senats in der Frage Tegel zu verwalten. Ich finde, sie sollte lieber bauen und sich an anderen Stellen zurückhalten.

[Beifall bei der FDP]

Aber noch einige inhaltliche Bemerkungen:

[Udo Wolf (LINKE): Ah, doch inhaltlich!]

Dass in Zukunft bei den Mietzuschüssen die Nebenkosten mit berücksichtigt werden – das hatte ich auch schon vor gut einem Monat gesagt –, finden wir gut. Sinnvoller wäre es, wenn das Land mit seinen Eigenbetrieben nicht selbst ständig einer der Hauptkostentreiber bei den Nebenkosten wäre.

[Beifall bei der FDP]

Die Abschaffung bzw. die Existenz rückwirkender Mieterhöhungen ist etwas, bei dem sich der gesunde Menschenverstand ohnehin kräuselt. Dies zeigt nur, wie merkwürdig dieser Irrweg des sozialen Wohnungsbaus in Berlin war und ist. Deshalb halten wir auch die geplante längere Bindungsdauer für einen absoluten Irrweg, zumal aufgrund der Zeitspanne zwischen der Ankündigung des Gesetzes und seiner praktischen Umsetzung auch noch gewisse Mitnahmeeffekte entstehen können.

Der Punkt, reale Kosten statt früherer Baukosten zur Basis der Kalkulation zu nehmen, ist sinnvoll, aber – das ist bereits angesprochen worden – dies ist hier nicht konsequent umgesetzt worden. Wir sind weiterhin der Meinung: Der beste und direkteste Weg zu sinkenden Mieten – und zwar nicht nur für kleine Gruppen – ist und bleibt der Neubau von Wohnungen, gerade auch durch private Bauherren.

Der Antrag beinhaltet also einige gute Ideen. Er löst aber die bestehenden Probleme nicht wirklich, er setzt falsche Prioritäten. Aus unserer Sicht ist er zudem noch handwerklich schlecht gemacht. Wir halten ihn für unsere Fraktion nicht für zustimmungsfähig, wir werden uns enthalten.

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0336 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen CDU und AfD bei Enthaltung der FDP – die Annahme in neuer Fassung. Wer der Gesetzesvorlage in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen Drucksache 18/0444 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei CDU, AfD und dem fraktionslosen Kollegen. Enthaltungen? – Bei der FDP. Damit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 und 2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017 / 2018)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Juni 2017 Drucksache 18/0445

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0390

Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0390-2

Der Dringlichkeit hatten Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der acht Artikel miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 8, Drucksache 18/0390. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Frau Kollegin Becker, bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führen wir die Besoldungsanpassung der Beamtinnen und Beamten an das durchschnittliche Besoldungsniveau des Bundes und der

anderen Länder fort. Nach harten Sparjahren hatten wir uns in der vorherigen Wahlperiode auf den Weg gemacht, die Besoldungslücke zu schließen. Unter Rot-Rot-Grün zeigen wir nun auf, wie dieses Ziel bereits bis zum Ende der Wahlperiode schrittweise erreicht werden kann.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Dass wir dazu nun rascher als ursprünglich vorgesehen in der Lage sind, kommt nicht von ungefähr. Vor gut zwei Jahren schloss der Stabilitätsrat das Sanierungsverfahren ab und bestätigte dem Land Berlin erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen. Unter SPD-geführter Regierung konnten fünf Jahre in Folge Haushaltsüberschüsse erzielt werden. Rot-Rot-Grün wird nun das gemeinsame Koalitionsziel des Konsolidierens und Investierens weiter umsetzen.

In eine wachsende Stadt zu investieren, zu sanieren, zu modernisieren, heißt für uns aber auch, dass das nicht an den Köpfen vorbeigehen darf. Wir beteiligen die Beschäftigten des öffentlichen Diensts nun am Aufschwung, an dem sie einen großen Anteil haben. In der vorherigen Wahlperiode begannen wir, die Besoldung an das angestrebte Ziel anzupassen. Seither haben wir sie um rund 14 Prozent erhöht. 2014 schlug meine Fraktion der CDU vor, eine jährliche Besoldungserhöhung von 0,5 Prozent vorzunehmen.

[Torsten Schneider (SPD): Genau! Gute Idee!]

Auch wenn die CDU zu dieser Zeit gerade mit der Frage beschäftigt war, wie sie eine Kegelbahn in Spandau rekommunalisieren kann – Sie erinnern sich, lieber Herr Kollege Melzer –,

[Anja Kofbinger (GRÜNE): Ja!]

konnten wir den Anpassungsprozess damit überhaupt erst einmal in Gang setzen, um den Abstand zu verringern. 2016 haben wir die Jubiläumszuwendung wieder eingeführt, ebenso eine soziale Komponente, die die unteren Besoldungsgruppen besonders hervorhebt. In Kürze beschließen wir die Erhöhung der Sonderzulage, also des Weihnachtsgeldes, die sich bei den Besoldungsgruppen bis A 10 mehr als verdoppeln wird. Nimmt man hier noch die Wochenarbeitszeit und die Regelarbeitszeit mit in die Betrachtung und vergleicht sie mit dem Bund und dem Landesdurchschnitt, sieht man, dass Berlin auf einem guten Weg ist.

Ich hebe hervor, dass wir als Koalition vereinbart haben, das Besoldungsniveau bereits bis zum Ende dieser Wahlperiode anzugleichen. Das ist ein ehrgeiziges wie deutliches Zeichen für die erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen, die mit größeren finanziellen Spielräumen einhergehen.

[Beifall bei der SPD]

Aus einem ursprünglich vagen Langfristziel zeigen wir jetzt einen Weg auf, wie wir die Einkommensschere für

(Thomas Seerig)

die Beamtinnen und Beamten in nur fünf Jahren schrittweise und rascher als ursprünglich angestrebt schließen werden. Das ist ein großer rot-rot-grüner Erfolg, über den man reden darf.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Zwei Dinge sind uns mit dem vorliegenden Besoldungspaket wichtig. Erstens haben wir untere Besoldungsgruppen besonders im Blick, passen dort gestaffelt an und halten an Mindesterhöhungen fest. Die Lücke zum Bundesdurchschnitt ist hier besonders hoch. Zweitens gleichen wir zwischen den Besoldungsgruppen stärker aus, um den Abstand aller Besoldungsgruppen zum Bundesdurchschnitt zu verringern.

Das Besoldungspaket kostet allein 2017 und 2018 rund 280 Millionen Euro. Alles in allem werden wir bis 2021 mindestens 1,1 Milliarden Euro dafür ausgeben. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht genau dem, was verantwortungsvoll und nachhaltig für die Beamtinnen und Beamten getan werden kann.

Natürlich wissen wir, dass nicht nur die Besoldung den Beamtenberuf attraktiv macht. Neben der Angleichung der Alimentation muss mehr passieren – und darum geht es hier auch –, um der demografischen Entwicklung in der Berliner Verwaltung bis 2030 gerecht zu werden, sie digital zu modernisieren und auf Fachkräfteengpässe zu reagieren. Wir arbeiten daran und werden prüfen, welche Möglichkeiten etwa das Beamten- und Tarifrecht oder das Laufbahnrecht für die Personalgewinnung hergeben. Ich bitte Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Danke schön! – Für die CDU-Fraktion folgt Herr Kollege Melzer.

[Torsten Schneider (SPD): Die Kegelbahn!]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Verwaltung Berlins geht auf dem Zahnfleisch. Das liegt nicht nur daran, dass wir an vielen Stellen überbürokratisiert sind, sondern das liegt auch daran, dass es an leider ebenso vielen Stellen zu wenig Personal gibt und dieses Personal auch noch schlecht bezahlt ist.

[Zuruf von Georg Pazderski (AfD)]

Das ist ein Thema, an dem die Berliner Verwaltung knabbert und krankt. Woran liegt das? – Na ja, heute rächt sich das „Sparen bis es quietscht“ – Klaus Wowereit! Heute quietscht es an allen Ecken und Enden. Oder,

anderes Beispiel, SPD-Finanzsenatoren, die gesagt haben, wir müssen die Anzahl der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst runterschrauben – Zahl: 100 000. In beiden Fällen war es richtig, dass wir in der letzten Legislatur umgesteuert haben, dass wir zum einen gesagt haben, wir wollen den öffentlichen Dienst wieder leistungsfähiger machen und aufbauen, mehr Personal einstellen. Zum Zweiten sind wir bei der Besoldung ein Stück vorangekommen.

[Torsten Schneider (SPD): Ja!]

Als die SPD im Übrigen 0,5 Prozent vorgeschlagen hat, hat die CDU eine andere, eine rundere Zahl – 1 Prozent – im Durchschnitt vorgeschlagen. In Summe kamen wir in den letzten fünf Jahren auf 13 Prozent Besoldungserhöhung, 8 Prozent real. Das ist ein Anfang, und es war auch in Ordnung, dass wir diesen Paradigmenwechsel vollzogen haben. Jetzt darf man sich aber nicht zurücklehnen.