Sie könnten mit ihm den Schulterschluss machen. Wir werden nicht mitmachen. Ich würde mich freuen, wenn Sie jetzt dem zuhören würden.
Wenn wir über Ihren Antrag reden, könnten Sie jetzt auf die Tränendrüse drücken und zu Recht auf die schwierige Situation der „Späti“-Betreiber und -Betreiberinnen hin
Doch! Es geht bei Ihrem Antrag um die grundsätzliche Frage einer weiteren Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in dieser Stadt und damit einer weiteren Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, um nicht mehr und um nicht weniger.
Das ist jetzt einmal egal, ob es nur um einen Satz geht oder um zwei Sätze. Sie möchten das Ladenöffnungsgesetz verändern. Das haben Sie auch beschreiben. Sie möchten die „Spätis“ in den § 4 aufnehmen.
Ich muss Ihnen sagen, dass Sie darüber mit Herrn Stöß diskutieren und es uns dann im Ausschuss noch einmal erklären können. Ich bin keine Juristin. Ob das rechtlich geht oder nicht, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich glaube es übrigens nicht. Aber vielleicht werden Sie es uns irgendwann genauer erklären.
Die jetzigen Öffnungszeiten in dieser Stadt sind eigentlich von Montag 0.00 Uhr bis Sonnabend 24.00 Uhr. Wenn Sie in Ihrer Begründung noch einmal darauf hinweisen, wie schlimm die Situation für die Touristinnen und Touristen ist, liebe Grünen, kein Mensch muss in dieser Stadt hungern, auch nicht die Touristen, zumindest nicht wegen der Ladenöffnungszeiten.
Jetzt haben Sie noch einmal zu Recht darauf hingewiesen, wie schwierig die Situation der „Späti“-Besitzer ist. Ich finde Ihren Ansatz, einmal höflich gesagt, irgendwie unterirdisch.
Ich hoffe, dass Sie diesen Ansatz nicht auf die ganze Stadt übertragen. Sie argumentieren letztlich so: Die „Späti“-Besitzer können von ihrem Einkommen nicht leben.
Mich hat besonders an Ihrem Antrag geärgert, Frau Kahlefeld, weil Sie noch einmal auf die sehr kontroverse Debatte bei unserem Parteitag hingewiesen haben: Bei unserem Parteitag kam niemand auf die Idee zu sagen, dass dann auch Beschäftigte an dem Sonntag arbeiten sollen. Das schließen Sie mit Ihrem Antrag nicht aus. Sie
wollen natürlich zulassen, dass auch Beschäftigte, die bei einem „Späti“ arbeiten, sonntags arbeiten können. Das finde ich, ist dann schon ein sehr weitgehender Eingriff in das Ladenöffnungsgesetz. Wenn wir Ihnen folgen würden, können Sie mir bitte erklären, warum nicht andere Händler von kleineren Lebensmittelgeschäften dagegen klagen sollen, dass auch sie sonntags öffnen können, weil auch sie oftmals nicht von ihrem Einkommen leben können? Mit welcher Begründung wollen Sie sagen, dass das nicht geht? Dann werden irgendwann die großen Discounter, die großen Kaufhäuser kommen und werden auch klagen.
Ich sage das alles, weil ich finde, dass man eine Risikobewertung vornehmen muss, wenn man so etwas fordert, und nicht sagen darf, es wäre alles pillepalle, weil nur ein Satz eingefügt wird. Was Herr Jahnke gesagt hat, ist übrigens nicht von der Hand zu weisen. Jetzt kann einem die Rechtsprechung gefallen oder nicht gefallen. Ich sage einmal den Freunden und Freundinnen des Rundumshoppens, zu denen ich nicht gehöre: Auch die Kirchen werden erneut klagen. Wir werden mit Ihrem Antrag eine riesige Klagewelle mit ungewissem Ausgang haben. Wir haben das auf dem Parteitag tatsächlich lange und kontrovers diskutiert. Wir möchten keine weitere Verschlechterung für die Menschen, die im Einzelhandel arbeiten.
Wir möchte keine weitere Veränderung und Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Breitenbach! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Korte. – Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie beantragen, eine entsprechende Regelung für die Spätverkaufsstellen in Berlin für eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu schaffen. Sie möchten damit den „Späti“-Betreibern helfen und den Berlinerinnen und Berlinern mehr Einkaufsmöglichkeiten geben. Ich persönlich finde diese Ziele sehr sympathisch.
Auch die CDU war immer schon dafür, bei den Ladenöffnungszeiten die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen: die der Anwohner ebenso wie die der Reisenden, die der Unternehmen wie die der Arbeitnehmer, aber auch die der Kirchen, und alle diese Interessen zu einem schonenden Ausgleich zu führen. Das Problem ist, dass
Das Bundesverfassungsgericht, wir haben es schon gehört, hat eben relativ enge Grenzen für das Öffnen von Läden an Sonn- und Feiertagen festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dies in einer Entscheidung von April 2012 für Berlin noch konkretisiert und am angebotenen Sortiment des jeweiligen „Spätis“ festgemacht.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten, wie man theoretisch zu einer legalen Öffnung von „Spätis“ kommen könnte. Die eine Möglichkeit besteht darin, das Sortiment am Sonntag so zu beschränken, dass der „Späti“-Betreiber am Sonntag nur einen Teil des Sortiments anbieten würde, vielleicht auch einen Teil seines Ladens durch Barrieren nicht mehr zugänglich halten würde. Diesen Lösungsweg hat aber das Oberverwaltungsgericht versperrt, weil es aus guten Gründen sagt: Es kommt für die Sonntagsöffnung auf die Art des Ladens an, also nicht auf das Sonntagssortiment, sondern auf das Sortiment, das immer während der ganzen Woche angeboten wird.
Sie versuchen, mit Ihrem Antrag einen anderen Weg zu gehen, indem Sie im Gesetz definieren, was ein „Späti“ ist und die „Spätis“ den anderen Sonntagsverkaufsstellen gesetzlich gleichstellen. Eine solche Lösung klingt einfach, ist aber schwer durchzuhalten, denn das Ladenöffnungsgesetz darf wie jedes andere Gesetz nicht höherrangigem Recht widersprechen. Artikel 3 unseres Grundgesetzes fordert, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gegen eine Besserstellung der „Spätis“ per gesetzlicher Definition, was Sie vorhaben, werden sich die Supermärkte und alle anderen vergleichbaren Einzelhändler mit Erfolg gerichtlich wehren.
Grundsätzlich kann man also eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für „Spätis“ fordern. Dann müssen wir aber auch in gleichem Atemzug über eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten insgesamt für Supermärkte oder andere Einzelhändler sprechen, denn einen gerechtfertigten Grund, um es bei den „Spätis“ anders zu regeln, um sie besser zu behandeln, ist mit den von den obersten Gerichten aufgestellten Grundsätzen nicht vereinbar.
Geschäfte, die in dringenden Fällen den Bedarf des täglichen Lebens decken können, sehen wir in ausreichender Zahl anhand der Tankstellen oder großen Reiseverkehrszentren schon gegeben. Außerdem gibt es im Ladenöffnungsgesetz für bestimmte Verkaufsstellen Ausnahmen, beispielsweise für Verkaufsstellen mit einem Sortiment für Touristen, die auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr dort einkaufen gehen. Das ist auch richtig und zeigt, wie liberal das Ladenöffnungsgesetz in Berlin jetzt schon ist, auch im Vergleich zu Regelungen in anderen Bundesländern. Ein darüber hinausgehendes Recht wäre auch nicht mit dem Arbeitsschutz vereinbar.
Auch dürfen wir das Grundrecht auf Achtung der Sonntagsruhe nicht vergessen. Gerade deshalb hat das Bundesverfassungsgericht das Ladenöffnungsgesetz schon einmal für verfassungswidrig erklärt, und das wird wieder passieren. Auch deshalb stehen wir der uneingeschränkten Sonntags- und Feiertagsöffnung in allen Läden sehr kritisch gegenüber und werden diesen Weg auch nicht mitgehen. – Dies zum materiellen Gehalt Ihres Antrags!
Formell ist es so, wie auch schon vom Kollegen Jahnke angesprochen, dass dieser Antrag so nicht umsetzbar ist. Sie schreiben in Ihrem Antrag von Ausführungsvorschriften. Die Kollegin Frau Dr. Kahlefeld ist sich nicht ganz sicher, wo sie diese Ausführungsvorschriften zu suchen hat und finden kann.
Vielen Dank! – Herr Kollege! Sie würden mir ja zustimmen dass momentan an den meisten Sonntagen fast alle „Spätis“ geöffnet haben – was formal rechtswidrig ist, aber durchaus in fast allen Kiezen auf Akzeptanz stößt, um eben auch am Sonntag einkaufen zu können, weil man nicht gleich neben einer Tankstelle wohnt. Was wäre Ihr Vorschlag, um diesen Status quo, an den sich alle Berlinerinnen und Berliner gewöhnt haben, halten zu können, um am Sonntag seine sieben Sachen zu erledigen? – Vielen Dank!
Herr Kollege! Es gibt zwei verschiedene Arten, wie man an so etwas herangehen kann. Die Art der Grünen ist: Wenn sich ein Missstand findet und Gesetze nicht eingehalten werden, dann schaffen sie das Gesetz ab.
Weil in Berlin Drogen genommen werden, wollen Sie das Drogennehmen legalisieren. Weil in Berlin die Regelung zu den „Spätis“ nicht eingehalten wird, wollen Sie das Gesetz abschaffen. Wir gehen den anderen Weg, wir wollen einen schonenden Ausgleich der Interessen. Darüber kann man in der Tat reden. Man kann überlegen, ob das, was an den großen Reiseverkehrszentren, wie an den Bahnhöfen, funktioniert, nicht auch so umgesetzt werden kann, dass man solche Bereiche gewissermaßen als Un
Denn leider – und das war ich gerade im Begriff zu sagen – existieren diese Ausführungsvorschriften nicht. Regelungen, die in die wirtschaftliche Freiheit eingreifen. bedürfen einer gesetzlichen Ermächtigung.