insbesondere das Horrorszenario, wir fänden dann keine qualifizierten Senatorinnen und Senatoren mehr. Ich glaube – das klang auch schon in anderen Redebeiträgen an –, ob und wie die Senatorinnen und Senatoren des Landes Berlin qualifiziert sind, diesen Job auszuüben, lässt sich trefflich streiten. Wenn Ihnen die Qualifikation so wichtig ist, dann wäre eine Alternative, dass man kluge Leute Tests ausarbeiten lässt, die man dann bestehen muss. Und wenn man den Test nicht besteht – ich kann mich noch an heute Morgen erinnern; Herr Rissmann findet Leistungsnachweise ja auch total gut –, dann wird man eben auch kein Senator. Mit solchen Vorschlägen kamen Sie aber auch nicht.
Noch einmal zur Sache. Worum geht es? – Es geht darum, dass solche Interessenkonflikte vermieden werden. Herr Lederer nannte als Beispiel die Karenzzeiten für Beamtinnen und Beamte. Ich gebe Ihnen ein weiteres Beispiel: Wenn ein Kontaktbereichsbeamter der Berliner Polizei – die Institution, die der CDU ja so wichtig ist – durch seinen Kiez läuft und möglicherweise auf einen türkischen oder türkischstämmigen „Späti“-Betreiber stößt, der mit seinem Kontaktbereichsbeamten einen Tee trinken möchte, dann geht das nicht. Das darf er nicht,
denn sonst kommt die Innenrevision und nennt das eine Vorteilsnahme. Wenn eine Seniorin zu Weihnachten zu einem Polizeiabschnitt kommt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Pfund Kaffee, einen Christstollen oder einen Weihnachtsbaum schenken möchte, geht das auch nicht. Da kommt die Innenrevision und stellt fest: Das ist eine Vorteilsnahme. Wir legen an die Beamtinnen und Beamten, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ziemlich harte Maßstäbe an und an die Leute, die als politische Führung des Hauses tätig sind, eben nicht.
Wir reden dieser Tage ja recht viel über Protestwählerinnen und -wähler und über Politikverdrossenheit. Jeder Fall, bei dem so etwas wie bei Herrn Pofalla oder bei dem Kollegen Staatssekretär passiert, der das mit der PIN AG in seinem Verantwortungsbereich gemacht hat und dann dorthin gewechselt ist, ist ein Fall zu viel. Bei den Bürgerinnen und Bürgern führt das dazu, dass die sagen: Ach, schau mal an! Die da oben. – Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst muss man jeden Kugelschreiber abgeben und schätzen lassen, ob es sich um ein Geschenk im Wert von mehr als 10 Euro handelt. Wenn man im Anschluss an die Zeit als Senator oder Senatorin bei irgendeiner Firma absahnen will, der man einen Gefallen getan hat, dann ist das überhaupt kein Problem und rechtlich möglich.
Ich habe noch mal nachgeschaut: Senatorinnen und Senatoren fallen mit diesem Übergangsgeld wirklich weich. In den ersten drei Monaten bekommen sie die vollen Bezüge – das sind 11 000 Euro. Die restliche Zeit, also fast volle zwei Jahre, 21 Monate müssten es sein, bekommen sie noch mal 6 000 Euro brutto. Dafür muss eine Oma lange stricken. Und sie erhalten diese Gelder einfach nur deshalb, weil sie mal zum Senator, zur Senatorin ernannt worden sind. Das könnte man jetzt auch diskutieren, aber wir sagen: Nein, wir finden das in Ordnung, wenn diese Leute auch ordentlich alimentiert werden usw. – Darüber reden wir an dieser Stelle nicht. Ich finde es auch gut, dass es ein Übergangsgeld gibt. Es läge allerdings in unser aller Interesse, rechtliche Bedingungen zu schaffen, die es verhindern, dass es immer wieder zu diesen Fällen kommt. Und es kommt immer wieder dazu. Vorhin kam der Zwischenruf, ich glaube, von Herrn Oberg oder Herrn Kohlmeier von der SPD, so nach dem Motto: Na ja, dann müssen das halt alles total gefestigte Personen sein, die so etwas eben nicht machen.
Ja, Sie können ja nach der Geschäftsordnung eine persönliche Erklärung abgeben und richtigstellen, was ich Ihnen in den Mund lege.
Nein, es heißt nicht Kurzintervention. Es gibt nach der Geschäftsordnung die Möglichkeit der Abgabe einer persönlichen Erklärung. – Es wäre in unser aller Interesse, eine solche Regelung zu schaffen. Sie wollen es nicht.
Beim nächsten Fall, der eintreten wird, werden die Bürgerinnen und Bürger wieder sagen: Ah, die da oben! – Und die Packung kriegen Sie dann ab, bei der nächsten Wahl. – Vielen lieben Dank!
Vielen Dank, Herr Lauer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag Drucksache 17/1412 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 29. Februar 2016 Drucksache 17/2766
Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – und höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/2571. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 17/2571 empfiehlt der Innenausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Gemäß Artikel 100 der Verfassung von Berlin erfordert eine Verfassungsänderung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses, also mindestens 100 Ja-Stimmen. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Dreizehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin so beschlossen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 2. März 2016 Drucksache 17/2767
Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – wozu ich keinen Widerspruch höre.
Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II der Drucksache 17/0723. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme in neuer Fassung und mit neuer Überschrift. Wer dem Gesetzesantrag in der Fassung und im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 17/2767 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion von SPD und CDU, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die Fraktion Die Linke und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Berliner Pressegesetzes so beschlossen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 9. März 2016 Drucksache 17/2783
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion Drucksache 17/2783-1
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 9. März 2016 Drucksache 17/2784
Wird den Dringlichkeiten widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Den Antrag Drucksache 17/2769 habe ich vorab an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung hierzu feststellen.
Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der sechs Artikel miteinander zu verbinden – wozu ich keinen Widerspruch höre.
Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 6. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Wort hat Herr Dr. Behrendt. – Bitte!
[Torsten Schneider (SPD): Gibt es keine Karenzzeit? – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Nein, auch keine Weiterentwicklung!]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon einigermaßen ulkig, dass die Koalition heute mit Dringlichkeit ein Gesetzesvorhaben zur Abstimmung stellt, wofür sie zehn Jahre Zeit hatte. Seit zehn Jahren hat das Land die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug. Sie haben zehn Jahre gebraucht, um uns heute dieses Gesetz mit Dringlichkeit vorzulegen – das ist schon bemerkenswert.
Wir als Grüne hatten uns bemüht, das Gesetz zu einer tatsächlichen Weiterentwicklung des Justizvollzugs – so ja der Titel – zu nutzen, haben uns mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Bereich Strafrechtspflege zusammengetan – u. a. dem Arbeitskreis Strafvollzug der Berliner Strafverteidiger, der Landesarbeitsgemeinschaft der Bewährungs- und Gerichtshilfe, der Humanistischen Union, der Gefangenengewerkschaft und der Berliner Rechtsanwaltskammer – und haben versucht, wenigstens einige Punkte, die tatsächlich eine Weiterentwicklung des Berliner Justizvollzugs in eine progressive Richtung wären, unterzubringen. Leider sind wir mit unserem