Danke schön! – Für die Linke spricht jetzt Kollegin Möller. – Bitte schön! – Ach so, es gab eine Meldung für eine Zwischenfrage. – Kollegin Graf! Sorry – ja!
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Die Intention der beiden vor uns liegenden Anträge ist richtig. Wer wählen kann und wählen will, der sollte das auch dürfen. Das Wahlrecht steht jedem Menschen grundsätzlich zu und muss nicht begründet werden. Der Ausschluss vom Wahlrecht muss begründet werden. Wie Herr Jupe eben auch schon festgestellt hat, ist eine Altersgrenze immer willkürlich und kann nicht gerecht sein – nach oben nicht und nach unten auch nicht. Herr Jupe! Wir sind schon der Meinung, dass mehr Rechte auch zur Folge haben, dass mehr Verantwortung übernommen wird.
Wie der Berliner Demokratieforscher und Sprecher der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen Wolfgang Gründinger sagt, gibt es keinen Grund, warum ausgerechnet Kinder und Jugendliche, die doch am längsten in diesem Land leben werden, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Jeder Mensch, gleich welchen Alters, sollte das gleiche Stimmrecht haben, wenn er davon Gebrauch machen will.
Vielen Dank, Frau Kollegin! – Sie haben eben von einer Rede des Kollegen Jupe gesprochen. Der sitzt aber ganz still und ruhig hinter mir und hat nicht gesprochen. Vielleicht sollten Sie den richtigen Kollegen benennen.
[Steffen Zillich (LINKE): Kann ja sein, dass Herrn Jupe das peinlich ist, was Herr Juhnke gesagt hat! – Weitere Zurufe]
Das gleiche Stimmrecht für alle, so meint Herr Wolfgang Gründinger, sei ein Gebot der Demokratie, der Volkssouveränität und der Generationengerechtigkeit. Das Wissen um oder das Interesse an Politik ist kein Kriterium für das Wahlrecht, sonst müssten wir das grundsätzlich für alle einfordern.
Auf Bundesebene werden auch andere Modelle diskutiert. Herr Dr. Behrendt hatte das schon angedeutet. So zählte die linker Ideologie unverdächtige „Wirtschaftswoche“ das Familienwahlrecht zu den zwölf Ideen, die Deutschland voranbringen könnten, weil es einer Gerontokratie vorbeugen könnte. Es sei undemokratisch, dass z. B. ein kinderloses Paar an der Wahlurne doppelt so viel Gewicht habe wie eine Alleinerziehende mit drei Kindern. Das sieht auch die SPD-Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig so. Sie sagte:
Ich fände es aber richtig, wenn Eltern für ihre Kinder wählen gehen dürften, … Doch das ist in Deutschland sehr umstritten.
Genau das ist auch der Knackpunkt bei den vorliegenden Anträgen der Piratenfraktion. Demokratische Veränderungen müssen erstritten und verhandelt werden und müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, insbesondere dann, wenn man gleich die Verfassung ändern will. Mal abgesehen davon, dass auch die hier vorgeschlagene Altersstaffelung willkürlich ist, ist eine Absenkung des Wahlalters bis hinunter auf sieben Jahre in unserer Stadtgesellschaft noch nicht mal umstritten. Sie wird überhaupt nicht diskutiert. Sie ist kein Thema.
Auch in diesem Hause kann man nicht gerade von einer leidenschaftlichen Debatte reden. Da muss ich Herrn Dr. Behrendt recht geben. Das Anliegen einer Absenkung des Wahlalters ist insgesamt überaus sträflich behandelt worden, statt dass man darüber, wie in der ersten Lesung im Januar 2012 von Herrn Langenbrinck vorgeschlagen, eine seriöse Debatte geführt hätte. Das zeigte sich schon im mitberatenden Rechtsausschuss, wo die Aussprache zu diesen Anträgen und auch zu unserem Antrag – dem von Grünen und Linken – zum Wahlalter 16 im März 2012 am Ende der ersten Haushaltslesung nach zehn Sitzungsstunden gegen 22 Uhr stattfand. Seitdem schmort z. B. der Wahlalter-16-Antrag im Innenausschuss, und die heute abzustimmenden Piratenanträge wurden ohne Aussprache im Innenausschuss durchgewinkt, was ich nicht nachvollziehbar finde. Ich meine, in einem Stadtstaat, der altersmäßig der jüngste im Bundesgebiet ist und dessen Bevölkerungsprognose besagt, dass bis 2020 die Zahl der unter 18-Jährigen um 23 Prozent steigen wird, hätte uns eine Debatte aus der Perspektive junger Menschen gut zu Gesicht gestanden.
Aber es gibt ja noch Hoffnung und einen Vorschlag für den nächsten Schritt in Richtung Flexibilisierung des Wahlalters. Herr Dr. Juhnke! So verstehe ich auch den Wahlalter-16-Antrag oder den Vorschlag, das Wahlalter auf 16 abzusenken. Das ist schon lange ein Thema in diesem Haus und in dieser Stadtgesellschaft.
Auch wir halten diesen Weg für zielführend – in Richtung Flexibilisierung des Wahlalters. Hier ist jetzt gerade eine Wanderung. Ich höre von Herrn Behrendt mit Entsetzen, dass die SPD, die es ja noch in ihrem Wahlprogramm stehen hatte, sich von diesem Weg wegbewegt hat.
Entschuldigung, Kollegin Möller! Darf ich Sie einen Moment unterbrechen? – Meine Herrschaften! Bitte
unterbrechen Sie die Gespräche, oder gehen Sie ‘raus! Ich finde das respektlos gegenüber der Rednerin.
Die SPD hat sich von diesem Weg wegbewegt, und das ist sehr schade. Das funktioniert nämlich in Brandenburg, in Bremen, in Hamburg und in Schleswig-Holstein sowie in elf Bundesländern – wie auch hier in Berlin – zumindest auf kommunaler Ebene. Die schizophrene Situation, dass ab 16-Jährige in den Bezirken wählen dürfen, dass sie an Volksinitiativen, nicht aber an Volksbegehren und Volksentscheiden und den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen können, ist und bleibt schlicht nicht vermittelbar.
Einige von uns werden das bei der Jahresmitgliederversammlung des Landesjugendrings am 5. März mit jungen Menschen selbst weiter besprechen. Sie haben das dort zum Thema gemacht. Ich erwarte, dass sich auch der Innenausschuss und das Parlament zum Wahlalter-16Antrag konstruktiv verhalten. Zumindest in Vorbereitung auf die nächste Legislaturperiode: Das Wahlalter 16 ist eine realistische und mehrheitsfähige Option.
Ich komme zunächst zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0111. Dazu empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich gegen Piraten bei Enthaltung Grüne und Linke die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag, dessen Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit bedarf, dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, geschlossen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Das sind Linke und Grüne. Ich darf feststellen: Die Zweidrittelmehrheit ist „knapp verfehlt“.
Zum Gesetzesantrag Drucksache 17/0112 empfiehlt der Innenausschuss ebenfalls mehrheitlich gegen Piraten bei Ablehnung Grüne und Linke Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind erneut alle Piraten. – Wer enthält sich? – Das sind Grüne und Linke. Wer lehnt ab? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz Berlin für Bestandsunternehmen (Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin – MindAbstUmsG Bln) sowie zur Änderung spielrechtlicher Vorschriften
Ich eröffne die erste Lesung. Es beginnt die SPD in der Beratung. Der Kollege Buchholz hat das Wort. – Wo ist er denn?
Lieber Kollege Buchholz! Das Spielhallengesetz, oder wie es so schön heißt: das Mindestabstandsumsetzungsgesetz ist an der Reihe. – Sie sind jetzt an der Reihe und haben das Wort. – Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich bitte um Verzeihung. Es war heute tatsächlich eine Besuchergruppe, die eben noch durch das Parlament geführt wurde.