um zusätzliche irreparable Schäden zu verhindern. Es ist feige, sich hinter dem Baurecht zu verstecken, statt mit allen Mitteln zu versuchen, die weitere Baukatastrophe zu verhindern, die sich nahtlos an Flughafen und Staatsoper einzureihen droht.
Der Senat scheint gar kein Interesse daran zu haben. Juristische Auseinandersetzungen sind jetzt schon im Anflug. Selbst wenn weitere Schäden auch von dem benachbarten Bauherrn getragen werden sollten – irgendwann ist Schluss. Dann ist die Kirche platt.
Laut Aussage von Experten hat sie kaum noch statische Reserven; sie ist in der Mitte quasi schon durchgebrochen.
Wir rennen also sehenden Auges in die Katastrophe und müssen jederzeit damit rechnen, den bis dato besterhaltenen Schinkelbau Berlins, der er, wenn es so weitergeht, nicht mehr ist, auf dem Altar der Luxusbebauung zu opfern.
Das ist ein Lehrstück völlig verfehlter Baupolitik, und ich frage mich ernsthaft, warum das damals niemand kritischer hinterfragt hat – außer den Grünen und den Liberalen.
Aber es hilft ja nichts, Sie können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen und die Pläne und die Bebauung ungeschehen machen. Sie können aber daraus lernen und jetzt zumindest das Menschenmögliche versuchen, um die Friedrichswerdersche Kirche als einzigartiges Denkmal der Berliner Baukultur zu retten.
Die Kirche muss auch als gelebter und belebter Kulturort erhalten bleiben, der seine Türen für die Menschen wieder öffnen muss.
Sie aber wollen einen Baustopp erst bei irreparablen Schäden in Erwägung ziehen. Das kann es wirklich nicht sein, denn dann ist es zu spät. Der Antrag gibt die jetzigen rechtlichen Möglichkeiten wieder, auf dass der Senat sich nunmehr verpflichtet, zumindest diese wahrzunehmen. Wenn die Friedrichswerdersche Kirche weiterhin zu Schaden kommt, besteht nicht nur Gefahr, sondern es besteht Gefahr im Verzug, dass wir sie gänzlich verlieren. Auch aus diesem Grund unterstützen wir diesen Antrag. – Vielen Dank!
Danke schön, Kollege Magalski! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2536 empfehlen der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen und der Hauptausschuss mehrheitlich gegen Grüne und Linke bei Enthaltung der Piraten die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und alle Mitglieder der Piratenfraktion. Wer möchte den Antrag ablehnen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltung. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 Drucksache 17/2708
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 25. Januar 2016 Drucksache 17/2709
Ich eröffne die zweiten Lesungen zu den Gesetzesanträgen und schlage vor, die Einzelberatungen der jeweils zwei Artikel der Anträge Drucksache 17/0111 und Drucksache 17/0112 miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe auf die Überschriften und die Einleitungen sowie die Artikel I und II in den Anträgen Drucksache 17/0111 und Drucksache 17/0112. In der Beratung beginnt die Piratenfraktion, und zwar in Gestalt des Kollegen Lauer, dem ich jetzt das Wort erteile. – Bitte schön!
Vielen lieben Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den vorliegenden Anträgen möchte die Piratenfraktion das Wahlalter sukzessive senken, bis es irgendwann an einem Punkt ist, wo es gar kein Wahlalter mehr gibt. Warum machen wir das? – Weil wir uns davon erhoffen, dass die Leute sich mehr und stärker für Demokratie interessieren und schon im frühen Alter lernen, wie schön es sein kann, sich an einer Wahl zu beteiligen. Es hätte zudem den schönen Nebeneffekt, dass die Parteien in ihrer Politikgestaltung junge Menschen ernster nehmen müssten. Wir reden seit Jahrzehnten über die demografische Situation Deutschlands. Sie wissen es: Die Jungen werden immer weniger. So etwas wie die Babyboomer, die einfach durchmarschieren müssen, wird es auch nicht mehr geben. Es gibt also viele Argumente, die dafür sprechen, jungen Leuten ein bisschen mehr Mitspracherecht und Mitsprachemöglichkeit zu geben.
Gegen einen solchen Antrag werden oft Pseudoargumente vorgebracht wie: Junge Leute sind doch gar nicht in der Lage, die können das doch gar nicht und sind leicht beeinflussbar! – Ich glaube, vor 100 oder 150 Jahren, als das Frauenwahlrecht eingeführt worden ist, hat man ähnlich argumentiert, als es um die Frage ging, ob Frauen wählen dürfen oder nicht. Mit unserem Antrag wollen wir einfach erreichen, dass Kinder dann wählen gehen können, wenn sie sich dafür entscheiden. Es soll hier also keinen Automatismus geben, nach dem Motto: Ab null ab zur Wahlurne! –, sondern: Wenn man in der Lage ist zu sagen, dass man an einer Wahl teilnehmen möchte, dann: Ab geht er, der Peter, ab in die Wahlkabine!
Man muss dazu sagen, dass es im Wahlrecht für die Wahlberechtigung bisher zwar die Altersbeschränkung und die Notwendigkeit der Staatsangehörigkeit gibt, ansonsten aber keine Kriterien in unserer Verfassung oder in den Wahlgesetzen existieren, die festlegen, ob man wählen darf oder nicht. Es gibt natürlich ein paar Sondersituationen, durch die man das Wahlrecht wieder verlieren kann, aber stellen wir uns z. B. mal vor: Unsere demente Großmutter, die noch nicht für unzurechnungsfähig erklärt worden ist, kann ihre Stimme abgeben. Wenn ich meine, mir vor der Stimmabgabe eine Flasche harten
Alkohol reinpfeifen zu müssen und ich mit Sicherheit nicht mehr zurechnungsfähig bin, es dann aber noch in die Wahlkabine schaffe und es mir auch gelingt, irgendwie meine Stimme abzugeben, dann geht das auch. Es gibt Menschen, da hat sich jeder von uns mit Sicherheit schon mal gefragt – wobei es als Politiker natürlich immer schwierig ist, so etwas laut zu sagen –, also sagen wir es so: Es gibt Menschen, die äußern Meinungen, bei denen man vielleicht denkt: Vielleicht sollten die nicht an einer Wahl teilnehmen.
Wem wir es aber nicht erlauben, das sind Kinder. Es sind die, denen wir in der Schule ab der ersten Klasse erklären, wie toll es ist, dass wir in einer Demokratie leben, denen wir was von schulischer Selbstverwaltung erzählen, denen wir sagen: Komm, jetzt wählen wir mal einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin! – oder: Komm, jetzt wählen wir mal einen Oberstufensprecher oder eine Oberstufensprecherin! – Den Kindern bringen wir das mit der Demokratie so bei, und wenn die das gerade verstanden haben und so richtig heiß darauf sind, sich ein bisschen zu beteiligen, sagt man: Nein, du nicht! Du musst jetzt erst mal schön warten, bis du 16 oder 18 Jahre alt bist. – Und wenn sie an einem falschen Tag Geburtstag haben, wie z. B. die Leute, die in diesem Jahr zu spät 18 Jahre alt werden, sagt man: Kein Problem, hast du halt einfach Pech gehabt! Dann kannst du halt erst wählen, wenn du 23 bist. – Und dann wundern wir uns, bei einem solchen Automatismus, dass sich die Leute von der Demokratie abwenden und sagen: Gut, ich konnte ein Viertel meines Lebens – im worst case – nicht am Wahlrecht teilnehmen. Warum soll ich zum ersten Mal mit 23 zur Wahl gehen? Warum soll ich das noch machen? Die haben mir die ganze Zeit erzählt, wie toll das ist, aber ich darf gar nicht!
Es sprechen in meinen Augen sehr viele gute Gründe dafür, das Wahlalter sukzessive abzusenken, um junge Leute für die Demokratie zu begeistern und die Parteien dazu zu bringen, Programme zu machen, die sich dann auch mal konkret an die jungen Menschen wenden und nicht nur an deren Eltern. Wer jetzt der Meinung ist, dieser Antrag hätte etwas mit dem Wahljahr zu tun: Nein, hat er nicht! Wir haben ihn schon 2012 gestellt, und er war einfach sehr lange auf der Unerledigtenliste. – Vielen lieben Dank!