Es gibt seit Jahrzehnten massive Kritik an der Ausländerbehörde – und zwar zu Recht, Herr Juhnke. Diese Behörde löst bei vielen Menschen aus Drittstaaten unangenehme Gefühle aus, sogar bei denjenigen, die eigentlich in dem Wissen dorthin gehen, dass bei Ihnen alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben sind. Ich selbst übrigens habe dies früher auch erfahren müssen. Um eines klarzustellen: Es liegt mir fern, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde unter Generalverdacht zu stellen. Sicherlich ist die heutige Situation in dieser Behörde besser als vor 30 Jahren; die jetzige Leitung ist im Vergleich zu damals zumindest aufgeschlossen. Unter der Führung von Innensenator Henkel hat sich die Situation in den letzten Jahren jedoch total verschlechtert. Die Beschwerden über die Behandlung in der Behörde steigern sich tagtäglich. Wir stellen oft fest, dass Spielräume zugunsten der Betroffenen nicht genutzt werden; die Menschen werden auf ihre Rechte und Möglichkeiten nicht hingewiesen. Die hohe Arbeitsbelastung der letzten Jahre trägt sicherlich auch dazu bei. Weil Innensenator Henkel es versäumt hat, die Ausländerbehörde rechtzeitig personell und räumlich adäquat auszustatten, muss ein Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin in Spitzenzeiten über 60 Fälle bearbeiten. Das ist natürlich auch dem Gesetz geschuldet, das hier zur Anwendung kommt, dem sogenannten Zuwanderungsgesetz, das in erster Linie dem Schutz des Abendlandes dienen soll. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, darf ich § 1 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz – Zweck des Gesetzes –, zitieren:
Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.
Lieber Kollege Taş! Glauben Sie, dass die Vorträge des Kollegen Juhnke bei verschiedenen rechten Bur
schenschaften ihn besonders gut darauf vorbereitet haben, die Arbeit in der Ausländerbehörde zu bewerten?
Möglicherweise hat Herr Juhnke die Rede sogar von denjenigen aufgeschrieben bekommen, die Sie gerade benannt haben.
Die Position von Senator Henkel ist im Übrigen nicht anders. Dem Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg schrieb er 2011:
Die Ausländerbehörde muss den Vollzug des Ausländerrechts garantieren und ist keine Sozialberatungsstelle.
Mit diesem Gesetz und einem so positionierten Innensenator ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde wahrlich nicht leicht, eine Service- und Willkommenskultur zu entwickeln. Dafür bleibt nicht viel Raum. Herr Reinhardt hat ja bereits alles aufgezählt, ich möchte das nicht wiederholen, zumal hier das rote Lämpchen leuchtet. – Oder habe ich noch etwas Zeit? – Ich habe noch ein wenig Zeit, das ist gut.
Die kann ich sinnvoll nutzen und darauf hinweisen, dass die SPD-Fraktion am 25. Januar 2015, also vor fast genau einem Jahr, die Umbenennung der Ausländerbehörde in Landesamt für Einwanderung und die Prüfung der Eingliederung in die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen beschlossen hat. Unser Ziel ist es, die Ausländerbehörde weiterzuqualifizieren und insbesondere den Service für Zuwanderinnen und Zuwanderer zu verbessern. Sie können insofern nur für diesen Antrag stimmen, lieber Herr Zimmermann. Selbstverständlich freuen wir uns darüber, dass die Grünen unserem Antrag zustimmen werden. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Taş! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zu dem Antrag Drucksache 17/2472 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 25. November 2015 Drucksache 17/2670
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 17/2477-1 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag, die Berichtsfrist auf den 30. April 2016 festzulegen, zustimmen möchte, den ich bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Änderungsantrag angenommen.
Zu dem Antrag Drucksache 17/2477 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer dem Antrag mit der zuvor beschlossenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe eine Enthaltung aus dem Kreis der Piratenfraktion. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage Drucksache 17/2576 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung der Linksfraktion die Annahme. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe eine Gegenstimme aus dem Kreis der Piratenfraktion. Ent
Ankommen – Teilhaben – Bleiben. Flüchtlingspolitik für Berlin Hier: Gute Arbeit auch für Flüchtlinge
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 7. Januar 2016 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Januar 2016 Drucksache 17/2695
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag Drucksache 17/2149 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen die Oppositionsfraktionen die Ablehnung und der Hauptausschuss einstimmig die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen? – Mit einer Enthaltung aus dem Kreis der Piratenfraktion ist der Antrag abgelehnt.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 17/2672
Eine Besprechung ist nicht mehr vorgesehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Überweisung der Verordnung lfd. Nr. 1, das ist die VO-Nr. 17/221 – Verordnung über das Verbot des Bettelns von Kindern und in Begleitung von Kindern – an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Von den weiteren Verordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen.
Einkommen von Berliner Erziehern und Erzieherinnen und Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen verbessern!