Protocol of the Session on January 28, 2016

dieses Gesetz, das wir heute verabschieden werden, ein würdiges Denkmal. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Kollege Oberg! – Für die Linksfraktion spricht jetzt die Kollegin Kittler. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da die drei vor mir tapfer ignoriert haben, dass es zu diesem Gesetzesantrag einen Änderungsantrag gibt, und sich dazu gar nicht geäußert haben, werde ich mich darauf konzentrieren. Zu dem Rest habe ich hier letztes Mal schon alles erzählt.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Unser Änderungsantrag fordert, per Schulgesetz endlich den Einstieg in die inklusive Schule zu ermöglichen und Kindern mit Behinderungen ein Recht auf den Besuch einer Regelschule zu geben. Wenn dieses Recht verankert wäre, dann hätten die Kinder mit Behinderungen, die von diesem Recht Gebrauch machen würden, auch das Recht auf individuelle Förderung entsprechend ihrer Bedürfnisse. Das haben sie jetzt eben nicht.

Da gibt es Auswüchse, wo ich nur fassungslos den Kopf schütteln kann. Einer sei hier exemplarisch benannt: So hat sich die Heinz-Brandt-Schule in Weißensee der Aufgabe gestellt, einen Schüler – wir nennen ihn einmal Max – mit Down-Syndrom aufzunehmen. Es gab keine Möglichkeit, für Max eine pädagogische Unterrichtshilfe zu bekommen, denn die dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Sonderschulen helfen. Selbst schuld, wenn Max nicht an die Sonderschule will! Dann bekommt er nur einen Schulhelfer. Den braucht Max aber gar nicht, denn er braucht nur Unterstützung beim Lernen, und der Schulhelfer darf keine pädagogische Arbeit leisten. Wer versteht das? – Ich nicht! Alle, die den Film Alphabet gesehen haben und miterleben durften, dass Pablo Pineda als Schüler mit Down-Syndrom in Spanien sein Abitur an einer Regelschule gemacht hat, ein Universitätsstudium absolvierte und nun Lehrer ist, weiß, was möglich ist.

Es gab einen noch unter Rot-Rot erarbeiteten Vorschlag für ein Inklusionskonzept – ehe das in Vergessenheit gerät. Wir haben festgestellt, dass es überarbeitet werden muss. Dazu wurde von Frau Scheeres eine Expertenkommission unter Leitung von Frau Volkholz gebildet, die uns nach gründlichen Beratungen im Februar 2013 Empfehlungen gab, die uns die Chance boten, die UNBehindertenrechtskonvention umsetzen zu können. Der Beirat stellte darin das Recht auf Inklusion und eine

(Lars Oberg)

dementsprechende Änderung des Schulgesetzes als Empfehlung Nummer 1 an deren Anfang. Wörtlich heißt es hier:

1. Das Recht auf Inklusion Empfehlung zur Änderung des Schulgesetzes

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 innerstaatliches Recht in Deutschland. Dieser rechtliche Rahmen ist auch länderspezifisch zu verankern. Entsprechend muss auch in einem Berliner Konzept für eine inklusive Schule die Umsetzung einer inklusiven Bildung und die Verwirklichung des Rechts für jede Schülerin und jeden Schüler, eine – möglichst wohnortnahe – allgemeine Regelschule besuchen zu können, im Schulgesetz verankert werden.

Wenn unser Antrag heute abgelehnt wird, verschieben wir die Verankerung des rechtlichen Rahmens für Berlin wieder, wie es die rot-schwarze Koalition seit 2011 immer wieder tut. Und bevor sich die geschätzte Kollegin Remlinger kurz vor den Wahlen überrumpelt fühlt oder Frau Bentele wieder wie im Ausschuss sagt, das muss man doch erst ein oder anderthalb Jahre diskutieren, bevor man es umsetzt, und Herr Oberg wieder Zustände kriegt, weil nicht alles bleibt, wie es ist,

[Lars Oberg (SPD): Die Zustände haben Sie, nicht ich!]

und Entwicklung droht – wie alt sind Sie eigentlich, Herr Oberg? –, da sage ich: –

Ein Blick ins Abgeordnetenhaus-Handbuch schafft Erleichterung.

Wir diskutieren seit der vorigen Wahlperiode darüber. Dazu gab es mehrere Anträge und die letzte Große Anfrage dieses Hauses. Also: Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst uns endlich Taten sehen!

[Beifall bei der LINKEN]

Danke schön, Kollegin Kittler! – Ich empfehle nur einen scheuen Blick ins Abgeordnetenhaus-Handbuch. Da finden Sie das Geburtsdatum von jedem. – Kollege Delius spricht für die Piraten. – Sie haben das Wort.

Ich habe schon den Scherz gemacht, ich könnte auf die entsprechenden Seiten des Wortprotokolls der letzten Plenarsitzung verweisen, denn wir hatten das Thema hier wirklich schon zu Genüge. Es würde der Debatte aber nicht ganz gerecht werden. Zwei, drei Bemerkungen

dazu: Es ist ungefähr das gefühlte hundertste Mal, dass wir in diesem Haus über die Späteinschulung reden. Ich wollte noch kurz etwas zum Abstimmungsverhalten und meiner Empfehlung an meine Fraktion sagen. In der Gesetzesvorlage des Senats, die wir eigentlich auf der Tagesordnung haben, stehen auch sehr viele tolle Dinge, die längst überfällig sind, wie die Erweiterung der entsprechenden Gremien um nichtpädagogische Lehrkräfte, die Aufnahme der Koordinatorinnen und Koordinatoren für den Ganztagsbetrieb in die erweiterte Schulleitung usw.

Wir haben im Ausschuss dazu getrennt abgestimmt. Der Grund, warum ich meiner Fraktion empfehle, dennoch abzulehnen, ist tatsächlich dann aber die Späteinschulung aus zwei wichtigen Punkten: Erstens: Sie ist wirkungslos. Das werden Sie, liebe Grüne und CDU, in den kommenden Jahren erleben. Wenn nämlich die Eltern und Erziehungsberechtigten merken, dass sich durch die Rücknahme der Früheinschulung an Binnendifferenzierung, an individueller Förderung von unabhängig und individuell gewachsenen Leistungsbildern bei Schülerinnen und Schülern nichts geändert hat, dass durch die Rücknahme der Früheinschulung in den Grundschulen nichts einfacher geworden ist, bloß weil man im Durchschnitt drei Monate später eingeschult wird.

Der zweite Grund ist – den habe ich auch im Ausschuss diskutiert –: Ich stimme dem Senat, wenn er auf meine Rückfragen danach, wie das denn eigentlich ausgestaltet wird nach Verordnungen und Dienstanweisungen, wenn Kinder später eingeschult werden sollen, nicht zu, dass eine Rücknahme oder eine Rückstellung von der Schulpflicht ab einem gewissen Alter gleichzeitig eine QuasiDaseinspflicht in der Kita bedeutet. Ich halte das für nicht richtig und gefährlich. Wir haben eine Schulpflicht. Wenn man sich dazu entscheidet, ab einem bestimmten Stichtag – das System kritisiere ich – die Schulpflicht gelten zu lassen und zu erlauben, dass man diese zurückstellt, dann darf man stattdessen keine Kitapflicht einführen. Das ist in diesem Land aus gutem Grund nicht gewollt. Dagegen bin ich auch.

[Torsten Schneider (SPD): Das ist aber eine persönliche Meinung!]

Nein, das meint auch meine Fraktion; werden Sie ja gleich sehen.

Zu Herrn Oberg noch ganz kurz, weil das offensichtlich, nachdem ich den Raum verlassen hatte, bei der letzten Rederunde zu Wallungen geführt hat: Herr Oberg! Ich bin natürlich nicht der Meinung, dass der RBB wichtiger wäre als das Parlament oder das Parlament wichtiger als der RBB. Das ist so eine Gewaltenteilungssache. Aber erlauben Sie mir bitte, dass ich die öffentliche Information und Diskussion über unseren Antrag in Vertretung meines geschätzten Kollegen Simon Weiß beim RBB wichtiger finde als Ihren Redebeitrag. – Vielen Dank!

(Regina Kittler)

[Beifall bei den PIRATEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank auch, Kollege Delius! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der Piratenfraktion, Drucksache 17/2645-2. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind Linke, Grüne und alle Piraten. Wer ist dagegen? – Das ist die Koalition. Wer enthält sich? Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Gesetzesvorlage Drucksache 17/2645. Dazu empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Piraten und bei Enthaltung der Linken die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und Grüne, wie ich sehe.

[Benedikt Lux (GRÜNE): War unsere Idee!]

Ja, es waren alle Anwesenden. Wer ist dagegen? – Das sind die Piraten, diesmal auch alle. Wer enthält sich? – Die Linke enthält sich. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4:

a) Mehr Personal für die Kleinsten! – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. Dezember 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Januar 2016 Drucksache 17/2667

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2530

Zweite Lesung

b) Mehr Personal für die Kleinsten! – RV-Tag neu verhandeln, KitaFöG ändern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. Dezember 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Januar 2016 Drucksache 17/2668

zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2531

c) Qualitätsgerechte Personalausstattung für die Kindertagesbetreuung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. Dezember 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. Januar 2016 Drucksache 17/2665

zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2085

Ich eröffne die zweite Lesung zum Gesetzesantrag zu a und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden; ich höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II in dem Antrag Drucksache 17/2530. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Gesetzesantrag Drucksache 17/2530 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Linke und Piraten bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten und die Linke. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Die Grünen enthalten sich. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Piratenfraktion Drucksache 17/2531 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen Linke und Piraten bei Enthaltung der Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Piraten und Linke. Wer ist dagegen? – Das ist die Koalition. Wer enthält sich? – Grüne. Damit ist der Antrag auch abgelehnt.

Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2085 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen alle Oppositionsfraktionen die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Grüne, Linke und alle Piraten. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Niemand. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nur zur

lfd. Nr. 4 A:

a) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG)