Es ist aber – zweitens – genauso richtig, dass eine gute Schulleitung ein gutes Unterstützungsteam braucht. Deshalb, und das sollten Sie nicht unter den Teppich kehren, werden wir zusätzliches Geld für die Verwaltungsleitungen geben; heute in zwei Wochen wird das bei der Haushaltsdebatte wieder eine Rolle spielen. Selbstverständlich müssen wir auch darüber nachdenken, in welcher Art und Weise es gelingen kann, Verwaltungsleiterinnen oder Verwaltungsleiter für Grundschulen nutzbar zu machen – zum Beispiel für zwei oder drei Grundschulen, die nahe beieinander liegen, um dort die Unterstützung zu geben, die sie dringend benötigen. Wir wollen nämlich die Verantwortung in den Schulen haben. Wir finden es richtig, dass die Schulen eigenständig darüber entscheiden können, was mit den Bonusmitteln gemacht wird. Wir finden es richtig, dass die Schulen selbstständig über 20 000 Euro verfügen können, um eigenständige Entscheidungen auch im baulichen Bereich zu treffen. Ich habe übrigens sehr viele Schulleiterinnen und Schulleiter getroffen, die das ausdrücklich begrüßen. Die wollen selbst entscheiden, sie sind froh, wenn sie das selbst regeln können, weil sie auch keine Lust mehr haben, sich mit den Bezirksämtern herumzuschlagen.
Sie setzen große Hoffnung in die Entgeltordnung des Bundes. Da wäre ich ein bisschen vorsichtig, denn wir in Berlin bezahlen besser als alle anderen. Wenn es eine
Verhandlung gibt, die eine gemeinsame Lösung für alle Bundesländer findet, wird die irgendwo zwischen Sachsen, die ganz unten stehen, und Berlin, die wir ganz oben stehen, liegen. Alles, was zwischen Sachsen und uns liegt, wird weniger als das Heutige sein. Deswegen wäre ich da ein wenig vorsichtig.
Ein Letztes zu der Frage, Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer genauso gut wie alle anderen Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin zu bezahlen:
Es könnte ja einen Grund haben, warum wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt haben, dass die Ausbildung von Grundschullehrerinnen und -lehrern den gleichen zehnsemestrigen Anspruch haben muss wie die der anderen Lehrer/-innen. Es könnte auch einen Grund haben, warum wir das Gesetz entsprechend geändert haben.
Damit haben wir einen Status geschaffen, der gar nicht anders kann, als die gleiche Bezahlung herbeizuführen. Das kann allerdings erst dann wirksam werden, wenn wir die auch in den Schulen haben.
Führten wir das heute willkürlich ein, müssten wir unterscheiden zwischen denen, die das verdienten, und denen, die das nicht verdienten. Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass alle Lehrer/-innen in Berlin das gleiche Geld bekommen, egal, ob sie in den obersten oder den untersten Altersklassen unterrichten. Sie haben überall eine wichtige Aufgabe, eine enorme Verantwortung. Von ihnen hängt viel ab, ob die Kinder in dieser Stadt eine Chance haben. Es muss aber ein geregelter Prozess sein.
Den haben wir vor vier Jahren schon begonnen, und wir werden ihn auch zu Ende bringen. – Vielen Dank!
In dem gleichen Interesse, das der Kollege Delius jetzt schon mehrfach benannt hat, bloß eine Bemerkung dazu: Ich kann das alles sehr schön unterstützen, was Sie gesagt haben. Dann tun Sie es doch endlich!
Na, Moment! Im Jahr 2017 kommen die ersten Referendarinnen und Referendare, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildet sind, in die Schulen. Sie haben keine Mittel im Jahr 2017 zur Erhöhung bei den Grundschulen eingestellt. Genau das müssten Sie aber tun.
Vielen Dank, Frau Kittler! – Die Piratenfraktion verzichtet in dieser Rederunde. Weitere Wortmeldungen liegen demnach nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das gibt es nicht, dann verfahren wir so.
Der Senat schlägt gemäß § 11 Abs. 2 Berliner Richtergesetz den Präsidenten des Landgerichts Herrn Dr. Bernd Pickel als Präsidenten des Kammergerichts vor. Er ist anwesend und sitzt auf der Tribüne. – Herzlich willkommen!
Im Ältestenrat hat man sich entsprechend § 88 Abs. 1 Berliner Richtergesetz darauf verständigt, die Wahl mit verdeckten Stimmzetteln durchzuführen. Gemäß Artikel 82 Absatz 2 der Verfassung von Berlin werden die Präsidenten der oberen Landesgerichte auf Vorschlag des Senats vom Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Das sind bei 149 Abgeordneten mindestens 75 Ja-Stimmen.
Ich möchte Ihnen das Wahlverfahren noch einmal erläutern. Für die von mir aus gesehen rechten Kabinen erfolgt der Namensaufruf für die Buchstaben A bis K. Für die Buchstaben L bis Z stehen die linken Kabinen zur Verfügung. Jedem Abgeordneten wird erst nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine der Stimmzettel ausgehändigt. Nach Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine mit dem dort vorhandenen Kugelschreiber ist der Stimmzettel noch in der Kabine zu falten und in den Umschlag zu legen. Der Umschlag ist anschließend in die entsprechende Wahlurne zu werfen. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Abgeordnete nach
§ 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückgewiesen werden müssen, die außerhalb der Wahlkabine ihren Stimmzettel kennzeichnen oder in den Umschlag legen.
Wer dem Vorschlag des Senats – Dr. Bernd Pickel – zustimmen möchte, der muss hinter dem Namen ein Kreuz in das Kästchen mit „Ja“ setzen.
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mit „Nein“ zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Ein leerer, nicht mit einem Kreuz versehener Stimmzettel gilt als ungültiger Stimmzettel genauso wie anders gekennzeichnete Stimmzettel oder Stimmzettel mit zusätzlichen Vermerken. Es gibt gute Gründe, das immer wieder in Erinnerung zu rufen. Nun bitte ich die Präsidiumsmitglieder, an den Wahlkabinen bzw. Wahlurnen Aufstellung zu nehmen, um die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren.
Ich appelliere ausdrücklich an Sie alle, den Wahlvorgang diszipliniert und geduldig durchzuführen, um einen geordneten und einwandfreien Ablauf zu gewährleisten. Insbesondere beim Einwurf der Umschläge bitte ich um Rücksichtnahme auf die die Stimmabgaben kontrollierenden Beisitzerinnen und Beisitzer.
Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich freizumachen.
Haben alle ihre Stimme abgegeben? – Ich gehe davon aus, dass jeder aufgerufen wurde und seine Stimme abgegeben hat. Der Wahlgang wird dann geschlossen. Ich bitte um Auszählung! Die Sitzung wird unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. – Liebe Kollegen! Es wäre nett, wenn Sie sich setzen würden. – Danke schön! Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich möchte das Wahlergebnis bekanntgeben. Ergebnis der Abstimmung Wahl des Präsidenten des Kammergerichts: abgegebene Stimmen 145, Ja 102, Nein 24, Enthaltungen 18. Dr. Bernd Pickel ist damit gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Bonusprogramm ausweiten – auch Schulen in freier Trägerschaft und berufliche Schulen sind förderungswürdig
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 1. Oktober 2015 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. November 2015 Drucksache 17/2556