Wurden seit der besagten Gerichtspleite von 2007 in den vergangenen acht Jahren die Voraussetzungen zum Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung geprüft, was effektiv wäre, wie es zum Beispiel auch die BVV Mitte vorschlägt? – Nein, ist nicht passiert! Und deshalb bleibt unterm Strich leider zu konstatieren, Rot-Rot und Rot-Schwarz haben auf ganzer Strecker versagt, und die
Ja, ich weiß, da kann man eigentlich nicht klatschen, und ich muss auch noch mal darauf hinweisen, wir haben vielleicht noch mehr von diesen Fällen, die uns in der Wilhelmstraße bevorstehen.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass es ein Treffen des Investors mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 27. Mai gab. Es wäre sehr hilfreich und gut, wenn wir bis zu der Ausschussberatung noch einmal die konkreten Ergebnisse erfahren würden. Dann können wir besser beraten. Ich möchte aber trotzdem gerne noch einmal wissen: Sind die Vorwürfe gegen den Investor am 27. Mai ausgeräumt? Oder sind das erste Maßnahmen eines beginnenden Abrisses?
Es tut mir wirklich leid, es sagen zu müssen, aber der Antrag der Linken dazu erscheint mir nicht hilfreich. Vielmehr müssen wir gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Wohnhäuser in der Wilhelmstraße planungsrechtlich zu sichern, und zwar durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung.
Gelingt das nicht, dann haben wir in den nächsten Jahren eine neue Art von Kahlschlagsanierung, die diesmal zwar nicht direkt vom Land Berlin produziert wurde, allerdings trägt Berlin hierfür die politische Verantwortung. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin Schmidberger! – Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Brauner das Wort. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten das Thema Wilhelmstraße in der Tat schon häufiger hier, und in der Tat ist es ein Einzelfall, der sehr bemerkenswert ist, aber auch nicht generalisiert werden darf, was die Situation in Berlin angeht.
Wir werden den Antrag, der hier zur Beratung vorliegt, auch im Ausschuss beraten und entsprechend würdigen. Dennoch möchte ich eine Satz vorweg sagen: Vom Grundsatz her ist der CDU und der SPD – Frau Spranger hat es bereits gesagt – der Mieterschutz sehr wichtig. Wir haben das als Leitlinie auch in unserer Wohnungspolitik seit 2011. Es gibt kein Bundesland, in dem in den letzten drei Jahren mehr Mietschutzrichtlinien realisiert wurden
als in Berlin. Das spricht eine deutliche Sprache und zeigt, wie wichtig Mieterschutz für uns ist. Wir waren auch das Bundesland, das als erstes die Mietpreisbremse eingeführt und umgesetzt hat.
In der Nachschau muss man sagen, dass man unter dem Bebauungsplan die Namen Wolf und Strieder findet. Er stammt also aus einer älteren Zeit. Es ist auch ein Bebauungsplan, der für verschiedene historische Abschnitte steht, auch im Zusammenhang mit der Entwicklung der Hauptstadtmaßnahme in Berlin. Gleichzeitig haben wir ein Privatisierungsverfahren, das parallel betrieben wurde. Wir hatten in der Stadt leider viele Privatisierungsverfahren. Die meisten wurden aber erfolgreich abgeschlossen, und wir hatten keine Probleme.
Hier haben wir – das kommt noch dazu – eine Situation, wo im Zuge der Verfahren die städtebauliche Entwicklung noch mit zusätzlichen Verträgen ergänzt wurde. Ich halte diesen Fall für eine parlamentarische Auseinandersetzung nur für sehr bedingt geeignet. Erstens können wir noch nicht einmal auf alle Unterlagen zugreifen. Zweitens ist es ein exekutives Thema. Drittens ist es ein ganz komplexer Einzelfall, der aus der Verbindung von einerseits mangelnder Umsetzung in der Planung und andererseits der Privatisierung dieses Objekts entsteht. Das sollten wir im Ausschuss aufbereiten. Ich glaube aber nicht, dass wir hieraus zu neuen Ausrichtungen in der Wohnungspolitik im Land Berlin kommen müssen. Ganz im Gegenteil: Wir haben den Mieterschutz großgeschrieben. Wir haben die Themen in dem Bereich umfassend realisiert und kümmern uns jetzt darum, den Neubau verantwortungsbewusst zu betreiben.
Für dieses konkrete Vorhaben, das pressemäßig mit Homepage, Filmberichterstattung usw. bearbeitet wurde, kann man nur sagen: Themen, die manchmal sehr schwierig zu händeln sind und bei denen unterschiedliche Verfahren ineinandergreifen, muss man differenziert betrachten. Ich habe manchmal das Gefühl, die Linkspartei versucht, weil ihre Unterschrift unter dem Bebauungsplan steht, sich jetzt mit Anträgen zu retten. Im Kern geht es aber um eine komplexe Verkettung von Themen. Die Senatsverwaltung hat im Jahr 2012 schon eine Mieterberatung engagiert, um sich der Thematik in dem Bereich anzunehmen, und gleichzeitig vermittelt sie aktiv. Ich glaube, das können wir als Ausschuss begleiten und hinterfragen. Für unsere Mietenpolitik in Gänze ist es allerdings ein sehr besonderer Fall, den wir dabei nicht beachten können. Wir nehmen uns des Themas gerne im Ausschuss an, wir können daraus aber keinen Rückschluss für
unsere Politik im Ganzen ziehen. Vielmehr steckt hier der Teufel im Detail. Wir müssen im Sinne dessen, was möglich und rechtlich geboren ist und wo mögliche Schadenersatzforderungen für das Land Berlin sind, den Einzelfall bewerten. Anders kann man damit, glaube ich, nicht umgehen. Alles andere ist Effekthascherei. Man spielt den Menschen etwas Falsches vor und weckt falsche Erwartungen. Das können wir in dem Politikfeld nicht gebrauchen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte verbliebene Gäste! Der Kollege Brauner hat im Grunde ein bisschen darauf abgestellt, dass das ein sehr spezieller Sonderfall ist, aber unsere Ansicht ist, dass der Sonderfall durchaus symptomatisch für die Wohnungspolitik in Berlin und damit zwar in seiner Besonderheit ein Einzelfall ist, aber wir können daraus natürlich schon einige Rückschlüsse für die Gesamtpolitik in Berlin ziehen und daran einige interessante Beobachtungen machen.
Das Wohnviertel an der Wilhelmstraße zwischen Unter den Linden und Leipziger Straße – so etwa der Bereich – war schon öfter hier mit verschiedenen Problemen, die dort geherrscht haben, Thema. Es ging zum Beispiel um die Zweckentfremdung als Ferienwohnungen, die dort sehr stark grassierte und zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung führte. Das ist dort ein sehr großes Problem. Jetzt sind die Probleme allerdings noch sehr viel härter. Jetzt drohen der Abriss und ein Luxusneubau, den wir in dieser Form nicht haben wollen. Es geht ja um die Erhaltung von preiswertem Wohnraum in der Innenstadt.
Die Misere hat dadurch begonnen, dass das betreffende Haus 2004 aus dem Besitz landeseigener Wohnungsbaugesellschaften an einen privaten Investor verkauft wurde. Die Mieterrechte wurden dabei zwar vertraglich geschützt, allerdings ist das Privatisierungsverfahren in der damals ganz anderen politischen Situation dumm abgelaufen.
Herr Brauner hat gesagt, dass Privatisierungsverfahren sonst ohne Probleme ablaufen. Ich halte das eher für fragwürdig. Die Privatisierung von Wohnhäusern schafft in der Mehrzahl Probleme und kann nur im Einzelfall günstig ablaufen. Das wollen wir hier jetzt aber nicht vertiefen.
In den Anfangszeiten wurde das Abriss- und Baubegehren vom Senat unterstützt. Es wurde zum Beispiel ein Sozialplanverfahren angefangen, um die Mieter sozialverträglich loszuwerden. In der Zwischenzeit hat sich allerdings die politische Situation im Mietrecht sehr stark verändert, und das Sozialplanverfahren wurde nicht weitergetrieben, weil die Entmietung der Wohnhäuser nicht mehr der originalen Lage in den frühen Zweitausendern entsprach.
Das Umdenken beginnt jetzt. Das Einfangen der Fehler aus der Vergangenheit ist aber sehr schwierig. Auch das haben wir schon gehört. Der ursprüngliche Besitzer, der 2004 das Wohnhaus gekauft hat, hat mittlerweile das Handtuch geworfen, weil er an den renitenten Mietern gescheitert ist. Er hat das Haus jetzt an einen Investor weiterverkauft, der mit sehr viel härteren Bandagen gegen die Mieter vorgeht und meint, so seinen Erfolg einfahren zu können. Die Lebensbedingungen in dem Wohnkomplex werden gezielt verschlechtert. Mit dem Vorwand, Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, wird schon mit Abrissarbeiten begonnen, die aber vollkommen unzulässig sind, solange das Haus noch bewohnt ist.
Über die Details und Zuständigkeiten zwischen dem Senat und dem Bezirk müssen wir im Ausschuss diskutieren und das gezielter untersuchen. Wir stehen voll hinter diesem Antrag. Die Entmietung dieses Wohnkomplexes ist zurückzufahren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege Prieß! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorabüberweisung haben Sie eingangs zugestimmt.
Die Tagesordnungspunkte 18 bis 21 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 22 war bereits Priorität der Piratenfraktion unter Nr. 4.1.
Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Kollegin Kapek hat das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich durfte diesen wirklich spannenden Plenartag heute krankheitsbedingt vor allem vom Fernseher aus verfolgen. Deshalb freue ich mich, selbst wenn Ihre Gesichter jetzt alle schon leicht erschöpft und müde aussehen, trotzdem – als krönender Abschluss dieses Tages – noch einmal über ein echtes Highlight Berlins sprechen zu dürfen.
Sie werden sich vielleicht fragen: Muss das jetzt wirklich sein? Müssen wir um die Uhrzeit noch über das Kulturforum reden? – Ich sage Ihnen: Allein die Tatsache, dass ich mich trotz meiner Krankheit – –
Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Gespräche einzustellen und der Rednerin zuzuhören – oder rauszugehen. Danke schön!
Dauert ja nicht so lange. – Ich habe mich aus einem einzigen Grund hierher geschleppt: Das Kulturforum ist nicht nur ein herausragender Ort, der es verdient, viel mehr Beachtung zu erhalten, als es derzeit der Fall ist, sondern es ist auch – nicht nur dank des Bundes, sondern wegen der Gesamtsituation – absolute Eile geboten. Deshalb freut es mich, dass wir uns vielleicht darauf verständigen können, das Kulturforum in Berlin in Zukunft wieder zum Strahlen bringen zu wollen.
Mit den Bauten von Mies van der Rohe und Hans Scharoun haben wir am Kulturforum eines der herausragenden architektonischen Meisterwerke, die es in Berlin gibt. Ich glaube, die meisten Menschen wissen das nicht einmal: Wenige Meter vom Berliner Abgeordnetenhaus – Sie könnten es nach der Sitzung also gerne einmal besuchen gehen –,
nur ein paar Schritte vom Potsdamer Platz entfernt, befinden sich die Meister des 20. Jahrhunderts der Architekturgeschichte. Und trotz alledem, obwohl wir dort quasi architektonische Juwelen haben, ist es ein Ort, an dem die wenigsten Menschen gerne verweilen. Die Touristen oder Berliner, die sich dorthin verirren, besuchen die Kultur- und Kunststätten und verlassen den Ort danach meist umgehend. Das liegt an einem einzigen Grund: Das Kulturforum wird von vielen Menschen als „Unort“ bezeichnet. Über diesen „Unort“ und über die Frage, wie man ihm endlich wieder Leben einhauchen könnte, wird be
reits seit fünfzig Jahren diskutiert. Wir haben jetzt eine historische Chance, denn nach fünfzig Jahren der Diskussion hat sich der Bund bereit erklärt, ein großartiges Geschenk, das dem Land Berlin gemacht wurde – Berlin wurden die Sammlungen von drei bedeutenden Kunstsammlern geschenkt –, mit 200 Millionen Euro zu unterstützen.