Das Ganze ist aber letztlich eine müßige Diskussion. Wichtig ist, was wir wollen und wie wir das erreichen können. Dafür gibt es keine Patentrezepte. Jede Stadt und jede Region muss eigenen Lösungen finden. Natürlich suchen wir dabei auch den Ausgleich und den Austausch mit anderen Städten. Aber für uns geht es um eine Gesamtsicht auf den Verkehr. Wir wollen keine isolierte Betrachtung einzelner Mobilitätsarten, wir wollen, dass die Berlinerinnen und Berliner vom Auto auf den öffentlichen Personennahverkehr und das Fahrrad umsteigen oder Wege zu Fuß zurücklegen. Diese Gesamtheit zählt.
Vielleicht ein kleiner Ausblick! Wir werden in 14 Tagen den neuen Verkehrsbericht veröffentlichen. Mal ein Vorgriff: Der Verkehr in der wachsenden Stadt Berlin hat zugenommen. Der Autoverkehr hat aber unterproportional zugenommen. Inzwischen ist der Autoverkehr im Verkehr der Stadt unter 30 Prozent gesunken.
Berlin ist erfolgreich! Ich verstehe – an die Fraktion der Piraten – Ihre Rolle als Opposition; es ist wichtig, diese Themen hier zur Diskussion zu stellen, aber mit null Punkten laufen Sie auch Gefahr, den Ruf der Stadt zu beschädigen, und das sollten Sie als Opposition lieber nicht tun.
In Berlin werden täglich 1,5 Millionen Wege mit dem Rad zurückgelegt. Weitere 900 000 Wege können ohne Weiteres noch vom Auto auf das Rad verlagert werden. Dieses Ziel verfolgen wir nachhaltig und beharrlich, um 2025 unser Potenzial, das wir an dieser Stelle haben, tatsächlich auszuschöpfen. – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.
Hinsichtlich des Antrags der Piratenfraktion ist die sofortige Abstimmung beantragt worden. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Hierüber lasse ich zuerst abstimmen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Das sind die Piraten, die Grünen und Die Linke. Gibt es Enthaltungen?
Die Wortmeldungen beginnen wie immer in zwei Runden und nach Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung an den Senat. Das Verfahren ist Ihnen bekannt. Die erste Frage steht der Fraktion der SPD zu. – Frau Spranger, bitte schön, Sie haben das Wort!
Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg, wonach der Berliner Mitspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei, und welche weiteren Urteile gibt es dazu?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Spranger! Dem Senat steht eine Beurteilung von Gerichtsurteilen nicht zu. Zum Mietspiegel 2015 ist zu sagen, dass er nach qualifizierten Maßstäben erstellt worden ist. Es gibt zwei Vermieterverbände, Haus und Grund und BFW, die erklärt haben, dass sie den Mietspiegel nicht unterschreiben. Ich sage ganz ausdrücklich, dass ich das nicht verstehe. Ich kann das nicht nachvollziehen, weil gerade diese beiden Verbände den Mietspiegel in den vergangenen Jahren nach ähnlichen Kriterien mit erarbeitet und immer mitgetragen haben.
Die Annahme, dass das eher im Zusammenhang mit der zum 1. Juni dieses Jahres eingeführten Mietpreisbremse steht und die Vermieterverbände dort ihre Gewinnaussichten geschmälert sehen, liegt mir viel näher. Es ist, glaube ich, im Kontext der wachsenden Stadt Berlin auch nicht klug von den Vermieterverbänden, den Mietspiegel nicht als qualifiziert anerkennen zu wollen, weil die Konfrontation immer größer wird. Was wir brauchen bei der wachsenden Stadt, bei der Akzeptanz von Neubau, ist ein sozialer Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Dass die Vermieter sich mit dieser Äußerung jetzt außerhalb dieses Dialogs stellen, das kann ich nicht nachvollziehen, das kritisiere ich.
Ich kann – ganz ausdrücklich – auch für die Zukunft nicht ausschließen, dass es noch einzelne Gerichtsurteile geben wird, die unseren Mietspiegel in Einzelfragen angreifen. Jetzt angegriffen ist der Mietspiegel 2013, nicht der neu gültige 2015. Einzelne Urteile sind, wie gesagt, auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Wir haben vom selben Amtsgericht Charlottenburg aus dem März dieses Jahres verschiedene Urteile, die den Mietspiegel als qualifiziert anerkennen, also es geht mal in die eine und mal in die andere Richtung. Nur, für die Grundgesamtheit von 1,3 Millionen Mietwohnungen in der Stadt gilt der Mietspiegel als qualifiziert. Er ist seit mehr als 30 Jahren eine bewährte Orientierungsgröße. Das kann ein einzelnes Gerichtsurteil nicht infrage stellen, und auch zwei, drei weitere Gerichtsurteile können das in Zukunft nicht infrage stellen. – Danke!
Es gab presseöffentlich sehr viel Unsicherheit darüber: Wird dieses Urteil in irgendeiner Form auf die Erstellung eines neuen Mietspiegels Einfluss haben, oder kann es irgendetwas daran verändern? Und wie hat das dann eventuell Einfluss auf Mieterinnen und Mieter? Dort gibt es sehr viel Unsicherheit.
Frau Abgeordnete Spranger! Gerade deshalb sage ich in Richtung der Mieterinnen und Mieter: Der Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er ist ein bewährtes Rechtsinstrument, und als solches steht er nach wie vor zur Verfügung. Er ist eben nicht an dieser Stelle gefährdet. Wir haben ein Urteil für den Mietspiegel 2013, nicht für den Mietspiegel 2015, der zuverlässig gilt.
Unabhängig von Gerichtsurteilen bemüht sich die Expertenkommission, die den Mietspiegel erstellt, die Erstellung immer weiter zu qualifizieren. In diesem Jahr, für
den Mietspiegel 2015, sind beispielsweise die Extremwerte anders berechnet worden als beim Mietspiegel 2013. Wir haben eine neue Spalte für Neubauten dazubekommen. Wir können für zukünftige Mietspiegel, 2017 und folgende, noch mal über die Lageneinstufung nachdenken. Wir arbeiten im Moment mit drei Wohnlagen, der einfachen, der mittleren und der guten Wohnlage. München arbeitet mit sechs Wohnlagen. Wir könnten nach oben differenzieren, um noch genauer zu werden. Hamburg kommt mit zwei Wohnlagen aus.
Wir werden schauen, in welche Richtung wir uns da bewegen. Die Expertenkommission arbeitet daran immer sehr intensiv.
Wirklich hilfreich sind aber bundeseinheitliche Kriterien. Wenn wir ab 1. Juni die Mietpreisbremse im Bund gültig haben und sie dann auch für Berlin gilt, dann ist das der Beurteilungsmaßstab für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Dann ist es sinnvoll, bundeseinheitliche Kriterien und dann auch eine gewisse Rechtsstabilität einzuführen, um solche einzelnen Urteile ausschließen zu können. Der Bundesjustizminister hat erklärt, dass er eine Arbeitsgruppe einberufen hat, um solche Kriterien zu erarbeiten. Daran hat Berlin großes Interesse. Und daran würden wir gerne mitarbeiten. – Danke!
Vielen Dank! – Herr Senator! Sie haben angesprochen, dass es auf Bundesebene Initiativen für einheitliche Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln geben soll.
Können Sie noch einmal für Berlin ausdrücklich klarstellen, dass der neue Mietspiegel, den Sie vor wenigen Tagen vorgestellt haben, die auch für die einzelnen Mieterinnen und Mieter verlässliche Grundlage ist
und durch das einzelne Urteil nicht gegeben ist, dass ein Vermieter einen Mieter aus der Wohnung werfen kann?
Ja, Herr Abgeordneter Buchholz! Das ist ausdrücklich der Fall. Der Mietspiegel 2015 ist gültig. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er ist gültig, und zwar im Interesse der Mieterinnen und Mieter, aber auch im Interesse der Vermieter, weil er Klarheit bietet, weil er Rechtsstreitigkeiten vermeidet. Es gibt auch den BBU als Vermieterverbund, der ausdrücklich den Mietspiegel als qualifiziert anerkennt.
Eins will ich noch sagen: Der Mietspiegel ist kein Instrument, um Mieten zu senken. Der Mietspiegel ist eine neutrale Bestandsaufnahme der Entwicklung auf dem Mietenmarkt der vergangenen vier Jahre. Das heißt, alle Bemühungen, ihn in die Richtung zu drücken, wir würden damit Mieten dämpfen wollen, sind falsch. Alle Bemühungen, ihn in Richtung zu drücken, wir würden damit Mieten zu steigern versuchen, sind falsch. Der Mietspiegel dient dazu, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, schließt nicht aus, dass wir in Einzelfällen Klagen haben und dass es in Einzelfällen Urteile gibt. Aber – ich sagte es schon – wir haben eine Grundgesamtheit von 1,3 Millionen Wohnungen in Berlin. Da ist der Mietspiegel absolut bewährt und hilfreich und wird es auch in Zukunft sein.