Protocol of the Session on February 19, 2015

[Allgemeiner Beifall]

Die Enquete-Kommission hat seit ihrer Konstituierung insgesamt 13-mal mit einer Sitzungsdauer von mindestens drei Stunden pro Sitzung getagt. Es ist gemäß § 24 Absatz 5 Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses festgelegt, dass diese grundsätzlich nichtöffentlich tagt. Auf meinen Vorschlag hin war die Öffentlichkeit immerhin bei fünf von sechs durchgeführten Anhörungen zugelassen. Und in diesem Zusammenhang möchte ich allerdings hier in dieser Runde deutlich machen – wir hatten, glaube ich, zehn Jahre keine Enquete-Kommission –, dass die grundsätzlich nichtöffentliche Tagungsweise der Kommission in der heutigen Zeit nicht mehr zeitgemäß ist. Ich glaube, dass es wichtig wäre, wenn wir das öffnen würden. Ich kann auch nicht erkennen, dass ein anderer Zwischenbericht entstanden wäre, wenn die Öffentlichkeit teilgenommen hätte. Wir brauchen da nichts zu verstecken, sondern wir sollten allen die Möglichkeit geben, dort zuzuhören und an der Sitzung teilzunehmen.

[Vereinzelter Beifall bei allen Fraktionen]

Insofern sind die Geschäftsführer aller Fraktionen

[Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)]

auch der Kollege Lux natürlich – aufgefordert, sich Gedanken darüber zu machen, ob wir die Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses in diesem Punkt gemeinsam ändern sollten.

Neben den öffentlichen Anhörungen hat die Kommission im Rahmen eines Pressegesprächs am 28. Januar 2015 die Presse über die Empfehlungen des Zwischenberichts unterrichtet. Wir hatten gestern Abend eine Podiumsdiskussion, auch wieder unter Teilnahme der Sprecher aller Fraktionen und zweier ausgewählter Experten, die auf enormes Interesse gestoßen ist. Es waren etwa 160 bis 170 Leute anwesend, der CDU-Fraktionssaal war komplett voll. Auch dafür herzlichen Dank nicht nur an die Sprecher und Experten, sondern auch ausdrücklich an das Kommissionsreferat, dass das sehr gut vorbereitet und dafür gesorgt hat, dass wir eine tolle Veranstaltung hatten. Dafür noch einmal herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN]

Die Kommission hat bei ihrer Vorgehens- und Arbeitsweise folgendes Konzept zugrunde gelegt: In den ersten Sitzungen haben wir uns mit den energiepolitischen Zielen und Aktivitäten des Senats beschäftigt. Da waren der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, damals noch Michael Müller, die Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Frau Yzer, und der damalige Senator für Finanzen, Ulrich Nußbaum, eingeladen. Sie haben

den Mitgliedern einen Bericht gegeben, wir haben ihnen Fragen gestellt, die beantwortet worden sind. Der Staatssekretär für Umwelt, Christian Gaebler, nimmt grundsätzlich an den Sitzungen teil, und auch der neue Senator, Andreas Geisel, hat die Kommission bereits im Januar 2015 besucht und einen ersten Bericht über seine Arbeit bezogen auf die Thematik gegeben.

In der zweiten Phase haben wir dann Anhörungen durchgeführt und hierzu Experten zu den spezifischen energietechnischen und politischen Fragestellungen eingeladen. Im Anschluss daran hat die Kommission eine ausführliche Diskussion darüber geführt. In der dritten Phase schließlich erfolgte eine umfassende Auswertung der durch die Anhörungen, Stellungnahmen und Berichte erhaltenen Informationen. Das sehen Sie alles im Zwischenbericht abgebildet.

Wir haben am 28. Januar 2015 abschließend beraten und diesen Zwischenbericht einstimmig angenommen. Darauf bin ich persönlich sehr stolz. Es ging manchmal zu wie bei einer Antragskommission auf einem Parteitag. Aber letztlich ist die Bereitschaft zusammenzuarbeiten groß, und das war auch von Anfang an mein Ziel.

Der Abstimmungsprozess innerhalb der Kommission ist allerdings mit diesem Zwischenbericht nicht abgeschlossen. Der Zwischenbericht dient ausschließlich als Ergebnis der Beratungen und teilt bisherige Erkenntnisse und Einschätzungen mit. Er hat ausdrücklich noch keinen Anspruch auf Endgültigkeit der Arbeit, da die bisherige Arbeit der Kommission vor allem der Bestandsaufnahme der aktuellen energiepolitischen Aktivitäten des Landes Berlin sowie der energiewirtschaftlichen Strukturen Berlins diente. Erst im Schlussbericht wird die Kommission auf der Basis aller vorliegenden Informationen Schlussfolgerungen ziehen sowie Handlungsempfehlungen und Vorschläge für deren Umsetzung formulieren, um die energiewirtschaftliche Struktur im Land Berlin im Hinblick auf die aktuellen und künftigen Entwicklungen der Umwelt- und Klimapolitik adäquat zu gestalten.

Zum Inhalt: Die vom Abgeordnetenhaus eingesetzte Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ hat sich bisher im Wesentlichen mit folgenden Fragestellungen beschäftigt:

Erstens: wirtschaftliche und technische Herausforderungen der Stromversorgung in Berlin, insbesondere für die Entwicklung der Berliner Stromnetzinfrastruktur.

Zweitens: Einfluss der um Berlin angesiedelten Stromerzeugungs- und Verteilungsanlagen insbesondere der Wind- und Solarkraftanlagen sowie dem leidigen Thema der Braunkohleverstromung auf die Versorgungssituation in Berlin insbesondere in dem Zusammenhang, welche Einflussmöglichkeiten Berlin im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung hat.

Drittens: wirtschaftliche und technische Herausforderungen der Wärmeversorgung in Berlin, insbesondere die Bestandsaufnahme des Wärmesektors und Erreichung des Senatsziels, das festgelegt ist, eines klimaneutralen Gebäudebestands. Entwicklungsperspektiven für das Fernwärmenetz und der Nahwärmenetze, Herausforderungen des energetischen Zustands des öffentlichen und privaten Gebäudebestands.

Viertens: Interdependenzen von Strom- und Wärmesektor, insbesondere die zentrale Regelung dezentraler Erzeugung und/oder Wärme sowie neue technische Konzepte, die Namen dürfen hier nicht fehlen wie Power to Gas oder Power to Heat. Schließlich Untersuchung der Frage, ob und wieweit mittelfristig eine einheitliche Netzgesellschaft für Strom- und Wärmenetze in Berlin sinnvoll ist.

Darüber hinaus haben wir uns auch mit dem StadtwerkThema beschäftigt. Das Berliner Stadtwerk ist neu gegründet und eine hundertprozentige Tochter der Berliner Wasserbetriebe. Grundsätzlich zeichnet sich das Stadtwerk durch drei Geschäftsfelder aus: den Bereich Erzeugung, den Bereich Vertrieb und den Bereich Energiedienstleistungen. Für die Ausgestaltung des Stadtwerks haben die Berliner Wasserbetriebe in der Anhörung drei Optionen vorgelegt: einmal das sogenannte Beschlussmodell – das ist das, was das Parlament hier beschlossen hat, was aber aus meiner persönlichen Sicht nicht ausreichend ist –, das modifizierte Beschlussmodell und schließlich das Berliner Modell. Das Beschlussmodell wird kurz- und mittelfristig als nicht wirtschaftlich angesehen, da die Kundenzahl abhängig vom Aufbau der Kapazitäten der Energieerzeugung ist und damit stark limitiert. Erst im Jahr 2020 wäre eine Marktabdeckung von einem Prozent zu erwarten. Die Berliner Wasserbetriebe befürworten deshalb ausdrücklich das sogenannte Berliner Modell – schon aus wirtschaftlichen Erwägungen. Das unterscheidet sich vom Beschlussmodell im Wesentlichen durch die Möglichkeit des Handels mit zugekauftem Strom über den selbst produzierten Strom aus Solar- und Windkraft hinaus. Ich sage deutlich: Leider gibt es bisher für dieses Modell keine gesetzliche Grundlage auf Landesebene. Es ist dringend erforderlich, diese zu schaffen.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich fordere bewusst alle Fraktionen auf, das zu unterstützen. Die Enquete-Kommission wird auf Basis derjenigen Aufgaben, die sie klimapolitisch für am dringendsten erachtet, eine Empfehlung aussprechen, welcher Aufgaben sich das Stadtwerk prioritär annehmen soll.

Darüber hinaus wird sich die Kommission mit dem Fortgang der beiden Konzessionsverfahren Strom und Gas beschäftigen. Wir sind da auch durch die aktuelle Gerichtsentscheidung bekanntermaßen leider etwas im Rückstand. Ich bin mir aber sicher, dass der Finanzsena

tor alle Optionen prüfen wird, sowohl in der Frage einer Berufung als auch der, welche anderen Möglichkeiten – mögliche Veränderung der Eigentümerstruktur der Berliner Energieversorgungsanlagen und Unternehmen – zur Verfügung stehen.

In Zukunft wird sich die Kommission mit folgenden Fragen befassen:

Erstens: Welche bisher ungenutzten Potenziale Berlins zur klimafreundlichen Energieversorgung sind wirtschaftlich nutzbar, und wie können sie gehoben werden?

Zweitens: Wie kann der öffentliche Gebäudebestand Berlins energetisch modernisiert werden, sodass er langfristig klimaneutral betrieben werden kann?

Drittens: Gilt das Gleiche für den privaten Gebäudebestand?

Viertens: Welche Einflussmöglichkeiten hat das Land auf die Fernwärmeversorgung und wie sollte es sie nutzen?

Fünftens: Wie und mithilfe welcher Akteure solle die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung in Berlin ausgebaut werden?

Sechstens: Welche Strukturen sollen geschaffen werden, um die energiewirtschaftlichen Akteure im Landesbesitz zu verzahnen?

Siebtens: Wie sollten sich Förderstrukturen des Bundes im Wärmebereich aus Sicht des Landes Berlin entwickeln?

Wir haben uns in der gestrigen Sitzung, die vor der Podiumsdiskussion stattgefunden hat, vorgenommen, all diese Themen bis zur Sommerpause abzuarbeiten. Im Zeitraum September bis Anfang Oktober werden wir den Abschlussbericht erarbeiten. Die Kommission will zu diesem Zeitpunkt konkrete Umsetzungsvorschläge anbieten. Ich bemerke in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass es sich hierbei nicht – das sage ich bewusst an alle Fraktionen und alle Experten gewandt – um Vorschläge für den Rest der Legislaturperiode handelt, sondern für einen langen Zeitraum darüber hinaus. Deshalb kann das Ziel der Enquete-Kommission auch nicht die Abbildung von Regierungshandeln in einer Wahlperiode oder die Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament widerspiegeln, sondern das Ergebnis muss möglichst ein gemeinsamer Vorschlag aller Mitglieder der Enquete-Kommission für die Energiepolitik des Landes Berlin sein. Ich sehe es vorrangig als meine Aufgabe an, diesen gemeinsamen Abschlussbericht vorzulegen. Insbesondere erscheint es mir wichtig – das haben wir bisher ganz gut geschafft –, dass die Abgeordneten aller Fraktionen die Mitwirkung der Sachverständigen in der Kommission dadurch würdigen, dass die üblichen Ausein

andersetzungen zwischen Regierung und Opposition nicht das Ergebnis eines gemeinsamen Berichts der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ beeinflussen. Wir haben eine Chance, tatsächlich etwas zu bewegen. Wir haben jetzt Halbzeit, die eigentliche Arbeit geht mit Sicherheit erst los. Ich bitte Sie alle, alle Fraktionen, um Unterstützung, damit wir gemeinsam Vorschläge hinbekommen, damit wir sagen können: Wir haben etwas bewegt, und wir haben dem Parlament und der Öffentlichkeit etwas für die Zukunft Berlins angeboten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – In der Besprechung beginnt in der Reihenfolge nach Fraktionsstärke die Fraktion der SPD. Im Ältestenrat hat man sich auf eine Redezeit von bis zu fünf Minuten je Fraktion verständigt. Die Fraktionen, so steht hier, bitten das Präsidium, diese Regelung großzügig auszulegen. Sie können sich sicher sein, dass wir das vom Präsidium aus tun werden. – Nun hat das Wort der Herr Abgeordnete Buchholz. – Bitte!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das höre ich sehr gern, dass heute nicht so streng geschaut wird. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Ich will mit einer Danksagung anfangen und zwar tatsächlich an die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen. Es sind elf in der Enquete-Kommission. Ich finde, wir haben uns ein ganzes Stück sehr erfolgreich zusammengerauft. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber wir haben es geschafft, einstimmig mit den Expertinnen und Experten, mit den Sachverständigen zusammen einen Zwischenbericht zu verabschieden, der tatsächlich mit den Stimmen aller Kommissionsmitglieder beschlossen wurde. Das ist eine besondere Leistung. Und ich glaube, daran hat auch der Vorsitzende – wenn ich das mal sagen darf – einen nicht nur geringen Anteil, weil er nämlich sehr fair und überparteilich die Sitzungen führt. Mein Dank an ihn und alle, die daran bisher mitgewirkt haben. Vielen Dank!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

Damit komme ich gleich zu den Inhalten, denn auch auslegungsfähige fünf Minuten sind relativ kurz für so eine große Aufgabe, die vor uns steht. – Wir emittieren momentan als Land Berlin pro Jahr 25 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 25 Millionen Tonnen, die wir nach unserem eigenen Anspruch um 85 Prozent reduzieren wollen auf 4 Millionen Tonnen pro Jahr. Das ist nicht nur eine kleine Aufgabe, nicht nur eine große Aufgabe, sondern eine echte Herkulesaufgabe, der wir uns stellen müssen. Und das gilt dann eben nicht nur für den Umweltsenator, das gilt genauso für die Wirtschaftssenatorin und den

Finanzsenator – für alle im Senat, für uns als Abgeordnetenhaus, dass wir dafür wichtige Zwischenschritte definieren müssen.

Darum haben wir – darauf bin ich persönlich sehr stolz – in den Zwischenbericht aufgenommen und das als expliziten Auftrag an das Abgeordnetenhaus wie auch an den Senat verabschiedet: Wir wollen und brauchen ein Berliner Energiewendegesetz. Und wir wissen, es gibt schon länger einen Entwurf; den hatte schon damals Michael Müller als Umweltsenator in der Schublade, der ist verabschiedungsfähig. Herr Geisel hat ihn jetzt auch in seiner Schublade, auch der kann schnell verabschiedet werden.

Darum meine dringende Bitte, mein Appell: Wir haben festgestellt, es geht darum, unsere Klimaziele als Land Berlin, so wie es uns andere Bundesländer vorgemacht haben, in einem Rahmengesetz vernünftig zu verankern, um dann legislaturperiodenübergreifend und in einem dialogorientierten Politikansatz aufzuzeigen, wie wir in den Zwischenschritten 2020, 2030, 2040, 2050 diese 85 Prozent Reduzierung beim CO2-Ausstoß erreichen können. Das ist nicht nur eine Aufgabe, die wir uns als Land Berlin setzen müssen. Das ist unser Beitrag zu Klimagerechtigkeit auf dieser Welt. Und ich bitte alle im Abgeordnetenhaus, im Senat, sich über diese Verantwortung klarzuwerden und der Bitte und dem Beschluss der Enquete-Kommission zu folgen, in dieser Legislaturperiode noch ein Energiewendegesetz zu verabschieden. – Jetzt könnten eigentlich auch mal ein, zwei klatschen, aber – –

[Beifall bei der SPD]

Doch, es erbarmt sich jemand; das ist nett. Jetzt sind Sie aufgewacht, danke schön! Manchmal muss man ja animieren; es hilft ja mitunter, wie man sieht.

Vielleicht hilft ja bei dem einen oder anderen auch, nicht bloß die abstrakten Umweltzahlen, Kohlendioxidausstoß, zu nennen. Das Land Berlin gibt im Jahr, wenn man alles zusammennimmt, die öffentliche Hand, die Wirtschaft und die Haushalte in der Stadt, für den Einkauf von fossilen Energieträgern 3,2 Milliarden Euro aus – jedes Jahr; wir alle zusammen, mit allem, was wir verbrauchen an Energie, allein für die fossilen Energieträger. Und das heißt, es ist auch eine gewaltige Aufgabe, die wir wirtschaftspolitisch vernünftig betrachten müssen, die diesen Rahmen aufzeigt, dass wir als Land Berlin nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen genauso wie aus sozialen, weil wir die Energierechnung bezahlbar halten müssen, handeln müssen. Das schaffen wir am besten, indem wir Energie gar nicht verbrauchen, indem wir Energieeffizienz voranbringen und indem wir dafür sorgen, dass die Energierechnung, die wir vor allem für fossile Energieträger an viele andere Länder auf der Erde überweisen, nicht für Rohstoffe, die in unserem Land gezogen wurden, dass wir diese Ausgaben reduzieren sollten.

(Jörg Stroedter)

Damit komme ich zu einem zweiten Punkt, auf den ich in der Kürze der Zeit eingehen möchte, das ist die Kohleverstromung. Wir haben in Berlin noch einige Kraftwerke, die mit Braunkohle und mit Steinkohle betrieben werden. Es ist gut, dass die Firma Vattenfall sich in der Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Berlin selbst verpflichtet hat, bis zum Jahr 2020 zwei abzuschalten. Und wir werden diese Klimaschutzvereinbarung aktiv einfordern. Wir sollten das als Parlament tun. Da geht es auch darum, dass die Firma Vattenfall Investitionen zugesagt hat, eigentlich für das ehemalige oder noch betriebene Kraftwerk Klingenberg, nicht nur eine Umrüstung auf eine Gas- und Dampfanlage, sondern eigentlich auf ein Biomassekraftwerk. Davon weicht die Firma Vattenfall jetzt schon ab, erste Feststellung. Und die zweite ist: Die Firma Vattenfall hat dem Land Berlin in einer Klimaschutzvereinbarung Investitionen bis zum Jahr 2020 von 1 Milliarde Euro zugesagt. Wir wollen, wir müssen diese Investitionen aktiv einfordern, sonst wird die Firma Vattenfall, die so im Umbruch ist, sie nicht in Berlin investieren, sondern irgendwo anders.

[Beifall bei der SPD]

Der Finanzsenator nickt und sagt, wir fordern sie ein. Es freut mich sehr, dass wir die Unterstützung auch aus dem Senat haben.

Natürlich müssen wir die Verantwortung auch wahrnehmen, dass wir in Berlin die Energieträger umstellen, wegkommen von der Kohle. Das Ausstiegsszenario ist beschrieben: 2020 der erste Zwischenschritt, 2030 dann die Beendigung der Verfeuerung von Kohle im Land Berlin. Und dann haben wir auch das Recht, mit den Partnerinnen und Partnern in Brandenburg zu sprechen, und mit unseren Freundinnen und Freunden dort ernsthaft zu diskutieren: Wie können wir eine gemeinsame Energiestrategie voranbringen, damit auch der Braunkohleabbau in der Lausitz, in anderen Gebieten Brandenburgs beendet wird. Es muss ein Ausstiegsszenario geben, denn es ist eine Brückentechnologie. Das sagen wir alle, alle fünf Fraktionen. Auch das ist ein einstimmiger Beschluss der Enquete-Kommission, dass wir aussteigen müssen. Denn wir haben, wenn wir die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland ernst nehmen, wenn wir unsere internationale Verantwortung wirklich ernst nehmen, keine andere Wahl, als diesen Ausstieg zu gestalten. Er muss natürlich sozial abgefedert werden, das ist klar. wenn wir über 10 000, 12 000 Arbeitsplätze reden, die in Brandenburg betroffen sind. Aber das können wir gemeinschaftlich hinbekommen.

Natürlich werden wir dann auch mit Brandenburg noch einmal sehr ernsthaft bei der Landesplanungskonferenz darüber reden müssen – das haben wir als Parlament auch schon verabschiedet –, dass es nicht sein kann, dass jetzt noch neue Braunkohletagebaue in Brandenburg eröffnet werden sollen, neu erschlossen werden sollen. Das wäre eine Sicherung dafür, dass der Braunkohleabbau noch über Jahrzehnte weiterläuft, denn sonst rechnet sich das

nicht. Und wir sehen: Vattenfall wie viele andere Energiefirmen in Deutschland ist wahnsinnig im Umbruch. Niemand weiß, wer in Zukunft diese Firma steuern wird. Niemand weiß, wer der Eigentümer der Braunkohletagebaue werden wird. Vattenfall will den Braunkohletagebau verkaufen, den kriegen sie alleine gar nicht weg; sie müssen jetzt schon die Thüringer Wasserkraft noch dazugeben, damit überhaupt jemand das Zeugs alles kauft. Das ist eine schwierige Aufgabe, die politisch anzugehen ist. Aber wir müssen sie angehen, um die Klimaziele zu vereinbaren. Und wir müssen als Land Berlin mit unsern Partnern in Brandenburg ernsthaft besprechen, wie wir diesen Ausstieg vernünftig gestalten können – hin zu erneuerbaren Energien, hin zu Energieeffizienz, hin zum Energiesparen, damit wir der ganz großen Aufgabe, unsern Beitrag zu leisten – ich sage es noch mal wie am Anfang –, von 25 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß im Land Berlin auf 4 Millionen Tonnen im Jahr 2050 zu kommen. Da bitte ich um Ihre Unterstützung und hoffe sehr, dass wir auch bei dem Endbericht der EnqueteKommission auf einen gemeinsamen, parteiübergreifenden Nenner dazu kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!